Der EuGH kippt Ungarns Gesetz zum Verbot von Informationen über LGBTI an Kinder und Jugendliche – und doch wirft das Urteil neue Fragen auf. Warum Brüssel mit weit gefassten Begriffen Politik von oben herab macht, wie das Populisten stärkt und weshalb geschlechter- und sexualmoralische Themen national verhandelt werden sollten.

Blick in den leeren Großen Sitzungssaal im Ancien Palais des EuGH in Luxemburg.
Der große Sitzungssaal im Ancien Palais des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (Foto: Wikimedia).

27. April 2026 | Till Randolf Amelung

Vorige Woche machte eine Nachricht die queere Medienlandschaft, nicht nur, aber besonders im deutschsprachigen Raum froh: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte nun, dass ein 2021 unter dem autoritär gesinnten Viktor Orbán erlassenes Gesetz in Ungarn, was Informationen über LGBTI an Minderjährige verbietet, gegen europäische Grundrechte verstößt. In der ungarischen Variante eines „Don’t say gay“-Gesetzes wurde untersagt, dass Kinder und Jugendliche Informationen über Homosexualität, Transidentität und Geschlechtsangleichungen erhalten.

Konkret bedeutet es zum Beispiel, dass Buchhandlungen Bücher mit LGBTI-Themen nur an Erwachsene und nur eingeschweißt verkaufen dürfen, keine Thematisierung von LGBTI in Schulen erfolgt. Aber auch gleichgeschlechtliche Paare müssen in der Öffentlichkeit aufpassen, dass sie als solches erkennbar nicht von Kindern gesehen werden, wie es in einem Tagesschau-Beitrag heißt.

Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn

Dagegen hatte die EU-Kommission vor dem EuGH eine Vertragsverletzungsklage eingeleitet. Ungarns Regierung behauptete, das Gesetz diene dem Jugendschutz – doch in den mündlichen Verhandlungen vor dem EuGH konnte sie nicht nachweisen, dass Informationen über LGBTI generell schädlich für Kinder und Jugendlichen seien.

Faika El Nagashi, Gründerin des Think Tanks „Athena Forum“, der die EU-Politik zu LGBTI kritisch begleitet, zu diesem Gesetz:

„Das ungarische Gesetz ist ein klassisches Beispiel für schlechte Legistik und politische Instrumentalisierung: Es verknüpft den Schutz von Kindern mit der Regulierung der ‚Darstellung und Förderung‘ von Homosexualität und Geschlechtsidentität – völlig unterschiedliche Bereiche, die bewusst miteinander vermischt wurden. Diese Vermengung greift weit in Grundfreiheiten ein, von Meinungsfreiheit über Versammlungsfreiheit bis hin zur Vereinigungsfreiheit.“

Doch sie sieht auch das EuGH-Urteil kritisch:

„Aber: Ein schlechtes Gesetz macht ein Urteil nicht automatisch gut. Der EuGH reagiert darauf mit einer ebenso problematischen Ausweitung seiner Argumentation und stützt sich auf sehr weit gefasste, politisch aufgeladene Begriffe und Konzepte wie „non-cisgender“ Personen oder „das Recht auf eine Geschlechtsidentität“. Damit entsteht ein Spiegelbild: Auf der einen Seite ideologisch überdehnte Gesetzgebung, auf der anderen Seite ein Gericht, das sich ebenfalls in Richtung politischer Deutung bewegt.“

Abkürzung über Brüssel

Die meisten Queeren, Linken, Liberalen begrüßen das EuGH-Urteil gegen Ungarn. Selbstredend sind „Don’t say gay“-Gesetze kritikwürdig. Doch queerer Aktivismus in Europa hat sich in den vergangenen rund 15 Jahren zu sehr darauf kapriziert, alles über Brüssel lösen zu wollen. Soll heißen: Die Organe der EU geben ihren Mitgliedsstaaten top-down vor, was in Minderheitenfragen wie zu tun ist – anstatt national die mühselige Kärrner-Arbeit des Überzeugens in Debatten zu leisten. Zugleich ist die EU federführend darin, queerideologisch-entbiologisierende Konzepte von Geschlecht als Goldstandard setzen zu wollen. Und das ist leider Wasser auf den Mühlen der EU-Gegner, insbesondere der rechtspopulistischen.

