Kategorie: Allgemein

Der Gesetzesentwurf, mit dem kaum jemand glücklich ist

Der Entwurf für Selbstbestimmungsgesetz wurde vom Bundeskabinett nach mehreren gescheiterten Anläufen auf den Weg gebracht. Vielen queeren Aktivist*innen geht das Gesetz nicht weit genug, sie fordern Nachbesserungen. Andere Kritiker*innen halten das Vorhaben gesellschaftspolitisch für zu früh, es fehle die mehrheitliche Billigung durch Liberal-Konservative.


Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash


August 2023 | Till Randolf Amelung

Mit Spannung richtete die queere Community am  Mittwoch vor einer Woche den Blick nach Berlin, ob es an diesem Tag zur Billigung des Entwurfs für ein Selbstbestimmungsgesetz durch das Bundeskabinett kommen würde. Nachdem zuvor viele Termine nicht gehalten wurden, hat es dieses Mal geklappt. Nun ist dieser Gesetzesentwurf, der das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ersetzen soll, bereit für den nächsten Schritt, der ersten Lesung im Bundestag.

 

Queere Kritik am Entwurf

Während sich die Ampel-Koalitionäre für ihre Arbeit selbst auf die Schulter klopfen, kommt aus der transaktivistischen und queeren Ecke teils heftige Kritik. So schreibt Janka Kluge, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti e.V.), auf X (vormals Twitter): „Heute ist ein bitterer Tag für mich. Seit Jahren setze ich mich öffentlich für das #Selbstbestimmungsgesetz ein. Heute wird der Gesetzesentwurf im Kabinett beraten und wahrscheinlich beschlossen. Den Entwurf lehne ich entschieden ab. Dafür habe ich mich nicht eingesetzt.“

Eine von Anne Wizorek, Netzfeministin der ersten Stunde, und Daniela Antons gestartete Petition mit dem Titel „Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz!“ kritisiert ebenfalls, dass „Vorurteile, Hass und Hetze im aktuellen Gesetzesentwurf zementiert“ würden und fordert die Berücksichtigung der Einwände von Trans- und Interverbänden. Besonders kritisiert werden die Ermöglichung von Ausschlüssen über das Hausrecht und die Vertragsfreiheit, die dreimonatige Karenzzeit bis zum Wirksamwerden der Änderung, die Informationsweitergabe an Ermittlungsbehörden für deren Überprüfung ihrer Daten, die Aussetzung der Anwendung im Kriegsfall sowie der Ausschluss von Migranten ohne Bleibeperspektive. Außerdem fordern sie, dass eine Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags ohne Einschränkung bereits ab dem 14. Lebensjahr möglich sein sollen. Eigenen Angaben zufolge, haben bereits über „330 feministische Autor*innen, Creator*innen, Jurist*innen, sowie Vertreter*innen u.a. aus queeren Vereinen, Frauenverbänden, Frauenhäusern, der Frauen-, Mädchen- und Gleichstellungsarbeit“ diese Petition unterzeichnet. Auch DIE LINKE.queer wirft der Ampelkoalition vor, „das Selbstbestimmungsgesetz bis zur Unkenntlichkeit“ entstellt zu haben und kritisiert, dass „vom Ursprungsgedanken weitgehender geschlechtlicher Selbstbestimmung nicht einmal mehr das blanke Minimum übrig“ bleibe. Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, kritisierte die enthaltenen Einschränkungen ebenfalls, denn sie seien geeignet, „Diskriminierungen zu begünstigen und Vorurteile zu bestärken“.

 

Fehlende Zustimmung der Union

Dagegen sieht taz-Redakteur und IQN-Vorstand Jan Feddersen dieses Gesetzesvorhaben als nicht zu Ende verhandelt mit den Liberal-Konservativen, insbesondere der Union. Deniz Yücel nimmt eine ähnliche Position ein und schreibt in der WELT, dass er dieses Vorhaben für zu früh kommend hält. „Dieses Gesetz im kulturkämpferischen Handgemenge statt im größtmöglichen Konsens zu beschließen“ gefährde Yücel zufolge „die Anerkennung transgeschlechtlicher Identitäten“. Feddersen warnte in diesem Sinne bereits vor einem Jahr in der taz, dass dieses Gesetzesvorhaben der Akzeptanz von Transpersonen einen Bärendienst erweisen könnte. Bis heute gab es zudem keine seriöse Rechtsfolgenabschätzung, ebenso wenig wie eine gesellschaftliche Verständigung darüber, ob das biologische Geschlecht noch Relevanz besitzt und wenn ja, in welchen Situationen.

 

Geschlecht im Sport und in amtlichen Registern

Zuletzt haben mehrere internationale Sportverbände diese Relevanz zumindest für den Wettkampfsport im Hochleistungsbereich beantwortet und für ihre Frauensparten explizit festgelegt, dass sich in diesen Wettkämpfen nur biologische Frauen miteinander messen dürfen. Ausnahmen werden nur für Transfrauen gemacht, die keine körperlich-männliche Pubertät durchlaufen haben.  Der Weltschwimmverband hat zudem begonnen, eine neue Wettkampfkategorie zu erproben, in der alle mitmachen können, unabhängig ihres biologischen Geschlechts. Parallel dazu soll es weitere Forschung dazu geben, wie und wann körperliche Unterschiede zwischen Trans und Cis im Sport relevant sind und wie Inklusion unter Berücksichtigung solcher Differenzen gestaltet werden kann. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat in der gegenwärtigen Situation zumindest die einzig mögliche Lösung gewählt und solche Regularien der Autonomie der Sportverbände überlassen.

Realitätsfern wirken allerdings die Einwände der Kritiker*innen am Entwurf gegen die Informationsweitergabe an Sicherheitsbehörden. Schon heute mit dem TSG ist es so, dass Behörden über die vorgenommene Änderung informiert werden. Es war unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten nie eine realistische Option, dass Transpersonen nach einer Vornamens- und Personenstandsänderung in den Registern zu unbeschriebenen Blättern werden.

