Vortrag & Diskussion mit Georg Härpfer | Dienstag, 11. Juni 2019 | 19.30 Uhr

Seit 2017 existiert der Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer des §175 StGB. Doch bisher haben kaum Männer ihren Anspruch wahrgenommen. Warum?


Foto: Unsplash/Stanley Dai

Am 22. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. Diesem Beschluss ging ein langer Kampf um die Aufhebung der menschenrechtswidrigen, in der BRD und der DDR ergangenen Urteile voraus, die in der Zeit von 1945 bis 1994 zehntausende Menschen aufgrund ihres gleichgeschlechtlichen Begehrens kriminalisierte.

Der Beitrag skizziert die Geschichte des § 175 StGB und schildert die Auseinandersetzungen um die Rehabilitierung der Verurteilten. Der Vortrag wirft schließlich die Fragen auf: Welches sind die dringendsten Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes von 2017? Warum sind bisher nur so wenige Anträge auf Entschädigung eingegangen? Was sollte getan werden, um diese Probleme zu bewältigen?

• Georg Härpfer, geb. 1949, ist seit 2015 Vorstandsmitglied bei der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren – BISS. Er war Vorstandsmitglied in der Schwulenberatung Berlin von 2008 bis 2018. Er lebt mit seinem Mann in Berlin; seine Arbeitsschwerpunkte: Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des § 175 StGB, rechtliche Vertretung einer gGmbH, Sicherstellung von Projekten für schwule Senioren im Bundesaltenplan.

Moderation: Jan Feddersen, Vorstand der Initiative Queer Nations und taz-Redakteur


Wann: 11.06.2019, 19.30 Uhr

Veranstaltungsort: Neubau der taz, Friedrichstraße 21, 10969 Berlin-Kreuzberg

Eine Veranstaltung der Initiative Queer Nations in Kooperation mit der taz.

Eintritt frei.