Ein Urteil des Supreme Court bestätigte nun das 2023 erlassene gesetzliche Verbot zur gender-affirmativen Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Bundesstaat Tennessee als verfassungskonform. Dieses Urteil ist ein schwerer Rückschlag für den Transaktivismus im Besonderen, aber auch für den LGBT-Aktivismus im Allgemeinen. Die Folgen und Ursachen sind tiefgreifend und sollten auch in Deutschland gründlich analysiert werden.

22. Juni 2025 | Till Randolf Amelung
Vergangenen Mittwochmorgen fiel am Supreme Court in den USA ein bemerkenswertes Urteil: Mit einer richterlichen Mehrheit von 6:3 entschied das höchste Gericht des Landes im Fall „United States v. Skrmetti“, dass das Gesetz zum Verbot von gender-affirmativen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im US-Bundesstaat Tennessee nicht gegen die Verfassung verstößt. 27 Bundesstaaten in den USA haben mittlerweile solche Einschränkungen vorgenommen und dürften sich durch dieses Urteil bestätigt fühlen, dass diese rechtens sind.
Tennessee verbietet gender-affirmative Eingriffe
Im März 2023 verabschiedete das Repräsentantenhaus von Tennessee eine gesetzliche Regelung, die chirurgische Eingriffe und Hormontherapien für Kinder und Jugendliche mit der Diagnose „Geschlechtsdysphorie“ verbietet. Das umfasst die Gabe von Pubertätsblockern, Hormontherapien und Operationen. Hingegen wird die Verwendung von Pubertätsblockern und Hormonen aus anderen medizinischen Gründen, insbesondere bei einer vorzeitig einsetzenden Pubertät (Pubertas praecox) nicht durch das Gesetz eingeschränkt.
Gegen die Verabschiedung dieses gesetzlichen Verbots haben sich drei Familien mit Transkindern und ein Arzt aus Memphis, der gender-affirmative Behandlungen anbietet, durch alle Instanzen bis hoch zum Supreme Court geklagt. Unterstützt wurden die KlägerInnen von der American Civil Liberties Union (ACLU), einer ehemals verdienstvollen Organisation für Bürgerrechte in den USA, sowie der ehemaligen US-Regierung unter Joe Biden.
Begründet wurde die Klage damit, dass Tennessee mit diesem gesetzlichen Verbot von gender-affirmativen Eingriffen Menschen diskriminiere, die sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren. Der 14. Zusatzartikel der Verfassung der USA sieht einen gleichwertigen Schutz für alle BürgerInnen vor. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob das Gesetz eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne der Gleichbehandlungsklausel darstellt und daher einer strengeren gerichtlichen Prüfung unterzogen werden sollte.
Richtermehrheit sieht keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Die Mehrheit der sechs (konservativen) RichterInnen vertritt den Standpunkt, das gesetzliche Verbot von gender-affirmativen Behandlungen beruhe auf dem Alter und dem medizinischen Grund für die Behandlung und nicht auf dem Geschlecht. Daher liege keine Diskriminierung auf Grundlage des Geschlechts vor. Sonia Sotomayor, eine der drei liberalen RichterInnen und Gegenstimmen, kritisierte diese Einordnung vehement. Die richterliche Mehrheit verschleiere eine geschlechtsspezifische Klassifizierung, damit das Gesetz aus Tennessee einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten könne, so ihr Vorwurf. Das Urteil „erlaubt auch, ohne zu überlegen, unsägliches Leid für Transgender-Kinder und die Eltern und Familien, die sie lieben“, sagte Sotomayor weiter.
Dagegen heißt es in der Begründung vom vorsitzenden Richter John Roberts, der die richterliche Mehrheit vertritt:
„Das Gesetz genügt eindeutig der Überprüfung auf rationaler Basis. Tennessee kam zu dem Schluss, dass es unter medizinischen Experten eine anhaltende Debatte über die Risiken und den Nutzen der Verabreichung von Pubertätsblockern und Hormonen zur Behandlung von Geschlechtsdysphorie, Geschlechtsidentitätsstörung und Geschlechtsinkongruenz gibt. Das Verbot solcher Behandlungen ist eine direkte Reaktion auf diese Unsicherheit. Wir räumen den Staaten einen weiten Ermessensspielraum bei der Verabschiedung von Gesetzen in Bereichen ein, in denen medizinische und wissenschaftliche Unsicherheiten herrschen. Jüngste Entwicklungen, die den medizinischen Nutzen von Pubertätsblockern und Hormonen in Frage stellen, unterstreichen die Notwendigkeit einer flexiblen Gesetzgebung in diesem Bereich.“
„Das heutige Urteil ist eine verheerende Niederlage für Transgender-Personen, unsere Familien und alle, denen die Verfassung am Herzen liegt“, bewertete Chase Strangio, Co-Direktor des LGBTQ- und HIV-Projekts der ACLU das Ergebnis. Jonathan Skrmetti, Generalstaatsanwalt von Tennessee, begrüßte hingegen das Urteil und wies Vorwürfe zurück, dass es um Ideologie gehen würde. Er betonte in einer Stellungnahme, dass sich Tennessee bei der gesetzlichen Regelung zum Verbot von gender-affirmativen Eingriffen bei Unter-18-Jährigen streng an der vorliegenden medizinischen Evidenz orientiert habe. Skrmetti verwies dabei auf europäische Staaten wie Großbritannien oder Schweden, die nach Prüfung der Evidenzbasis wieder vom gender-affirmativen Ansatz abgerückt sind.
