Kategorie: Allgemein

Debatte strikt unerwünscht

Transaktivisten verhindern Vortrag von CDU-Politikerin zum Selbstbestimmungsgesetz

Die CDU-Politikerin Mareike Lotte Wulf wollte am 19. Juni an der Universität Göttingen einen Vortrag über das Selbstbestimmungsgesetz halten, doch queere und linksradikale Aktivist*innen verhinderten dies.

Aktivist*innen sorgen für den Abbruch einer Veranstaltung mit der CDU-Politikerin Mareike Lotte Wulf in Göttingen (Foto: RCDS Göttingen auf X).

21. Juni 2024 | Till Randolf Amelung

Wieder einmal hat sich die Cancel Culture gezeigt, die es angeblich ja nicht gibt. Was war passiert? Vorigen Mittwoch wollte Mareike Lotte Wulf, Bundestagsabgeordnete der CDU, an der Universität Göttingen einen Vortrag zum Selbstbestimmungsgesetz halten und anschließend mit dem Publikum diskutieren. Eingeladen hatte zu dieser Veranstaltung der CDU-nahe Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS). Unter dem Titel „Identität auf dem Prüfstand: Selbstbestimmung ohne Grenzen?“ sollte es um kritische Punkte des im November 2024 in Kraft tretenden Gesetzes gehen. Wulf war für ihre Fraktion als Berichterstatterin für das Selbstbestimmungsgesetz zuständig und hat die Position ihrer Fraktion in den Ausschüssen vertreten.

Selbstbestimmung durch Überrumpelung

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde von den Ampel-Parteien im Hauruck-Verfahren am 12. April durch den Bundestag gebracht (IQN berichtete). Es soll das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen, was aktuell noch zwei psychiatrische Gutachten und ein Verfahren vor dem Amtsgericht für die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags erfordert.  Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll künftig eine Erklärung vor dem Standesamt ausreichen. Eine wie auch immer geartete Überprüfung dieser Selbstaussage ist nicht vorgesehen – auch bei Minderjährigen nicht. Die CDU/CSU lehnt das Gesetz daher ab. Wulf kritisierte nach der Abstimmung im Bundestag, dass mit dem Gesetz künftig jeder seinen Geschlechtseintrag ändern lassen könne und keine nähere Begründung nennen müsse. So sagte sie unter anderem, die Ampel habe „möglichem Missbrauch“ des Gesetzes nichts entgegenzusetzen. Außerdem vernachlässige sie die Schutzfunktion des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen. Dennoch ist sie für eine Überarbeitung der bisherigen TSG-Regelungen gewesen.

Vortrag gecancelt

All das hätte sie höchstwahrscheinlich in ihrem geplanten Vortrag näher ausgeführt, dabei keineswegs eine Verbesserung der Versorgungslagen von Transmenschen ablehnend, sondern nur die besondere Schutzbedürftigkeit von Heranwachsenden monierend. Zu ihren Ausführungen kam es aber gar nicht, denn laut der Darstellung des Veranstalters RCDS demonstrierten vor dem Veranstaltungsort ungefähr 200 Personen lautstark. Schließlich durchbrachen bis zu 100 Demonstrierende die Einlasskontrolle und lärmten vor sowie im Hörsaal. An einen geordneten Vortrag mit Diskussion war unter diesen Bedingungen nicht zu denken. Die Veranstaltung wurde abgebrochen und Wulf von der Polizei aus dem Gebäude eskortiert.

Polizeibeamte eskortieren Mareike Lotte Wulf vom Gelände (Foto: Mareike Lotte Wulf auf Facebook).

Mehrere Gruppen aus dem linken und queeren Spektrum in Göttingen hatten zu den Protesten aufgerufen, allen voran die Grüne Jugend. Unter dem Motto „Gegen jede Trans*feindlichkeit!“ mobilisierten sie gegen einen vermeintlich „diskriminierenden Vortrag“ und behaupteten fälschlicherweise, dass Wulf „öfters Hetze gegen trans* Menschen betreibt“. Auch wurde kritisiert, dass keine Betroffenen dabei seien. Konservative wurden pauschal als „Menschenfeinde“ diffamiert. Wo man sich im Kampf gegen den Faschismus wähnt und bereits alles darunterfällt, was nicht akkurat auf der eigenen Linie ist, muss man selbstverständlich nicht dialogfähig sein. So agierten die Demonstrant*innen am Mittwoch ganz in diesem Sinn, als sie durch ihre Störungen verhinderten, dass die Veranstaltung durchgeführt werden konnte.

Woke Selbstgerechtigkeit

Das Pressestatement der Grünen Jugend zum verhinderten Vortrag liest sich unfreiwillig ironisch und trieft vor typisch woker Selbstgerechtigkeit: „Transfeindliche Rhetorik dieser Art stellt eine reale Gefahr für Menschen dar und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei.“ Dabei geht die eigentliche Gefahr von solch einem fragwürdigen Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit aus.

Dieses totalitär anmutende Verständnis von Meinungsfreiheit und Debattierlust zieht sich durch den gesamten Verlauf des Selbstbestimmungsgesetzes. Die Debattenverweigerung hat der politische Nachwuchs der Grünen bereits von Spitzenpolitiker*innen wie dem Queerbeauftragten Sven Lehmann vorgelebt bekommen. Die CDU-Politikerin Wulf hat sich in ihrer Rolle als Berichterstatterin gründlich mit dem Gesetz beschäftigt, ihre Einwände sind profund. Doch auf keinen Einwand gingen Lehmann und andere Politiker*innen aus der Ampel sorgfältig ein und queere Aktivist*innen ebenso wenig.

Ein Screenshot vom Pressestatement der Grünen Jugend mit Userkommentaren auf Instagram (Foto: eigener Screenshot)

 Berechtigte Bedenken am Selbstbestimmungsgesetz

Die Bedenken der Bundestagsabgeordneten Wulf sind, ob man sie teilt oder nicht, berechtigt. Es besteht ein Missbrauchsrisiko, wenn es für einen Wechsel des Vornamens und Geschlechtseintrags keine Form der Absicherung mehr gibt, ob jemand tatsächlich zum Personenkreis gehört, für den das Gesetz gedacht ist. Bei Kindern und Jugendlichen – vor und mitten in der Pubertät – ist eine amtliche Bestätigung eben nicht losgelöst von anderen Schritten einer Geschlechtsangleichung zu denken. International zeigt die jüngste Studienlage, dass eine schnelle rechtliche und soziale Bestätigung einen Weg festigen kann, der auch zu medizinischen Eingriffen führt, die aufgrund ihrer Irreversibilität sorgfältig abgewogen sein müssen.

Gerade um den richtigen Umgang mit Minderjährigen gibt es in diesem Zusammenhang kontroverse Auseinandersetzungen, vor allem in der Medizin. Besonders deutlich wird dies in Deutschland aktuell anhand der sich kurz vor der finalen Veröffentlichung befindenden S2k-Leitlinien (IQN berichtete). Eine sachlich-konstruktive Debatte wäre umso wichtiger, um all die kritischen Punkte zu klären. Doch das ist offenbar nicht erwünscht und zeigte sich auch bei der dann doch überraschenden Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes im April. Diese überschnitt sich mit der Vorstellung des Abschlussberichts des Cass-Reports in Großbritannien über die Missstände in der Versorgung von geschlechtsdysphorischen Kindern und Jugendlichen. Eine breitere Kenntnis dieses Reports hätte die Stimmungslage wohl zum Nachteil der queeren Aktivist*innen und ihrer parteipolitischen Erfüllungsgehilf*innen verändert.

Verhinderte Debatten sind nur aufgeschobene

Die Auseinandersetzung um die S2k-Leitlinie zeigt allerdings, dass sich Debatten durch totalitäres Gebaren nur aufschieben, aber nicht gänzlich verhindern lassen. Umso größer sind jedoch der Schaden und gesellschaftliche Spaltungen, die sich dadurch erst recht entwickeln.

Mehrere CDU-Politiker verurteilten das Canceln des Vortrags ihrer Parteikollegin Wulf. Der Generelsekretär Carsten Linnemann sagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Mit freier Lehre und offenem Gedankenaustausch hat das rein gar nichts mehr zu tun.“ Und: „Ich möchte den RCDS ausdrücklich ermutigen, die Diskussionsveranstaltung mit Mareike Wulf zu wiederholen. Der Rechtsstaat darf vor solchen Chaoten nicht einknicken.“

Die Universität Göttingen selbst ließ in einer Stellungnahme verlauten: „Protest zu äußern, ist legitim, aber eine eingeladene Rednerin daran zu hindern, ihre Meinung überhaupt vorzutragen, entspricht nicht unserer Vorstellung von Diskussion“. Allerdings muss sich die Universitätsleitung fragen, welchen Beitrag sie geleistet hat, um die Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen. Warum hat sie beispielsweise keine Polizei alarmiert, um die rabiat Protestierenden aus dem Gebäude zu verfrachten?

Es ist zu wünschen, dass die Veranstaltung doch noch stattfinden kann. Queere Aktivist*innen können kein Sonderrecht beanspruchen, von einem kritisch-sachlichen Diskurs verschont zu bleiben.

Nachtrag am 22. Juni 2024

Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU), eine von der CDU anerkannte Sonderorganisation und Interessensertretung für LGBTI, kritisierte die Störaktion der Göttinger Aktivist*innen in einem Pressestatement  vom 21. Juni ebenfalls. Der Bundesvorsitzende Sönke Siegmann dazu: „Ich bin enttäuscht von dem Verhalten derjenigen, die als Mitstreiter für die gemeinsame Sache auftreten und dann solche Art von „Diskurs“ auch noch gutheißen. Ihr sprecht keinesfalls für alle LSBTIQ-Menschen.“


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog. Im November 2023 war er auf Einladung der CDU als Sachverständiger im Familienausschuss zum Selbstbestimmungsgesetz angehört worden. Am 18. Juni 2024 saß er zusammen mit Mareike Wulf und Heinz-Jürgen Voß bei der Volkswagen-Stiftung in Hannover auf dem Podium und diskutierte ebenfalls über das Selbstbestimmungsgesetz. Frau Wulf wurde von ihm als sachlich-konstruktive sowie empathische Diskussionsteilnehmerin erlebt.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Hools im Mittelblock

In loser Folge stellen wir Aufsätze aus älteren Ausgaben des Jahrbuchs Sexualitäten gratis zum Download bereit. Pünktlich zur Europameisterschaft 2024 geht es um den beliebtesten Sport weltweit – König Fußball.

Schwule aktive Fußballprofis geben sich bisher nicht zu erkennen (Foto von Jannes Glas auf Unsplash).

14. Juni 2024 | Redaktion

IQN-Mitbegründer Jan Feddersen ging für das Jahrbuch 2016 – damals wie heute ein EM-Jahr – der Frage nach, wie es um schwule Männer im Fußball steht. Interessieren sich Schwule überhaupt für Fußball? Und: Welche Umstände sind dafür verantwortlich, dass es keinen aktiven Profikicker gibt, der offen schwul ist?

Auch acht Jahre später haben diese Fragen nicht an Aktualität verloren. Bis heute hat sich nichts daran geändert, dass sich, abgesehen vom früheren deutschen Nationalspieler Thomas Hitzlsperger nach dem Ende seiner aktiven Zeit als Profifußballer, so gut wie niemand im Profifußball outen möchte. Erst kürzlich zum diesjährigen Internationalen Tag gegen Homophobie, der jährlich am 17. Mai begangen wird, kam ein zuvor medial groß angekündigtes Gruppenouting doch nicht zustande. Wir müssen also noch weiter warten.

Auf ein Wort in eigener Sache

Die Intiative Queer Nations arbeitet ehrenamtlich. Wir stellen diesen Text zum kostenlosen Download bereit. Die Produktion und der Druck des Jahrbuchs Sexualitäten sind indes nicht kostenlos.

Deshalb freut sich Queer Nations jederzeit über Unterstützung mittels Spenden oder Mitgliedschaften:

Vielen Dank für Ihren Support.


