Zum Inhalt springen

Dank Selbstbestimmungsgesetz: Sexualstraftäter darf ins Frauengefängnis

  • Recht

Ein Gerichtsbeschluss aus Thüringen sorgt für neue Brisanz in der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz: Ein verurteilter Sexualstraftäter, der seinen Geschlechtseintrag während der Haft ändern ließ, soll in eine Frauen-JVA verlegt werden. Der Fall wirft die Frage auf, ob das Gesetz ausreichend vor Missbrauch schützt – und setzt die Politik erneut unter Druck.

Hier darf ein Sexualstraftäter hinverlegt werden: Luftaufnahme des weitläufigen Gebäudekomplexes der JVA Chemnitz mit mehreren modernen, flach gedeckten Gebäuden, teils mit Solarpanels. Dazwischen liegen Grünflächen, Parkplätze und rot gefärbte Sportplätze. Der gesamte Bereich ist von Straßen umgeben und grenzt an Wohnhäuser sowie weitere Gewerbebauten.
Luftaufnahme der JVA Chemnitz (Foto: Carsten Steger auf Wikimedia).

Von Till Randolf Amelung

Erneut werden Forderungen laut, das Selbstbestimmungsgesetz zu korrigieren – dieses Mal kommen sie aus dem Berliner Senat, aus dem Haus der Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU). Bekannt wurde dies durch eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Walter und Laura Neugebauer der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die diese Ende Juni stellten. Hintergrund ist, dass auch das Land Berlin auf der Frühjahrskonferenz der JustizministerInnen der Bundesländer für einen Antrag auf Nachschärfung beim Selbstbestimmungsgesetz gestimmt hat.

Nachschärfungen beim Selbstbestimmungsgesetz

„Der Senat stellt den Regelungsgehalt des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) nicht in Frage. Eine Vorsorge für gravierende Missbrauchsfälle erscheint jedoch geboten, gerade damit das Kernanliegen nicht deskreditiert wird.“

So begründete Badenbergs Mitarbeiter Dirk Feuerberg diesen Schritt. Als konkreter Anlass wird sich auf den wohl umstrittensten, jedoch gesetzeskonformen Gebrauch des Sprechaktes berufen, auf den Rechtsextremisten Marla-Svenja Liebich. Dabei dürften zum Zeitpunkt der Justizministerkonferenz viele Beteiligte längst gewusst haben, dass noch ein viel brisanterer Fall von Sprechaktfrau in der Pipeline ist.

Liebich, der sich im August 2025 durch Untertauchen nach Tschechien einer anzutretenden Haftstrafe entzog, wurde im Frühjahr dieses Jahres gefasst und schließlich im Juli nach Deutschland überstellt. Trotz seines weiblichen Personenstands wurde er allerdings nicht in der Frauen-JVA Chemnitz untergebracht, sondern im Männerknast Zeithain. „In der Abwägung maßgeblicher Aspekte sei es auch um die Sicherheit der Frauen im Justizvollzug in Chemnitz gegangen“, heißt es in einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel.

Sexualstraftäter kommt in Frauen-JVA

Diese Entscheidung ist umso bemerkenswerter, da nun im benachbarten Thüringen in einem anderen Fall gegenteilig entschieden wurde: Ein 44-jähriger biologischer Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, hat während der Haft über das Selbstbestimmungsgesetz seinen Vornamen zu „Nina Yasmin“ und Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich geändert. Nun wird er rechtlich als Frau geführt. Deshalb begehrte diese Sprechaktfrau eine Verlegung in eine Haftanstalt für Frauen, was zunächst verwehrt wurde. Dagegen ging die betreffende Person gerichtlich vor – mit Erfolg. Aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt im Eilverfahren muss die Person nun in eine Frauen-JVA verlegt werden.