El-Nagashi kritisiert genau diese Setzung von umstrittenen Konzepten über die EU-Organe:

„Das Urteil ist Teil einer Entwicklung, in der europäische Institutionen bestimmte gesellschaftspolitische Konzepte zunehmend als rechtlichen Maßstab verankern. Besonders deutlich wird das an der Gleichsetzung von Homosexualität und Geschlechtsidentität unter dem Schlagwort ‚LGBTIQ+.‘ Diese Zusammenführung ist politisch umstritten, wird aber rechtlich zunehmend als gegeben vorausgesetzt.

Damit verschiebt sich die Rolle des Rechts: Es geht nicht mehr nur um die Anwendung klarer Normen, sondern um die Durchsetzung bestimmter Deutungen von Gesellschaft und Identität. Wenn Gerichte die Grenze zwischen Politik und Recht verwischen, verlieren sie an Glaubwürdigkeit.“

EU-Vertrag und nationale Verfassungen

Eine präzise Einordnung der Bedeutung dieses EuGH-Urteils findet sich in einem Interview der Zeit mit Frank Schorkopf, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Göttingen:

„ZEIT: Der EuGH, Sie haben es gesagt, hat sich dabei auf verschiedene Normen gestützt. Aber er hat nicht nur mehrere Verletzungen der Grundrechtecharta gerügt, sondern auch eine neue juristische Argumentation eingeführt. Er sieht eine Verletzung des Artikels zwei des EU-Vertrages. Darin steht, dass sich die EU auf gemeinsame »Werte« gründe, Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und so weiter. Viele haben den Artikel zwei bislang eher für eine Präambel gehalten, für juristische Lyrik. Jetzt ist daraus eine Norm geworden, die richtig Zähne hat. Hat Sie das überrascht?

Schorkopf: Nein. Diese Rechtsprechung steht in einem Kontext. Seit gut zehn Jahren wird die Konstitutionalisierung der Europäischen Union betrieben. Hand in Hand versuchen die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof, den EU-Vertrag zu Verfassungsrecht zu machen, etwas, das wir normalerweise nur aus Staaten kennen. Verfassungsrecht hat eine besondere Qualität. Es steht an der Spitze der Rechtsordnung, alles Recht, das unterhalb dieser Spitzenposition steht, muss im Einklang mit der höherrangigen Norm stehen. Und der EuGH hat nun Dienstag diesen Artikel zwei ganz an die Spitze der Unionsrechtsordnung gestellt.“

Damit würde der EU-Vertrag und Artikel 2 noch über den nationalen Verfassungen der Mitgliedsstaaten stehen, was EU-Gegner aller Herren Länder als Angriffe auf die nationale Identität und Souveränität betrachten. Gerade in gesellschaftlich-moralischen Fragen ist das durchaus heikel. Schon 2019 wiesen die Politikwissenschaftlerinnen Katerina Smejkalova und Eszter Kováts im Journal für Internationale Politik und Gesellschaft auf ähnliche Gründe für Erfolge der AfD in den ostdeutschen Bundesländern und Rechtspopulisten in anderen, vor allem ostmitteleuropäischen EU-Ländern hin.

Die Integration von Ländern und Gebieten, die aus einem kommunistischen System in ein marktwirtschaftlich und liberal-demokratisches  transformiert wurden, ist nicht für alle Bevölkerungsteile gleichermaßen eine Erfolgsgeschichte. Das Wohlstandsversprechen blieb für einige unerfüllt. Dieses Defizit füllen Rechtspopulisten mit kulturellen und moralischen Überlegenheitsgefühlen gegenüber dem Westen als identitätsstiftend und zum Stimmenfang.