Wichtige Fachgesellschaft lehnt neue Leitlinie für Transkinder ab

Es ist ein Rückschlag für die gender-affirmative S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“! Erstmals positioniert sich eine große deutsche medizinische Fachgesellschaft dagegen.

Gibt es für Minderjährige mit Geschlechtsdysphorie ein Recht auf irreversible Behandlungen, ohne dass Nutzen und Risiken wie bei anderen medizinischen Eingriffen abgewogen werden? (Foto von Thiago Rocha auf Unsplash).

7. Juni 2024 | Till Randolf Amelung

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.  (DGPPPN) lehnt die S2k-Leitlinien „Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ ab. In einem Brief vom 5. Juni 2024, der IQN vorliegt, teilt der Präsident dieser Fachgesellschaft, Professor Andreas Meyer-Lindenberg, dem Vorsitzenden der Leitlinien-Kommission, Professor Georg Romer, diese Entscheidung mit.

In dem Schreiben heißt es, dass nach dem Standpunkt der DGPPPN „hormonelle und chirurgische Interventionen nach obligatorischer multiprofessioneller kinder- und jugendpsychiatrischer und somatischer Diagnostik wenigen Fällen vorbehalten sein“ sollten. Außerdem wird ein Ethikvotum gefordert sowie die Einbindung in klinische Studien.

Derzeit befindet sich die S2k-Leitlinie in der abschließenden Konsultationsphase, bevor das finale Dokument veröffentlicht wird. Eine abschließende Positionierung der DGPPPN solle es erst zur Endfassung der kritisierten Leitlinie geben, aber wenn sich die Leitlinie nicht entscheidend ändert, ist auch kein anderes Votum der Fachgesellschaft zu erwarten. Die DGPPPN wünscht sich, höflich im Ton, aber entschieden dissident in der Sache, dass es nach einer „Bearbeitung der Rückmeldungen und idealerweise auch aus einer systematischen Aufarbeitung der Literatur seit 2020 noch eine Annäherung der Empfehlungen der Leitlinie an die oben skizzierte Position ergibt“.

Kritik an Leitlinie wächst

Diese vorläufige Entscheidung zur S2k-Leitlinie ist ein schwerer Rückschlag für die mit erheblich transaktivistischem Einfluss erstellten Empfehlungen. Mit der DGPPPN positioniert sich nun erstmalig die nach eigenen Angaben „größte deutsche medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit“ gegen die neuen Leitlinien. Die DGPPN vertritt die Interessen von über 11.500 Mitgliedern.

Zuvor äußerten sich bereits einzelne Mediziner, beispielsweise Florian D. Zepf, gegen die neue Leitlinie für geschlechtsdysphorische Minderjährige. Auch eine weitere Gruppe von 15 Medizinern veröffentlichte ein über 100 Seiten starkes Dokument mit Kritik an der Leitlinie, ebenso übten zuletzt Delegierte auf dem Deutschen Ärztetag mit einer Resolution Kritik an der aus transaktivistischer Sicht erhofften Leitlinie. Dabei wünschte sich die federführende und mit knapp 2.000 Mitgliedern deutlich kleinere Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), in deren Auftrag Romer die Leitlinie erarbeiten ließ, dass keine inhaltliche Kritik mehr vorgenommen werden solle. Doch nicht nur einzelne Ärzte, sondern jetzt eben auch eine große medizinische Fachgesellschaft üben Widerstand gegen den Versuch, fundamentale Kritik still zu stellen.

International umstrittener gender-affirmativer Ansatz

Die S2k-Leitlinie beruht auf dem international mittlerweile umstrittenen gender-affirmativen Ansatz, der außerhalb transaktivistisch genehmer medizinischer Kreise kaum noch Zustimmung findet. Dieser sieht vor, sehr zügig Äußerungen über die Geschlechtsidentität zu bestätigen, was zu sozialen, juristischen und insbesondere auch zu medizinischen Eingriffen überleiten kann. Besonders im Fokus stehen dabei Pubertätsblocker, also Medikamente, die die biologisch angelegte Pubertät unterdrücken sollen. Jüngste Untersuchungen, insbesondere der Cass-Report in Großbritannien, haben offengelegt, dass der Einsatz solcher Medikamente auf einer nur unzureichenden Evidenzbasis beruht. Das heißt, das Verhältnis von Nutzen und Risiken ist zu wenig geklärt. Besonders riskant ist zugleich, dass im affirmativen Modell keine psychotherapeutisch begleitete Ergründung möglicher anderer Ursachen erwünscht ist, stattdessen gar von Transaktivist*innen als Konversionstherapie diffamiert wird. Begründet wird das oft mit einem angeborenen, frühen sicheren Geschlechtswissen und Verweisen auf neuromedizinische Befunde. Allerdings lassen sich Ursachen für Transidentität bis heute nicht zweifelsfrei festmachen. Dezidiert unerwünscht im transaktivistischen Weltbild ist eine gemeinsame Betrachtung mit anderen gut belegten Gründen für Geschlechtsdysphorie, insbesondere einer krisenhaften homosexuellen Entwicklung oder Pubertätskrise bei Mädchen.

Zugleich stiegen in allen westlichen Ländern, in denen für Minderjährige Behandlungen nach dem gender-affirmativen Ansatz angeboten wurden, in den letzten fünf Jahren die Zahlen von Behandlungswilligen stark an – besonders unter pubertierenden biologischen Mädchen. Auch für Deutschland ist das dokumentiert, zuletzt durch eine Auswertung von Versichertendaten deutscher gesetzlicher Krankenkassen. Nicht nur in Großbritannien, sondern auch in anderen europäischen Ländern hat dies seit 2020 zu Untersuchungen und schließlich zur Abkehr vom gender-affirmativen Ansatz geführt. Nun lässt sich die Debatte auch in Deutschland nicht mehr unterbinden. Im Sinne der Patienten- und Patientinnensicherheit war das längst überfällig.

Auf der Startseite der SGKJPP findet sich dieses knappe Statement (Foto: Screenshot vom 8. Juni 2024).

Nachtrag am 8. Juni 2024: Auch die Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (SGKJPP) lehnt die S2k-Leitlinie in der vorliegenden Form ab. In einem knappen Statement auf der Website heißt es, die Fachgesellschaft befürworte eine Überarbeitung des aktuellen Leitlinienentwurfs. Zur Begründung verweisen sie auf die Stellungnahme der European Society for Child and Adolescent Psychiatry (ESCAP), in der u.a. ebenfalls ein vorsichtigerer Umgang mit Eingriffen wie Pubertätsblockern gefordert wird.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Queerideologisch vernagelt?

Fachbeirat der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld kritisiert Resolutionen des Deutschen Ärztetags

Auf dem Deutschen Ärztetag Anfang Mai 2024 stimmten die Delegierten für zwei Resolutionen, die den Einsatz von Pubertätsblockern und die künftigen Regelungen im Selbstbestimmungsgesetz für Minderjährige kritisieren. Der Fachbeirat der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld reagiert nun und fordert eine „Neubefassung auf wissenschaftlicher Grundlage“.

Wer ist auf dem falschen Weg – die Delegierten des Deutschen Ärztetags oder der Fachbeirat der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld? (Foto von Kenny Eliason auf Unsplash.)

4. Juni 2024 | Till Randolf Amelung

Die Kontroversen um die richtige medizinische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie erreichen in Deutschland immer mehr Kreise – sowohl in der allgemeinen Öffentlichkeit als auch in der Medizin. Besonders das am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz und die kurz vor der finalen Veröffentlichung stehende S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ stehen im Zentrum der Debatte.

Schwache Evidenz für Pubertätsblocker

Im Kern geht es darum, jungen geschlechtsdysphorischen Menschen so früh wie möglich Behandlungen zu ermöglichen, die ungewollte Entwicklungen durch die Pubertät des biologischen Geschlechts verhindert. Befürworter*innen solcher medizinischer Interventionen sehen sich auf der Seite der Menschenrechte, Kritiker*innen warnen vor der dünnen medizinischen Evidenzlage und dem hohen Schädigungspotenzial durch irreversible Eingriffe mit lebenslänglichen Folgen. Im Ausland hat die Debatte längst Konsequenzen, vor allem andere europäische Länder wie Schweden, Finnland oder Dänemark sind zu einem vorsichtigeren Ansatz zurückgekehrt: Anstatt geschlechtsdysphorischen Minderjährigen möglichst schnell Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone zu verordnen, soll psychotherapeutisch mit ihnen über einen längeren Zeitraum mögliche Ursachen für ihr Leiden ergründet werden.

Zuletzt sorge in dieser Hinsicht in Großbritannien der Cass-Report für Schlagzeilen, der die schwache Evidenzlage für den medizinischen Ansatz mit Pubertätsblockern mehr als deutlich aufzeigte. Diese Sachlage griffen auch zwei Resolutionen auf dem diesjährigen Ärztetag, der Jahreshauptversammlung der Bundesärztekammer, auf.  In ihnen wird gefordert, diese Hormongaben zur Verhinderung eines körperlichen Erwachsenwerdens bei Geschlechtsdysphorie für unter-18-jährige auf kontrollierte klinische Studien zu beschränken und Änderungen des Vornamens sowie amtlichen Geschlechtseintrags erst ab Volljährigkeit mit einem Selbstbestimmungsgesetz zu erlauben. Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Delegierten für diese Resolutionen.

Fachbeirat kritisiert Resolutionen

Nun äußerte sich der Fachbeirat der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, der die Resolutionen in einer Stellungnahme scharf kritisiert. Die Beschlüsse „lassen eine Evidenzorientierung vermissen, auf die sich die Ärzt_innenschaft eigentlich verpflichtet hat.“ Weiter heißt es: „Sie stellen vielmehr eine politische Stellungnahme dar, die sogar der bereits verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz widerspricht. Es ist dem Fachbeirat der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) unerklärlich, wie derart unwissenschaftliche Anträge auf dem Ärztetag angenommen werden konnten.“ Es wird gefordert, die Beschlüsse neu zu fassen.

Zum Antrag des Ärztetags, Änderungen des Vornamens sowie amtlichen Geschlechtseintrags erst ab Volljährigkeit mit einem Selbstbestimmungsgesetz zu erlauben, heißt es seitens des BMH-Fachbeirats, der Antrag widerspreche rechtlich dem verfassungs- und menschenrechtlichen Stand. Als Begründung wird die auch von der Bundesregierung ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention angeführt. Es gebe „keine rechtlich haltbare Begründung, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren bei der Wahl von Vornamen und Personenstand einer anderen Regelung zu unterwerfen als Erwachsene“. In der Begründung unterschlagen wird allerdings, dass es für Minderjährige immer noch einen besonderen Schutzauftrag seitens des Staates gibt, und dieser bezieht sich auch auf übereilte Änderungen des amtlich eingetragenen Vornamens und Geschlechtseintrags. Ebenso wird vom Fachbeirat gar nicht berücksichtigt, dass die Änderung des amtlich eingetragenen Vornamens und Geschlechts im Zusammenspiel mit weiteren Schritten einer Transition gesehen werden muss. Der Cass-Report weist darauf hin, dass eine soziale Transition, zu der auch die Änderungen der amtlichen Einträge gehört, ein folgenreicher Schritt ist, der den Weg zu medizinischen Schritten festigen kann.

Kritik an S2k-Leitlinien

Bei der zweiten Resolution, die sich gegen die Gabe von Pubertätsblockern richtet und dies mit der fehlenden Evidenz für deren Nutzen begründet, wird vom BMH-Fachbeirat lediglich auf die S2k-Leitlinien verwiesen. Bei deren Erstellung sei die Evidenz „soweit als möglich berücksichtigt“ worden und der Einsatz von Pubertätsblockern mit Verweis auf negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit sowie Suizidprävention gerechtfertigt.

