Der Oberste Gerichtshof der USA erklärte nun, dass ein Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien im Bundesstaat Colorado die Meinungsfreiheit einer evangelikalen Psychotherapeutin unzulässig einengt. Denn das Gesetz erlaubt bei Trans nur die Bestätigung der Identität. Dabei zeigt eine neue Studie aus Finnland, dass gerade viele Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie zugleich auch schwere psychische Erkrankungen haben und eine Transition diese nicht besserte.

Das Gebäudes des Tampere University Hospital in Finnland, Symbolbild für: Konversionstherapieverbote: Warum sie bei Geschlechtsidentität schaden.
Das Tampere University Hospital: Hier haben ForscherInnen Studienergebnisse festgestellt, die Transaktivistas nicht gefallen (Foto: Cryonic07, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons).

12. April 2026 | Till Randolf Amelung

Vor den Osterfeiertagen berichteten Medien über ein Urteil in den USA, was besonders queeren Aktivistas quer im Magen liegt: Der amerikanische Supreme Court hat ein Gesetz des Bundesstaates Colorado gegen sogenannte „Konversionstherapien“ für verfassungswidrig erklärt. Unter Konversionstherapien werden Maßnahmen verstanden, die Erwachsene und Minderjährige mit einer nicht-heterosexuellen Orientierung oder vom biologischen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität von diesen abbringen sollen. Nicht nur in Colorado wurden entsprechende Interventionen per Gesetz verboten, sondern auch in 21 weiteren US-Bundesstaaten.

Therapeutin klagt gegen Konversionstherapieverbot

Gegen das Gesetz in Colorado hatte die dort zugelassene christlich orientierte Psychotherapeutin Kaley Chiles geklagt. Sie sah sich in ihrer Tätigkeit eingeschränkt, weil das Gesetz im Falle von Trans nur affirmative Beratungen für zulässig erklärte. Chiles erklärte laut New York Times vor Gericht, dass sie als „praktizierende Christin davon überzeugt ist, dass Menschen dann aufblühen, wenn sie im Einklang mit Gottes Plan leben, einschließlich ihres biologischen Geschlechts“. Sie verwies auch darauf, dass es bei ihr um Gesprächstherapie gehe und nicht um Elektroschocks. Das Gesetz würde die Themen in der Therapie in einer unzulässigen Weise einschränken und Meinungen vorgeben. Damit werde der Erste Verfassungszusatz verletzt.

Nun gab das höchste Gericht in den USA mit einer Mehrheit von acht zu eins der Therapeutin recht. Auch die Richterinnen Sonia Sotomayor und Elena Kagan, die im liberalen Lager verortet werden, teilten das Urteil der Mehrheit, dass das Gesetz aus Colorado Probleme im Bereich der Rede- und Meinungsfreiheit habe.

Auch, wenn Chiles‘ christlich-evangelikales Weltbild wahrscheinlich nur wenig Raum jenseits der heilen Hetero-Familienwelt mit traditionellen Geschlechterrollen bietet, so war ihr Vorgehen gegen die gesetzlichen Einschränkungen wohlbegründet. Vor allem im Bereich „Trans“ hat sich in den vergangenen Jahren international mehr und mehr gezeigt, dass gerade viele Minderjährige erhebliche psychiatrische Begleiterkrankungen oder andere biografische Erschwernisse aufweisen. Diese sind eigentlich nicht geeignet, um schnell, zügig und ausschließlich auf die Affirmation der Geschlechtsidentität zu setzen und auch noch per Gesetz nur dieses für zulässig zu erklären. Doch genau das passiert bei Konversionstherapieverboten, die geschlechtliche Identität miteinschließen.

Studie aus Finnland

Wie falsch solche Einschränkungen sind, zeigen neue Daten: Aus Finnland, wo man 2019 als erstes Land von gender-affirmativen Behandlungen Minderjähriger mit Pubertätsblockern und Hormonen wieder abrückte, kommt nun eine Kohorten-Studie. In dieser hat man die psychische Gesundheit von 2.083 PatientInnen, die zwischen 1996 und 2019 als Minderjährige mit Transitionsbegehren medizinisch vorstellig wurden, mit Kontrollgruppen des biologischen Geschlechts und Alters verglichen.

Die ForscherInnen fanden heraus: Jugendliche, die aufgrund von Geschlechtsidentitätsproblemen an eine Genderambulanz überwiesen wurden, wiesen sowohl vor der Überweisung mit 45,7 Prozent (Vergleichsgruppe nur 15 Prozent)) als auch mehr als  2 Jahre nach der Überweisung (61,7 Prozent gegenüber 14,6 Prozent) eine deutlich höhere psychiatrische Morbidität auf als die Kontrollgruppe.