Smejkalova und Kováts weiter:

„Denn was innerhalb Deutschlands passierte, gilt ebenso für Ostmitteleuropa in Bezug auf die Europäische Union. Man wollte selbst wieder ‚Teil Europas‘ werden, konnte sich dem Westen aber nur nach den vom Westen gesetzten Regeln anschließen. Demokratie kam in einem Paket mit Prekarisierung. Die Beschreibung des Wegs nach vorne ging einher mit Arroganz – als seien die Osteuropäer bislang rückständig gewesen. Diese Attitüde machte sich auch die osteuropäische liberale, wohlhabende und gebildete Elite zu Eigen und koppelte sich so von der Wahrnehmung und Erfahrung der eigenen breiten Bevölkerungsschichten ab.“

EU setzt Goldstandards

Nimmt man diesen Faden auf, so lässt sich auch der gesamte Themenkomplex „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ in der dichotomen Auseinandersetzung zwischen „progressiv vs. rückschrittlich“ verorten. Zugleich wird von der EU, wie von El-Nagashi erwähnt, ein bestimmtes Verständnis davon als Maß aller Dinge platziert. Hierfür wird nicht nur der EuGH benutzt, sondern beispielsweise auch das Kleingedruckte von Abkommen.

Ein wichtiger Zankapfel ist der Begriff der „Geschlechtsidentität“. Dieser verlagert bei Geschlecht den Fokus weg von biologischen Gegebenheiten und hin zur Identität, was Rechtspopulisten verächtlich als „Gender-Ideologie“ ablehnen. Deren Ablehnung überträgt sich auch auf das wichtige Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (auch: Istanbul-Konvention). Vor allem mehrere osteuropäische Staaten weigern sich, diesen Vertrag zu ratifizieren. Sie behaupten, es gehe nicht um die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, sondern um ihnen die gleichgeschlechtliche Ehe oder geschlechterneutrale Toiletten aufzuzwingen.

Im Vertragswerk der Istanbul-Konvention selbst steht zwar der umstrittene Begriff „Geschlechtsidentität“ nicht, dafür aber in der Nichtdiskriminierungsklausel. Auf diese Weise werden Begriffe in völkerrechtlich bindende Abkommen geschleust, die vorher keine juristisch klare Definition erhalten haben – geschweige denn eine offene, sachliche Debatte.

LGBTI als Feindbild von Rechtspopulisten

So ist es kein Wunder, dass LGBTI zum Feindbild für RechtspopulistInnen in der gesamten EU geworden ist. Vertrauensbildend sind solche Fußangeln ebenfalls nicht. Und wenn dann sich noch Brüssel per Gerichtsentscheid über nationale Verfassungen erheben will, es faktisch tut, ebenso wenig. Auch gibt es eine Schlagseite, bei welchen Themen man seitens der EU-Organe besonders motiviert ist und sie über Artikel 2 des EU-Vertrags mit Vertragsverletzungsklagen unterstützt und wo nicht. Im Gegensatz zu LGBTI sind zum Beispiel vergleichbare Bemühungen nicht bekannt, wenn es um die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen geht.

Doch letztlich gilt bei all diesen geschlechter- und sexualmoralischen Themen: Wir können sie international debattieren, unterschiedliche Umgangsweisen voneinander erfahren, aber die relevanten Entscheidungen und vor allem die Gesetzgebungen müssen auf nationaler Ebene getroffen werden. Sei es in Sachen Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, der Ehe für alle oder auch der Umgang mit Transpersonen. Das sorgt für nachhaltigere Akzeptanz in breiteren Bevölkerungsschichten als ein EuGH-Urteil aus dem fernen Brüssel – und letztlich auch für mehr Akzeptanz der EU.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.