Das Selbstbestimmungsgesetz gilt Transaktivisten als Meilenstein in Sachen Menschenrechte. Doch das Gesetz hat viele Schwach- und Konfliktpunkte, die grundsätzlicher Natur sind. In seinem Gastbeitrag erläutert Andreas Edmüller, warum das Selbstbestimmungsgesetz nicht einmal die Mindestanforderungen guter Gesetze erfüllt.

Eine schwarze Brille liegt auf einem bedrucktem Blatt Papier. Symbolbild für "Das Selbstbestimmungsgesetz - eine legislative Fehlleistung"
Das Selbstbestimmungsgesetz ist nicht nur bei genauerem Hinsehen schlecht (Foto von Mari Helin auf Unsplash).

18. April 2025 | Andreas Edmüller

Am 1.11.2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten. Es soll wesentlich einfacher als bisher ermöglichen, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister vom biologischen Geschlecht abzukoppeln und im Sinne der Selbstbestimmung an der jeweiligen Geschlechtsidentität einer Person zu orientieren.1 Ich halte das SBGG für eine kapitale normative bzw. legislative Fehlleistung. Im folgenden Text begründe ich meine Einschätzung aus rechtsphilosophischer und klassisch liberaler Sicht; meine Argumente dürften jedem Leser einleuchten, der die Konzepte der Menschenwürde und des Rechtsstaates verstanden hat und als Leitideen akzeptiert. Ich beginne meine Überlegungen mit fünf Mindestanforderungen an akzeptable Gesetze und zeige dann, dass das SBGG keine davon erfüllt.

Welche Mindestanforderungen gelten für Gesetze?

  • Ein Gesetz darf nicht gegen die Erkenntnisse der Naturwissenschaften verstoßen. Das gilt für Inhalt und Begründung gleichermaßen. Ein Gesetz, das z.B. den Astralleib einer Person vor negativen Schwingungen oder Finanzbeamte vor dem bösen Blick unzufriedener Bürger schützen soll, ist nicht akzeptabel. Gleiches gilt für Beweisverfahren vor Gericht: Sie haben alle den besten wissenschaftlichen Theorien zu genügen. DNA-Analyse, der Vergleich von Fingerabdrücken und toxikologische Analysen erfüllen dieses Kriterium. Hellseherei, Pendeln und die Befragung von Geistern durch ein Medium tun das nicht. Auch ein Gesetz, das festlegt, die Sonne kreise mit dem Tag des Inkrafttretens um die Erde fällt in diese Kategorie.
  • Jedes akzeptable Gesetz hat als normativen Rahmen den Verbund der klassisch liberalen Freiheits- und Eigentumsrechte, d.h. die Würde des Menschen zu respektieren. Es geht grundsätzlich darum, mit Hilfe von Gesetzen Sicherheit und Freiheit eines jeden Bürgers zu schützen. Ein bekanntes Beispiel zur Sicherheit sind unsere Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: Sie verfügen (noch) nicht über das Selbstschutzpotential eines erwachsenen Bürgers.2 Deshalb dürfen Kinder und Jugendliche bestimmte Dinge nicht tun und Erwachsenen ist eine Fülle von Interaktionen mit ihnen verboten. Der Gesetzgeber bzw. der Staat hat in diesen Fällen, also gegenüber Mitbürgern ohne angemessenes Selbstschutzpotential, eine besondere Schutzpflicht.
  • Eine weitere Minimalbedingung bezieht sich auf die Formulierung von Gesetzen: Es dürfen keine unklaren, schwammigen oder mehrdeutigen Begriffe im Gesetzestext enthalten sein. Ein wichtiger Grund von mehreren für diese Einschränkung hat mit dem Schutz der Würde zu tun, denn staatlicher Machtmissbrauch beginnt oft mit unklaren Begriffen. Beispiele sind leider gut bekannt: Gesetze, die an das gesunde Volksempfinden, das göttliche Sittengesetz, die Ehre der Nation, das Allgemeinwohl oder das richtige Klassenbewusstsein appellieren bedeuten nichts Gutes für die davon betroffenen Bürger.3 Ein zweiter Grund liegt natürlich darin, dass ein akzeptables Gesetz für die Betroffenen verständlich sein muss. Es sollte so klar wie möglich sagen, welche Handlungen sanktioniert werden und welche nicht. Das ist eine Grundvoraussetzung für Rechtssicherheit.
  • Klar ist auch, dass ein gutes Gesetz in sich stimmig sein muss. Interne Unvereinbarkeiten schaffen Rechtsunsicherheit für die Bürger und Freiraum für Machtmissbrauch durch den Staat. Gleiches gilt für unser System von Gesetzen als Ganzes: Unstimmigkeiten sind zu vermeiden. Ein Gesetzessystem, das Alkohol am Steuer verbietet, aber das Fahren unter Einfluss von Cannabis oder Betäubungsmitteln erlaubt, ist nicht stimmig. Das gilt auch für ein Rechtssystem, das die Gleichberechtigung aller Bürger fordert, die Geschäftstätigkeit von Frauen aber einschränkt.
  • Schließlich lässt ein gutes Gesetz in dem Bereich, den es normativ abdecken soll keine Lücken, die signifikante Rechtsunsicherheit nach sich ziehen. Im Gegenteil: Es soll normative Unklarheiten und Leerräume beseitigen. Ein wichtiges Beispiel dafür ist aktive und passive Sterbehilfe. Ein kompetenter und verantwortungsvoller Gesetzgeber schafft möglichst viel Klarheit und Rechtssicherheit für alle Betroffenen – von Pflegekräften und Ärzten bis zu den unmittelbar Betroffenen und deren Lieben.