Nach 2010 überwiesene Jugendliche wiesen sowohl vor (47,9 Prozent vs. 15,3 Prozent) als auch mehr als 2 Jahre nach (61,3 Prozent vs. 14,2 Prozent) der Überweisung einen höheren psychiatrischen Versorgungsbedarf auf als frühere Kohorten. Bei Jugendlichen, die sich einer medizinischen Geschlechtsangleichung unterzogen hatten, nahmen psychische Erkrankungen während der Nachbeobachtungszeit deutlich zu – von 9,8 Prozent auf 60,7 Prozent bei feminisierender Geschlechtsangleichung und von 21,6 Prozent auf 54,5 Prozent bei maskulinisierender Geschlechtsangleichung. Nach Abzug vorangegangener psychiatrischer Behandlungen wiesen alle im Rahmen einer Geschlechtsangleichung überwiesenen Jugendlichen ein ähnlich erhöhtes Risiko für psychiatrische Erkrankungen auf, das etwa dreimal höher war als bei weiblichen Kontrollpersonen und fünfmal höher als bei männlichen Kontrollpersonen.

Trans und psychische Erkrankungen

Die Studie kommt zum Schluss, dass schwere psychiatrische Erkrankungen bei Jugendlichen häufiger auftreten, die Probleme mit ihrer Geschlechtsidentität haben. Und sie scheinen bei denjenigen, die nach dem Anstieg der Überweisungen an Genderambulanzen ab 2010 überwiesen wurden, noch häufiger vorzukommen. Der Bedarf an einer psychiatrischen Betreuung geht nach einer medizinischen Geschlechtsangleichung nicht zurück. Dabei war das bei den BefürworterInnen des gender-affirmativen Vorgehens immer das Kernargument, um Pubertätsblockade und gegengeschlechtliche Hormone zu rechtfertigen.

Die an der aktuellen Studie beteiligte Psychiaterin Riittakerttu Kaltiala spricht seit einigen Jahren offen über diese Beobachtungen, die sie in ihrer Arbeit mit geschlechtsdysphorischen Kindern und Jugendlichen machte. Sie stellte fest, dass die affirmative Behandlung nicht, wie versprochen, die psychischen Leiden ihrer jungen PatientInnen nachhaltig linderten. So sorgte sie schließlich für eine systematische Überprüfung der medizinischen Evidenz für das gender-affirmative Behandlungsmodell, die so negativ ausfiel, dass Finnland ab 2019 zum ersten Land weltweit wurde, was wieder vorrangig auf Psychotherapie anstatt Pubertätsblockade setzt.

Transaktivista verleumdet Studienergebnisse

Doch Transaktivistas wollen von solchen Daten bis heute nichts wissen. Stattdessen mühen sie sich kräftig, diese zu diskreditieren. Im Falle der finnischen Studie ist die Hamburger Psychotherapeutin und in der dgti e.V. engagierte Transaktivistin Cornelia Kost eifrig zur Stelle. In ihrem Blog behauptet Kost, dass die Studie „methodische Schwächen“ sowie „selektive theoretische Rahmungen und Schlussfolgerungen, die über die Aussagekraft der Daten hinausgehen“ aufweise. Kaltiala folge einseitig „einem Forschungsprogramm, das psychische Komorbiditäten als primären Erklärungsfaktor für Risiken betont […]“.

Ginge es nach Kost, soll man die Erkenntnisse aus Finnland außen vorlassen:

„Die Studie ist damit nicht nur ein wissenschaftlicher Beitrag, sondern Teil eines transnationalen Diskurses, der die medizinische Versorgung von trans Jugendlichen grundlegend verschlechtert.“ 

Cornelia Kost ist in ihrer Weigerung, unangenehme Fakten beiseitezuschieben, keine Ausnahme. Es wird in der immer noch international wichtigen Referenz für den medizinischen Umgang mit Trans, der WPATH vorgelebt, obwohl das Ansehen dieser Organisation zunehmend bröckelt.

Kein kritischer Diskurs erwünscht

Wie der Journalist Benjamin Ryan in einem lesenswerten Beitrag zu den unrühmlichen Entwicklungen schreibt, wurden KritikerInnen am gender-affirmativen Vorgehen über die Jahre rausgemobbt. Ryan wertete mehrere Videomitschnitte von WPATH-Konferenzen aus:

„Ich habe keine substanziellen Diskussionen darüber miterlebt, ob die Behandlungskriterien eingeengt werden sollten, um diejenigen auszusortieren, für die eine solch radikale Veränderung ihres Körpers ein katastrophaler Fehler wäre. Für Fachkräfte innerhalb der Echokammer der Geschlechtermedizin muss es ein echter Schock sein, wenn Außenstehende Einwände gegen ihre Methoden erheben. Denn auf den Konferenzen, die ich beobachtet habe, setzten sich diese Fachleute ihren Theorien keinen gegensätzlichen Standpunkten aus. Selbst als Gedankenexperiment gingen sie fast nie auf die Argumente ihrer Gegner ein.“

Ob Kost oder WPATH: Wer gegen jede Evidenz umstrittene Behandlungsmodelle für sakrosankt erklären will, auch per Gesetz, muss sich nicht wundern, wenn die Gegenwehr kommt und wie im Falle der Therapeutin Chiles gegen das Konversionstherapieverbot in Colorado Erfolg hat.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


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