Kontroverse um gender-affirmative Behandlungen
Wichtige US-amerikanische Fachgesellschaften befürworten das gender-affirmative Behandlungskonzept jedoch. Susan J. Kressly, Präsidentin der American Academy of Pediatrics, sagte in einem Pressestatement zum Urteil:
„Geschlechtsangleichende Behandlung ist medizinisch notwendig, um Geschlechtsdysphorie zu behandeln, und wird durch jahrzehntelange peer-reviewte Forschung, klinische Erfahrung und wissenschaftlichen Konsens gestützt. Allzu oft wird fälschlicherweise angenommen, dass es sich dabei ausschließlich um Operationen und Hormone handelt. Dabei wird diese Behandlung mit Bedacht und unter Einbeziehung von multidisziplinären Teams aus Ärzten, Psychiatern, Familien und vor allem den jungen Menschen selbst durchgeführt. Wenn man den Patienten den Zugang zu dieser Behandlung verweigert, untergräbt man nicht nur ihre Gesundheit und Sicherheit, sondern beraubt sie auch ihrer grundlegenden Menschenwürde.“
Doch der von Kressly behauptete Konsens ist spätestens seit Veröffentlichung des Cass-Reports in Großbritannien zweifelhaft. Hilary Cass, die Leiterin der unabhängigen Untersuchung der ehemals einzigen Ambulanz für genderdysphorische Kinder und Jugendliche in der Londoner Tavistockklinik, arbeitete heraus, dass die angeführten Beweise für Pubertätsblocker und Co. ungenügend sind. Weitaus brisanter ist aber ein anderer Befund: Um dieses Thema hat sich ein toxisches Klima entwickelt, was differenzierte Debatten auch unter MedizinerInnen selbst verunmöglichte.
Manöverkritik in der New York Times
Daher lohnt sich ein weit gefassterer Blick auf die Entwicklungen in den USA, die nicht nur zu gesetzlichen Verboten wie in Tennessee führten, sondern auch die Erfolgssträhne des LGBT-Aktivismus beendeten, dessen Teil der Transaktivismus geworden ist. Die New York Times veröffentlichte eine in diesem Sinne gründliche Analyse ihres Journalisten Nicholas Confessore. Er beschreibt darin Entwicklungen, die auch für Deutschland relevant sind, insbesondere die konzeptionellen Prämissen, vor denen der Trans-Aktivismus betrieben wird. Daher sei dieser Text allen wärmstens ans Herz gelegt, die um tieferes Verständnis der Probleme ringen und nicht nur auf Donald Trumps MAGA-Republikaner schimpfen wollen.
Confessores Artikel skizziert die wichtigsten Erfolge der jüngeren Vergangenheit für die LGBT-Bewegung in den USA und worauf sie gründen:
„Sie hat ihre Botschaft so zugeschnitten, dass sie ein skeptisches Publikum erreicht, und darauf geachtet, nahe an der Spitze der sich wandelnden öffentlichen Stimmung zu reiten, und hat schrittweise rechtliche und regulatorische Siege errungen, die letztendlich einen tiefgreifenden sozialen Wandel ausgelöst haben. Anfang der 2010er Jahre erhielten Homosexuelle das Recht, zu heiraten und zusammen mit Transsexuellen offen im Militär zu dienen. Die Bewegung besiegte ‚Toilettengesetze‘, die sich gegen Transmenschen in Staaten wie North Carolina und Texas richteten, und überzeugte sogar einige Republikaner, dass solche Maßnahmen unnötig und grausam waren. Erst vor fünf Jahren entschied der Oberste Gerichtshof, dass Angestellte nicht entlassen werden können, weil sie schwul oder transsexuell sind.“
Verfassungsmäßiges Recht auf gender-affirmative Behandlung?