Meine These: Das SBGG verstößt klar und deutlich gegen jede dieser fünf Minimalanforderungen an gute Gesetze und ist deshalb so schnell wie möglich durch eine akzeptable Alternative zu ersetzen.4

Der Schlüsselbegriff des Selbstbestimmungsgesetzes: Geschlechtsidentität

Die Grundidee des SBGG ist es, den biologisch fundierten Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zügig und unkompliziert an der jeweiligen Geschlechtsidentität einer Person auszurichten, falls diese das möchte. Das Kernproblem betrifft genau diese Grundidee: Das Schlüsselkonzept des SBGG, Geschlechtsidentität, ist kein naturwissenschaftlich akzeptabler Begriff. Er wird im Gesetzestext ohne nähere Bestimmung bzw. Definition einfach verwendet. Eine allgemein akzeptierte und in erkenntnistheoretisch respektablen Theorien verankerte Definition gibt es nicht. Alleine schon damit liegt ein klarer Verstoß gegen die eben formulierten Minimalbedingungen eins und drei vor.5

Was könnte mit „Geschlechtsidentität“ gemeint sein? In der Trans-Debatte steht dieser Begriff für so etwas wie ein „gefühltes Geschlecht“, z.B. für ein

  • Bewusstsein oder Empfinden davon, zu welchem Geschlecht man gehört: Männlich, weiblich – oder eine der anderen mittlerweile etwa 70 so zahlreichen wie schillernden Genderkategorien;
  • (angeblich) inneres Wissen davon, welches Geschlecht man „eigentlich“ hat;
  • subjektives Gewissheitsgefühl bezüglich des eigenen Geschlechts.

Zur Veranschaulichung einige Zitate; die Liste ist endlos verlängerbar:

  • Der Begriff der Geschlechtsidentität beschreibt das subjektive Empfinden eines Menschen, dem männlichen, weiblichen oder einem dritten Geschlecht anzugehören oder zwischen den Geschlechtern zu stehen. Die Geschlechtsidentität kann vom biologischen Geschlecht und von der gesellschaftlich zugewiesenen Geschlechterrolle abweichen.6
  • Unter Geschlechtsidentität versteht man das tief empfundene innere und persönliche Gefühl der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht. Dieses kann mit dem Geschlecht, das einem Menschen bei seiner Geburt zugewiesen wurde übereinstimmen – muss es aber nicht. Es muss außerdem nicht zeitlich stringent erfahren werden. Geschlechtsidentität manifestiert sich u.a. in der Wahrnehmung des eigenen Körpers und seiner Repräsentanz nach außen.7
  • Bin ich ein Mann oder eine Frau? Oder beides nicht (ganz)? Die Geschlechtsidentität ist das innere Wissen einer Person, welches Geschlecht sie hat. Diese Selbstwahrnehmung kann sich sowohl von den biologischen Geschlechtsmerkmalen unterscheiden, als auch von der gesellschaftlichen Wahrnehmung.8