 

Kehrtwende im Ausland

Besonders problematisch an den Forderungen der Petition ist jedoch, Minderjährige ab 14 Jahren die Änderungen zu den gleichen Konditionen ermöglichen zu wollen, wie Volljährigen. Dabei kann man bis zur Volljährigkeit nicht mal ohne Unterschrift der Eltern an Klassenfahrten teilnehmen. Bedenklicher ist daran aber, dass der sogenannte gender-affirmative Ansatz im Ausland gerade bei Minderjährigen ins Kreuzfeuer geraten ist. In Großbritannien erregte der Fall der Detransitioniererin Keira Bell großes Aufsehen, ein Gerichtsurteil von 2020 hatte mittelfristig zur Folge, dass der nationale Gesundheitsservice NHS die Qualität des eigenen Behandlungsangebots unabhängig prüfen ließ. In den USA erließen republikanisch geführte Bundesstaaten gar Verbote für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Minderjährigen. „Gender-affirmativ“ meint, dass die Selbstäußerung über die Geschlechtsidentität von Beginn an mit Ermöglichung einer frühen sozialen Transition, zu der auch Änderungen des Vornamens und Geschlechtseintrags zählt, sowie frühstmöglichen medizinischen Maßnahmen unterstützt wird. Parallel dazu wird eine umfassende Diagnostik und psychotherapeutische Exploration von vielen Transaktivisten als „Gatekeeping“ abgelehnt. Mehrere Untersuchungen haben diesem Ansatz eine schwache Evidenzbasis bescheinigt. Zudem wurde in Ländern wie den USA, Großbritannien oder Schweden sichtbar, dass Minderjährige mit komplexen psychischen Problemlagen keine adäquate Unterstützung bekamen, was dann in einigen Fällen ein paar Jahre später zu Reue oder auch Detransitionen führte.

Einige Länder änderten mittlerweile ihren Kurs bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie. In Großbritannien beschränkt der NHS den Einsatz von Pubertätsblocker auf Studien, ebenso Schweden.  Sogar in den USA will die dortige Fachgesellschaft für Pädiatrie die Evidenz des gender-affirmativen Ansatzes prüfen lassen, obwohl man diesen nach wie vor unterstütze. Angesichts dieser Entwicklungen sind Forderungen unverantwortlich, Minderjährige in solchen Fragen wie Erwachsene behandeln zu wollen.  Damit leistet man der Entwicklung Vorschub, dass sich folgende Prophezeiung Yücels erfüllen könnte: „Doch vielleicht wird man manche Aspekte des heutigen Transgender-Diskurses ähnlich bewerten, wie in der Rückschau auch die Beteiligten auf die Idee mit der ‚freien Liebe‘ der Sechziger- oder auf die Pädophilie-Debatte der Siebzigerjahre blicken: als Punkt, an dem der Wunsch nach sexueller Emanzipation übers Ziel hinausschoss.“


Die Verbannung der CDU/CSU vom CSD – richtig so?

Wir als IQN haben mit dem Umbau begonnen. Diese Website enthält ab sofort auch aktuelle Kommentare, Analysen zu den gegenwärtigen Politiken und Kulturen der queeren Communities. Der Auftakt: ein Kommentar zu den Aus- und Eingrenzungen bei CSDs – aktuell in Hamburg.


CSD Hamburg 2022, eine Menschenmenge umringt einen der Paradewagen, der mit bunten Luftballons in Regenbogenfarben dekoriert ist.

CSD Hamburg 2022 – kein Wagen der CDU, Foto von Lukas S auf Unsplash


5. August 2023| Till Randolf Amelung

CSDs waren, als sie 1979 erstmals in der Bundesrepublik ausgerichtet wurden, überparteilich. Zwar deutlich links, grün-bunt-alternativ vom Schwerpunkt her,  aber das ging auch nicht anders: Schwule und Lesben der etablierten Parteien SPD, CDU/CSU und FDP hatten gerade erst begonnen, sich wenigstens innerparteilich zu formieren. Auch sie hätten dabei sein dürfen, wenn sie denn im Grundsatz mit den Zielen der gesellschaftlichen Gleichstellung einverstanden gewesen waren. In keiner Parteienentwicklung drückt sich der Wandel der Bundesrepublik diesbezüglich besser aus, als in den Unionsparteien, in der es heute auch offen Schwule wie Jens Spahn in der Bundespolitik geben kann.

 

Die CSU und die Drag-Lesung

Nun aber gab es Ärger. Zuerst wurde in München die CSU von der Pride-Parade ausgeschlossen, kürzlich die große Schwesterpartei CDU in Hamburg: die Teilnahme mit eigenen Wagen  am CSD  wurde verwehrt. In beiden Städten begründeten die CSD-Organisatoren die Ausladungen mit Handlungen und Äußerungen aus den Unionsparteien, die Zweifel an der Verträglichkeit mit queerpolitischen Zielen aufkommen ließen. Politiker aus der CSU positionierten sich gegen eine Drag-Lesung, die Anfang Juni in der Stadtbibliothek München-Bogenhausen stattfand und warfen der Veranstaltung „Frühsexualisierung“ vor, weil einer der vorlesenden Künstler mit seinem Drag-Namen „Eric BigClit“ angekündigt wurde. Die Aufregung wirkte etwas grotesk, vermisste man einen ähnlichen Furor, wenn es um Fälle sexuellen Missbrauchs in katholischen und evangelischen Kirchen ging. Es fallen einem sicherlich mehr Drag Queens und Kings ein, denen man Kinder anvertrauen möchte, als katholische Geistliche.

 

Transkind und BDSM

Völlig übersehen wurde dafür der bedenkliche Hintergrund des Transmädchens Julana Gleisenberg, die ebenfalls vorlesen sollte, dann aber aus Sicherheitsgründen absagte. Die heute dreizehnjährige Julana, die biologisch männlich zur Welt kam, hatte sich im Alter von neun Jahren als trans geoutet. Wenig später wurde sie schon als Kinderbotschafterin einer neu gegründeten Stiftung eingesetzt und brachte mit Hilfe ihrer Eltern ein autobiografisches Buch heraus. Mittlerweile erhält Julana auch Pubertätsblocker, die eine männliche Pubertät verhindern sollen. Es wirkt, als solle Julana das deutsche Äquivalent zu Jazz Jennings werden, ein Transmädchen, deren Geschichte in einer Reality-TV-Serie über mehrere Jahre im US-amerikanischen Fernsehen vermarktet wurde. Gleisenbergs Eltern haben zudem die Transkind-Thematik offensiv zusammen mit ihrem Engagement für BDSM-Lebensweisen verknüpft, bei der Elemente von BDSM auch im Alltag eine Rolle spielen. Das Fass zum Überlaufen brachte in München jedoch der Besuch einer CSU-Delegation beim republikanischen Gouverneur des US-Bundesstaats Florida, Ron DeSantis, der mit LGBTI-feindlichen Gesetzen von sich reden machte. Die Münchener CSD-Organisatoren warfen der CSU vor, sich nicht von den Beteiligten der Delegation und DeSantis absolut ablehnender Haltung zu LGBTI zu distanzieren.