Doch die Evidenzbasierung der neuen Leitlinie ist umstritten. Zuletzt äußerte sich eine Gruppe von 15 Medizin-Professoren und kritisierte die Leitlinie in einer gemeinsamen Stellungnahme als „in vielen kritischen Punkten – vor allem bzgl. der potentiell irreversiblen, biomedizinischen Maßnahmen bei körperlich gesunden Minderjährigen mit GD – nicht evidenzbasiert“.  In einem Interview mit dem „Spiegel“ am 24. Mai 2024 äußerte sich einer der beteiligten Mediziner, Florian D. Zepf, zu der Kritik. Er bekräftigte die Mängel bei der Evidenzbasis und verwies neben dem Cass-Report auch auf eine neuere Studie aus den Niederlanden. Darin wurde untersucht, wie sich Geschlechtsdysphorie bei Minderjährigen im weiteren Verlauf entwickelte. Beim Großteil der untersuchten Teilnehmer*innen milderte sich die Symptomatik bis zum 25 Lebensjahr erheblich oder verschwand sogar wieder (IQN berichtete). Gerade die Komplexität der Identitätsentwicklung im Kindes- und Jugendalter erfordere aus der Sicht von Zepf eine Zurückhaltung mit irreversiblen Maßnahmen.

Aktuelle Auswertungen von Daten der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen von Versicherten in einem Alter von 5 bis 24 Jahren im Zeitraum von 2013 bis 2022 stützen einen vorsichtigeren Ansatz. In den Daten wurde nicht nur ein starker Anstieg der Prävalenz anhand der Vergabe der Diagnose „F.64.0 Transsexualismus“ festgestellt, sondern auch, dass nach 5 Jahren „insgesamt nur noch 36,4 Prozent eine gesicherte F64-Diagnose aufwiesen“.

Intellektuell dürftig

An der Stellungnahme des BMH-Fachbeirats ist bemerkenswert, dass sie an keiner Stelle inhaltlich fundiert auf die Studienlage eingeht. Anstatt sich mit dieser auseinanderzusetzen und robust dagegen zu argumentieren, wird eine „äußerst übergriffige Sprachverwendung“ moniert, weil in der Ärztetag-Resolution der Begriff „Geschlechtsumwandlung“ vorkommt. Dies unterstreicht umso mehr die intellektuelle und fachliche Dürftigkeit der BMH-Stellungnahme. Auf dieser Basis fordert der Fachbeirat der BMH den Deutschen Ärztetag zu einer Neubefassung auf, unter Einbezug ihnen genehmer Fachleute sowie transaktivistischer Organisationen. Stattdessen wäre zunächst der Fachbeirat gut beraten, wenn er sich mit Medizinern wie Zepf in einen Austausch begibt. Doch die Stellungnahme lässt erahnen, dass die Mitglieder dafür zu ideologisch eng orientiert scheinen. Ein solcher Unwille zur seriösen Auseinandersetzung mit Sachverhalten, die nicht in die eigene Agenda passen mögen, könnte die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld als vertrauenswürdige Institution in der Öffentlichkeit nachhaltig beschädigen. Ob dies allen dort Beteiligten bewusst ist?


Till Randolf Amelung ist Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Fitnessstudio für Frauen hat Rechtsstreit mit Transperson

Kritiker*innen des Selbstbestimmungsgesetz warnten davor, dass es biologischen Männern mit dem neuen Gesetz leichter gemacht werden könne, sich in Räume einzuklagen, die exklusiv biologischen Frauen vorbehalten sind. Nun ist eine Fitnessstudiobetreiberin aus Erlangen in einen Rechtsstreit mit einer Transperson verwickelt.

Dürfen biologische Frauen beim Sport künftig noch unter sich bleiben? (Foto von bruce mars auf Unsplash.)

2. Juni 2024 | Till Randolf Amelung

Noch bevor das Selbstbestimmungsgesetz am 1. November 2024 in Kraft tritt, wird der erste Streitfall publik: Laura H., eine Transfrau ohne auch nur annähernde optische und genitalchirurgische Geschlechtsangleichung wollte Mitglied in einem Fitnessstudio in Erlangen werden, welches ausschließlich Frauen aufnimmt. Unklar ist, ob eine rechtlich wirksame Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags erfolgte.

Vor allem ohne rechtswirksame Änderung des Namens und Geschlechtseintrags beruht eine Aufnahme in geschlechtsspezifische Räume oder Änderungen einiger Dokumente auf Kulanzbasis. In den letzten 10 Jahren wurde viel erreicht, dass Organisationen Transpersonen sehr entgegengekommen sind. Sie ermöglichen ihnen schon vor einer rechtswirksamen Vornamens- und Personenstandsänderung gewünschte Anrede und Nutzung geschlechtergetrennter Einrichtungen nach Geschlechtsidentität, soweit es rechtlich zulässig ist. Erfolgreich war dies, weil vor allem Transpersonen im Fokus standen, die nach weitmöglicher Anpassung strebten.

Mit dem aktuellen Fall aus Erlangen bewahrheitet sich jedoch ein Szenario, vor dem Kritiker*innen des Selbstbestimmungsgesetzes immer gewarnt haben: Eine Transfrau ohne nennenswerte Angleichungsschritte möchte Zugang zu Räumen, die bislang für biologische Frauen vorgesehen sind. Der Fall, über den das Rechtsaußen-Medium „Nius“ zuerst berichtete, wurde mittlerweile auch von anderen Medien wie der „Berliner Zeitung“, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ oder „queer.de“ aufgegriffen. Auch das juristische Fachmedium „Legal Tribune Online“ berichtete, da dieser Fall „einen gesetzlichen Zielkonflikt offenbart, der sich unter Noch-Geltung des Transsexuellengesetzes (TSG) ebenso stellt wie ab spätestens November unter dem SBGG“.

Seit 32 Jahren „ladys first“

Doris Lange, die das betreffende Studio „ladys first“ seit 32 Jahren betreibt, schildert den Fall in ihrem Crowdfunding-Aufruf für Rechtshilfe so: „Vor einigen Wochen hat sich meine Welt begonnen, auf den Kopf zu stellen. In unser Studio kam eine Person, die sich als Trans-Frau ausgab und Mitglied werden wollte. Ich selbst war nicht anwesend. Sie erzählte meiner jungen Mitarbeiterin, dass sie sich noch keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen habe. Auch legte sie keinen Ausweis vor, aus dem hervorgegangen wäre, dass ihr Name weiblich wäre. Meine Mitarbeiterin war unsicher, wie sie damit umgehen sollte und vereinbarte mit ihr ein Probetraining unter dem Vorbehalt, erst mit der Chefin Rücksprache zu halten und dann nochmal Rückmeldung zu geben. Was das Duschen anging, schlug die Person meiner Mitarbeiterin vor, sie könne ja eine Badehose tragen.“

Lange entschied sich, der betreffenden Transfrau abzusagen und sich dafür auf ihr Hausrecht zu berufen. „Doch nicht nur im Umkleide- und Duschbereich, auch im – einzigen- Trainingsbereich sichere ich meinen Kundinnen bei Mitgliedschaftsabschluss einen Schutzbereich zu, in dem sie ohne biologische Männer trainieren können“, begründet sie ihre Entscheidung. Lange weiter: „Mit einem nicht geringen Anteil muslimischer Frauen, teilweise traumatisierter Frauen und auch minderjähriger Mädchen, deren Mütter ihre Töchter bei uns in einem sicheren Raum anmelden, würde ich mein Versprechen gegenüber meinen Kundinnen brechen.“

Antidiskriminierungsbeauftragte schaltet sich ein

Doch damit ging der Ärger für die Studioinhaberin erst richtig los. Zunächst gab die abgewiesene Transfrau Laura H. schlechte Bewertungen auf Google ab und schaltete schließlich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ein. Lange erhielt ein Schreiben von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman: „Sie schrieb mir, dass ich mit meiner Weigerung eine, wie sie formulierte,  ‚trans Frau‘ aufzunehmen, diese in ihren Persönlichkeitsrechten verletze, und ‚empfahl‘ mir, ihr 1.000 Euro Entschädigung für die ‚erlittene Persönlichkeitsverletzung‘ zu bezahlen.“ Lange lehnte ab, suchte sich Rechtsbeistand und ging schließlich an die Öffentlichkeit. Inzwischen hat sich auch die Transperson anwaltliche Unterstützung gesucht und fordert, dass sie im Fitnessstudio aufgenommen wird, andernfalls solle die Betreiberin 5.000 Euro Strafe sowie 2.500 Euro Schadensersatz zahlen.

Rechtliche Einordnung

„Legal Online Tribune“ stellt in Frage, ob überhaupt eine Rechtsverletzung durch die Studiobetreiberin vorliegt. Denn: „§ 20 Abs. 1 AGG regelt Fälle, in denen das Diskriminierungsverbot trotz Ungleichbehandlung nicht verletzt ist, dann nämlich, „wenn für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlicher Grund vorliegt“. Als ein Beispiel wird in Satz 2 Nr. 2 genannt, dass die unterschiedliche Behandlung zweier Personen „dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt“.  Dass diese Ausnahme im vorliegenden Fall eingreift, ist nicht nur auf den ersten Blick plausibel. Auch das Bundesjustizministerium (BMJ) verweist auf LTO-Anfrage auf diese Vorschrift.“

Die Sache mit dem Hausrecht

Auch im kommenden Selbstbestimmungsgesetz wird in strittigen Fragen auf diesen Passus verwiesen und die Möglichkeit des Hausrechts eingeräumt. Doch das wird von Transaktivist*innen vehement kritisiert und sie würden diese Regelung am liebsten streichen lassen. Unterstützt wurden sie dabei schon 2023 von Ferda Ataman, die den Hausrechtpassus im Selbstbestimmungsgesetz in einer Stellungnahme scharf kritisierte.

Foto von Anastase Maragos auf Unsplash.

Zum aktuellen Fall gibt es inzwischen auch eine Reaktion aus der Politik. Silvia Breher, familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion veröffentlichte folgendes Statement: „Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman überschreitet ihren Kompetenzbereich. Die Frauenfitnessstudiobetreiberin hat sich auf das Hausrecht nach aktueller Rechtslage bezogen. Dies erlaubt ihr als Inhaberin und Betreiberin, ihre Nutzerinnen zu schützen. Das von der Ampel beschlossene Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November diesen Jahres in Kraft treten wird, sieht dies ausdrücklich vor und verweist sogar auf die geltende Rechtslage. Der Vorfall und die Reaktion sind bedenklich. Die Ampelkoalition hatte zugesagt, dass auch zukünftig Personen nach einer Änderung des Geschlechtseintrags nicht Zutritt zu geschlechtsspezifischen Toiletten und Umkleideräume verlangen können. Meines Erachtens wurde damit massiv ein Schutzraum von Frauen angegriffen und dies wird von Ferda Ataman sogar noch unterstützt. Ich fordere die Bundesfrauenministerin Lisa Paus auf, sich zu diesem Vorfall zu äußern. Es haben mir viele Frauen berichtet, dass sie gerade vor solchen Vorfällen Angst haben. Es muss weiterhin Schutzräume für Frauen geben.“

Nun könnte die Auseinandersetzung in Erlangen zum Präzedenzfall werden, inwieweit geschlechtsspezifische Räume und Angebote das biologische Geschlecht als Zugangskriterium beibehalten dürfen. Doris Lange sammelt derweil über den Verein Frauenheldinnen e.V. Spenden für die weitere juristische Auseinandersetzung.  Nach noch nicht mal 24 Stunden ist das Spendenziel von 12.600 Euro schon fast erreicht. Das zeigt, wie sehr ein Konflikt dieser Art mobilisieren kann.  Ob solche Auseinandersetzungen langfristig die Akzeptanz von Transpersonen in der Gesellschaft erhöhen, darf bezweifelt werden.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und positioniert sich kritisch zum Selbstbestimmungsgesetz. Im November 2023 war er als Sachverständiger im Familienausschuss angehört worden.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Zum 50. Geburtstag des LFT

Das Motto des diesjährigen Lesbenfrühlingstreffens war „Bewegung“. Die tatsächliche Durchführung hat auf gelungene Art und Weise bewiesen, dass es manchmal besser ist, innezuhalten. Der erste Beitrag unserer neuen Autorin Chantalle El Helou ist eine Femmage an die bundesdeutsche lesbische Traditionsveranstaltung.

