Die von SPD, Grünen und FDP geführte Bundesregierung wollte auch den Schwangerschaftsabbruch straffrei stellen. Ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs wurde vorgelegt, das Verfahren kann aber bis zu den vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar nicht mehr abgeschlossen werden. Wie hat sich die gesellschaftspolitische Debatte um das Thema entwickelt?

Sticker von Protestbanner für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch mit Aufschrift "If men got pregnant, abortion would be sacred"
Weltweit kämpfen Frauen für das Recht auf straffreien Schwangerschaftsabbruch (Foto von Jon Tyson auf Unsplash).

15. Februar 2025 | Marion Hulverscheidt

Worüber sprechen wir eigentlich (nicht)?

Reproduktive Rechte umspannen das Feld, auf dem sich eben auch die Sexualität tummelt. Sie beschreiben das Recht auf sichere Verhütungsmittel, das Recht zur eigenständigen Familienplanung und somit auch das Recht auf einen sicheren und erreichbaren Schwangerschaftsabbruch. Inwieweit reproduktive Rechte auch das Recht zur Reproduktion mit artifiziellen Methoden (Samenspende, Eizellspende, Leihmutterschaft) beinhalten, wird von Staat zu Staat unterschiedlich gehandhabt.

Aktuell ist in Deutschland laut dem Embryonenschutzgesetz von 1980 die Spermienspende erlaubt, die Eizellspende verboten. Menschenrechte einräumen, schützen und sie auch einklagen zu können, das ist ein hohes Gut im Aushandlungsbereich zwischen Staat und Bürger:innen. Vielleicht muss es auch noch einmal deutlich gesagt werden, dass von der Natur der Sex für die Reproduktion und für die Lust vorgesehen ist. Die Möglichkeit, dass neues Leben entsteht, war über Jahrhunderte eben mit dem intravaginalen heterosexuellen Geschlechtsverkehr verknüpft – und diese Form der Sexualität stellt ja nur eine kleine Insel im großen Archipel der möglichen Sexualitäten dar.

Und Sexualitäten haben eben auch was mit Sex zu tun, und diese Begegnung zweier Menschen ist bei Frauen in der reproduktiven Lebensphase, also zwischen Menarche und Menopause, mit dem Gedanken, aber auch der Angst, vor einer ungeplant-ungewollten Schwangerschaft verbunden. Diese Gedanken verhindern einen vorbehaltlosen Sex, denn auch die Verhütung muss bedacht – und bezahlt werden.

Vor dieser Hintergrundfolie wird nun die aktuelle Debatte um die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs erörtert, die sich mit Fragen der Gerechtigkeit im Spannungsfeld zwischen der Ehrfurcht vor dem Leben und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau beschäftigt.

Rechtliche Regularien

Die rechtliche Debatte um den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland wird allein mit dem Schlagwort „§ 218“ nur unzureichend beleuchtet. Dieser Paragraph befindet sich seit 1871 im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches, der Weimarer Republik, der BRD und auch im wiedervereinigten Deutschland. Das Abtreibungsstrafrecht wird sowohl in den § 218 und § 219 im Strafgesetzbuch und im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz geregelt. Somit steht der Schwangerschaftsabbruch unter Strafe  und gilt als rechtswidrig, aber straffrei unter bestimmten Bedingungen: Dauer der bestehenden Schwangerschaft, Nachweis für ein Beratungsgespräch und drei Tage Bedenkzeit sind einzuhalten. Näheres regelt das 1992 eingesetzte Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG).

Seit 1995 gilt dieser Kompromiss, der nicht vom Bundestag beschlossen, sondern vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diktiert wurde. Vor 1997 war die Vergewaltigung in der Ehe noch nicht strafbar, und auch der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch (SSA) mit Mifeproston (RU486) wurde erst 1999 ermöglicht. In den vergangenen dreißig Jahren hat sich also vieles in der Gesellschaft und auf der rechtlichen Ebene verschoben. Es kann somit gefragt werden, ob dies die Tragfähigkeit des Kompromisses verändert hat. Denn kritisiert wurde der Kompromiss sowohl von Frauenrechtler:innen als auch von sogenannten Lebensschützenden.

