Fachbeirat der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld kritisiert Resolutionen des Deutschen Ärztetags
Auf dem Deutschen Ärztetag Anfang Mai 2024 stimmten die Delegierten für zwei Resolutionen, die den Einsatz von Pubertätsblockern und die künftigen Regelungen im Selbstbestimmungsgesetz für Minderjährige kritisieren. Der Fachbeirat der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld reagiert nun und fordert eine „Neubefassung auf wissenschaftlicher Grundlage“.
4. Juni 2024 | Till Randolf Amelung
Die Kontroversen um die richtige medizinische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie erreichen in Deutschland immer mehr Kreise – sowohl in der allgemeinen Öffentlichkeit als auch in der Medizin. Besonders das am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz und die kurz vor der finalen Veröffentlichung stehende S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ stehen im Zentrum der Debatte.
Schwache Evidenz für Pubertätsblocker
Im Kern geht es darum, jungen geschlechtsdysphorischen Menschen so früh wie möglich Behandlungen zu ermöglichen, die ungewollte Entwicklungen durch die Pubertät des biologischen Geschlechts verhindert. Befürworter*innen solcher medizinischer Interventionen sehen sich auf der Seite der Menschenrechte, Kritiker*innen warnen vor der dünnen medizinischen Evidenzlage und dem hohen Schädigungspotenzial durch irreversible Eingriffe mit lebenslänglichen Folgen. Im Ausland hat die Debatte längst Konsequenzen, vor allem andere europäische Länder wie Schweden, Finnland oder Dänemark sind zu einem vorsichtigeren Ansatz zurückgekehrt: Anstatt geschlechtsdysphorischen Minderjährigen möglichst schnell Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone zu verordnen, soll psychotherapeutisch mit ihnen über einen längeren Zeitraum mögliche Ursachen für ihr Leiden ergründet werden.
Zuletzt sorge in dieser Hinsicht in Großbritannien der Cass-Report für Schlagzeilen, der die schwache Evidenzlage für den medizinischen Ansatz mit Pubertätsblockern mehr als deutlich aufzeigte. Diese Sachlage griffen auch zwei Resolutionen auf dem diesjährigen Ärztetag, der Jahreshauptversammlung der Bundesärztekammer, auf. In ihnen wird gefordert, diese Hormongaben zur Verhinderung eines körperlichen Erwachsenwerdens bei Geschlechtsdysphorie für unter-18-jährige auf kontrollierte klinische Studien zu beschränken und Änderungen des Vornamens sowie amtlichen Geschlechtseintrags erst ab Volljährigkeit mit einem Selbstbestimmungsgesetz zu erlauben. Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Delegierten für diese Resolutionen.
Fachbeirat kritisiert Resolutionen
Nun äußerte sich der Fachbeirat der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, der die Resolutionen in einer Stellungnahme scharf kritisiert. Die Beschlüsse „lassen eine Evidenzorientierung vermissen, auf die sich die Ärzt_innenschaft eigentlich verpflichtet hat.“ Weiter heißt es: „Sie stellen vielmehr eine politische Stellungnahme dar, die sogar der bereits verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz widerspricht. Es ist dem Fachbeirat der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) unerklärlich, wie derart unwissenschaftliche Anträge auf dem Ärztetag angenommen werden konnten.“ Es wird gefordert, die Beschlüsse neu zu fassen.
Zum Antrag des Ärztetags, Änderungen des Vornamens sowie amtlichen Geschlechtseintrags erst ab Volljährigkeit mit einem Selbstbestimmungsgesetz zu erlauben, heißt es seitens des BMH-Fachbeirats, der Antrag widerspreche rechtlich dem verfassungs- und menschenrechtlichen Stand. Als Begründung wird die auch von der Bundesregierung ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention angeführt. Es gebe „keine rechtlich haltbare Begründung, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren bei der Wahl von Vornamen und Personenstand einer anderen Regelung zu unterwerfen als Erwachsene“. In der Begründung unterschlagen wird allerdings, dass es für Minderjährige immer noch einen besonderen Schutzauftrag seitens des Staates gibt, und dieser bezieht sich auch auf übereilte Änderungen des amtlich eingetragenen Vornamens und Geschlechtseintrags. Ebenso wird vom Fachbeirat gar nicht berücksichtigt, dass die Änderung des amtlich eingetragenen Vornamens und Geschlechts im Zusammenspiel mit weiteren Schritten einer Transition gesehen werden muss. Der Cass-Report weist darauf hin, dass eine soziale Transition, zu der auch die Änderungen der amtlichen Einträge gehört, ein folgenreicher Schritt ist, der den Weg zu medizinischen Schritten festigen kann.