Das Orga-Team des LFT 2024 am Veranstaltungsort, dem Werbelllinsee in Brandenburg (Foto: Alison Miller).

31. Mai 2024 | Chantalle El Helou

Dieses Jahr fand vom 17. bis zum 20. Mai das Lesbenfrühlingstreffen am Werbellinsee in Brandenburg statt. Das LFT ist seit 1974 eine Institution der Lesbenbewegung. 2019 trafen sich die Lesben zum letzten Mal in Präsenz. Nach einem analog-digitalen Hybrid-Treffen vor drei Jahren konnte der 50. Geburtstag des LFTs im Festivalcharakter gefeiert werden. Über 500 Lesben allen Alters versammelten sich im Seezeit-Ressort Joachimsthal zum Feiern bei Livekonzerten und Techno-DJs, zu Vorträgen und Workshops, die alle Facetten des lesbischen Lebens behandelten, zu Kino und Café und zu Auseinandersetzungen über die lesbische und queere Szene. Bands wie Kick La Luna spielten und bekannte Gesichter der lesbischen BRD wie die ehemalige Verlegerin des Querverlags Ilona Bubeck, die Autorin Doris Hermanns oder die Aktivistin Laura Méritt gestalteten Programmpunkte. Damit die Diskussionen auch von denjenigen geführt werden, die sich wirklich für das LFT interessieren, war das genaue Programm nur den Frauen vor Ort zugänglich.

Das LFT gilt seit jeher als verstaubt und unsexy. Zu diesem Image haben die Debatten beigetragen, die das LFT seit jeher prägen. War es früher vor allem die von den Kritikerinnen dominierte Auseinandersetzung um SM und Penetration, die dem Treffen den Ruf der Sexnegativität einbrachte, dreht sich die Diskussion heute um die In- und Exklusion von Transfrauen und Nichtbinären. Im Jahre 2021 sah sich das Organisationsteam mit den Vorwürfen der Transfeindlichkeit konfrontiert. Anlass des Aufschreis waren auf dem LFT angebotene Veranstaltungen, die sich ausschließlich an Frauen richteten und Themen wie Detransition kritisch behandelten. Alle namenhaften queeren Zeitschriften und Institutionen versuchten sich in ihrer Empörung zu überbieten. So distanzierten sich beispielsweise sowohl der Lesbenring e.V., als auch die Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld aus Überzeugung, dass explizite Kritik an queeren Interpretationen des Lesbischseins den Tatbestand der Transfeindlichkeit erfüllt.

Die massive Reaktion auf Veranstaltungen, die Transfrauen nicht als lesbische Frauen inkludieren und sich kritisch mit dem Transaktivismus auseinandersetzen, zeigt, wie groß das Unbehagen mit lesbischen Zusammenkünften ist. Dem entgegen erscheint die in den Hintergrund getretene SM-Debatte als ein Luxusproblem – immerhin war das ein Streit nur unter Lesben.

Die Hölle der Community

Das Unbehagen mit lesbischen Zusammenkünften geht jedoch nicht vorrangig von der nicht-lesbischen Mehrheit der Gesellschaft aus, sondern von den Lesben selbst. Auch die möglichen Folgen des neuen Selbstbestimmungsgesetzes werden diskutiert. Die Aufrechterhaltung des Hausrechts kann angesichts des Zustands der lesbischen Bewegung nur geringen Trost bieten. Was nützt ein Hausrecht, wenn es niemand durchsetzt? Lange bevor die gesetzliche Umwandlung von Geschlecht in Geschlechtsidentität stattfand, haben die Lesben selbst die Demontage ihrer Einrichtungen in die Hand genommen. Vorauseilender Gehorsam, Angst, Opportunismus, Selbsthass, Feigheit und der wohl schwerwiegendste Grund – Goodwill – haben in eine Situation geführt, in der es Lesbenräume ohnehin nicht mehr gibt und die Überbleibsel lesbischer Organisationskraft stetig abgebaut werden. Eindrückliches Beispiel dafür lieferte jüngst das Ex-Lesbenwohnprojekt RuT, das ihr Wohnprojekt nun auch zu einem queeren Ort erhoben hat: Leider nur dem urlesbischen Esoteriksprech treu geblieben, wird behauptet, dass Lesbischsein vor allem eine Sache der Identifikation sei.

Es gibt keinen Generationenkonflikt

Während die lesbischen Projekte reihenweise unter dem Druck zusammenbrechen, dem sie sich selbst durch den Wunsch nach Anschlussfähigkeit und öffentlicher Finanzierung ausliefern, wird sich zur Erklärung dieser Entwicklung auf den Zwang eines vermeintlichen Generationenkonflikts zurückberufen. Ältere Lesben übernehmen die Öffnung lesbischer Räume ganz gönnerhaft in Bezugnahme auf das Phantom der jungen Queer-Lesbe, die angeblich ganz anders sei, als man selbst war und ist. Doch dass Homosexualität keine Frage des Alters oder der Generation ist, konnte auf dem diesjährigen LFT erneut bewiesen werden. Es ist eben das geteilte Begehren der Homosexualität, dass die Lesben zusammenbringt und nicht die Identifikation mit einer ominösen lesbischen Weiblichkeit, auch wenn das manche glauben mögen. Die Homosexualität ist inhärent körperlich, sie bezieht sich auf den Körper und dessen objektivem Geschlecht. Gedanklich ist allein der Umgang, den man mit der eigenen Homosexualität wählt. Auch wenn es konkret nicht immer um Sex geht, ist die Bezugnahme der Homosexualität eben sexuell und damit körperlich. Keine Identifizierung – egal wie ernsthaft sie ist – kann die Körperlichkeit ersetzen oder überlagern.

Dass es beim LFT auch um Feiern und Geselligkeit geht, nicht nur um explizit politische Diskussionen, kann den politischen Charakter des Treffens selbst nicht schmälern. Allein der Exklusivität der Homosexualität Rechnung zu tragen, ist der politische Gehalt des Treffens.

In einer Zeit, in der Exklusivität grundsätzlich abgelehnt wird und seit langer Hand geplante Lesbenprojekte wie das RuT ihre Arbeit nun als allgemeine Inklusionsveranstaltung betrachten, ist es bereits subversiv, dass es überhaupt ein Treffen gibt, das lesbisch und nicht queer annonciert ist und in dem Transsein keine affirmative Erwähnung findet.

Lesbische Geselligkeit als Selbstverständlichkeit

Das LFT ist ein Überbleibsel der Idee lesbischer Selbstverständlichkeit, das gern als Anachronismus verspottet und verächtlich gemacht wird. Teil dieser Selbstverständlichkeit ist die Idee und Organisierung der ausschließlich lesbischen Geselligkeit. Exklusive Räume und die dort gegebene Zeit ermöglichen vieles: eine ausgelassene Stimmung des allumfassenden Flirtens, politische Diskussionen oder körperbezogenere Tätigkeiten wie Playfights – spielerisches Raufen –, nackte Gruppenmassagen und spontanen Sex. Während die Queerbewegung zu Aufbruch und Fluidität drängt und in vermeintlich stetiger Veränderung kopflos voran stolpert, bleibt das LFT, wo es ist. Gleichzeitig gelang ihm dieses Jahr

Der runde Geburtstag darf auch mal ordentlich gefeiert werden (Foto: Ahima Beerlage).

ein beeindruckend vielfältiges Angebot und eine ausgelassene Stimmung zwischen den Generationen.

Während sich die queeren Projekte stetig gegenseitig disziplinieren, um sich auf inklusiver Linie zu halten, hat das LFT die queere Rebellion ­– eine Rebellion gegen die Homosexualität – bisher an sich vorbeiziehen lassen. Sich nicht von dem Bewegungsdrang der anderen anstecken zu lassen, sondern einfach auszuhalten, ist manchmal die bessere Entscheidung, denn: Je mehr man nachgibt, desto größer wird der Druck.

Die selbstbezügliche Homosexualität wird von der queeren Community als Engstirnigkeit und Separatismus zurückgewiesen. In diesen Verhältnissen nicht bündnisfähig zu sein, ist eine Auszeichnung und das wohl schönste Geburtstagsgeschenk, das man sich selbst bereiten kann. In diesem Sinne auf weitere 50 Jahre Lesbenfrühlingstreffen!


Chantalle El Helou, geb. 2000, B.A. in Politikwissenschaft, zurzeit Masterstudium in Gesellschaftstheorie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena; auf Ideologiekritik fokussiert, Publikationen zur Kritik an Prostitution, Queertheorie und Antizionismus, engagiert im lesbischen Nachtleben Berlins.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Warum die Gender-Aktivisten falsch liegen

Wenn von zwei biologischen Geschlechtern die Rede ist, sind queere Aktivist*innen zumeist schnell zur Stelle und bezichtigen dies als „menschenfeindlich“. Unser anonymer Gastautor hält das mit dem Philosophen David Hume für einen klassischen naturalistischen Fehlschluss. 

Der schottische Philosoph und Ökonom David Hume (1711-1776) ist einer der bedeutensten Köpfe der Aufklärung (Vektorgrafik: Grégory ROOSE auf Pixabay).

Redaktionelle Vorbemerkung: Die Schärfe in der Auseinandersetzung um das Thema „Geschlecht“ nimmt zu, gerade vor dem Hintergrund des im April vom Bundestag beschlossenen Selbstbestimmungsgesetz. Auch die Auseinandersetzungen um einen angemessenen medizinischen und rechtlichen Umgang mit geschlechtsdysphorischen Kindern und Jugendlichen anlässlich der fertiggestellten S2k-Leitlinie sind Teil der Kontroverse. Von queeren Aktivisten und von ihren Gegnern wird auch gern die Biologie bemüht, um die jeweilige Position auch ethisch und politisch zu begründen. Unser heutiger Gastautor „Der Theoretiker“ ruft uns David Humes „naturalistischen Fehlschluss“ ins Gedächtnis und ermöglicht mit seinem pointierten Beitrag ein gedankliches Innehalten. „Der Theoretiker“ ist uns auf X immer wieder begegnet, als sachlicher Diskutant mit klarem Standpunkt in der identitätspolitisch aufgeheizten Stimmung. In ihm spiegelt sich auch wieder, wie diese Stimmung und diese Themen bei linken und liberalen Heteros ankommen. Diese waren schon immer Verbündete in bürgerrechtlichen Fragen. Wir von der Initiative Queer Nations wollen Debattenräume ermöglichen, mit Sachlichkeit Gemeinsames und Differenzen aushalten und besprechen. Daher haben wir uns entschieden, folgenden Gastbeitrag in unserem Blog zu veröffentlichen.

28. Mai 2024 | Anonymous

Am 3. Juli 2022, vor bald zwei Jahren, haben militant auftretende Gender-Aktivisten einen wissenschaftlichen Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht verhindert. Die Humboldt-Universität zu Berlin sagte den im Rahmen der „Langen Nacht der Wissenschaften“ geplanten Vortrag ab, da sie, wie sie vorgab, die Sicherheit der Veranstaltung nicht garantieren könne. Der Vortrag »Geschlecht ist nicht gleich (Ge)schlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt« lässt sich nun bei Youtube verfolgen.

Die Gender-Aktivisten rühmen sich, einen „menschenverachtenden Vortrag“ verhindert zu haben. Marie-Luise Vollbrechts Thesen seien krude „biologistisch“. Die Haltung der Gender-Aktivisten bezeugt jedoch nicht nur völlige Ahnungslosigkeit in wissenschaftlicher Methodologie, sondern exemplifiziert ein pathologisches Verhalten, das in der Psychologie als „toxische Schuldumkehr“ bekannt geworden ist: Wenn sich jemand im Kontext dieses skandalösen Redeverbots des Biologismus verdächtig gemacht hat, sind das jene Gender-Aktivisten.