Nachdem es radikalen Lebensschützern wie Klaus Günter Annen (Betreiber der mittlerweile indizierten Homepage babycaust.de) gelang, mit Anzeigen die lokalen Staatsanwaltschaften zu beschäftigen, weil sie bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch auf den Homepages von frauenärztlichen Praxen einen Verstoß gegen § 219a vorliegen sahen, kam es ab 2017 zu einer gehäuften Annahme von Verfahren durch die Staatsanwaltschaften. Online zugängliche Informationen über den Ablauf und die Formen des Schwangerschaftsabbruchs wurden von Abtreibungsgegnern als Werbung gebrandmarkt und entfachten eine verunsichernde Situation. Wehrhafte angeklagte Ärztinnen, exemplarisch genannt seien Kristina Hänel aus Gießen und Nora Szász aus Kassel, scheuten weder die Klage noch die Öffentlichkeit und sorgten mit ihren Interviews für ein gutes Medienecho.[1]

Die Große Koalition versuchte den §219a zu verschlimmbessern, von der Ampelkoalition wurde im Jahr 2022 der Paragraph zur Werbung für den Schwangerschaftsabbruch jedoch gestrichen. Seit dem 5. Juni 2024 gibt es unabhängige, evidenzbasierte und gut verständliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch im Netz.[2] Das vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) verantwortete Webportal Gesundheitsinformation.de erfüllt den gesetzlichen Auftrag dieser Einrichtung, allgemeinverständliche Informationen zu gesundheitlichen Fragen bereitzustellen. Nun gibt es dort endlich auch Informationen und Entscheidungshilfen zum Schwangerschaftsabbruch. Ärztinnen und Ärzte, die diese Informationen nicht auf ihrer eigenen Website veröffentlichen wollen, können stattdessen auf dieses externe Angebot verweisen.

Die aktuelle politische Situation

Die im Ampelkoalitionsvertrag vereinbarte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ wurde erst im März 2023 vom Bundesjustizministerium und vom Bundesfamilienministerium eingesetzt.[3] Fünfzehn Frauen und drei Männer, allesamt Professor:innen aus den Bereichen Recht, Ethik und Medizin, haben sich ein Jahr lang in zwei Unterkommissionen mit der zukünftigen rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sowie der Frage der Eizellspende und der Leihmutterschaft eingehend beschäftigt. Die Kirchen waren nicht in der Kommission vertreten und versuchten daher schon früh in den Medien ihre Haltung zu vertreten. So fordert der Sozialdienst der katholischen Frauen auf der Internetseite des Bistums Regensburg, dass die Beratungspflicht erhalten bleiben muss.[4] Sie formulierten gleichwohl auch, dass das Selbstbestimmungsrecht einer Frau neben dem Lebensrecht eines Ungeboren besteht. Ein Vertreter des Bundeslandes Bayern war auch nicht in der Kommission, doch das ist dem bayerischen Ministerpräsidenten nicht aufgefallen.

Am 15. April 2024 übergaben im Rahmen einer Pressekonferenz Mitglieder dieser Kommission ihren 600-seitigen Bericht an die drei Minister:innen Lisa Paus, Karl Lauterbach und Marco Buschmann. Diese hochkarätige, interdisziplinär besetzte Kommission unterbreitete ihre konsensual getroffenen Vorschläge, wonach der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. SSW p.c.[5] rechtmäßig sein sollte. Auch die juristischen Mitglieder dieser Kommission sehen keinen Grund mehr für die notwendige Verankerung im Strafrecht. Hinsichtlich der reproduktiven Rechte wäre nach der konsensualen Auffassung der Kommission auch die Eizellspende unter streng formulierten Voraussetzungen zu legalisieren, insbesondere in Hinblick auf bereits gewonnene, sogenannte überzählige Eizellen. Die Leihmutterschaft wäre lediglich unter sehr engen Kautelen, die genauer zu bestimmen und zu formulieren wären, zu ermöglichen.

Die Minister:innen nahmen den Bericht entgegen, bedankten sich für das Engagement der Kommissionsmitglieder, versprachen zu lesen und plädierten im Anschluss vehement dafür, keine weitere Debatte anzustoßen, die die Gesellschaft noch weiter spalte. Die CDU habe ja schon damit gedroht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.[6] Doch dann folgte: Schweigen der Bundesregierung.

Ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs wurde von drei Juristinnen (Friederike Wapler, Maria Wersig, Liane Wörner), die auch in der von der Ampel-Bundesregierung berufenen Kommission angehörig waren, vorgelegt.[7] Dieser Entwurf von juristischen und feministischen Expertinnen belegt auch eindrücklich das hohe gesellschaftliche Engagement der Beteiligten. Die Neuregelung, die für eine Straffreiheit in den ersten 12 bis 22 Schwangerschaftswochen plädiert, fand eine breite Unterstützung von Verbänden und Organisationen.[8]

Ein darauf formulierter Gesetzentwurf[9] sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen (p. c.) straffrei und rechtmäßig zu stellen. Die Krankenkassen sollen die Kosten hierfür übernehmen, eine kostenlose Beratungspflicht bliebe bestehen, allerdings entfiele die verordnete Bedenkzeit von drei Tagen. Der § 218 bleibt bestehen für die strafrechtliche Erfassung von nicht selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen.

Nach der ersten Lesung im Bundestag am 5. Dezember 2024[10] wurde der Gesetzesentwurf an die Ausschüsse verwiesen. Demonstrationen in Berlin und in Karlsruhe für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs folgten am 7. Dezember 2024.[11] Auch in der FAZ erschien eine prominente Stellungnahme „Den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren. Dem ungeborenen Leben hilft es nicht, Schwangere mit Gefängnis zu bedrohen oder mit einem juristischen Unwerturteil zu belegen“ von namhaften Rechtsprofessor:innen auf deutschen Lehrstühlen.[12]

Gesellschaftliche Debatten um gesetzliche Regularien, zumal im Strafrecht, sind zäh, und sie werden gerne solitär, ohne intensive Kontextualisierung, diskutiert. Es führt häufig zu Erstaunen, wenn erläutert wird, dass der Schwangerschaftsabbruch im deutschen Strafgesetzbuch im Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“ nach § 211 Mord und § 216 Tötung auf Verlangen niedergelegt wird.

In den Medien wurde fieberhaft überlegt, wie in einem fraktionszwanglosen Bundestag eine namentliche Abstimmung für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs vielleicht doch noch möglich wäre.[13] Am 10. Februar, wurden eine Petition mit mehr als 300.000 Unterschriften, die auch von prominenten und mitgliederstarken Verbänden wie dem Deutschen Frauenrat und dem Deutschen Gewerkschaftsbund unterzeichnet wurde, übergeben.[14] Denn an diesem Tag fand die Anhörung zu „Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen“ im Rechtsausschuss[15] statt, zwar medial hoch beachtet,[16] doch zu einer Abstimmung am letzten Sitzungstag des Bundestages in dieser Legislaturperiode kam es nicht.

Und nun?

Immerhin gibt es eine Bundestagsdrucksache mit einem Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Im Sommer 2024 beschloss der Deutsche Bundestag ein Verbot der Gehsteigbelästigung, um den Zugang zu den ärztlichen Praxen zu sichern und die Mitarbeitenden derselben nicht einem höhen psychischen Druck auszusetzen.[17] Das steht in der Bilanz der andauernden Aushandlungen auf der einen Seite. Auf der anderen Seite steht beispielsweise, dass der Bayerische Landtag den Versand des für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zugelassene Medikament Mifeproston per Post in und nach Bayern untersagt hat. Damit wird die Durchführung eines telemedizinischen medikamentösen Abbruchs in Bayern, wo die Versorgungslage von abtreibungswilligen und -erwägenden Frauen schwierig ist, noch stärker erschwert.[18]

Demokratische Gesellschaften zeichnen sich eben durch ihre Veränderungsfähigkeit aus, der ein Beharrungsvermögen eingewoben ist. Mutig und angemessen wäre, die Entwicklungen in europäischen Nachbarländern wie Dänemark, Frankreich, Österreich und den Niederlanden zu analysieren und festzustellen, dass durch eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nicht die Rate der Schwangerschaftsabbrüche steigt und die Geburtenrate sinkt, sondern Frauen sich sicherer fühlen und auch Schwangerschaftsabbrüche sicherer durchgeführt werden. In der Gegenüberstellung von Lebensrecht des Ungeborenen und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau geht der Blick verloren auf diejenigen, die ungewollt geboren wurden.[19] In einem Verdacht auf Kindesmisshandlung wurde in einer Fürsorgeakte notiert:

„Die Mutter [Frau R.] hatte die Schwangerschaft nicht gewollt und sich auch gegen die Austragung der Schwangerschaft gesträubt. Zu der neugeborenen Anna […] fand Frau R. keine positive Zuwendung und gab sie daher in ein Säuglingsheim.“

Dass frustrierte und gegängelte Frauen weder sich selbst noch ihrer Familie noch einer Gesellschaft zum Guten gereichen, ist zwar bekannt, wird jedoch kaum beachtet. Achtung und Respekt vor jedem einzelnen Menschen, in der Konsequenz auch an das Unglück denkend, und sich an dem Glück eines gewollten Lebens erfreuend, sind moralische Leitplanken, die mehr Aufmerksamkeit verdienen.