Doch bei der affirmativen Behandlung von Kindern und Jugendlichen geht es Confessore zufolge um die im Vergleich weitaus brisantere Frage, ob diese ein verfassungsmäßiges Recht auf Behandlungen haben, die ihre körperliche Entwicklung aufhalten und umlenken. Im letzten Jahrzehnt hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die sich als „Trans“ identifizieren nahezu verdoppelt. Es gibt Schätzungen, nach denen aktuell etwa drei Prozent der amerikanischen Highschool-SchülerInnen dazugehören. Ein kleiner, aber wachsender Teil dieser jungen Menschen strebte wegen dieser Geschlechtsdysphorie medizinische Behandlungen an, die zunächst Pubertätsblocker, danach Geschlechtshormone und schließlich Operationen umfassen können.
Für viele ÄrztInnen, die diese junge Patientengruppe betreuten, und LGBT-AktivistInnen waren diese Behandlungen nicht nur unumstritten und eine Innovation, die mehr Trans-Menschen einen Weg zum Glück versprach, sondern sie wurden zum Menschenrecht erhoben. Innerhalb des ersten Jahrzehnts der 2000er-Jahre wurde der gender-affirmative Ansatz von den Niederlanden in die USA exportiert und verbreitete sich dort sukzessive. Doch dabei gab es bedeutsame Modifikationen: während die niederländischen PionierInnen noch eine sorgfältige psychiatrische Anamnese und eine therapeutische Begleitung zur Bedingung machten, dominierte von den USA ausgehend ab 2016 die Auffassung, dass eine solche Vorsicht „Gatekeeping“ sei und die Selbstbestimmung des jungen Menschen unangemessen einschränke.
Patientenprofil verändert sich
Doch zum Zeitpunkt, als sich diese Auffassung unter MedizinerInnen mit Schwerpunkt auf geschlechtsdysphorischen Kindern und Jugendlichen verbreitete, verzeichneten sie weltweit einen starken Anstieg der Zahl der jugendlichen PatientInnen, von denen die meisten biologisch weiblich waren. Bei der Mehrzahl von ihnen begannen die Probleme mit dem biologischen Geschlecht erst im frühen Teenageralter, nach den ersten körperlichen Anzeichen der Pubertät. Zudem hatte eine überproportionale Anzahl dieser neuen Patientinnengruppe andere psychische Erkrankungen, wie Depressionen, Magersucht oder auch Anzeichen von Autismus oder einer posttraumatischen Belastungsstörung. Ebenso kann eine krisenhafte homosexuelle Entwicklung Geschlechtsdysphorie auslösen.
Unter normalen Umständen würde eine solche Veränderung im Patientenprofil für ein breites Aufhorchen und mehr Vorsicht sorgen, doch im Fall des gender-affirmativen Ansatzes passierte genau das Gegenteil, und dies lag auch an veränderten Konzepten von Geschlecht, auf die Confessore in seiner Analyse ebenfalls eingeht. Zunehmend verbreiteten sich auf die Queer-Theoretikerin Judith Butler zurückgehende Ideen, nach denen das biologische Geschlecht keine objektive naturwissenschaftliche Tatsache sei, sondern gesellschaftliche Konstruktion. Damit ist gemeint, dass alles Sprechen über Geschlecht schon immer sozial und epistemisch überformt sei, und damit auch Geschlecht als objektiv feststellbare Realität in Zweifel gezogen wird. Vielmehr wird in dieser Denkart aus dem biologischen Geschlecht eine Norm, die überwunden werden müsse.
Self-ID als Dogma im Transaktivismus
In Aktivistenkreisen wurde daran anknüpfend ein Konzept populär, das als „Self-ID“ bezeichnet wird und die Geschlechtsidentität unabhängig von der körperlichen Realität sieht. Dazu argumentierten Transaktivistas, dass alle Menschen das Recht hätten, ihr eigenes Geschlecht zu bestimmen, egal wie sie sich kleiden oder ob sie sich für medizinische Eingriffe entscheiden, die bei der Verwirklichung dieser Identität unterstützen. Ihr selbst identifiziertes Geschlecht unabhängig von äußerer Erscheinung sollte bestimmen, was auf ihrem Ausweis steht und welche Toiletten sie benutzen können. Aber auch, welche medizinische Eingriffe gewünscht sind. Hier knüpft die Vorstellung an, dass jede Frage, ob die gewünschten Eingriffe wie Hormontherapien und Operationen wirklich im besten Interesse des Individuums sind, als „Gatekeeping“ tabuisiert wurde und nach wie vor wird.