 

Gendern und Selbstbestimmungsgesetz

Gründe für die Ausladung in Hamburg hingegen, waren vor allem die Beteiligung der hiesigen CDU an der Bürgerinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“, die per Volksbegehren das Gendern mit Sonderzeichen in Behörden und Bildungseinrichtungen verbieten lassen will  und die Ablehnung des Selbstbestimmungsgesetzes. Die diesjährige Pride-Parade steht unter dem Motto „Selbstbestimmung jetzt! Verbündet gegen Trans*Feindlichkeit“. So ist durchaus nachvollziehbar, warum unter diesem Motto eine CDU als Teilnehmerin an der Parade kontraproduktiv für die Glaubwürdigkeit des Veranstalters wäre.

Der Umgang mit der CDU zeigt allerdings gerade bei diesen beiden Themen, wie der queere Aktivismus insgesamt einen Diskurskorridor kreieren will, der enger als eine Schießscharte ist. Dieser Aktivismus verunmöglicht es so, sich im übergeordneten Ziel der Gleichstellung queerer Menschen zusammenfinden zu können und dabei verschiedener Ansicht zu sein, wie das zu erreichen ist. Es beraubt den CSD seines integrativen Potenzials. Denn was hätte es gekostet, den CDU-Wagen zu tolerieren, selbst im Wissen, dass die Hamburger Abteilung der Partei nicht mit allen Maximalforderungen der LGBTI-Bewegung übereinstimmen möchte?

Dabei wäre eine integrierende Geste der CDU gegenüber ohnehin geboten gewesen: Die neuen Sprachcodes (Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt inkl. Klicklaut) sind ja keineswegs unumstritten. Im Gegenteil! Zur Erläuterung: Wenn vom sogenannten Gendern die Rede ist, sind Schreibweisen gemeint, die ein Sternchen, einen Unterstrich oder inzwischen auch einen Doppelpunkt verwenden. Damit sollen Geschlechtsidentitäten jenseits der Zweigeschlechtlichkeit sichtbar gemacht werden. Zugleich verweisen diese Sonderzeichen darauf, dass sich bis heute keine Schreib- und Sprechweise durchgesetzt und es in das anerkannte Regelwerk der deutschen Sprache geschafft hat, die sprachlich mehr als zwei Geschlechter abbildet. Im Juli diesen Jahres kam der Rat für deutsche Rechtschreibung im belgischen Eupen zusammen und beschloss, diese Sonderzeichen nicht in das offizielle Regelwerk aufzunehmen und stattdessen die Entwicklung weiter zu beobachten. In weiten Teilen der Bevölkerung aber, scheint es um die Akzeptanz für das Gendern mit Sonderzeichen eher schlecht bestellt zu sein. Mehrere Umfragen zeigten inzwischen, dass weit mehr als die Hälfte der Befragten diese Formen inklusive der gesprochenen Sprechpause ablehnen. Diese Umfragen zeigten aber auch, dass dies nicht gleichbedeutend mit einer generellen Ablehnung von Geschlechtersensibilität im Sprachgebrauch ist.

Beim Selbstbestimmungsgesetz, was das als veraltet geltende Transsexuellengesetz ablösen soll, ist es ebenfalls zu einfach die CDU zum Sündenbock dafür zu erklären, dass dieses Vorhaben der regierenden Ampelparteien nicht so recht vom Fleck kommt. Ein Kabinettsbeschluss vor der parlamentarischen Sommerpause scheiterte am Bundesinnenministerium aufgrund von Bedenken des Bundeskriminalamtes, Kriminellen könne die Verschleierung ihrer Identität zu leicht gemacht werden. Kern der geplanten Gesetzesnovelle ist die voraussetzungslose Änderungsmöglichkeit des amtlichen Geschlechtseintrags. Dagegen jedoch gibt es aus verschiedenen Ecken Kritik, auch von Personen, die formal zur LGBTI-Community gezählt werden können – zum Beispiel vom Autor dieser Zeilen. Mit der bisherigen Historie an gerissenen Deadlines ist es längst fraglich, ob es der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz in der bisher vorliegenden Form überhaupt unverändert durch alle Stationen des Gesetzgebungsverfahrens schafft. Die Zustimmung in der Bevölkerung für eine Lösung, die ganz ohne Sicherstellung auskommen will, dass nur die Personenkreise davon Gebrauch machen, für die es gedacht hat, dürfte eher gering ausfallen. Wahrscheinlich würde eine Umfrage dazu ähnliche Werte wie für das Gendern mit Sonderzeichen erzielen. Zuletzt zeigten Wahlen in Ländern wie Finnland und Spanien, in denen linke Regierungskoalitionen kürzlich eine vergleichbare Regelung beschlossen haben, dass dies nicht dabei hilft, Wahlen erneut zu gewinnen. In Großbritannien ändert nun die Labour-Partei ihre Haltung zu einem Selbstbestimmungsgesetz, indem sie davon abrückt.

 

Lehren aus der „Ehe für alle“

Es gäbe also Anlässe genug, den Raum für eine sachliche und differenzierte Auseinandersetzung über die beiden Themen „Gendern“ und „Selbstbestimmungsgesetz“ zu ermöglichen. Der Hamburger CSD hat sich hier anders entschieden. Dabei sollte man die Lehren aus der 2017 erfolgreich verabschiedeten „Ehe für alle“ ernst nehmen. Diese war dann erst gesetzlich durchsetzbar, als weite Teile der Bevölkerung dem positiv gegenüber standen, was sich auch in der CDU dadurch ausdrückte, dass sich wichtige Parteimitglieder dafür aussprachen. So kam es am 30. Juni 2017 zu dem inzwischen legendären Erfolg der entscheidenden Abstimmung im Bundestag, bei der die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel den Fraktionszwang aufhob – und selbst als Abgeordnete dagegen stimmte. In puncto Selbstbestimmungsgesetz ist eine ähnliche gesellschaftliche Stimmungslage nicht wahrnehmbar. Was aber ist für Transpersonen gewonnen, wenn eine gesetzliche Regelung und deren Ergebnisse nicht anerkannt werden? Ohne die Zustimmung der Union jedenfalls, ist kein nachhaltiger Wandel in Deutschland zu erzielen.

