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Artikel 3 Grundgesetz: Wie die SPD den islamistischen Anschlag auf den CSD Berlin instrumentalisiert

Nachdem ein Islamist einen Anschlag auf den CSD Berlin verübt hat, machen vor allem linke Parteien beim Thema „Islamismus“ weiter wie bisher: Mit Wegschauen und Ignorieren. Auch die SPD ist dabei keine Ausnahme. Anstatt nun islamistischen Extremismus als Gefahr klar zu benennen, fordert die Partei im Bund nun die Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes um „sexuelle Identität“.

Eine Gruppe von Menschen zieht bei einer LGBTQ+-Demonstration über eine städtische Straße. Mehrere Teilnehmende halten Schilder hoch, darunter gut lesbar Artikel 3 Grundgesetz: Wir auch.“ sowie ein Plakat des LSVD mit dem Aufruf zu Vielfalt und Respekt für LSBTI*Q. Im Hintergrund stehen Backsteingebäude und ein Parkplatzschild, die Szene wurde beim CSD in Köln 2019 aufgenommen.
Bereits 2019 auf dem CSD in Köln gehörte die Erweiterung von Artikel 3 GG zum Forderungskatalog (© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons).

Von Till Randolf Amelung

Schon direkt nach dem Anschlag kamen die ersten Forderungen, dass man nun die Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes um „sexuelle Identität“ angehen solle. Und Luigi Pantisano, der neue Parteivorsitzende der Linkspartei und Bruder von Ansprechperson Alfonso, verkündete am Montag:

„Wir als Linke stehen im Bundestag bereit für eine Zweidrittelmehrheit, um diesen Punkt sofort umzusetzen und in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen.“

Was diese Maßnahme gegen religiös begründeten Hass auf Queers bewirken soll, bleibt unklar. Bundesweit gelten rund 410 Personen laut Bundeskriminalamt als islamistische Gefährder – eine im Grunde überschaubare Zahl. Das weitaus größere Problem ist die verbreitete Homophobie in muslimischen Gemeinden, die der Jurist und Muslim Murat Kayman in seinem Blog als „Generaltatsache“ bezeichnet:

„Dass in muslimischen Gemeinden über Homosexualität entweder gar nicht oder in Kategorien der Krankheit und der Sünde gesprochen wird, ist kein Verdacht. Dass queere Muslime in unseren Gemeinden nur unter der Bedingung geduldet werden, dass sie unsichtbar bleiben, ist kein Verdacht. Dass ich in fünfundzwanzig Jahren in muslimischen Strukturen kein einziges Mal erlebt habe, dass eine Gemeinde von sich aus, ohne äußeren Anlass, über ihr Verhältnis zu und den Umgang mit queeren Menschen gesprochen hätte, ist kein Verdacht.“

Ähnliches lässt sich auch über die großen Islamverbände sagen.

SPD will sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz

Jetzt springt auch die SPD auf den Artikel-3-Zug auf. Deren Führungstrio, bestehend aus den Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil sowie Generalsekretär Tim Klüssendorf, erklärte am Dienstag, die Erweiterung von Artikel 3 GG „mit Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung“ zu setzen.

Eine solche Erweiterung wird schon länger von queeren Verbänden gefordert. Im September des vergangenen Jahres gab es eine Initiative aus dem Bundesrat, angeführt unter anderem vom Land Berlin als Bedingung dafür, dass Kai Wegener auf dem Berliner CSD sichtbar sein durfte. Doch diese Initiative liegt nun beim Bundestag zur Beratung und bis zum heutigen Tag ist in der Sache nichts weiter unternommen worden.

So kurz nach dem islamistischen Anschlag auf den CSD Berlin wollen politische Kräfte offenbar die große gesellschaftliche Anteilnahme instrumentalisieren, um eine Änderung am Grundgesetz durchzusetzen, die bei näherem Hinsehen Fallstricke offenbart und außerdem nicht zwingend erforderlich ist, um queere Menschen in Deutschland zu schützen.

Schutz von queeren Menschen reicht bereits aus

Zum einen ist die Frage, was bitte eine „sexuelle Identität“ sein soll und wer sich dann mit welcher Sexualität darauf berufen kann? Der Begriff ist zu unbestimmt, was einer der wesentlichen Gründe ist, weshalb CDU/CSU diese Grundgesetzänderung bisher ablehnen. Wer außerdem nicht versehentlich mit eingeladen werden soll: Auch Pädo-Aktivisten für die Straffreiheit von Sex mit Kindern sehen ihr Triebschicksal als Identität.

Davon abgesehen sind queere Menschen bereits ausreichend durch das Grundgesetz geschützt, wie auch die Rechtsexperten der Union feststellen. Der Münchener Philosophiedozent Andreas Edmüller erläutert in seinem Blog, dass sich dieser Schutz nicht allein aus Artikel 3 ergibt, sondern die Artikel 1,2 und 3 in gegenseitiger Ergänzung verstanden werden müssen: 

„Der Würdegedanke liefert die Basis und den nicht hintergehbaren Rahmen für Verständnis und Auslegung der Grundrechte und der Verfassung. Besonders die Persönlichkeits-, Privat- und Intimsphäre eines jeden Bürgers werden konsequent geschützt. Gleiches gilt für die Ehre. Artikel 2 garantiert zudem die freie Entfaltung der Persönlichkeit, solange dabei weder die Rechte anderer Bürger, die Verfassung oder „das Sittengesetz“ verletzt werden.6) Die Sache mit dem Sittengesetz hat sich im Laufe der Zeit erledigt bzw. abgeschliffen. De facto sind damit mittlerweile einfach die anderen Gesetze gemeint.