Naturalistischer Fehlschluss

Jeder Anfänger der Philosophie lernt im Proseminar den „naturalistischen Fehlschluss“ kennen. „Entdeckt“ hat ihn der britische Aufklärer David Hume (1711-1776). Hume machte auf einen wesentlichen logischen Fehlschluss in ethischen und politischen Theorien aufmerksam: Zwischen der Ebene der Tatsachen und der Ebene der moralischen Forderungen liegt eine unaufhebbare Kluft, die leider oft übersehen wird: Man kann niemals von Tatsachen folgerichtig auf Normen überleiten. Das ist nicht möglich, da die Sphären der Tatsachen und die der Normen einen kategorial verschiedenen logisch-semantischen Charakter aufweisen. Man kann von einem Aussage-Satz niemals logisch überleiten zu einem normativ-wertenden Satz. Von der einen gelangt man niemals in die andere Welt.

Der Mensch ist ein natürliches Lebewesen und biologischen Zwängen unterworfen. Im Unterschied zu den Tieren ist er aber in Lage, seine Lebenswelt durch die Institution der Kultur nach seinen Bedürfnissen zu verändern. Der Mensch ist also Angehöriger zweier Welten: der Natur und der von ihm geschaffenen Kultur. Viele der biologischen Zwänge kann er überwinden oder wenigstens abmildern. So ist der Geschlechtstrieb biologisch an die Fortpflanzung gekoppelt. Der Mensch ist aber in der Lage die biologische Kategorie der Fortpflanzung außer Kraft zu setzen. Nicht nur das, er ist sogar in der Lage, sofern er dies wünscht, die Fortpflanzung völlig aus seinem Gesichtskreis zu verbannen und Sexualität ohne biologische „Grundierung“ zu praktizieren. Würde ihm nun einer in vorwurfsvollem Ton entgegnen: „Du weißt aber schon, dass die Sexualität eigentlich der Fortpflanzung dienen soll..?“ , so würde er wahrscheinlich etwas verwundert antworten: „Das mag sein, betrifft mich aber nicht, denn was ich tue, schadet niemandem und daher halte ich mein Handeln für legitim.“

Biologie und Legitimität von Gesetzen

Was hat mein Beispiel mit der Gender-Debatte zu tun? Viel, denn auch der Verweis auf die Faktizität der zwei Geschlechter in der Biologie ist für die Frage nach der Legitimität der Gesetze, die in diesem Kontext erlassen werden sollen, irrelevant. Wenn eine Person sich mit der biologisch vorgegebenen Dualität der Geschlechter unwohl fühlt, hat sie in einer liberalen Gesellschaft selbstverständlich das Recht, eine ihr zusagende Geschlechter-Rolle zu wählen, mit der sie sich besser fühlt. Die Biologie kann hier gar nicht weiterhelfen, da Geschlechter-Rollen allein in der Welt der Kultur bestehen und nur hier diskutiert werden können. Gegner einer freien Auswahl der Geschlechter-Rollen können also nicht auf deren Unnatürlichkeit verweisen. Umgekehrt gilt das aber auch: Befürworter können nicht auf deren vermeintliche Natürlichkeit verweisen. Gesetzesvorhaben, die im Bereich der Geschlechter-Rollen geplant werden, können in vielerlei Hinsicht diskutiert werden: Man kann ihre Praktikabilität, ihre Effektivität, ihre Akzeptanz in der Bevölkerung und ihre positiven und negativen Wirkungen diskutieren und am Ende auch ihre Legitimität. Auf ihre Natürlichkeit oder Unnatürlichkeit lässt sich dabei aber nicht rekurrieren.

Die Frage ist also: Warum reagieren die Gender-Aktivisten auf die bloße Darstellung biologischer Tatsachen (die für die Kategorie „Legitimität“ wie erwähnt gar keine Rolle spielen können) wie ein wildgewordener Hornissenschwarm? Sie reagieren mit Verdrehungen, Verleugnungen und Drohungen. Haben die betont aggressiv auftretenden Gender-Aktivisten den naturalistischen Fehlschluss nicht verstanden? Oder handelt es sich um eine wissenschaftsfeindliche totalitaristische Bewegung, die viel mit den religiösen Eiferern unserer Tage und wenig mit den Verteidigern der Offenen Gesellschaft zu tun hat?

Rechte einer Minderheit

Wir hatten oben bemerkt, dass eine Person, deren präferierte Geschlechterrolle vom Mainstream abweicht, von einer Offenen Gesellschaft großzügige Toleranz erwarten darf. Sie kann erwarten, dass die Gesellschaft dafür sorgt, dass sie nicht diskriminiert wird – und dass das mühevolle Arbeit bis ins Privateste hinein nötig macht, ist ohnehin klar. Nicht erwarten kann sie, dass die Gesellschaft ihre Präferenzen übernimmt. Sie kann außerdem erwarten, dass die Gesellschaft die Anpassungsleistungen minimiert, die jene Person gegenüber der Mehrheit alltagspraktisch zu realisieren hat. Nicht erwarten kann sie, dass die Mehrheit mehr tun wird, als den aktiven Schutz ihrer Lebensweise zu garantieren.  Biologielehrbücher können ihretwegen nicht umgeschrieben werden. Eine Minderheit ist eine Minderheit, zumal wenn sie naturwissenschaftlich kontrafaktisch orientiert ist, und kann nicht erwarten, dass die Mehrheit dies aus Zartgefühl unerwähnt lässt oder gar leugnet.

Solche normativen Fragen aber können – wie bereits erwähnt – auf dem Felde der Naturwissenschaft nicht debattiert werden. Sie müssen in der Öffentlichkeit fair und ohne Tabus erörtert werden. Ein Redeverbot ist totalitär und steht sowohl in Widerspruch zur Wissenschaft als auch zur freiheitlichen Ordnung einer Offenen Gesellschaft. Sich angegriffen zu fühlen, ist kein Beweis dafür, wirklich angegriffen worden zu sein.


Unser anonymer Gastautor ist auf X unter dem Pseudonym „Theoretiker“ aktiv. Er hat seiner Familie versprochen, so lange anonym zu bleiben, wie die Transdebatte derart toxisch ist. So viel dürfen wir über seinen fachlichen Hintergrund verraten: Er hat in Philosophie zu logischem Positivismus promoviert.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Aktionstag für die Buchstabensuppe

Von IDAHO zu IDAHOBITA – die Buchstabenreihe des internationalen Aktionstags zum 17. Mai wird immer länger. All diese Gruppen werden als „die Community“ zusammengebracht. Doch gerade Schwule finden sich darin kaum noch wieder.

Die immer länger werdenden Buchstabenketten im queeren Sektor werden immer weniger verstanden (Foto von Matthias Heyde auf Unsplash)

17. Mai 2024 | Till Randolf Amelung und Jan Feddersen

Auch dieses Wesen ruft das wichtige Zauberwort auf: Community. Nemo, siegreich beim Eurovision Song Contest voriges Wochenende in Malmö, wird in einem ESC-Forum mit der goldenen Ein-Wort-Formel zitiert: „Es macht mich unglaublich stolz“, also der ESC-Gewinn, „nicht auf mich, sondern auf unsere gesamte Community.“

Doch wer ist eigentlich mit „Community“ gemeint?  Am heutigen Freitag, dem 17. Mai, wird wieder der „Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT)“ begangen, der inzwischen  IDAHOBITA heißt. Man fragt sich bei dem Buchstabenkürzel: Was soll es bedeuten? Das klärt in einer Pressemitteilung der Bundesverband Trans* auf: „Homo-, Bi-, Inter-, Trans*- und Asexuellenfeindlichkeit (IDAHOBITA)“.  Inzwischen ist also ein A hinzugekommen. A – wie Asexuelle.

Der 17. Mai als Aktionstag gegen Homophobie

Zur Erinnerung: Der 17. Mai wird seit 2005 im öffentlichen Erinnerungsdatumswesen begangen. Ursprünglich war dieser Aktionstag einer gegen Homophobie, ins Leben gerufen vom französischen Aktivisten George-Louis Tin. Das Datum wurde bewusst gewählt, denn am 17. Mai 1990 wurde Homosexualität von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von der Liste der psychischen Krankheiten gestrichen. In Deutschland spielt die Zahlenfolge zusätzlich auf den unseligen Paragraphen 175 an, der Schwule strafrechtlich verfolgt hat und erst 1994 aus dem Strafgesetzbuch entfernt wurde.

Inzwischen ist eine ganze Buchstabensammlung identitärer Art hinzugekommen. Das Datum hatte politisch einmal eine Bedeutung, weil es – nicht nur – in Deutschland stark fühlbare gesellschaftliche Vorbehalte gegen schwule Männer und lesbische Frauen gab. Es ging also nicht um sexuelle Identitäten, sondern um den Abbau dieser Vorbehalte, ob in den Arbeitsumfeldern, in Familien, in Schulen.

Wofür steht der Aktionstag heute?

Ein Meilenstein in dieser Hinsicht war für Lesben und Schwule schließlich das Gesetz zur „Ehe für alle“ im Frühsommer 2017.  Es blieb zwar das Gefühl, immer achtsam bleiben zu müssen, dass aber homosexuelle Sichtbarkeit nicht mehr fette Skandale stiftet. Doch inzwischen geht es nicht mehr um Anliegen um bürgerrechtlichen Sinn, sondern um Identitätspolitik, die Partikularinteressen hervorhebt. Allerdings scheinen Interessen von Lesben und Schwulen darin kaum noch vorzukommen. Favorisiert war fortan: Trans, Bi, Inter und nun auch Asexuell.

Was gerade bei Asexualität der Diskriminierungsinhalt sein könnte, ist nie so recht erklärt worden: Da ist jemand nicht triebstrukturhaft sexuell begehrend unterwegs – womöglich nicht am Körperlichen in sexueller Hinsicht interessiert?  „Na und?“ möchte man ausrufen, dann nicht. Sexuelle Appetitlosigkeit kommt in den schönsten (und ältesten) Lebenslagen vor – aber darum ein Bohei zu machen? Aus etwas Selbstverständlichem, das zum Leben gehört?  Doch wo es nur darum geht, alles Mögliche und Unmögliche mit einem Buchstaben in der Reihe sichtbar zu machen, macht sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit selbst der Diskriminierung verdächtig.

Der  Buchstabenkürzelantidiskriminierungstag  ist zu einem Fördergeldesel verkommen, bei dem sich jeder bedienen darf, der das Identitätenspiel ohne Sinn und Verstand mitmacht. Auch in Bezug auf Bisexualität lässt sich fragen, wo genau heutzutage schwerwiegende Diskriminierungsfragen abzuräumen wären. Akut würde es höchstens, wenn man gerade von Außenstehenden als homosexuell gesehen wird.

Dieser Tag gegen Buchstabensalat-Diskriminierung ist eine Schimäre, eine Behauptung, die durch keine messbare Realität gedeckt wird. Wer Diskriminierung auf Fragen von Sichtbarkeit fokussieren will, hat möglicherweise keine gesellschaftspolitisch relevanten Probleme mehr.

Community als Phantasie

Aber dann bleibt ja immer noch das magische Wort „Community“. Doch wir fragen uns: Gibt es diese wirklich? Was meint jemand wie Nemo mit Community?