 

Till Randolf Amelung ist seit August 2023 Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations. Ansonsten ist er freier Autor mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen. Texte von ihm erschienen in wissenschaftlichen Sammelbänden, darunter das Jahrbuch Sexualitäten 2021 (Politische Hybris. Wie der Transaktivismus seine Erfolge zu verspielen droht) und 2022 (Ist Psychotherapie mit den Menschenrechten von Transpersonen vereinbar? Ein Zwischenruf für die Berücksichtigung psychodynamischer Ansätze). In Medien wie der Jungle World, ZEIT Online, dem Schweizer Monat und der Siegessäule veröffentlichte er ebenfalls. 2020 erschien im Querverlag sein Sammelband Irrwege – Analysen aktueller queerer Politik; 2022 sein Essay Transaktivismus gegen Radikalfeminismus. Gedanken zu einer Front im digitalen Kulturkampf.

Transparenzhinweis für diesen Beitrag: Der Autor ist Mitglied der LSU – Lesben und Schwule in der Union, jedoch kein Parteimitglied der CDU.


Unbeantwortete Fragen im schwulen Raum

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Selbstbestimmungsgesetz: Wird der Bademeister zum Gutachter?

Die Ampel-Koalition hat ihren Entwurf zum neuen Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Seither ist offener Streit über den Inhalt entbrannt. Doch was steht da eigentlich wirklich drin und was hat es zu bedeuten? Für Queer Nations hat sich Till Randolf Amelung, Autor im Jahrbuch Sexualitäten, den Entwurf genauer angeschaut. Darf der Bademeister zukünftig wirklich in die Hose gucken? Einige Antworten auf häufige Fragen.



Von Till Randolf Amelung

Queer Nations, 05.05.2023 | Nun ist er also doch noch gekommen – der Entwurf für das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, mit dem das in die Jahre gekommene Transsexuellengesetz (TSG) abgelöst werden soll. Nachdem bereits mehrere Termine nicht gehalten werden konnten und der Unmut in der queeren Community immer lauter wurde, gaben Familienministerin Paus (B’90/GRÜNE) und Justizminister Buschmann (FDP) am letzten April-Freitag den Entwurf an die Presse. Die Inhalte des Entwurfs haben sich im Grundsatz von den im vergangenen Juli präsentierten Eckpunkten entfernt.

Kern der anvisierten Reform ist die Streichung jedweder Nachweispflichten, der reine, unhinterfragte Sprechakt im Standesamt soll künftig für die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags genügen. Im Gegensatz dazu setzt das TSG bis heute zwei unabhängige Sachverständigengutachten voraus.

 

Klagen gegen Begutachtung erfolglos

Während bereits mehrere Bestimmungen im TSG durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt wurden, zuletzt 2011 der Nachweis von Fortpflanzungsunfähigkeit und weitmöglicher operativer Angleichung, waren Klagen gegen die Gutachten bislang erfolglos. Zum Preis der Begutachtung ermöglichte das TSG rechtlich eine sehr weitreichende Gleichstellung. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll diese Vorgabe nun ersatzlos entfallen.

Seit der Bekanntgabe dieser Reformpläne gibt es daran insbesondere von Radikalfeministinnen scharfe Kritik, die geplante Regelung ermögliche Missbrauch und schaffe Konflikte in Bereichen, die nach dem biologischen Geschlecht getrennt sind. Zum Jahreswechsel 2022/23 ließ Buschmann erstmals in einem Interview verlauten, dass die Arbeit an einem Gesetzesentwurf noch andauere, da man es privaten Betreibern weiterhin ermöglichen wolle, in bestimmten Situationen über das Hausrecht auf das biologische Geschlecht abzustellen, wie zum Beispiel in einer Frauen-Sauna. Familienministerin Paus verkündete hingegen, das Selbstbestimmungsgesetz solle noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Während ein Veröffentlichungstermin für einen Entwurf immer wieder verschoben wurde, ließen sich Differenzen zwischen den beiden Häusern nicht mehr übersehen und wurden in den letztlich doch veröffentlichten Entwurf hineingeschrieben. Mindestens eines der beiden beteiligten Ministerien ist von der reinen Sprechakt-Lehre offenbar abgerückt.

 

Begutachtungskompetenz für den Bademeister?

So soll dem Entwurf zufolge zwar volljährigen Menschen grundsätzlich eine Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags ermöglicht werden – ohne Nachweis, ob man tatsächlich zu dem Personenkreis gehört, für den das Gesetz gedacht ist –, aber es wurden Ausnahmen formuliert.

Im Spannungs- und Kriegsfall soll das Gesetz bei biologisch männlichen Personen nicht zur Anwendung kommen, um zu verhindern, dass sich wehrfähige Männer dem Heldentod fürs Vaterland entziehen. Bei Quotenregelungen für die Besetzung von Vorständen soll der Geschlechtseintrag bindend sein, der zum Zeitpunkt der Besetzung in der Geburtsurkunde aktuell ist. Der Hausrechtverweis bei strittigen Zugangsforderungen zu Frauenräumen ist ebenfalls hineingeschrieben worden. Somit würde sich künftig die Begutachtungskompetenz von Psychologen und Sexualmedizinern hin zu Bademeistern und Kreiswehrersatzämtern verlagern. Diskriminierungen sind dabei ebenfalls nicht auszuschließen.

 

Missbrauch als Einzelfälle abgetan

Der Entwurf wollte zwei Pferde gleichzeitig reiten: Transaktivisten die geforderte Reform geben und Sicherheitsbedenken von Frauen begegnen. Regelungen zur Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag für Transpersonen ohne Nachweispflicht gelten seit den Yogyakarta-Prinzipien von 2007 als Goldstandard. Verweis auf Missbrauchsrisiken mit Fallbeispielen werden als Einzelfälle abgetan. Vor einigen Jahren gab Menschenrechtsexperte Robert Wintemute, der 2007 ebenfalls in Yogyakarta an den Prinzipien mitwirkte, gegenüber einem radikalfeministischen Blog zu, dass mögliche Konflikte mit Rechten von Frauen damals überhaupt keine Rolle spielten.