Um Missverständnisse zu vermeiden: Mit „Geschlecht“ ist hier nicht das biologische gemeint. Was genau damit gemeint sein könnte – eben das ist völlig unklar. Wikipedia bringt es auf den Punkt:

  • Es gibt für den Begriff der Geschlechtsidentität keine verbindliche und allgemein oder auch nur in den Bezugswissenschaften anerkannte Definition, auf die man sich geeinigt hätte.9

Geschlechtsidentität als Erklärungsversuch

Meines Erachtens handelt es sich dabei oft um Versuche, starke Unzufriedenheit mit dem bzw. Leiden am biologischen Geschlecht durch das Postulieren eines angeborenen bzw. naturgegebenen „inneren Geschlechts“ oder einer Art „Geschlechtsseele“ zu erklären.10

Diese Geschlechtsidentität kann sich – im Gegensatz zum biologischen Geschlecht – im Zeitverlauf ändern. Das geschieht tatsächlich bei Kindern und Jugendlichen, die sich einmal als „trans“ einschätzen, sehr häufig. Sie kann auch instabil bzw. inhaltlich nicht oder nur fragmentarisch zu beschreiben sein.11

Nun gibt es Personen, deren gefühlte Geschlechtsidentität – sehr grob und intuitiv formuliert – sich von ihrem biologischen Geschlecht „unterscheidet“. Genauer: Sie empfinden eine mehr oder weniger stark belastende Geschlechtsinkongruenz. Dieser Begriff beschreibt also z.B. das Bewusstsein, Empfinden, das (vermeintliche) innere Wissen oder die subjektive Gewissheit eines Menschen, z.B.

  • „im biologisch falschen Körper“ geboren zu sein;
  • „eigentlich“ eine Frau bzw. ein Mann zu sein, obwohl alle biologischen Fakten das Gegenteil bezeugen;
  • öfter wechselnde Geschlechtsidentitäten zu haben die zumeist nicht mit dem stabilen biologischen Geschlecht übereinstimmen.

Von Geschlechtsdysphorie spricht man bei Personen, die dauerhaft und intensiv an einer Geschlechtsinkongruenz leiden. Dieser Zustand kann psychotherapeutisch zwar beschrieben, aber nicht mit letzter Sicherheit diagnostiziert werden. Wie erwähnt: Oft genug verschwindet diese Geschlechtsdysphorie nach einiger Zeit wieder.

Aus diesen Sachverhalten folgt allerdings nicht, dass es neben dem biologischen Geschlecht eine nach wissenschaftlichen Kriterien vergleichbare Kategorie „gefühltes, inneres oder eigentliches Geschlecht“ gibt, die mit ersterem konfligiert oder konfligieren könnte. Es folgt nur – und das ist unbestritten – dass die betroffenen Personen Leidensdruck verspüren, der stark mit ihrem biologischen Geschlecht zu tun hat. Und dass versucht wird, diesen Leidensdruck mit Hilfe des Begriffs Geschlechtsidentität zu beschreiben oder zu verstehen. Die konkrete Ursache für diesen Leidensdruck kann sich natürlich von Fall zu Fall unterscheiden. Eine dem biologischen Geschlecht vergleichbare Entität oder Kategorie wie Geschlechtsidentität als wesentliches Element einer Erklärung konnte bis heute wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.

Ein Beispiel kann diesen Sachverhalt verdeutlichen und veranschaulichen: Es gibt Personen, die an Seelenwanderung glauben und felsenfest davon überzeugt sind, „bereits ein früheres Leben gelebt zu haben“. Unter Hypnose können sie wieder in dieses frühere Leben „zurückgeführt werden“; sie „erinnern sich dann daran“ – oft sogar mit sehr vielen Details.