Die Auflistung in Artikel 3 ist also rein veranschaulichend bzw. beispielhaft, nicht als vollständig zu verstehen. Artikel 3 lässt nicht zu, dass Bevölkerungsgruppen oder Personen diskriminiert werden dürfen, die in der Auflistung fehlen. Aus Artikel 3 im Verbund mit Artikel 1 und 2 geht klar und unmissverständlich hervor, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Vorlieben oder seines Lebensstils diskriminiert werden darf. Selbstverständlich gilt das auch für alle queeren Personen. Die Grenze dabei ist die gleiche wie bei allen Freiheiten: Sie wird durch die Rechte der anderen Bürger gesetzt.“

Politische Linke sieht weg

Man könnte meinen, die SPD hätte nach einem Terroranschlag eines Islamisten Sinnvolleres zu sagen, als sich auf sinnlose Symbolpolitik zu kaprizieren. Doch die politische Linke in Deutschland ist nicht in der Lage, Islamismus als reale Gefahr für unsere Gesellschaft im Allgemeinen und queere Menschen im Besonderen zu nennen. Jan Feddersen konstatierte in der taz:

„Auf diesem Auge sind viele zeitgenössische Linke blind und bleiben es, wenn sie nicht anerkennen wollen, dass es diese GefährderInnen mitten unter uns gibt.“

Auch auf dem Nachrichtenportal t-online stellt man fest, dass die „Reaktionen aus der Sozialdemokratie auch zwei Tage danach auffallend zahm ausfallen“. Daniel Mützel kritisiert:

„Während der Republik die tödliche Gefahr durch islamistischen Fundamentalismus hierzulande schmerzhaft vor Augen geführt wurde, war aus der deutschen Sozialdemokratie vor allem eines zu vernehmen: Schweigen. Noch problematischer wurde es, als Alfonso Pantisano (SPD), der Queer-Beauftragte des Landes Berlin, in einem Interview mit dem RBB Islamisten als ‚Konservative‘ bezeichnete. Eine gefährliche und beispiellose Bagatellisierung.“

Nun also bleibt sich die SPD in ihrer Unfähigkeit treu, Probleme klar zu benennen. Dabei ist in den vergangenen Jahren immer wieder sichtbar geworden, wie fundamentalistische Islam-Auslegungen weiter in muslimische Köpfe vordringen. Zielgruppengenaue Präventionsarbeit wäre also tatsächlich notwendig. Man denke nur an den schwulen Lehrer, der in Berlin an einer Grundschule gemobbt wurde – von muslimischen Schülern. Von der Schulleitung gab es offenbar keine Unterstützung.

Es hieß, laut Medienberichten, „die Carl-Bolle-Schule würde von überdurchschnittlich vielen Kindern aus traditionellen Elternhäusern besucht werden, das könne die Akzeptanz von Diversität erschweren“. Daher sollte sich der Lehrer anpassen. Hieran sieht man auch: Nicht Diversität an sich ist ein Wert, sondern sie ist eine schlichte Realität, die erst auf Werte verpflichtet werden muss. Hier in Deutschland unbedingt auf die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Distanz zu westlichen Werten

Probleme mit Schülern aus „traditionellen Elternhäusern“ haben im Übrigen nicht nur offen Schwule, sondern auch Frauen, deren Autorität als Lehrkraft vor allem von den Jungen oft nicht akzeptiert wird. So passen dann auch im März 2026 veröffentlichte Ergebnisse einer Studie ins Bild, die danach fragte, wie verbreitet islamistische Einstellungen unter Muslimen in Deutschland sind. Der islamische Theologe Mouhanad Kourchide erläutert in seiner Kolumne auf Chrismon:

„Rund 45 Prozent der unter 40-jährigen Muslime in Deutschland gelten laut Studie als latent oder manifest islamismusaffin. Das bedeutet nicht, dass diese Menschen gewaltbereit sind. Aber es bedeutet, dass sie in ihren Einstellungen anschlussfähig sind für Ideologien, die Demokratie, Pluralismus und individuelle Freiheit infrage stellen. Ein Teil der Befragten vertritt fundamentalistische Ansichten, zeigt eine deutliche Distanz zu westlichen Werten und ist anfällig für radikale Deutungen von Religion.“

Und genau hier müsste man neben härteren Strafen für bereits radikalisierte Personen ansetzen, wenn man tatsächlich nachhaltig und langfristig etwas für die Sicherheit und Freiheit von queeren Menschen in Deutschland tun möchte – anstatt am Grundgesetz herumzupfuschen. Oder glaubt jemand ernsthaft, Abdul Ballout hätte das Fahrzeug nicht in die Menschenmenge am Rande der CSD-Abschlusskundgebung reingefahren, wenn Artikel 3 GG schon um „sexuelle Identität“ erweitert worden wäre?

Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen sowie in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN. Seit der Jahrbuch-Ausgabe für 2026 gehört er auch zu den Herausgebern.