Immer wieder gibt es Aufrufe, „die Community“ müsse untereinander solidarisch sein oder es wird einfach von „der Community“ gesprochen und impliziert, dass alle das Gleiche denken und wollen. Dabei gibt es unterschiedliche Interessen innerhalb der Buchstabensuppe, das lässt sich mit ein wenig Feldforschung schnell feststellen. Schwule und Lesben wollen gleiche Bürgerrechte, was sie inklusive Ehegesetz erreicht haben. Sie möchten aber auch anerkannt wissen, dass ihr sexuelles Begehren einen materiellen Geschlechtskörper als Grundlage hat, der sich nicht beliebig postmodern dekonstruieren lässt. Eine biologische Frau hat nun mal keinen Penis. Doch bereits hier gibt es Konflikte mit der Gruppe von Transmenschen. Viele von ihnen möchten in Ruhe ihr Leben leben und ihren Alltag im Identitätsgeschlecht gestalten können. Nicht jede Kante oder Ecke des biologischen Geschlechts lässt sich hierbei glätten. Während die einen mit dieser Diskrepanz einen guten Umgang finden können, möchten die anderen die biologische Definition von Geschlecht radikal ändern, um eben auch einen Penis zu einem weiblichen Genital erklären zu können. Doch homosexuelles Begehren ist ohne das bisherige Verständnis von Geschlecht nicht sinnhaft zu definieren, mithin sind homosexuelle Interessen nicht zu formulieren. Doch anstatt mit diesem Interessenskonflikt zwischen Homo und Trans ehrlich und konstruktiv umzugehen, werden Lesben und Schwule, die ihn thematisieren, von queeraktivistischen Social Justice Warriors auf das Übelste beschimpft. „Community“ gibt es offensichtlich nicht für alle.

Gerade Schwules hat kaum noch Platz in dieser imaginierten Phantasie-Community. Dafür stehen nicht nur die immer endloser werdenden Buchstabenreihen des Aktionstags am 17. Mai, sondern auch die Designverbrechen an der Regenbogenflagge. Das eigentlich universelle Symbol wird mit immer mehr Symbolen von Partikulargruppen zugekleistert. Zugleich haben sich all diese Gruppen inzwischen nicht nur einen eigenen Buchstaben, sondern auch eigene Flaggen kreiert und Aktionstage gesetzt. So gibt es inzwischen zwei Aktionstage für Trans, einen für Nonbinäre, einen Pronomen-Tag, einen Tag für lesbische Sichtbarkeit, einen Tag des aromantischen Spektrums, einen Tag für Bisexuelle, für Inter und es ließen sich noch weitere Aktionstage aufzählen. Doch für Schwule gibt es keinen Aktionstag.

Nemo, sich als nonbinär und weder männlich noch weiblich definierend, nutzt die Aufmerksamkeit durch den ESC-Gewinn nun dafür, sich in der Schweiz für eine rechtliche Anerkennung für Menschen wie ihn einzusetzen. Damit im Pass nicht mehr „männlich“ oder „weiblich“, sondern auch nichts stehen könnte. Ob Nemo, biologisch männlich und mit einer Frau liiert, nun deshalb diskriminiert ist, weil es diese Möglichkeit in der Schweiz noch nicht gibt, darüber ließe sich wohl streiten. Ob Nemo aber allein durch die Herausidentifizierung aus dem männlichen Geschlecht gesellschaftliche und körperliche Dynamiken von Männlichkeit loswerden kann, führt zu einem grundsätzlichen Dilemma um den Nonbinary-Begriff.  Begrifflich verweigert sich dieser einer kohärenten Definition und zugleich bestehen die körperlichen Begrenzungen des Geschlechts fort, ebenso wie Zumutungen durch Rollenerwartungen. Und natürlich führen inkohärente Eigendefinitionen zwangsläufig zu Konflikten mit der Außenwelt. Doch inwieweit ist dies eine bürgerrechtliche Fragestellung, die einen Aktionstag und staatliche Fördermittel braucht? Und: Vielleicht ist jemand, der den ESC gewinnt, gar nicht so schlimm diskriminiert, sonst wäre dies nicht möglich gewesen. Mit Opfertum und Diskriminierungsbehauptungen lassen sich heutzutage öffentliche Prestigegewinne erzielen.

Aktivismus nicht für Homos

Das führt dazu, dass manche mit queerer Community nichts zu schaffen haben wollen. Vor allem viele schwule Männer und lesbische Frauen wollen einfach leben und mit buchstabensalathaftem Kuddelmuddel nichts am Hut haben. Wie der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn: Er betont, schwul zu sein – nicht queer.

Eine besonders grässliche Verballhornung von politischem Aktivismus  für schwule, lesbische oder trans* Bürgerrechte geht von Gruppen wie „Queers for Palestine“ aus. Sie reden der Hamas das Wort und dämonisieren Israel, die einzige liberale Demokratie im Nahen Osten, wo LGBT bürgerrechtlich geschützt sind. Wahre Opfer bleiben von ihnen unerwähnt: Transpersonen, Drag Queens und Schwule die aus Gaza oder der Westbank fliehen mussten, um zu überleben.

Was aus dem einstigen sinnvollen Tag gegen Homophobie geworden ist, ist sinnlos. Anstatt die Buchstabenkette immer länger und die Regenbogenflagge immer hässlicher werden zu lassen, sollten wir ehrlicher erkunden, was tatsächliche Probleme sind, die es zu bearbeiten gilt, damit in unserem Land alle Menschen nach ihrer Fasson selig werden können. Für die reine Sichtbarkeit gibt es schließlich den CSD – und das mittlerweile nicht nur in Großstädten, sondern auch auf dem Land.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations.

Jan Feddersen ist Gründungsvorstand der Initiative Queer Nations und Redakteur für besondere Aufgaben bei der taz.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Deutscher Ärztetag kritisiert Self-ID für Minderjährige

Die Bundesärztekammer kritisiert auf dem Deutschen Ärztetag mit zwei Resolutionen die Regelungen für Minderjährige im Selbstbestimmungsgesetz und die kommende S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter.

Der 128. Deutsche Ärztetag fand im beschaulichen Mainz statt (Foto: lapping auf Pixabay).

13. Mai 2024 | Till Randolf Amelung

Vorigen Freitag, am 10. Mai 2024, verabschiedete der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz zwei Resolutionen, die sich an die Bundesregierung richten und von Bedeutung für die weitere Debatte um die Freigabe etwa von Pubertätsblockern an Minderjährige sind: Demnach wird gefordert, diese Hormongaben zur Verhinderung eines körperlichen Erwachsenwerdens bei Geschlechtsdysphorie für unter-18-jährige auf kontrollierte klinische Studien zu beschränken und Änderungen des Vornamens sowie amtlichen Geschlechtseintrags erst ab Volljährigkeit mit einem Selbstbestimmungsgesetz zu erlauben. Diese Vorgänge sind deshalb relevant, weil der Deutsche Ärztetag die Jahreshauptversammlung der Bundesärztekammer ist. An dieser nehmen 250 Delegierte aus allen 17 deutschen Ärztekammern teil. Wesentliche Aufgaben sind u. A. das Erarbeiten von berufsrechtlichen Regelungen, auch gesundheitspolitische Positionen werden abgestimmt.

Zwei Anträge zum medizinischen Umgang

Angesichts der bevorstehenden finalen Veröffentlichung einer neuen medizinischen Leitlinie, scheinen Fragen um den angemessenen Einsatz von medizinischen Eingriffen wie Pubertätsblocker, Hormontherapien oder Operationen bei Minderjährigen nun in breiteren Teilen der deutschen Ärzteschaft aufzukommen. Der Antrag von sieben Ärzt*innen fordert „Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen bei unter 18-Jährigen mit Geschlechtsinkongruenz (GI) bzw. Geschlechtsdysphorie (GD) nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zu gestatten.“ Damit steht dieser Antrag in Opposition zu den neuen S2k-Leitlinien, die unter der Leitung des Münsteraner Psychiaters Georg Romer erarbeitet wurden.

Die sieben Ärzt*innen, allesamt Delegierte der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und aus unterschiedlichen Fachgebieten, begründeten ihren Antrag unter Anderem so: „Es handelt sich um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen, die hierfür bei fehlender Evidenz für derartige Maßnahmen kein informiertes Einverständnis geben können.“ Auch würden diese Eingriffe nicht automatisch die psychische Gesundheit der Minderjährigen verbessern. Laut dem Portal „queer.de“ wurde dieser Antrag mit 120 Ja-Stimmen gegen 47 Nein-Stimmen und bei 13 Enthaltungen angenommen. „queer.de“ kritisiert, dass die Bundesärztekammer damit die positiven Folgen der Therapie ignoriere und Pubertätsblocker als potenziell lebensrettend gälten. Doch die Evidenzlage für den Einsatz von Pubertätsblockern bei geschlechtsdysphorischen Kindern und Jugendlichen ist zu schwach, das brachte zuletzt auch der britische Cass-Report ans Licht, der die Behandlungsqualität im inzwischen abgewickelten Gender Identity Developement Service der Tavistockklinik in London untersuchte.

Zudem fordern die Ärzt*innen darüber hinaus, dass „Therapieergebnisse jeglicher Interventionen dieser Art soziologisch, medizinisch, kinder- und jugendpsychiatrisch, sozial und psychologisch über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nachverfolgt werden“. Eine ähnliche Forderung stellte auch eine andere Gruppe von delegierten Ärzt*innen, die ihren Antrag dann aber zurückzogen, um sich mutmaßlich dem anderen anzuschließen.

Kritik an gender-affirmativer Leitlinie wächst

Mit diesen Anträgen positionieren sich die Delegierten auf dem Ärztetag auch kritisch zu der S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter. Bereits zuvor hat eine Gruppe von 15 Kinder- und Jugendpsychiatern verschiedener deutscher Universitäten scharfe Kritik an den neuen Leitlinien geübt. Die Gruppe fordert, dass der Leitlinien-Entwurf zurückgezogen und überarbeitet werden solle. Auch sie kritisieren, dass die Empfehlungen des Einsatzes von Pubertätsblockern, Geschlechtshormonen und Operationen der schwachen Evidenzlage nicht gerecht würden. Dabei haben andere Länder wie Großbritannien, Schweden, Finnland, Dänemark aufgrund dessen längst einen Kurswechsel vollzogen. Psychotherapie steht dort wieder an erster Stelle, anstatt schnell zu Medikamenten und Operationen zu greifen.

Die fundamentale Kritik an der S2k-Leitlinie ist indes wohl vor allem seitens der federführenden Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie unerwünscht. Derzeit befindet sich die Leitlinie in der fachöffentlichen Diskussionsphase, diese solle sich nach dem Willen der genannten Fachgesellschaft ausschließlich mit redaktionellen Verbesserungsmöglichkeiten befassen. Im Deutschen Ärzteblatt wird die Begründung wiedergegeben, dass die Aussagen der Leitlinie sämtlich mit starkem Konsens verabschiedet worden seien. Neben den 15 Kinder- und Jugendpsychiatern forderte auch die Eltern-Initiative „Trans-Teens Sorge berechtigt“ in einem Offenen Brief, die geplanten Leitlinien in dieser Form zu stoppen.

Auch Kritik am Selbstbestimmungsgesetz

Der zweite Antrag, über den die Delegierten auf dem Deutschen Ärztetag abstimmten, befasste sich mit dem inzwischen vom Bundestag mit seiner Mehrheit der Ampelregierungsparteien beschlossenen Selbstbestimmungsgesetz. In diesem Antrag wird gefordert, dass das Selbstbestimmungsgesetz nur für Volljährige gelten solle. Minderjährigen dürfe es nicht gestattet werden, ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung Änderungen zu ihrem Geschlecht und Personenstand im Personenregister vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die Antragsteller*innen kritisieren am Selbstbestimmungsgesetz eine „fehlende Differenzierung zwischen subjektivem Zugehörigkeitsgefühl inklusive der daraus abgeleiteten Selbstkategorisierung einer Person und ihrem faktisch gegebenen körperlich-biologischen Geschlecht, die Gleichsetzung von geschlechtsbezogenem Identitätsempfinden und personenstandsrechtlicher Zuordnung im amtlichen Geburtsregister, die unzureichend vorgenommene Abgrenzung von Intersexualität/DSD („Varianten der Geschlechtsentwicklung“) zu Transsexualität.“ Für diesen Antrag gab es 110 Ja-Stimmen gegen 64 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen.