Daraus folgt allerdings nicht, dass es tatsächlich eine Seele gibt, oder dass Seelen zeitversetzt mehrere Leben in verschiedenen Körpern führen können. Daraus folgt nur – bis zum wissenschaftlichen Nachweis der Existenz von wandernden Seelen – dass so eine Person bestimmte Überzeugungen hat, an deren Wahrheit sie fest glaubt. Und dass diese Person das Substantiv „Seele“ benutzt, um ihre Überzeugungen auszudrücken. Dass diesem Substantiv aber eine Entität entspricht, das Wort „Seele“ also etwas bezeichnet, folgt daraus natürlich nicht.12 Es folgt auch nicht, dass der psychische (oder neurobiologische) Zustand aller Personen gleich ist, die glauben, schon einmal gelebt zu haben. Es kann viele verschiedene, ganz individuelle Ursachen bzw. Ursachengeflechte dafür geben.13

Es kann auch sein, dass die Diskrepanz zwischen „früherem“ und aktuellem Leben für nachhaltige Unzufriedenheit und Leidensdruck sorgt: Wer früher Pharao Ramses der Große war und heute zum Broterwerb eine Straßenbahn fahren muss, kann leicht ins Grübeln kommen und Frustration empfinden.14

Subjektive Gewissheit ist keine Wahrheit

Meine Argumente liefern also folgendes Ergebnis: Subjektive Gewissheit ist kein erkenntnistheoretisch respektables Wahrheitskriterium – ausschließlich darauf basiert aber die Eigenzuschreibung der Geschlechtsidentität.

  • Erstens: Es gibt keinerlei intersubjektive Kriterien, anhand derer die Aussage einer Person zur eigenen Geschlechtsidentität geprüft werden könnte.
  • Zweitens: Es ist unklar, was der Ausdruck „Geschlechtsidentität“ bedeutet, ob er sich tatsächlich auf etwas bezieht und was dieses etwas sein könnte.
  • Drittens: Es ist unklar, ob zwei biologisch weibliche/männliche Personen, die beide als Geschlechtsidentität z.B. „männlich“/„weiblich“/„bigender“/… angeben, das Gleiche (von sich) behaupten – wie ließe sich das feststellen? Die Identitätsproblematik gilt natürlich für alle Geschlechtsidentitäten: Wann sind sie gleich, wann verschieden?15
  • Viertens: Es ist völlig unklar, wie viele und welche Geschlechtsidentitäten es eigentlich gibt und wie dauerhaft sie sind. Aktuell ist die Liste sehr lang, extrem unübersichtlich und wirr.16
  • Fünftens – und dieser Punkt ist mir sehr wichtig: Es ist klar, dass es Personen gibt, die verschiedene Intensitätsgrade der Unzufriedenheit mit ihrem biologischen Geschlecht empfinden. Klar ist auch, dass viele dieser Personen den mehr oder weniger starken Wunsch verspüren, ein anderes biologisches Geschlecht zu haben. Und schließlich sollte ebenfalls klar sein, dass es keinen Grund gibt, diese Personen in irgendeiner Weise zu diskriminieren, ihre Würde zu missachten, sie abschätzig zu behandeln oder ihren Lebensweg abzuwerten.

