Neue Veröffentlichungen kritisieren die internationalen Trans-Leitlinien (WPATH SOC8) und die deutsche S2k-Leitlinie als mangelhaft, warnen vor Risiken für Minderjährige und fordern mehr Sorgfalt bei medizinischen Entscheidungen. Keine der kritisierten Leitlinien wird Ärzte und Therapeuten im Zweifel vor möglichen Schadensersatzforderungen schützen.

Blick auf das NYU Langone Medical Center in New York, 2018, Symboldbild für Artikel "Trans-Leitlinien: Von mangelhafter Qualität"
Das NYU Langone Medical Center in New York während des Pride Months 2018. 2026 wurden gender-affirmative Behandlungen für Kinder und Jugendliche gestoppt (Foto: Wikimedia).

23. Februar 2026 | Till Randolf Amelung

Die Standards of Care (SOC) der World Professional Association for Transgender Health (WPATH) gelten für die medizinische und psychotherapeutische Behandlung in Sachen „Trans“ international als maßgeblicher Referenzpunkt – für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche gleichermaßen. In ihrer achten, 2022 veröffentlichten Fassung wird bei Minderjährigen ein gender-affirmatives Vorgehen inklusive Einsatz von Medikamenten zur Pubertätsblockade empfohlen. Altersgrenzen für medizinische Eingriffe gibt es nicht – sie wurden damals auf politischen Druck aus der Gesundheitsbehörde der vormaligen US-Regierung Joe Bidens wieder gestrichen.

Kritik an internationaler Trans-Leitlinie

Nun wurde eine Studie veröffentlicht, die diesen SOC 8 eine mindere Qualität bescheinigen. Untersucht wurde die Qualität der Leitlinie aus der Perspektive von Gesundheitsdienstleistern für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie sowie von Leitlinienmethodikern.

Die Studie stellte erhebliche Mängel in den WPATH-Standards fest: mangelnde Stringenz bei der Entwicklung, möglicherweise beeinträchtigte redaktionelle Unabhängigkeit und eingeschränkte Anwendbarkeit. Das Forscherteam dazu:

„Es ist wichtig, zwischen der Qualität der Evidenzbasis und der Qualität der Methodik zur Entwicklung von Leitlinien zu unterscheiden. Auch wenn in einigen klinischen Bereichen, darunter Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen, die Evidenzbasis begrenzt ist oder sich noch weiterentwickelt, schließt dies die Entwicklung hochwertiger Leitlinien nicht aus.“

Weiter heißt es:

„Die SOC8 der WPATH, die in viele Sprachen übersetzt wurde, gilt als die weltweit einflussreichste in diesem Bereich. Unsere Analyse hat jedoch erhebliche Mängel in ihrer Entwicklung aufgezeigt, insbesondere einen Mangel an wissenschaftlicher Genauigkeit und eine undurchsichtige Handhabung von Interessenkonflikten, was das Vertrauen in diese Empfehlungen untergraben könnte. Gesundheitsdienstleister, Verbände und politische Entscheidungsträger sollten bei der unkritischen Übernahme oder Befürwortung von SOC8 Vorsicht walten lassen. Die methodischen Einschränkungen der Leitlinien könnten die Bereitstellung einer optimalen Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Jugendliche behindern.

Unsere Studie ergab auch, dass die Anwendbarkeit der Leitlinien zur Unterstützung der klinischen Praxis begrenzt war. So befürwortet SOC8 zwar eine umfassende Beurteilung von transidentifizierten Jugendlichen, versäumt es jedoch, die notwendigen Ressourcen, Instrumente oder Anleitungen zur Überwindung der Hindernisse für solche Beurteilungen bereitzustellen. Die Herausforderungen bei der Umsetzung, Überwachung und Überprüfung von SOC8 könnten möglicherweise zu unbeabsichtigten negativen Ergebnissen oder einer unzureichenden Versorgung führen.“

Deutsche S2k-Leitlinie und SOC 8

Auch die deutsche S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – Diagnostik und Behandlung“ bezieht sich positiv auf das WPATH-Dokument, ähnelt diesem in Teilen stark, wie Kimberley Tietz, Juristin am Lehrstuhl für Medizinrecht an der Universität Halle, feststellte:

„Des Weiteren steht im Fokus der Debatte die starke Orientierung an den Standards of Care in der achten Version der WPATH 102. Nicht nur inhaltlich, sondern teilweise auch vom Aufbau und Wortlaut selbst, soweit man ihn ins Englische übersetzt, ähnelt der Text der Leitlinie dem der SOC8 [..].“

