Dank Selbstbestimmungsgesetz: Sexualstraftäter darf ins Frauengefängnis
Ein Gerichtsbeschluss aus Thüringen sorgt für neue Brisanz in der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz: Ein verurteilter Sexualstraftäter, der seinen Geschlechtseintrag während der Haft ändern ließ, soll in eine Frauen-JVA verlegt werden. Der Fall wirft die Frage auf, ob das Gesetz ausreichend vor Missbrauch schützt – und setzt die Politik erneut unter Druck. Von Till Randolf Amelung.