Welchen Sprengstoff schwierige bis missbräuchliche Fälle gerade in sensiblen Bereichen bergen können, musste unlängst die zurückgetretene schottische Ministerin Nicola Sturgeon erfahren, als sie auch über den Fall Isla Bryson stolperte. Bryson wurde wegen sexueller Gewaltdelikte zu einer Haftstrafe verurteilt und wollte mutmaßlich mit einem Coming out als Trans der Unterbringung im Männerstrafvollzug zu entgehen. Auch die Grünen waren auf der kommunalen Ebene mit einem Parteimitglied konfrontiert, welches sich zur Frau erklärte, offenbar um gegen die geschlechterpolitischen Regelungen der Partei zu agitieren. Der Fall landete vor dem Bundesschiedsgericht der Grünen, welches entschied, dass die Äußerung über die Geschlechtszugehörigkeit Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit voraussetze. Wie und durch wen das festgestellt werden soll, blieb offen.

 

Uneinsichtigkeit der Aktivisten gefährdet Offenheit

Ein Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags ganz ohne Nachweis haben zu wollen, ist vermessen, vergleicht man es mit anderen Regelungen. Für den Erhalt eines Schwerbehinderten-Status‘ muss ebenfalls nachgewiesen werden, ob man die Kriterien erfüllt. Auch die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft ist mit Auflagen verbunden. Staat und Gesellschaft haben ein berechtigtes Interesse daran, das Gemeinwohl zu schützen und den gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Dazu gehört auch die Sicherstellung, dass nur dazu berechtigte Personenkreise eine Regelung nutzen.

Bisher war die Gesellschaft offen für Regelungen, die es Transpersonen nicht unzumutbar schwer machen, aber zugleich eben nicht naiv gegenüber Missbrauch sind. Durch die verkorkste Umgangsweise der Politik und die Uneinsichtigkeit der Aktivisten könnte aber auch diese Offenheit schwinden. Das wäre ein gewaltiger Rückschritt, den doch eigentlich niemand wollen kann.

Ebenso sollte anerkannt werden, dass das biologische Geschlecht für die meisten Menschen nach wie vor eine relevante Tatsache ist, die nicht durch reine Sprechakte obsolet wird. Hier gilt es einerseits, bisherige Gesetze zu überprüfen, wo bislang das biologische Geschlecht zugrunde liegt, inwieweit das weiterhin erforderlich ist und dies andernfalls zu ändern. Andererseits wird nicht alles per Gesetz regelbar sein, sondern von allen Beteiligten Empathie, Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme erfordern – auch seitens der Aktivisten. Wer als Teil der Gesellschaft anerkannt werden will, darf nicht nur um den eigenen Bauchnabel kreisen. |


Till Randolf Amelung ist freier Autor mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen. Texte von ihm erschienen in wissenschaftlichen Sammelbänden, darunter das Jahrbuch Sexualitäten 2021 (Politische Hybris. Wie der Transaktivismus seine Erfolge zu verspielen droht) und 2022 (Ist Psychotherapie mit den Menschenrechten von Transpersonen vereinbar? Ein Zwischenruf für die Berücksichtigung psychodynamischer Ansätze). In Medien wie der Jungle World, ZEIT Online, dem Schweizer Monat und der Siegessäule veröffentlichte er ebenfalls. 2020 erschien im Querverlag sein Sammelband Irrwege – Analysen aktueller queerer Politik; 2022 sein Essay Transaktivismus gegen Radikalfeminismus. Gedanken zu einer Front im digitalen Kulturkampf.

Till Randolf Amelung auf Twitter: https://twitter.com/TillRandolf


Titelbild: Unsplash/Kenny Eliason



Kampf um den Leib – Über Stephan Wackwitz‘ „Unsere intellektuellen Körper“

Im Jahrbuch Sexualitäten 2022 dachte Stephan Wackwitz in einem Essay anhand von Büchern über und von Susan Sonntag über das Spannungsfeld von Körperlichkeit und Intellektualität nach. Ute Cohen hat den Text für queernations.de Premiere gelesen und besprochen. Weiterlesen


Kreisch – damals und heute | Emily Lau zu Texten des Jahrbuchs Sexualitäten 2022

Kein Jahrbuch Sexualitäten ohne Miniaturen, den gleichermaßen persönlichen wie engagierten Auseinandersetzungen mit aktuellen Themen der queeren Welt. Weiterlesen


Sommerfrisch und bereit für Neues: Was wir in den nächsten Monaten planen

Noch bringt uns der Hochsommer ins Schwitzen, doch wir planen bereits eine Vielzahl an Veranstaltungen für den Spätsommer und Herbst. Zeit für ein Update.


Foto: Unsplash/Raphael Renter


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Queer.de und das Scheitern von E2H: Provinziell geht in Berlin immer

Ein Beitrag der Online-Illustrierten Queer.de versucht das Scheitern des Berliner Projekts Queeres Kulturhaus E2H zu beleuchten. Dazu einige Klarstellungen des IQN-Vorstands und E2H-Ideengebers Jan Feddersen.


Foto:Unsplash/Mark König


08.03.22 | Von JAN FEDDERSEN

Bei der Kölner Online-Illustrierten Queer.de wurde Ende 2021 der Text des Berliner Szeneautors Dirk Ludigs veröffentlicht, der sich mit der Geschichte des von uns, der Initiative Queer Nations, ins Leben gerufenen Projekts eines „Queeren Kulturhaus“ (E2H) in Berlin befasst – und vorgibt, die Gründe zu benennen, die zum Scheitern des E2H führten.

Vorangegangen war diesem Text ein Facebook-Posting des Autors dieser Zeilen, der den im späten Herbst 2021 veröffentlichten neuen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linkspartei für die Stadt Berlin charakterisierte. Dass nämlich in diesem Werk  jeder Hinweis auf weitere Planungen zu einem E2H oder gar zu einem „Queeren Archivhaus“ fehlt.

Queerpublizistisches Novum

Tatsächlich nahm dies offenbar Ludigs zum Anlass, über das rot-grün-rot-verblichene Projekt berichten zu wollen: In der queeren Publizistik war dies insofern ein Novum, als weder das Berliner Anzeigenblatt Siegessäule noch andere Medien über E2H auf eine Weise zu reagieren wussten, die wenigsten die angesichts der ausgelobten finanziellen Mittel für E2H objektive Relevanz des Queeren Kulturhauses respektieren: Mit einer Startbudgetierung allein für ein Haus von schätzungsweise 20 Millionen Euro (Stand Ende 2020) war das E2H, in Euro gemessen, der gewichtigste queere Plan der Hauptstadt (und darüber hinaus), wesentlich befördert durch die Senatsbehörde für Kultur und Europa mit Bürgermeister Klaus Lederer (Linkspartei) an der Spitze.