Diese deutsche Leitlinie indes ist ebenfalls umstritten. Kritiker wie beispielsweise Florian Zepf vom Universitätsklinikum Jena bewerteten das deutsche Pendant so:

„Die gesamte Argumentation, welche Minderjährigen eine Pubertätsblockade und/oder eine Hormongabe erhalten sollten, beruht daher auf einer unklaren Differenzierung, die in der klinischen Praxis nicht anwendbar ist. Es gibt keine gültigen Kriterien, anhand derer man diese besonderen Gruppen im Voraus angemessen identifizieren könnte, und die Geschlechtsinkongruenz als Diagnose bei jungen Menschen ist nicht so stabil, wie in diesen Leitlinien dargestellt.“

Risiken für Ärzte und Therapeuten

Weder die Leitlinie der WPATH noch die deutsche S2k ist in dieser Form einfach im klinischen Alltag einsetzbar. Stattdessen hat die erste erfolgreiche Schadensersatzklage einer detransitionierten jungen Frau Ende Januar in den USA deutlich gemacht, wie riskant es für Ärzte und Psychotherapeuten sein kann, sich an schlechten Leitlinien zu orientieren. Der Verweis auf das Befolgen von Leitlinien schützt nicht davor, in Regress genommen zu werden. So kostete die mangelnde Sorgfalt vor einer Mastektomie an einer damals Sechzehnjährigen den verantwortlichen Chirurgen und den Psychotherapeuten heute rund zwei Millionen Dollar Schmerzensgeld.

Juristin Tietz beurteilt die Situation der deutschen Leitlinie:

„Auch die neue S2k-Leitlinie vermag nicht über die bestehenden fachlichen Differenzen und Unsicherheiten bzgl. der Evidenz hinweg einen neuen Standard zu setzen, der einen primär affirmativen Ansatz vorschreibt. Fehlt es an einem standardgemäßen Vorgehen ist die Sorgfalt eines vorsichtigen Behandelnden einzuhalten. Das heißt nicht, dass körpermodifizierende Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung bei Minderjährigen grundsätzlich nicht mehr medizinisch vertretbar sind, sondern, dass zum jetzigen Zeitpunkt alternative Behandlungen, wie die vordergründige Konzentration auf psychologische Unterstützungsmaßnahmen, gleichermaßen vertretbar sind und der Arzt bei der Entscheidung im Einzelfall besondere Vorsicht walten lassen muss.“

Strafrechtliche Risiken

Eine Einschätzung der Juristin Liane Wörner, ihrer Kollegin Alexandra Windsberger und des Psychiaters Veit Roessner hinsichtlich einer strafrechtlichen Beurteilung angesichts des derzeitigen Kenntnisstandes über die eklatanten Schwächen des gender-affirmativen Modells nimmt Risiken einer Behandlung mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen für die Fortpflanzungsfähigkeit der jungen Menschen in den Fokus.

Darin wird vor Risiken gewarnt:

„Mangels stabiler Datenlage unterfällt dabei zwar die Gabe von sog. Pubertätsblockern selbst dem ausnahmslosen Sterilisationsverbot des § 1631c BGB im Zweifel (noch) nicht. Allerdings verbleibt ein erhebliches Strafbarkeitsrisiko, weil mit der nahezu stetig folgenden Weiterbehandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit droht. Das bleibt letztlich geeignet, die Voraussetzungen eines Gefahrverwirklichungszusammenhangs einer schweren Körperverletzung mit Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB) zu begründen.“

Klagewelle nicht ausgeschlossen

Das gender-affirmative Vorgehen bei Kindern und Jugendlichen ist – trotz befürwortender nationaler und internationaler Leitlinien – sehr klageanfällig. In den USA werden nach dem ersten erfolgreichen Prozess weitere folgen: Mit Luka Hein und Chloe Cole bekommen zwei vielbeachtete Fälle nun für 2027 ebenfalls Gerichtstermine. Unterdessen stellen landesweit immer mehr Kliniken gender-affirmative Behandlungsangebot für Minderjährige ein, zuletzt NYU Langone Health.

Nach allem, was über die deutsche Leitlinie und ihre Schwächen bekannt ist, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch hierzulande Fälle von gender-affirmativ Behandelten auftauchen, die vermeidbare irreversible Schäden beklagen. Da mag es ihren Ärzten und Therapeuten ein Trost sein, dass Schadensersatzzahlungen in Deutschland oftmals nicht US-amerikanische Höhen erreichen.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.