Ein bahnbrechendes Urteil des britischen Supreme Court stärkt die Rechte von biologischen Frauen auf geschützte Räume im NHS. Acht Krankenpflegerinnen des Darlington Memorial Hospital setzten sich erfolgreich gegen ihren Arbeitgeber durch, nachdem sie gezwungen wurden, Umkleideräume mit einer Transfrau zu teilen. Das Urteil erhöht auch den Druck auf die britische Regierung, Richtlinien für Gleichstellung und den Umgang mit Transpersonen am Arbeitsplatz endlich anzupassen.

18. Januar 2026 | Till Randolf Amelung
In Großbritannien ist am Freitag ein weiteres wegweisendes Urteil vom Supreme Court gesprochen worden, was die Rechte von biologischen Frauen auf eigene Räume stärkt: Eine als „Darlington Nurses“ bekannt gewordene Gruppe Krankenpflegerinnen klagte gegen ihren Arbeitgeber County Durham and Darlington NHS Trust, weil diese sie gezwungen hätten, den Umkleideraum mit einer biologisch männlichen Transperson zu teilen. Das Gericht hatte über die Frage zu befinden, ob die Rechte der Krankenpflegerinnen durch den County Durham and Darlington NHS Trust verletzt wurden, als dieser Rose Henderson, einer biologisch männlichen Transfrau, die Nutzung der Umkleideräume für Frauen gestattete.
Darlington Nurses klagen gegen NHS
Die Klägerinnen, acht Krankenpflegerinnen des Darlington Memorial Hospital, behaupteten, sie seien von ihren Vorgesetzten schikaniert worden, weil sie Einwände dagegen erhoben hatten, dass Henderson den Frauen vorbehaltenen Umkleideraum benutzte. Die Frauen führten auch unangemessenes Verhalten seitens der Transfrau ins Feld, beispielsweise durch auffälliges Anstarren beim Umkleiden. Ihrem Arbeitgeber warfen die Frauen vor, dieser habe sie aufgefordert „inklusiver“ zu sein, außerdem von ihnen verlangt, Kompromisse einzugehen und sie aufgefordert, sich über „Trans“ zu informieren. Der County Durham and Darlington NHS Foundation Trust behauptete wiederum, die Krankenpflegerinnen hätten ihre Kollegin Henderson „verteufelt“, und die Vorgehensweise des Arbeitsgebers sei mit den damaligen Richtlinien zum Umgang mit Transpersonen am Arbeitsplatz konform gewesen.
Das Gericht erklärte nun, dass der Arbeitgeber die Krankenpflegerinnen belästigt und diskriminiert habe, indem dieser von ihnen verlangte, einen Umkleideraum mit einer „biologischen Transfrau” zu teilen und ihre Bedenken anschließend nicht ernst nahm. Der County Durham and Darlington NHS Foundation Trust habe damit ein „feindseliges Umfeld“ geschaffen habe, andere Elemente der Klage der Krankenpflegerinnen seien dem Gericht zufolge jedoch unbegründet, insbesondere bezogen auf unangemessenes Verhalten von Henderson und Schikanen durch den Arbeitgeber.
Geschlechsidentität ≠ biologisches Geschlecht
Grundlage für die Urteilsfindung war auch das Supreme-Court-Urteil aus dem vergangenen Jahr, wonach sich Geschlecht in Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetzen auf das biologische und nicht die Geschlechtsidentität bezieht. Damit können auch Transfrauen mit einem juristisch geänderten Geschlechtseintrag vom Betreten von Frauenräumen ausgeschlossen werden.
Bethany Hutchinson, eine der acht Klägerinnen, sagte gegenüber der britischen Tageszeitung Times, dass das Urteil ein Sieg für den gesunden Menschenverstand und für die Sicherheit von Frauen bei der Arbeit sei. Ebenfalls sagte sie:
„Frauen verdienen Zugang zu geschlechtergetrennten Räumen, ohne Angst oder Einschüchterung. Uns zu zwingen, uns vor einem Mann auszuziehen, war nicht nur erniedrigend, sondern auch gefährlich. Das heutige Urteil sendet eine klare Botschaft: Der NHS kann die Rechte der Frauen nicht im Namen der Ideologie ignorieren.“
Britische Regierung verschleppt Reformen
Zuletzt beschwerte sich insbesondere die Organisation „Sex Matters“, die sich gegen die Verdrängung der Biologie aus der Definition von Geschlecht einsetzt, dass sich die Labour-Regierung unter Keir Starmer nicht genügend darum bemühe, das Supreme-Court-Urteil zur Definition von Geschlecht in Gleichstellungsrichtlinien am Arbeitsplatz umzusetzen. Stattdessen gebe es weiterhin Richtlinien, die Geschlechtsidentität und das biologische Geschlecht gleichsetzten. Laut „Sex Matters“ würden es diese Richtlinien Mitarbeitern den Zugang zu Einrichtungen des anderen Geschlechts am Arbeitsplatz gestatten sowie Kollegen und Vorgesetzten erklären, dass es „Transphobie” und Mobbing sei, dies in Frage zu stellen.
Im vergangenen November reichte „Sex Matters“ daher eine schriftliche Beschwerde bei entsprechenden Regierungsstellen ein. Zur Antwort bekamen sie, dass man im Öffentlichen Dienst immer noch damit beschäftigt sei, die Richtlinie von 2019 zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin rechtskonform sei. Bis eine aktualisierte Fassung fertiggestellt sei, würde man nicht empfehlen, die bestehenden Richtlinien zurückzuziehen.
Transaktivisten sehen keine Probleme
Unterdessen veröffentlichte die Transorganisation „TransLucent“ Anfang 2026 Daten, die sie aus insgesamt 382 Anträgen auf Informationsfreiheit an öffentliche Einrichtungen in England zwischen 2022 und 2024 gewonnen haben. So habe es in diesem Zeitraum nur vier dokumentierte Beschwerden über Transfrauen in Frauenräume gegeben. „TransLucent“ zieht daraus das Fazit, dass das Problem nur aufgebauscht wäre und es in der Realität keine Konflikte gebe.
Dabei haben sich Organisationen wie „Sex Matters“ auch deshalb gegründet, eben weil Beschwerden von Frauen nicht gehört wurden oder Frauen kein Vertrauen mehr in Institutionen hatten. In der Hochzeit des Transaktivismus zwischen 2015 und 2020 ist vielerorts ein Klima entstanden, wo man fürchten musste, wegen Beschwerden über Transpersonen in geschlechtergetrennten Räumen als Menschenfeind abgestempelt zu werden. Somit sind die Daten von „TransLucent“ nur bedingt aussagekräftig.
Das jüngste Gerichtsurteil im Fall der „Darlington Nurses“ zeigt aber, dass der Druck auf den britischen Staat (und die regierende Labour-Partei) wächst, endlich Richtlinien auszuarbeiten, die das Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre von biologischen Frauen wahren und Lösungen für Transpersonen finden, die ihnen ebenfalls Teilhabe am öffentlichen Leben und im Beruf ermöglichen.
Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.
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