Herausgekommen ist mit Ludigs Text ist ein halbgares bis allenfalls semi-wahres Sammelsurium zum und über das E2H und die Initiative Queer Nations. Man kann Ludigs, der im Rahmen seiner Recherchearbeit den Autor dieser Zeilen immerhin per Mailkorrespondenz anhörte, allerdings zugute halten, dass er Ton und Stil der Online-Illustrierten Queer.de durchaus perfekt getroffen hat. Wer sich mit der Genese der Geschichte des E2H detaillierter auseinandersetzen mag, ziehe das Jahrbuch Sexualitäten 2021 zurate, wo die früheren Vorstandsmitglieder des Queeren-Kulturhaus-Projekts, Peter Obstfelder und der Autor dieser Zeilen, ausführlich mit einer Fülle von Belegen notiert haben (PDF), was die Sache namens E2H war.

Indes, es lohnt sich einige der im Ludigs-Text neu hinzugekommenen Behauptungen genauer zu betrachten:

Zur Sprache kam im Text das alte taz-Haus an der Rudi-Dutschke-Straße 23 und dessen bevorzugte Wahl als mögliches Gebäude für ein Queeres Kulturhaus. Klarzustellen ist hierzu, dass bei einem Kolloqium im Berliner Abgeordnetenhaus mit überwältigender Mehrheit der Projektbeteiligten damals (Lesbenarchiv Spinnboden, Magnus Hirschfeld Gesellschaft, Feministischen Archiv FFBIZ, die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die Arbeitsstelle für die Kulturgeschichte der Sexualitäten an der Humboldt Universität in Berlin u.a.) entschieden wurde, sich auf das taz Haus als künftigem Standort für ein Queeres Kulturhaus zu verständigen. Die Geschäftsführung sowie die Genossenschaft der taz erklärten sich im Gegenzug bereit, trotz anderer Mietinteressenten an der taz-Immobilie, diese dem queeren Projekt zur Verfügung stellen zu wollen: An jener Abstimmung hat mit Absicht der Autor dieser Zeilen, der auch Mitarbeiter der taz ist, nicht teilgenommen.

Den Leser*innen nicht berichtet

Schlichtweg falsch ist zudem die Behauptung, dass den queeren Archiven keine Zeit eingeräumt wurde, so Ralf Dose von der Magnus Hirschfeld Gesellschaft, im Rahmen der E2H-Förderung durch den Kultursenat etwas zum Ausstellungswesen beizutragen. Tatsächlich oblag es dem E2H-Vorstand, ausweislich der Projektförderung, ein Programm für ein E2H zu entfalten, als existiere ein Queeres Kulturhaus bereits – die queeren Archive hingegen wollten wesentliche Teile der Senatsfördersumme für eigene, nicht ans E2H-Projekt gebundene Pläne. Dies wiederum war gemäß der erlassenen Förderbescheide strikt unzulässig.

Den Leser*innen nicht berichtet wurde im Queer.de-Text, dass die queeren Archive wie auch die Vertreter der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sich im Koordinationskreis des E2H entweder Arbeitszeit nahmen oder Förderung durch staatliche Stellen beantragten und bewilligt bekamen, um überhaupt an den Koordinierungstreffen teilnehmen zu wollen – mit welchen (anderen) inhaltlichen Begründungen auch immer. Kurz gesagt: Während die ehrenamtlichen Kräfte im Projekt bis zum Ende ihre private Zeit für das E2H aufbrachten, auch und gerade die Vorstandsmitglieder Christiane Härdel, Lily Kreuzer und der Autor dieser Zeilen, ließen sich die sowieso schon alimentierten Beteiligten quasi jede Minute Arbeit am Queeren Kulturhaus bezahlen – nur um das Projekt dann scheitern zu lassen.

Unerwähnt blieb bedauerlicherweise auch – nicht mangels Phantasie, dies wurde Dirk Ludigs ausführlich geschildert –, dass das Queere Kulturhaus, wiederum unterfüttert durch die geldgebende Kulturbehörde, nicht als „Queerer Leuchtturm“ zur Subventionierung ohnehin schlecht strukturierter Archive und Vereine gedacht war, sondern als hauptstädtische Immobilie, die über die aktivistischen Kerne hinaus queere Menschen (und ihre Freund*innen) zu erreichen hatte und zu interessieren suchte. Ein Queeres Kulturhaus – nicht als Futtertrog der ohnehin Subventionsgierigen (oder, je nach Lesart, -bedürftigen), sondern als metropoles Stadtmöbel, das sich über die queeren Szenen der Berliner Provinz hinaus zu profilieren weiß.

Provinziell Gesinntes

Neben diesen Ergänzungen des Faktischen sei eine Stilkritik erlaubt: Insgesamt verblüfft der Text durch sein – in Ermangelung passenderer Begrifflichkeiten – „szeneastisches Gewölk“. Also durch die Unfähigkeit, queeres (mithin: schwules, lesbisches, trans) Leben jenseits der Bubble der kultur-polit-sozialtherapeutischen Szene vorzustellen. In der Tat klingt das Ganze dann wie eine missgünstig formulierte Abrechung im zänkischen Stil – als Bilanz von Querelen innerhalb der aktivistischen Szene(n). Es handelt sich mithin um eine sogenannte Recherche mit queeristischen Politaktivist*innenblüten, beifallheischend im Ton, hämisch im Klang: Provinziell Gesinntes geht offenbar (nicht nur) in Berlin immer.

Die Initiative Queer Nations, die sich 2005 gründete, um, partei- und NGO-fern, das zu ermöglichen, was 2011 die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld werden konnte, muss akzeptieren, dass es für ein Queeres Kulturhaus in Berlin in der aktivistischen Szene keine oder kaum Gewogenheit gab: Man wollte lieber weiter im eigenen Saft vor sich hin gären. Die Chance, sich eine stabile Existenz mit einem 20 Millionen Euro geförderten Projekt zu sichern und, fast wie nebenbei, noch zentraler Bestandteil eines weltweit einzigartigen Kulturorts zu werden, ist vertan. Wahrscheinlich für lange Zeit. Ich als Erster – bedauere das zutiefst. Was ist aus der nicht-heterosexuellen Bewegung Berlins bloß geworden?