Thüringen verfügt jedoch über keine Haftanstalt für Frauen, weshalb die Sprechaktfrau nun in die JVA Chemnitz nach Sachsen verlegt wird – also in dieselbe Anstalt, die Liebich aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht aufnahm. Wie die Ruhrbarone bereits im März berichteten, beklagte sich der Sexualstraftäter in der Männer-JVA über Isolation, zu wenig Ausgang und Transfeindlichkeit. Nun also darf diese Person umziehen. Ausgerechnet in eine Frauen-JVA mit Mutter-Kind-Station.

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung heißt es dazu:

„Der Richter machte in der Begründung seines Urteils am 13. Juli klar, dass er das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das von der Ampelregierung erlassen wurde, für ‚völlig lebensfremd‘ und ‚absurd‘ hält. Das Gesetz lasse dem Gericht aber keine andere Möglichkeit, als dem Antrag mit sofortiger Wirkung stattzugeben.“

Selbstbestimmungsgesetz ist wirklichkeitsfremd

Beate Meißner (CDU), Justizministerin Thüringens, habe sich laut Berichterstattung bis zuletzt gegen diese Verlegung gewehrt. Die Ministerin hatte durchaus Sicherheitsbedenken für die Gefangenen im Frauengefängnis. Meißner gehörte auch zu dem Kreis an MinisterInnen, die bei der Justizministerkonferenz Nachbesserungen beim Selbstbestimmungsgesetz forderten – aus guten Gründen, wie man nun sieht.

In der Urteilsbegründung soll der Richter am Landgericht Erfurt laut FAZ ordentlich gegen das Selbstbestimmungsgesetz ausgeteilt haben:

„Dass der Gesetzgeber die Frage des Geschlechts zu einem reinen Verwaltungsvorgang degradiert habe, sei lebensfremd. Vor allem hätte ‚ein vernünftiger Gesetzgeber‘ hohe Hürden aufbauen müssen, um einen Missbrauch zu verhindern, wie etwa die Vorlage eines Sachverständigengutachtens, die Benennung von Zeugen oder eine eidesstattliche Erklärung. Stattdessen habe man den Wechsel des Geschlechts ‚wie die Zulassung eines Pkw zum Straßenverkehr‘ geregelt.“

einheitliche Regelungen fehlen

Schließlich sah der Erfurter Richter keine Handhabe gegen die Verlegung des Sexualstraftäters in ein Frauengefängnis. Dieser sei nun juristisch eine Frau und in Thüringen gebe es keine Sonderregelungen für juristisch weibliche Personen mit Penis – grundsätzlich ist Deutschland in dieser Frage ein wahrer Flickenteppich, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. Und das Selbstbestimmungsgesetz knüpft einen Geschlechtswechsel an keine Voraussetzungen, worauf auch im IQN-Blog zuletzt deutlich hingewiesen wurde:

„Das Selbstbestimmungsgesetz in seiner jetzigen Form unterscheidet nicht, ob jemand mit einer tiefempfundenen Geschlechtsdysphorie den Geschlechtswechsel per Sprechakt im Standesamt vollzieht oder einfach nur, weil er Steuern sparen, den Staat trollen oder schneller befördert werden will. So wurde das Gesetz gemacht und so tut es auch seinen in jeder Hinsicht strittigen Dienst.“

Die Kritik an gesetzlich ermöglichten selbstbestimmten Sprechakten für den Geschlechtswechsel wird so nicht zum Erliegen kommen. In der CDU/CSU war man von Anfang an gegen das Selbstbestimmungsgesetz. Doch die Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP wollte diesen Fehler unbedingt machen. Während die Union im Bund das Selbstbestimmungsgesetz korrigieren will, sperrt sich bedauerlicherweise die SPD in dieser Frage gegen jede Vernunft. Allerdings fragt man sich angesichts solcher haarsträubender Fälle wie dem Thüringer Sexualstraftäter: Wie lange noch?

Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen sowie in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN. Seit der Jahrbuch-Ausgabe für 2026 gehört er auch zu den Herausgebern.