Kritik an S2k-Leitlinien
Bei der zweiten Resolution, die sich gegen die Gabe von Pubertätsblockern richtet und dies mit der fehlenden Evidenz für deren Nutzen begründet, wird vom BMH-Fachbeirat lediglich auf die S2k-Leitlinien verwiesen. Bei deren Erstellung sei die Evidenz „soweit als möglich berücksichtigt“ worden und der Einsatz von Pubertätsblockern mit Verweis auf negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit sowie Suizidprävention gerechtfertigt.
Doch die Evidenzbasierung der neuen Leitlinie ist umstritten. Zuletzt äußerte sich eine Gruppe von 15 Medizin-Professoren und kritisierte die Leitlinie in einer gemeinsamen Stellungnahme als „in vielen kritischen Punkten – vor allem bzgl. der potentiell irreversiblen, biomedizinischen Maßnahmen bei körperlich gesunden Minderjährigen mit GD – nicht evidenzbasiert“. In einem Interview mit dem „Spiegel“ am 24. Mai 2024 äußerte sich einer der beteiligten Mediziner, Florian D. Zepf, zu der Kritik. Er bekräftigte die Mängel bei der Evidenzbasis und verwies neben dem Cass-Report auch auf eine neuere Studie aus den Niederlanden. Darin wurde untersucht, wie sich Geschlechtsdysphorie bei Minderjährigen im weiteren Verlauf entwickelte. Beim Großteil der untersuchten Teilnehmer*innen milderte sich die Symptomatik bis zum 25 Lebensjahr erheblich oder verschwand sogar wieder (IQN berichtete). Gerade die Komplexität der Identitätsentwicklung im Kindes- und Jugendalter erfordere aus der Sicht von Zepf eine Zurückhaltung mit irreversiblen Maßnahmen.
Aktuelle Auswertungen von Daten der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen von Versicherten in einem Alter von 5 bis 24 Jahren im Zeitraum von 2013 bis 2022 stützen einen vorsichtigeren Ansatz. In den Daten wurde nicht nur ein starker Anstieg der Prävalenz anhand der Vergabe der Diagnose „F.64.0 Transsexualismus“ festgestellt, sondern auch, dass nach 5 Jahren „insgesamt nur noch 36,4 Prozent eine gesicherte F64-Diagnose aufwiesen“.
Intellektuell dürftig
An der Stellungnahme des BMH-Fachbeirats ist bemerkenswert, dass sie an keiner Stelle inhaltlich fundiert auf die Studienlage eingeht. Anstatt sich mit dieser auseinanderzusetzen und robust dagegen zu argumentieren, wird eine „äußerst übergriffige Sprachverwendung“ moniert, weil in der Ärztetag-Resolution der Begriff „Geschlechtsumwandlung“ vorkommt. Dies unterstreicht umso mehr die intellektuelle und fachliche Dürftigkeit der BMH-Stellungnahme. Auf dieser Basis fordert der Fachbeirat der BMH den Deutschen Ärztetag zu einer Neubefassung auf, unter Einbezug ihnen genehmer Fachleute sowie transaktivistischer Organisationen. Stattdessen wäre zunächst der Fachbeirat gut beraten, wenn er sich mit Medizinern wie Zepf in einen Austausch begibt. Doch die Stellungnahme lässt erahnen, dass die Mitglieder dafür zu ideologisch eng orientiert scheinen. Ein solcher Unwille zur seriösen Auseinandersetzung mit Sachverhalten, die nicht in die eigene Agenda passen mögen, könnte die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld als vertrauenswürdige Institution in der Öffentlichkeit nachhaltig beschädigen. Ob dies allen dort Beteiligten bewusst ist?
Till Randolf Amelung ist Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations.
Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig! Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.