Jan Feddersen ist Gründungsvorstand der Initiative Queer Nations. Trotz des hier beschriebenen Unglücks halten er und die anderen Mitglieder des Vorstands der Initiative Queer Nations ausdrücklich weiterhin an der Idee eines queeren Kultur- und Denkortes für Berlin fest.

Besagten Aufsatz über das Scheitern des E2H aus dem jahrbuch Sexualitäten 2021 können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen.


Petition: Deutscher Bundestag soll homosexuellen NS-Opfern gedenken

Am 27. Januar 2022 gedenkt der Deutsche Bundestag den Opfern des Nationalsozialismus und einmal mehr wird es keine gesonderte Würdigung für die homosexuellen NS-Opfer geben. Zeit für eine Petition für eine Gedenkstunde im Bundestag an homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus.


Ein Gastbeitrag von Lutz van Dijk

Seit dem 15. Januar 2018 bemühen wir uns gemeinsam darum, dass in der jährlichen Gedenkstunde im Bundestag an die Opfer des Nationalsozialismus, die seit 1996 besteht, auch einmal an sexuelle Minderheiten erinnert wird. Dem wurde bislang nicht entsprochen.

Unmittelbar nach ihrer Amtseinführung erneuerten wir unser Anliegen gegenüber der neuen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in einem Schreiben vom 28. Oktober 2021, das gemeinsam von Henny Engels (Bundesvorstand des LSVD – Lesben- und Schwulenverband Deutschlands) und mir unterzeichnet wurde (siehe PDF hier).

Wir argumentierten für den 27. Januar 2022, da sich dann „zum 150. Mal das Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches [jährt] und damit auch die reichsweite Einführung des § 175 RStGB, der männliche Homosexualität unter Strafe stellte und in einigen deutschen Ländern bereits bestehende liberalere Gesetzgebungen (beispielsweise in Bayern) unwirksam machte.“

Konzeption der Gedenkstunde 2023

Bundestagspräsidentin Bas antwortete am 21. November (zugestellt gestern, am 29. November, siehe unten), dass „die Gedenkstunde des kommenden Jahres… im Kontext des 80. Jahrestages der verbrecherischen Wannsee-Konferenz stehen (wird)…“ und: „In Kürze wird sich das Präsidium des 20. Deutschen Bundestages mit der Konzeption der Gedenkstunde des Jahres 2023 befassen und hierbei insbesondere den Vorschlag einbeziehen, die als Homosexuelle verfolgten und ermordeten Menschen in den Mittelpunkt der Gedenkstunde zu stellen.“ (siehe LSVD-PM hier).

Wir werden alles tun, um Bundestagspräsidentin Bas und alle Mitglieder ihres Präsidiums darin zu unterstützen, am 27. Januar 2023, der gleichzeitig jedes Jahr die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz 1945 markiert, tatsächlich sexuelle Minderheiten „in den Mittelpunkt zu stellen“, die damals und in vielen Ländern der Welt bis heute mit Folter, Haft und sogar der Todesstrafe verfolgt werden

Erfreulich ist, dass es in der Gedenkstätte Auschwitz selbst (offiziell: dem „Staatlichen Museum Auschwitz“) am 7.-8. Juli diesen Jahres die erste internationale online Konferenz gab, in der auch ausdrücklich über sexuelle Minderheiten als Opfer in Auschwitz gesprochen wurde. Im September diesen Jahres erschien im Warschauer Neriton Verlag die polnische Ausgabe de Buches „Erinnern in Auschwitz – auch an sexuelle Minderheiten“.

Als eines von verschiedenen Vorhaben werden Henny Engels und ich am Montag, dem 24. Januar 2022, ab 19 Uhr, im taz Queer Talk auf Fragen von Jan Feddersen antworten.

Lutz van Dijk, Historiker und Schriftsteller, früher Mitarbeiter des Anne Frank Hauses in Amsterdam, arbeitet heute vor allem mit polnischen Historiker:innen zusammen – im Kontext eines Erinnerns an sexuelle Minderheiten in Auschwitz. Er lebt und arbeitet überwiegend in Kapstadt und berichtet auch aus Südafrika für die taz.


Essay von Jan Feddersen über den ESC: Queeres Weltkulturerbe

In loser Folge stellen wir Aufsätze aus älteren Ausgaben des Jahrbuchs Sexualitäten gratis zum Download bereit. Diesmal und pünktlich zur Eurovision-Saison 2021: „ESC – Queeres Weltkulturerbe“. Weiterlesen


E2H – Projekt ohne Zukunft | IQN Bekanntmachung

Nachdem sich die Initiative Queer Nations e.V. im Herbst 2020 bereits aus dem E2H-Projekt zurückzog, hat nun auch IQN-Vorstand, E2H-Ideengeber und -Projektantreiber, Jan Feddersen seine Vorstandstätigkeit und Mitgliedschaft im Verein des Queeren Kulturhauses formell aufgegeben. Einige Gedanken zu den Beweggründen für diesen Entschluss und wie IQN die Arbeit trotzdem mit voller Kraft fortsetzen wird.


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Neue Energie trotz Pandemie | IQN Bekanntmachung

Wie geht mensch als ehrenamtlich arbeitender Verein mit einer Pandemie und ihren Zumutungen um? Wir haben uns dafür entschieden, das Beste daraus zu machen. Mit neuen Köpfen, neuem Jahrbuch und einem neuen Vortragsformat kontern wir Corona und tanken frische Kraft für 2021. Was genau wir treiben und warum, erklärt der IQN-Vorstand in dieser Bekanntmachung.


Pandemie, Lockdown, Lockdown (light) – We are still alive! Wir hoffen sehr, dass Ihr und Sie auch so gut durch die Zeiten kommen, wie das derzeit nur eben möglich ist: gesund und im Kreis der gesunden Lieben; hoffnungsvoll, auch wenn gewiss die eine oder der andere beruflich und seelisch zu kämpfen haben wird. Erinnern wir uns daran: Ausdauer und Unverzagtheit gehören für die meisten von uns zu den Eigenschaften, die das Leben uns gelehrt hat. Wie Gloria Gaynor schon vor vierzig Jahren wusste: „As long as I know how to love, I know I’ll stay alive; I’ve got all my life to live and I’ve got all my love to give; and I’ll survive – I will survive!”