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde von der Bundesregierung in einer Hauruck-Aktion am 12. April 2024 durch den Bundestag gebracht und soll zu November 2024 in Kraft treten. Derzeit liegt das Gesetz beim Bundesrat, der jedoch nicht zustimmungspflichtig ist. Allerdings hat der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats gefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Kritik des Ausschusses bezieht sich auf die Streichung der aus datenschutzrechtlicher Sicht umstrittenen Mitteilungspflicht der vollzogenen Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags an Sicherheitsbehörden. Es wird ein erhebliches Risiko für Identitätsverschleierungen von Straftäter*innen gesehen. Daher steht das Selbstbestimmungsgesetz nun für den 17. Mai 2024 auf der Tagesordnung des Bundesrats. Sollte der Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen, würde sich das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern. Dieses Szenario gilt als wenig wahrscheinlich. Danach müsste nur noch Bundespräsident Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen.

Kritik an den Beschlüssen von Transverband

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) kritisierte die Beschlüsse auf dem Deutschen Ärztetag als „politisch motiviert“ und „fachlich irreführend“. Die dgti, soviel zum Hintergrund, ist bestrebt, jede Kritik am gender-affirmativen Ansatz bei Minderjährigen als „rechtspopulistische Stimmungsmache“ abzukanzeln. Die in mehreren europäischen Ländern bereits festgestellten Schwächen bei der Evidenzbasis und Risiken für minderjährige Patient*innen werden wiederholt absichtsvoll unterschätzt. Doch die jüngsten Reaktionen aus der Ärzteschaft zeigen, dass die transaktivistischen Erklärungen nicht zu überzeugen vermögen.

Verantwortliche innerhalb der Bundesregierung habe in Bezug auf das Selbstbestimmungsgesetz womöglich geahnt, dass sich das Zeitfenster für das Durchbringen dieses Gesetzes gerade schließt. Daher wurden im Bundestag Fakten geschaffen, bevor die Debatte vor allem durch den Cass-Report innerhalb der deutschen Medizin Fahrt aufnimmt. So mögen die Beschlüsse des Deutschen Ärztetags für einige zu spät kommen, aber sie sind dennoch wichtig. Sie dokumentieren, wie die Politik Warnungen in den Wind geschlagen hat.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog. Im November 2023 war er als Sachverständiger im Familienausschuss zum Selbstbestimmungsgesetz angehört worden.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Ein Fest der queeren Sichtbarkeit – Ja zum CSD!

CSDs gehören heute in Deutschland selbstverständlich zum Sommerprogramm dazu. Immer wieder hört und liest man die Frage, ob es den CSD überhaupt noch brauche. IQN-Vorstand Jan Feddersen plädiert leidenschaftlich dafür.

Der erste CSD in Hamburg 1980 – mit Jan Feddersen (Foto: Chris Lambertsen)

6. Mai 2024 | Jan Feddersen

Ein Klick – und der CSD-Kalender für dieses Jahr ist ersichtlich. Man erkennt auf Anhieb auf dieser Agenda, dass Umzüge, Paraden oder Demonstrationen von Schwulen, Lesben, Transmenschen und ihren Freundinnen* keine Sache in großen Städten mehr ist. Berlin, Köln, Hamburg, München oder Hamburg allein auf weiter Flur, „queere“ Sichtbarkeit zu organisieren? Das war einmal. Wir sind eben überall und zeige- wie sichtbarkeitslustig.

Mein erstes Mal

1979 war ich Teilnehmer bei den beiden ersten CSD-Paraden in Deutschland. Ich war in Bremen dabei, in Westberlin gab es auch einen Umzug. 1980 schließlich, organisierte ich die erste Demo in Hamburg, hier sieht man mich links am Transparent. Es war aufregend, drei Jahre nach meinem Coming-Out! Mein ganzes Lebensgefühl war davon geprägt, mich und meine Art des Begehrens nicht mehr diskret zu halten.

Als politisch verstanden wir unser Tun sowieso. Schwul, öffentlich, es zeigend, das war für mich damals eingebettet in eine linksalternative Atmosphäre in meiner Heimatstadt. Ein gutes Vierteljahr später, im Herbst 1980, ollte Corny Littmann, der wahnsinnig erfolgreiche „Brühwarm“-Theatermann, Spitzenkandidat der Grün-Alternativen bei den Bundestagswahlen werden – und ein achtbares Ergebnis erzielen.

CSDs – das waren eben auch Mutproben, auch wenn ich selbst dies damals bestritten hätte: „Was? – Mutprobe? Nee, ist doch klar, machen wir.“ Dabei war es eben nicht klar für die meisten homosexuellen Männer und Frauen, auch nicht für Transmenschen: CSD – das traute man sich dann doch nicht.

Sind CSDs irrelevant?

Insofern ist jedes Gerede, ob wir noch CSDs brauchen, ob es nicht reine unpolitische Karnevalsveranstaltungen seien, verfehlt. Ältere Texte von mir zeigen mir, dass die Debatte etwas Patina angesetzt haben könnte. Aber: Es wird immer noch so getan, als seien Paraden von Queers konsumorientiert, pornografisch oder sonst wie irrelevant. Einige Jahre gab es sogar einen alternativen CSD in Berlin-Kreuzberg, wo man sich auf seine revolutionäre Gesinnung (Bürgerkinder durch und durch) immer viel zu Gute hielt. Ich persönlich weiß nicht, was aus diesem sogenannten Alternativangebot geworden ist, aber Freunde klärten mich auf, dass es inzwischen International Queer Pride heißt. Jedenfalls: Zuletzt, zu meiner aktiven Paradezeit, zerstritten sich die Organisatorinnen*, weil u.a. bei diesen CSDs Israelfahnen misshandelt wurden, queer-feministische und transaktivistische Positionen zur Bedingung der Teilnahme gemacht wurde  – und weil man insgesamt dann doch eher Sekte, als Bewegung blieb.

Der große CSD in Berlin litt und leidet an einer Fülle von internen Zänkereien, die hier nicht weiter ausgebreitet werden sollen. Insgesamt trifft aber wohl zu: Dem – wichtigen – Fußvolk ist das alles egal. Man geht hin als lesbische Kassiererin aus Reinickendorf, als Gärtner aus Rudow oder Schornsteinfegerfachkraft aus sonstwo in der Hauptstadt, viele Touristen und Hauptstadtbesucherinnen von auswärts, schichtenübergreifend, von proletarisch-handwerkerlich bis zum höheren Angestellten. Wichtig ist, sich zu zeigen – und sich selbst ein Zeichen des Mutes zu sein.

CSDs als Statement

Wichtiger scheinen mir ohnehin die CSD-Feste in der Provinz, dieses Jahr, so nehme ich stark an, ziemlich parallel zu den Demokratiedemos gegen die AfD, gegen völkische Wahlergebnisse, vor allem im Osten unserer Republik. Aber wären deshalb CSDs in den Metropolen unwichtig? Könnte man sie ausfallen lassen? Ist doch sowieso nur Ballermann auf queer?

Das hielte ich für falsch. Faktisch hat sich schwules Leben weitgehend ins Internet verlagert; lesbisches Leben fand nie in einer vergleichbaren Gastroinfrastruktur ihren Ausdruck; Transmenschen haben teilweise nochmal andere Strukturen, sind aber oft angewiesen auf Bars und Diskos wie das SchwuZ oder den Südblock. Ansonsten ist ja alles, wie sagt man, „gay friendly“ bzw. queerfreundlich. Die meisten homo- und transphoben Zuständen sind hierzulande von gestern, auch wenn die alten Gefühle der Verletzlichkeit nicht verschwunden sind und jederzeit reaktivierbar sind. Alle mit Herz wissen das, ich auch.

Und weil CSDs Catwalks des öffentlichen Zeigens sind, brauchen wir sie, unter welchem Motto auch immer. Wichtig ist zu sagen: Wir bleiben nicht automatisch sichtbar. Wir müssen uns schon zeigen, sonst verschwinden wir wieder aus dem gesellschaftlichen Bewusstsein. Deshalb gilt es, gegen die Verachtung anzureden: CSDs sind Coming-Outs im Reenactment. Massenhaft, millionenfach. Gut, dass es sie gibt!

Ältere Texte zum CSD von Jan:


Jan Feddersen ist Gründungsvorstand der Initiative Queer Nations und Redakteur für besondere Aufgaben bei der taz.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Die Frühjahrssaison ist „woke“

Besonders in diesem Jahr wurden einige Buchtitel auf den Markt geworfen, die sich kritisch mit Identitätspolitik und „Woke“ auseinandersetzen wollen. Drei davon werden im IQN-Blog vorgestellt.

(Foto von Tom Hermans auf Unsplash)

1. Mai 2024 | Till Randolf Amelung

So viel Kritik an Identitätspolitik wie im Frühjahr 2024 war womöglich noch nie gleichzeitig auf dem deutschen Buchmarkt zu finden. Als vor sechs Jahren im Querverlag der kontrovers diskutierte „Beißreflexe. Kritik an queerem Aktivismus, autoritären Sehnsüchten, Sprechverboten“ erschien, der dezidiert aus einer linken und LGBT-Perspektive ein bestimmtes aktivistisches Gebaren mitunter scharf kritisierte, wurde es eher noch als Nischenthema angesehen. Inzwischen hat woke Identitätspolitik auch den gesellschaftlichen Mainstream erreicht und so steigt auch der Bedarf nach profunden Analysen und Erklärungen dieses Phänomens. Drei dieser Neuerscheinungen werden nun vorgestellt.

Yascha Mounk: Im Zeitalter der Identität. Der Aufstieg einer gefährlichen Idee

Der renommierte deutsch-amerikanische Politikwissenschaftler Yascha Mounk, der sich zuletzt mit der Krise der liberalen Demokratie und der Gefahren durch den Rechtspopulismus auseinandersetzte, wendet sich nun den Fehlern linker Identitätspolitik zu. Diese hätten, so der Autor, einen Anteil daran, in den USA die Gesellschaft polarisiert zu haben und dem Aufstieg rechtspopulistischer Kräfte zusätzlichen Auftrieb gegeben. Woke Identitätspolitik, die Mounk lieber „Identitätssynthese“ nennt, kommt mit dem Anspruch, gegen Diskriminierung von Minderheiten zu kämpfen. Doch Mounk zufolge richte sie sich gegen „die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Menschen würden nur noch über Gruppenzugehörigkeiten gesehen, aber nicht mehr als Individuen. Es sei aber nicht das Problem, „dass sie zu radikal oder kompromisslos für hehre Anliegen wie den Kampf gegen Rassismus einstünde“. Das grundsätzliche Problem sei vielmehr, dass sie unfähig wäre, „eine Gesellschaft zu inspirieren, in der wir friedlich zusammenleben, uns wirklich ebenbürtig fühlen und einander als wahre Mitbürger erkennen“.

Yascha Mounk: Im Zeitalter der Identität. Der Aufstieg einer gefährlichen Idee, Stuttgart: Klett-Cotta 2024, ISBN: 978-3-608-98699-0, 512 Seiten, gebunden m. Schutzumschlag, 28 €

Mounk geht seine Kritik an Identitätspolitik gründlich an. Zunächst macht er seine Leser_innen mit den theoretischen Grundlagen heutiger identitätspolitischer Ideen vertraut. Diese stammen von postmodernen Denker_innen, wie Michel Foucault, Gayatri Chakravorty Spivak, Edward Said oder auch Kimberlé Crenshaw und sind geprägt von einem „radikalen Skeptizismus“ gegenüber universellen Werten und objektiver Wahrheit. Ebenso zeigt Mounk die Entwicklungsschritte, die zu einer Vermengung von politischem Aktivismus und Wissenschaft führten, einschließlich der Adaptionen durch Online-Aktivismus in sozialen Medien. Aus dieser Mélange entwickelte sich das identitätspolitisch charakteristische Verhalten, wo mit einem rigiden Moralismus und Mobbingmethoden gegen Kritik und Abweichung vorgegangen wird. Ebenso wichtig für das Verständnis heutiger Probleme ist, wie identitätspolitischen Ansätze den gesellschaftspolitischen Mainstream erreichten und Schlüsselstellen in Institutionen, wie Hochschulen, NGOs und Medien erobern konnten. Der Autor übt aus einer universalistischen Grundhaltung fundierte Kritik an Identitätspolitik und wirbt für die Prinzipien des Liberalismus sowie das Festhalten am Glauben an die Verbesserungsfähigkeit von Gesellschaften.

