Ein US-Gerichtsurteil in einem Detransitioner-Prozess und neue medizinische Empfehlungen stellen gender-affirmative Eingriffe bei Minderjährigen auf den Prüfstand. Die Debatte um Fragen von Autonomie, Schutz und medizinische Evidenz kommt nicht zum Verstummen.

8. Februar 2026 | Till Randolf Amelung
In den USA wird die Luft für BefürworterInnen des gender-affirmativen Behandlungsmodells bei Minderjährigen immer dünner: Am 31. Januar dieses Jahres hat ein Gericht im Bundesstaat New York hat Fox Varian, eine heute 22-jährige biologische Frau, rund zwei Millionen Dollar Schmerzensgeld für Behandlungsfehler ihres ehemaligen Psychotherapeuten und eines Chirurgen zugesprochen bekommen. Im Alter von 16 Jahren wurde bei ihr eine Mastektomie (Brustentfernung) vorgenommen, da Varian unter Geschlechtsdysphorie litt und als Junge leben wollte.
Doch offenbar war dieses Empfinden nicht hinreichend stabil, und die Klägerin bereute den operativen Eingriff und lebt heute wieder als Frau. Vier Jahre nach der Operation reichte sie die Klage ein. Im Kern ging es im Prozess um die Frage, ob der Therapeut, der die Patientin für die Mastektomie empfahl und der ausführende Chirurg Sorgfalts- und Schutzstandards ausreichend beachtet hatten. Varian selbst sagte, ihr sei die Mastektomie als einzige Lösung dargestellt worden. Die Mutter der Klägerin sagte aus, sie habe dem Eingriff nur zugestimmt, weil ihr gesagt wurde, ihr Kind würde andernfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit Suizid begehen.
Autismus und Depressionen bei Detransitioner
Offenkundig wurden im Vorfeld der Mastektomie mögliche psychische Begleiterkrankungen nicht ausreichend berücksichtigt, auch die Aufklärung über Risiken und Langzeitfolgen sei mangelhaft gewesen. Im Prozess wurde bekannt, dass bei Varian während ihrer geschlechtsdysphorischen Phase Autismus diagnostiziert wurde, ebenso eine schwere Depression. Die Jury des Gerichts gab der Klägerin nun recht und sprach ihr Schmerzensgeld zu.
Für BeobachterInnen könnte von diesem Urteil eine wegweisende Signalwirkung für die Zukunft gender-affirmativer Behandlungen ausgehen. „Gender-affirmativ“ meint eine umgehende Bestätigung der geäußerten Geschlechtsidentität – egal in welchem Alter und auch unabhängig von möglichen Begleiterkrankungen. Diese Vorgehensweise wird besonders von Transaktivistas als die einzig, wie sie es nennen, menschenrechtskonforme propagiert.
Zwischen 2016 und 2020 wurden laut Journal of the American Medical Association 3.215 Mastektomien, 405 Genitaloperationen und 350 weitere geschlechtsspezifische Eingriffe bei 12- bis 18-Jährigen durchgeführt. Möglicherweise sind die Zahlen sogar noch höher. BefürworterInnen dieser Behandlungen bei Minderjährigen argumentieren, dass sie Stress lindern und sogar Suizide verhindern können. KritikerInnen hingegen verweisen auf die schwache medizinische Evidenz für gender-affirmative Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen – also auf ungenügende Kenntnis des Risiko-Nutzen-Verhältnis und der Langzeitfolgen von Operationen an physisch gesunden Körpern. Weitere ehemals gender-affirmativ behandelte PatientInnen haben ebenfalls Klagen eingereicht.
ASPS veröffentlicht Positionspapier
Nur wenige Tage nach dem Urteil im Fall Fox Varians veröffentlichte die American Society of Plastic Surgeons (ASPS) eine Stellungnahme, derzufolge operative Eingriffe einer Geschlechtsangleichung nicht vor dem 19. Lebensjahr durchgeführt werden sollten. Damit sind die die erste medizinische Fachgesellschaft in den USA, die sich eindeutig öffentlich positioniert.
In der Stellungnahme heißt es zur Begründung unter Anderem:
In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die klinische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie oder Geschlechtsinkongruenz rasch verändert. Die Behandlungsmodelle umfassen zunehmend eine psychologische Beurteilung, eine soziale Transition, endokrine Interventionen wie Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone sowie chirurgische Eingriffe.