Die Argumente liegen auf dem Tisch, dies auch schon seit Jahren – die nächste Bundesregierung unter höchstwahrscheinlicher Beteiligung der CDU wird sich mutmaßlich dieser Thematik nicht annehmen, so bleibt die harrende Geduld, von Hoffnung nicht zu sprechen.

Quellenverweise

[1] https://www.gwi-boell.de/de/anne-klein-frauenpreis-2019-kristina-haenel-natascha-nicklaus-und-nora-szasz

https://podcasts.apple.com/de/podcast/schwangerschaft-nora-sz%C3%A1sz/id1076864574?i=1000455671727

https://www.deutschlandfunkkultur.de/gynaekologin-nora-szasz-die-ganze-frau-sehen-in-ihren-100.html

https://www.laekh.de/heftarchiv/ausgabe/artikel/2022/april-2022/ein-langer-kampf-geht-zu-ende

Kristina Hänel: Das Politische ist persönlich. Tagebuch einer „Abtreibungsärztin“. Argument Verlag, Hamburg 2019.

[2] https://www.gesundheitsinformation.de/schwangerschaftsabbruch-abtreibung

[3] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141328/Diskussion-um-Schwangerschaftsabbruch-BMG-beruft-Kommission

[4] https://bistum-regensburg.de/news/schwangerschaftskonflikt-deutscher-caritasverband-und-skf-aeussern-sich

[5] In rechtlichen Regularien wird die Schwangerschaftswoche (SSW) gerechnet nach der Konzeption, der Empfängnis – p.c., post conceptionem. Im medizinischen Bereich wird die Schwangerschaft nach dem ersten Tag der letzten Menstruation – p. m.  post menstruationem, berechnet. Dazwischen gibt es eine rechnerische Distanz von zwei Wochen.

[6] https://www.deutschlandfunk.de/baer-csu-wirft-koalition-vor-befriedete-situation-in-der-gesellschaft-zu-gefaehrden-100.html

[7] https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Gesetzentwurf_Schwangerschaftsabbruch_Zivilgesellschaft_Wapler_Wersig_Woerner_17.10.2024.pdf

[8] https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Familie_und_Frauen/doc/Verbändebrief_Schwangerschaftsabbruch_2024-6-14.pdf

[9] https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013775.pdf

[10] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw49-de-schwangerschaftsabbruch-1032654

[11] https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/19536/demo-7-12-2024-abtreibung-legalisieren-jetzt/

[12] „Den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren. Dem ungeborenen Leben hilft es nicht, Schwangere mit Gefängnis zu bedrohen oder mit einem juristischen Unwerturteil zu belegen“ unterzeichnet von neun Jura-Professor:innen, u. a. Prof. Dr. Martin Asholt, Prof. Dr. Karsten Gaede und Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oglakcıoglu, FAZ vom 23.1.2025, S. 6.

[13] https://www.zeit.de/2025/05/schwangerschaftsabbruch-rechtslage-deutschland-legalisierung

[14] https://innn.it/abstimmungjetzt

[15] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw07-pa-recht-schwangerschaftsabrueche-1038836

[16] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abtreibung-reform-scheitern-100.html

[17] https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=925

[18] https://www.br.de/nachrichten/bayern/streit-um-telemedizin-verbot-bei-schwangerschaftsabbruechen,UWLZt0q

[19] https://www.radiodrei.de/programm/schema/sendungen/lebenswelten/archiv/20250209_0900.html


Marion Hulverscheidt gehört als Schatzmeisterin dem IQN-Vorstand an, ist als Ärztin tätig und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachgebiet Neuere und Neueste Geschichte der Universität Kassel sowie Mitglied im Klinischen Ethik-Komitee des Klinikum Nordhessen. Ihre Forschungsgebiete umfassen die Körpergeschichte im Spannungsfeld zwischen Medizin und Gesellschaft, Inter* im binären 20. Jahrhundert sowie Erinnerungskultur im Post-Kolonialismus. Seit 2022 in der Redaktion des Jahrbuch Sexualitäten.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.