Fazit: Wer nur ein Buch zur kritischen Auseinandersetzung mit identitätspolitischen Ideen lesen will, sollte das von Mounk wählen.


Esther Bockwyt: Woke. Psychologie eines Kulturkampfs

Esther Bockwyt: Woke. Psychologie eines Kulturkampfs, Frankfurt/Main: Westend Verlag 2024, ISBN 9783864894442, 224 Seiten, kartoniert, 18 €

Welche Auswirkungen haben woke Überzeugungen auf die psychische Gesundheit Einzelner sowie den gesellschaftlichen Umgang miteinander? Diesen Fragen widmet sich die Psychologin Esther Bockwyt. Als Kernelemente woken Denkens sieht sie insbesondere das Betonen von Gruppenidentitäten und die Annahme, dass alle Minderheitengruppen strukturell, also systematisch diskriminiert würden. Diskriminierungen seien ständig präsent und bedeutsam sei das subjektive Empfinden einer solchen. Eine objektive Realität gebe es nicht.

Der Autorin zufolge ist „Wokeness eine Ideologie, die eine zutiefst demotivierende Perspektive im Leben eines Individuums“ forciere.  Zudem unterstütze Wokeness „emotionale Fragilität und überhöhten Narzissmus“ und verhindere, dass Menschen erwachsen Verantwortung für sich selbst übernehmen. Außerdem fördere diese Ideologie Schwarz-Weiß-Denken sowie „Projektion des Bösen in andere und in die gesamte gesellschaftliche Struktur“. Bockwyt gelingt es, die psychologischen Dynamiken hinter ihren Feststellungen anschaulich und nachvollziehbar auch für psychologische Laien zu erläutern.

Fazit: Esther Bockwyts Buch fügt der Kritik an Woke mit dem psychologischen Zugang interessante und bedenkenswerte Aspekte hinzu.


Susanne Schröter: Der neue Kulturkampf. Wie eine woke Linke Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft bedroht

Susanne Schröter: Der neue Kulturkampf. Wie eine woke Linke Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft bedroht, Freiburg/Basel/Wien: Herder Verlag 2024, ISBN: 978-3-451-39710-3, 272 Seiten, kartoniert, 20 €

Die Frankfurter Ethnologin Susanne Schröter will in ihrem neuen Buch zeigen, wie identitätspolitische Gruppen auch in Deutschland Einfluss auf Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft nehmen, um sie in ihrem Sinne zu gestalten. Schröter kann hier viel aus ihren eigenen Erfahrungen schöpfen und tut dies in ihrem Buch auch, denn sie gilt selbst in identitätspolitisch linken Kreisen als „umstritten“. In ihrer Forschung beschäftigt sich die Ethnologin Schröter hauptsächlich mit islamischen Gesellschaften in Südostasien. Immer wieder setzt sie sich auch kritisch mit Islamismus auseinander und warnt vor der aktiven Einflussnahme durch extremistische Akteure. Dafür wird sie von woken Aktivist*innen mit Vorwürfen bedacht, sie sei eine Rassistin und „islamophob“.

Kenntnisreich zeigt Schröter in ihrem Buch auf, wie Aktivist*innen vorgehen, um unliebsame Stimmen aus dem Diskurs zu verdrängen. Ebenso zeigt sie, wie diese Aktivist*innen im Bereich Antirassismus allgemein und beim Thema „Islam“ im Besonderen dabei auch extremistischen Gruppen und Akteuren zuarbeiten. Allerdings sind die jahrelangen Angriffe, die auch auf ihre Existenz als Professorin zielten, nicht spurlos an ihr vorübergegangen. So gleitet sie ihrerseits an einigen Stellen in unsachliche Skandalisierung ab. Dies schmälert jedoch nicht ihren Verdienst, eine bündige Darstellung geliefert zu haben, wie sich Probleme mit wokem Aktivismus in Deutschland zeigen.

Fazit: Wer aus erster Hand erfahren will, wie identitätspolitischer Aktivismus in Deutschland agiert, sollte Schröters Buch lesen.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog. 


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Die Kunst der Faktenfreiheit – eine Antwort an Nora Eckert

Transaktivistin Nora Eckert lobt auf dem Portal queer.de eine neue Broschüre des Bundesverband Trans*. Ihr Text gerät jedoch zu einer einzigen Schmähschrift gegen jedwede Kritik an transaktivistischen Forderungen. Auch IQN wird angegriffen, der Vorstandsvorsitzende Jan Feddersen antwortet darauf.

2022 war die Autorin Nora Eckert, die IQN nun so diffamiert, noch Gast in unserem Format „Queer Lecture“, was wir in Kooperation mit der taz veranstalten.

28. April 2024 | Jan Feddersen

In einem Text auf der Online-Plattform queer.de macht die transaktivistische Autorin Nora Eckert einmal mehr Front gegen alle, die ihr missbehagen. Ihr Text unter der Überschrift „Was wollen TERFs und die vereinigten Reaktionäre‘?“ zieht  gegen KritikerInnen ihrer Auffassungen zu Felde, vor allem gegen feministische AutorInnen. In der Unterzeile heißt es: „Trans Frauen sind ihr Lieblingsfeind, zu ihrer politischen Strategie gehört die Spaltung der Gesellschaft. Einige Gedanken anlässlich des Erscheinens der neuen und wichtigen Broschüre ‚Was sind TERFs?“ Der von der Redaktion zusammengefasste Tenor ihres Textes ist irreführend, denn Eckerts Reklametext im Sinne ihres Vereins Bundesverband Trans* versprüht vor allem Gift.

Kritik am Transaktivismus = AfD

Eckert dämonisiert die Kritik am transaktivistischen Schwurbeln, indem sie sie in AfD-Nähe rückt. Eine Partei, gegen deren Präsenz im Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld auch die IQN in den vergangenen Jahren gestimmt hat und auch in Zukunft stimmen wird. Man könnte boshaft schlussfolgern: Wenn auch nur ein Mensch der AfD, behauptete, 2 + 2 komme zur Summe 4, dürfte niemand bei dieser Rechnung wieder zum gleichen Ergebnis kommen, denn das wäre ja, in der Logik Eckerts, AfD-nah.

Man könnte auch formulieren: Um zu erreichen, dass die grüne Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer von allen Parteien im Parlament Beifall bekommt, muss der AfD nahegebracht werden, die Politikerin übel zu diffamieren. Die von vielen Landesämtern für Verfassungsschutz in etlichen Landesverbänden als rechtsextrem eingeschätzte Partei lebt von Polarisierung – und hat auch das empathiestimulierende Geschäft des Transaktivismus betrieben. Denn Kritik ist für diesen Aktivismus, bis in die oberste Spitze des Familienministeriums hinein, immer „rechts“, immer abwegig und gegen das Naheliegende des politisch Guten.

Attacken gegen IQN

Nora Eckert also, schreibt in ihrem Text nach der Zwischenüberschrift „TERF-Ideologie auch unter dem Label ‚queer‘“:

„Am Befremdlichsten erscheint mir dabei das Phänomen ‚Initiative Queer Nations‘ (IQN), die sich offenbar entschieden hat, als Spaltpilz innerhalb der Community zu agieren. Das ist in den letzten Jahren immer dann klar hervorgetreten, wenn das Thema trans auf die Tagesordnung kam und kommt – etwa in der Publikation ‚Jahrbuch Sexualitäten‘, wo die krudesten transfeindlichen Statements unwidersprochen veröffentlicht werden, als ginge es darum, TERF-Ideologie als Wissenschaft zu verkaufen.“

Hier betreibt Frau Eckert Stimmung, denn sie benennt die „krudesten transfeinlichen Statements“ nicht. Und sowieso: Warum sollten etwa Texten, wie dem der Transfrau Jessica Lynn aus dem „Jahrbuch Sexualitäten 2018“ widersprochen werden? Es handelt sich hier um ein ergreifendes Dokument einer Menschwerdung zur Transfrau. Überhaupt sind in den „Jahrbüchern“ etliche Texte zur Transfrage erschienen – aber nur weil Frau Eckert sie offenbar nicht kennt, müssen sie ja nicht gefehlt haben.

Doch es wird noch kurioser, denn sie formuliert in ihrer ‚journalistischen‘ Texterei weiter:

„Was die Initiative mit queer zu tun hat, ist mir seither ein Rätsel, und ebenso, was sie ins genderkritische, radikalfeministische Lager getrieben hat. Das ist wohl auch der Grund, dass sich queere Organisationen längst aus den Projekten von IQN zurückgezogen haben. Die Kommentare zum Selbst­bestimmungs­gesetz müssen uns da nicht mehr wundern, die von Falschbehauptungen wie bei den oben Genannten geprägt sind. Vorurteile sind jedenfalls überall Trumpf. Und dann wundert sich IQN noch, dass der Rest der Community darüber not amused ist.“

„Queere Organisationen“, wie Eckert behauptet, waren nie dem IQN-Projekt angehörig. Insofern konnte sich auch kein Verein zurückziehen, „längst“, wie diese Schreiberin suggeriert, schon gar nicht. Die IQN gründete sich 2006, mit dem Ziel, so etwas zu ermöglichen, was seit 2011 die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ist – plural in den Auffassungen, kontrovers in den Diskursen.  „Queer“, das könnte Frau Eckert wissen, nähme sie  Quellen außerhalb ihres eigenen Gemüts wahr, verstehen wir nicht ideologisch im Sinne des Queerfeminismus. Wir sehen dieses Wort als Sammelbegriff für eine Menschengruppe, zu der schwule Männer, lesbische Frauen, Transmenschen und andere gehören, die sich den Ordnungen der Üblichkeiten nicht zurechnen.

Dem Konsens nicht unterworfen

Unsere Kommentare zum deutschen Selbstbestimmungsrecht, wesentlich in den „Jahrbüchern“ zu finden, doch vor allem auch durch den wissenschaftsorientierten und recherchefesten Autor Till Randolf Amelung, entsprechen keinen „Falschbehauptungen“.  Dies behauptet nur Eckert – und  liegt damit falsch. Last but not least: Die sogenannte „Community“ ist viel mehr als ein paar aktivistische Bubbles, in denen Eckert sich zu tummeln scheint. Aber gewisse Zirkel stehen eben nicht für „die“ Community, sondern nur für sich selbst.

In Wahrheit entspringt solches Denken einem totalitären Gestus. Wir, die IQN, fühlen uns einer Community zugehörig, die sich auch intellektuell und wissenschaftlich nicht identitären Gemütsaufwühlungen verpflichtet sieht. Wer andere der „Spaltung“ bezichtigt, fordert damit, sich einem gewissen Konsens zu unterwerfen. Die IQN betreibt aber keine Spaltung, sondern Diversifizierung im Diskurs zur Sache. Eckert fordert also, sich intellektuell zu unterwerfen. Dass gewisse staatssubventionierte Kreise, die sich als „Community“ verstehen, über uns „not amused“ sind, muss nicht verstören: Wer Amüsement möchte, möge einen comedyspezialisierten TV-Sender abonnieren. Hier, bei der Frage, feministische Frauen und Männer bei Verstand als TERFs zu diskreditieren, geht es um Debatten, nicht um Einverständnis mit dem Falschen.

Im Übrigen war Nora Eckert schon einmal Gast bei einem taz Queer Talk und hat die damit einhergehende Promotion für ihr Buch gern in Kauf genommen. Wir lassen eben auch Stimmen wie die einer Nora Eckert zu Wort kommen.


Jan Feddersen ist Gründungsvorstand der Initiative Queer Nations und Redakteur für besondere Aufgaben bei der taz.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.