Wir mussten ja in diesem Jahr so gut wie alle öffentliche Aktivität einstellen, wie überall in der öffentlichen Sphäre war die Corona-Pandemie der Grund. Vor allem also gab es keine Queer Lectures. Immerhin konnten wir, einige von Ihnen und Euch waren dabei, am 17. Juli im Projektraum 120 an der Potsdamer Straße in Berlin unsere Release-Party zum aktuellen „Jahrbuch Sexualitäten“  begehen – entsprechend aller Corona-Auflagen natürlich: maskiert, aber präsent; mit Abstand, aber auch mit Wärme.

Neben Seyran Ates und Ralf König waren noch viele andere Autor:innen und Laudator:innen zum neuen Jahrbuch zugegen: Es war etwas distanter als in den vorigen Jahren, gleichwohl ein herzlicher Abend, der von unserem Jahrbuch-Mitherausgeber Rainer Nicolaysen moderiert wurde.

Neue Köpfe, neue Energien

Unmittelbar vor der Release-Party hielten wir unsere jährliche Mitgliederversammlung ab. Unsere beiden Vorstandsmitglieder Christiane Härdel und Benno Gammerl haben sich nach langjähriger Tätigkeit entschieden, aus dem Vorstand auszuscheiden. Ihnen gilt unser herzlicher Dank für ihren Einsatz: für Unterstützung und Kritik, für aktive Präsenz und nicht zuletzt für die vielen Tätigkeiten, die in diesem Zusammenhang anfallen und die meist keiner sieht! Bei den Vorstandwahlen wurde Jan Feddersen als Vorstand bestätigt, Schatzmeister Manuel Schubert wurde erst im Frühjahr in sein Amt berufen und stand deshalb nicht zur Abstimmung. Neu gewählt wurden derweil der Journalist Markus Bernhardt und der Theologe und Autor Clemens Schneider. Wir freuen uns auf und über das Engagement der Neuen!

Gleichfalls erweitert werden konnte der Herausgeber:innenkreis unseres „Jahrbuch Sexualitäten“. Die an der Bielefelder Universität wirkende Erziehungswissenschaftlerin Melanie Babenhauserheide wird den Kreis im bereits laufenden Redaktionsprozess ergänzen. Benno Gammerl verantwortet noch die Ausgabe des kommenden Jahres mit, danach scheidet er aus beruflichen Gründen aus dieser Runde aus.

Ihm folgt nach die in Berlin lebende Historikerin Vera Kallenberg – im Herausgeberkreis bleiben Rainer Nicolaysen (Universität Hamburg), Benedikt Wolf (Universität Bielefeld) und Jan Feddersen, Redakteur der taz in Berlin. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit aller „Jahrbuch“-Herausgeber:innen, erstmals vom kommenden Jahr an mit zwei weiblichen Mitgliedern.

IQN lebt

Das bereits im Redaktionsprozess befindliche Jahrbuch 2021 wird wie stets Texte enthalten, die die öffentlich gehaltenen Queer Lectures publizieren – sowie etliche Beiträge aus den Rubriken „Miniaturen“ und „Rezensionen“, zudem ein großes Gespräch, hier mit einer britischen Kritikerin queertheoretischer Denkansätze. Der Essay des Bandes wird zum Thema Corona verfasst: darüber, was Pandemisches, etwa auch im Hinblick auf die Aids-Historie, mit Sexuellem zu tun hat.

Das sind alles gute Nachrichten: Unsere Initiative lebt. Indes müssen wir auch mitteilen, dass wir uns einstweilen aus dem von uns mitinitiierten und mit viel konkreter Unterstützung beförderten Projekt des „Queeren Kulturhaus“ (E2H) zurückgezogen haben.

In unserem Schreiben an den Vorstand von E2H heißt es: „Wie die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld möchten auch wir uns als IQN e.V. bis auf weiteres vom E2H-Projekt zurückziehen. Wir beobachten generell ausschließende oder gar feindselige Grundhaltungen gegenüber anderen Gruppen, Einschätzungen und Meinungen. Offener kontroverser Diskurs: ja, Diskriminierung: nein. Wir erinnern daran, dass ein Queeres Kulturhaus nur dann Sinn macht, wenn in diesem beispielsweise auch Trans- und Inter-Initiativen und -Gruppen und deren Kulturen ihren Platz finden können.“ Wir informieren Sie & Euch weiter über die Entwicklungen dieses Projekts.

Aus Queer Lecture wird Queer Talk im Stream

Freuen können wir uns indes über die kommenden Queer Lectures im corona-tauglichen digitalen Format als Queer Talks im Stream. Am 13.11.2020, 19 Uhr, spricht der Psychologe Aaron Lahl über die „Sexualutopische Psychoanalyse“ am Beispiel Herbert Marcuses. Am Mittwoch, 19.11.2020, ebenfalls um 19 Uhr, laden wir ein zum Vortrag von Monty Ott, Gründungsvorsitzender der queer-jüdischen Initiative Keshet Deutschland e.V., zur Problematik des Intersektionalitätskonzepts im Hinblick auf den „blinden Fleck“ Antisemitismus: „Kein Platz für Jüd:innen?“. Erinnert sei an dieser Stelle an die Premiere unseres digitalen und corona-tauglichen Diskurs-Formats im September 2020:  Til Randolf Amelung sprach im ersten Queer Talk über: „Trans* – Aspekte einer Lebensform“. Dieser Talk ist weiterhin und kostenlos auf unserer Seite abrufbar.

Am 17. Dezember sind wir transatlantisch unterwegs mit der Ökonomin Deirde (bis 1995 Donald) McCloskey zum Thema „The Right to Be Queer?  Liberal Ruminations“. Wir freuen uns über all diese Queer Lecturer – ehren Sie, ehrt Ihr sie mit Präsenz vor Ihren und Euren Screens. Übrigens, auch bei den Queer Talks kooperieren wir freundschaftlich mit dem Verlag der Berliner Tageszeitung taz.

Für das kommende Jahr planen wir aktuell 15 Queer Lectures, digital und hoffentlich auch wieder öffentlich in einem Vortragsraum. Erwähnen möchten wir noch, dass unsere Queer Lectures in technischer Kooperation mit den taz Talks stattfinden; sie werden allesamt auf unserer Website auch nach den Live-Vorträgen aufbewahrt – Auftakt für unser audiovisuelles Archiv.

Unsere Initiative Queer Nations lebt von der Organisation von Wissen und vom Wissenwollen – wir engagieren uns mehr denn je.

Bleiben Sie, bleibt vor allem dies – gesund und aufrecht!

Für den Vorstand
Jan Feddersen, Clemens Schneider, Markus Bernhardt und Manuel Schubert

Berlin, 13.11.2020