In dieser Zeit entwickelte sich die klinische Praxis angesichts der steigenden Nachfrage der Patienten und des sich entwickelnden Verständnisses der Evidenzbasis weiter, insbesondere im Hinblick auf die Langzeitergebnisse in der pädiatrischen und jugendlichen Population. In jüngerer Zeit haben eine Reihe internationaler Gesundheitssysteme und Berufsverbände eine formelle Überprüfung früherer Annahmen zur klinischen Praxis eingeleitet, um auf Veränderungen bei der Patientenpräsentation und eine wachsende Unsicherheit über den Nutzen medizinischer und chirurgischer Eingriffe zu reagieren. Systematische Überprüfungen und Neubewertungen der Evidenz haben in der Folge Einschränkungen bei der Studienqualität, der Konsistenz und der Nachverfolgung sowie neue Hinweise auf Behandlungskomplikationen und potenzielle Schäden ergeben.
Schon 2024 hatte diese Fachgesellschaft ihren Mitgliedern mitgeteilt, dass man keine externen Leitlinien anderer Organisationen unterstütze, die sich auf geschlechtsdysphorische Minderjährige beziehen.
Gender-affirmative Medizin und Patientenautonomie
Bisher wurde von BefürworterInnen gender-affirmativer Eingriffe immer auch auf den Wert von Patientenautonomie verwiesen. Doch dabei haben sie an Kinder und Jugendliche dieselben Maßstäbe angelegt, wie an Erwachsene – insbesondere, was die kognitiven Fähigkeiten anbetrifft, die Folgen gender-affirmativer Behandlungen angemessen einschätzen zu können.
Die ASPS dazu:
Die Achtung der Autonomie der Heranwachsenden wird auch als Grund für die Erbringung von Behandlungen angesichts von Beweisen mit geringer Gewissheit angeführt. Die Patientenautonomie ist jedoch eher als das Recht eines Patienten definiert, eine angemessene Behandlung zu akzeptieren oder abzulehnen; sie verpflichtet einen Arzt nicht dazu, Eingriffe vorzunehmen, wenn kein günstiges Nutzen-Risiko-Profil vorliegt, insbesondere bei Jugendlichen, deren Entscheidungsfähigkeit sich noch entwickelt. In der Pädiatrie muss die Schwelle für Eingriffe höher und die Schutzmaßnahmen strenger sein.
Nach der Veröffentlichung der ASPS-Stellungnahme hat sich deren Empfehlungen nun auch die größte medizinische Vereinigung der USA, die American Medical Association (AMA) diese unterstützt, wie die New York Times berichtete. Grundsätzlich befürworte die AMA zwar weiterhin gender-affirmative Behandlungen von Kindern und Jugendlichen. Angesichts der spärlichen Forschungsergebnisse zu den Risiken und Vorteilen chirurgischer Eingriffe schloss sie sich jedoch der Meinung der ASPS an.
Operationen keine Suizidprävention
Doch nicht nur diese Stellungnahmen sind bemerkenswert, wie der Journalist Benjamin Ryan auf X berichtete. Ryan war als einziger Journalist an allen Verhandlungstagen beim Prozess von Fox Varian vor Ort. Dort sagte auch der plastische Chirurg Loren Schechter aus, der selbst Mastektomien im Rahmen einer Geschlechtsangleichung vornimmt und zum neuen Präsidenten der mittlerweile umstrittenen Organisation World Professoinal Association for Transgender Health (WPATH) ernannt wurde. Schechter erklärte vor Gericht, dass solche operativen Eingriffe wie Mastektomien nicht zur Suizidprävention geeignet seien.
In Deutschland jedenfalls, hat man in den Medien von diesen Entwicklungen bislang kaum etwas vernommen. Lediglich der Focus berichtete darüber. Bereits bei der Veröffentlichung des für die Transaktivistas grundstürzend blamablen Abschlussberichts von Hilary Cass 2024 herrschte hierzulande Schweigen im Walde. Man fragt sich: Bekommen deutsche JournalistInnen wirklich nicht mit, wie gerade im Ausland das von Transaktivistas erbaute Kartenhaus einstürzt oder wollen sie nicht?
Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.
Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig! Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.