Dabei sind die zuvor skizzierten Zusammenhänge zwischen Geschlechtsdysphorie und psychischen Erkrankungen oder auch mit einem späteren lesbischen oder schwulen Coming-out wissenschaftlich gut belegt. Ebenso, dass bei über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen die Geschlechtsdysphorie ohne Eingriffe mit Pubertätsblockern und Ähnlichem sich im weiteren Pubertätsverlauf wieder abmildert oder gar ganz verschwindet. Auch eine Auswertung von Krankenversichertendaten in Deutschland zeigte, dass Geschlechtsdysphorie bei vielen Minderjährigen nicht dauerhaft ist. Wer dies als Kritik am affirmativen Modell anbringt, wird als „transphob“ verdammt. Einige Aktivistas geifern sich gar regelmäßig ins Delirium und bezichtigen alle KritikerInnen, einen „Genozid“ an Transpersonen verüben zu wollen.
Das aktivistische Konzept von Geschlecht sowie Self-ID in allen Altersstufen zwingt MedizinerInnen und PsychotherapeutInnen, solche Fakten zu ignorieren. Für Großbritannien hat diese Entwicklungen die Journalistin Hannah Barnes in ihrem lesenswerten Buch „Time to think“ nachgezeichnet. Darin bringt es eine Psychotherapeutin auf den Punkt, die sagte, sie habe während ihrer Tätigkeit in der Gender-Ambulanz der Tavistockklinik alles vergessen müssen, was sie während ihrer Ausbildung und ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit über kindliche und adoleszente Entwicklung gelernt hat.
Geschädigte Detransitionierer
So kam es, wie es kommen musste: Wenn in der Medizin Aktivismus und nicht Wissenschaft das Handeln leitet, erscheinen alsbald Menschen auf der Bildfläche, die über vermeidbare Schädigungen klagen. So geschah es vermehrt in den letzten fünf Jahren – auch in den USA. Mehrere junge Frauen suchten die Öffentlichkeit, um über zu vorschnell eingeleitete medizinische Behandlungen im Rahmen einer Geschlechtsangleichung zu klagen. Damit verbunden war der Wunsch weitmöglicher Rücknahme dieser Veränderung und der Rückkehr in die sozial weibliche Rolle. Inzwischen beschreiten einige dieser Frauen den Rechtsweg.
International reagierten 2020 ÄrztInnen in Finnland als erste auf die sich auch dort vollziehende Veränderung im Patientenprofil und kamen nach gründlicher Überprüfung zum Schluss, dass geschlechtsdysphorische Kinder und Jugendliche wieder klassische Psychotherapie als erste Intervention und nicht Pubertätsblocker bekommen sollten. Danach folgten Schweden und Großbritannien. In Großbritannien brachte Detransitioniererin Keira Bell mit ihrem Prozess 2020 den Stein ins Rollen. Vor dem US-amerikanischen Supreme Court kam in der mündlichen Anhörung all dies auch zur Sprache.
Verzockt vor dem Supreme Court
Laut New York Times-Rechercheur und -Autor Confessore sehen einige erfahrene LGBT-AktivistInnen den Fall „United States v. Skrmetti“ als Glücksspiel mit tragischem Ende, da es auf fehlerhafter Politik und unsicherer Wissenschaft beruht. In den letzten zehn Jahren sei die LGBT-Bewegung von Theorien über Geschlecht vereinnahmt worden, die die meisten Wähler weder verstanden noch unterstützten. Die Bewegung radikalisierte außerdem ihre Politik gerade in dem Moment, als die Kulturkriege wieder aufflammten und der Oberste Gerichtshof begann, sich weiter nach rechts zu bewegen. Und erhielt zunehmend Gegenwind durch Berichte über Transfrauen bzw. -mädchen im Frauensport. Bei Kindern, so muss die aktuelle rechtspolitische Lage (nicht nur) in den USA zusammengefasst werden, hört trotz aller grundsätzlichen Toleranz „Trans“ gegenüber der Spaß auf. Ergebnisse einer Umfrage der New York Times zum Amtsantritt Donald Trumps belegen das eindeutig.
Während sich „United States v. Skrmetti“ und andere Klagen ihren Weg durch die gerichtlichen Instanzen bahnten, gerieten einige der zentralen medizinischen Behauptungen, die für pädiatrische Geschlechtsangleichungen sprechen sollten, unter der verstärkten Prüfung der Evidenz durch andere ÄrztInnen ins Wanken.
Nun stehen LGBT-AktivistInnen und unter ihnen zuvörderst die Transaktivistas in den USA vor einem Scherbenhaufen. Doch auch in Deutschland könnte der affirmativen Behandlung von Minderjährigen ein ähnliches Schicksal drohen, denn sie beruht hier wie in den USA auf den gleichen Prämissen. In den USA kann man sehen was passiert, wenn der Staat als Kavallerie einreiten muss, weil die Selbstreinigungseffekte auf einem medizinischen Feld defekt sind. Hiesige LGBT-Aktivistas sollten sich sehr gut überlegen, ob sie es so weit kommen lassen wollen.
Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.
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