Endnoten

  1. Dieser Artikel gehört zu einer mehrteiligen Serie, die sich mit den Problemen des SBGG auseinandersetzt. Ab Teil 2 im Blog Projekt Philosophie (online ab 22. April) gehe ich detaillierter auf die Vorgängergesetze und einzelne Paragraphen des SBGG ein. ↩︎
  2. Dass z.B. Zwölfjährige diese These strikt ablehnen, ändert daran nichts und bereichert den Anekdotenschatz aller Erziehungsberechtigten aufs Unterhaltsamste. ↩︎
  3. Falls jemand z.B. dem Irrtum aufgesessen sein sollte, das göttliche Sittengesetz oder das Allgemeinwohl seien irgendwie erkennbar … Andreas Edmüller: Die Legende von der christlichen Moral. Warum das Christentum moralisch orientierungslos ist. Marburg, 2015; Andreas Edmüller: Plädoyer für die Freiheit und gegen die Gleichheit. KDP, 2013. ↩︎
  4. Mein kürzlich in drei Teilen bei der Richard Dawkins Foundation erschienenes Interview mit Till Randolf Amelung ermöglicht einen schnellen Überblick zu den Grundlinien der Debatte. Die beste und eine insgesamt exzellente Gesamtdarstellung zum Stand unseres Wissens zum sehr unübersichtlichen Trans-Thema liefert Alexander Korte: Hinter dem Regenbogen. Stuttgart, 2024. ↩︎
  5. Es gibt im Bereich der „Psych“-Disziplinen natürlich zahllose Versuche, dieses schillernde Konzept in respektable Theorien einzubinden – über dieses Versuchsstadium ist man aber bisher meines Erachtens nicht hinausgekommen. ↩︎
  6. https://www.bmz.de/de/service/lexikon/geschlechtsidentitaet-57492 ↩︎
  7. https://www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/geschlechtliche-vielfalt-trans/500926/geschlechtsidentitaet/ ↩︎
  8. https://www.sexuelle-gesundheit.ch/themen/geschlechtsidentitaet ↩︎
  9. https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtsidentität. Bei mir, Andreas Edmüller,  sieht es so aus: Ich weiß, dass ich ein Mann bin. Die Begründung dafür liegt auf der Hand: Alle biologischen Fakten stützen diese Überzeugung. Trotz intensiver introspektiver Bemühungen, kann ich darüber hinaus so etwas wie (m)eine inhaltlich klar bestimmte Geschlechtsidentität nicht finden oder erkennen. Alles, was ich da „finden“ kann, ist eine Vielfalt an Überzeugungen, Vermutungen oder Fragen dazu, was es heißt oder heißen könnte, „ein Mann zu sein“ … ↩︎
  10. Ich empfehle zur weiteren Veranschaulichung des Problems die Stichwortsuche für „Geschlechtsidentität“ in Alexander Kortes Buch: Hinter dem Regenbogen. Stuttgart, 2024. ↩︎
  11. Hier ein sehr anschauliches Beispiel: https://www.br.de/mediathek/podcast/willkommen-im-club-der-queere-podcast-von-puls/genderfluiditaet-mein-geschlecht-wechselt-sich-mehrmals-am-tag/2103986 ↩︎
  12. Das Beispiel habe ich bewusst gewählt: Die Wahrnehmung der eigenen Geschlechtsidentität wird tatsächlich oft an so etwas wie eine Geschlechtsseele geknüpft, die inhaltlich nicht mit dem biologischen Geschlecht „übereinstimmt“ bzw. „übereinstimmen“ muss. Ursula Markus, Tanja Polli: Das Geschlecht der Seele. Transmenschen erzählen. Elster Verlag, 2013. ↩︎
  13. Gleiches gilt für die psychischen bzw. neurobiologischen Zustände von Personen, die alle eine Marienerscheinung hatten oder die Wilde Jagd am Himmel gesehen haben. ↩︎
  14. Das kann unseren Münchner Tramfahrern allerdings nicht passieren: Sie haben jederzeit und überall Vorfahrt und sind die eigentlichen Könige der Stadt. ↩︎
  15. Für die Philosophen unter den Lesern sei an Quines berühmtes „No entity without identity!“ erinnert. ↩︎
  16. https://lgbt.fandom.com/de/wiki/Geschlechtsidentitäten; https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbinäre_Geschlechtsidentität ↩︎

PD Dr. Andreas Edmüller ist Privatdozent für Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seine Interessensschwerpunkte sind Moral-, Rechts- und Staatsphilosophie. Nach der Gesellenprüfung als Steinmetz hat er in München und Oxford Philosophie, Logik/Wissenschaftsheorie und Linguistik studiert. Von 1991 bis 2019 war er als Unternehmensberater tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte als Berater waren Leadership, Teamunterstützung, Konfliktmanagement und Coaching. Er hat mehrere Bücher veröffentlicht, darunter „Plädoyer für die Freiheit und gegen die Gleichheit“ (2013), „Die Legende von der christlichen Moral: Warum das Christentum moralisch orientierungslos ist“ (2015), „Verschwörungsspinner oder seriöser Aufklärer? Wie man Verschwörungstheorien professionell analysiert“ (2021), „Verschwörungstheorien als Waffe. Wie man die Tricks der Verschwörungsgauner durchschaut und abwehrt“ (2022).


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