Ein geleaktes Fortbildungsvideo und ein verlorener Rechtsstreit: Die Psychotherapeutin Sabine Maur tritt von ihren Spitzenämtern in der Psychotherapeutenkammer zurück. Sie gehört zu den wichtigsten Verfechterinnen gender-affirmativer Behandlungen inklusive Pubertätsblockern und hat auch eng mit Transverbänden zusammengearbeitet. Diese verlieren nun eine Fürsprecherin auf einflussreichen Positionen.

Eine Statue der Göttin Justitia. Symbolbild für Artikel "Nach Video-Leak und Gerichtsurteil: Sabine Maur tritt von Spitzenämtern zurück"
Die Göttin Justitia ziert viele Gerichtsgebäude. Sabine Maur war sie in ihrem Verfahren gegen Rona Duwe jedoch nicht gewogen (Foto von Philippe Oursel auf Unsplash).

24. März 2026 | Till Randolf Amelung

Es ist ein Paukenschlag zum Wochenbeginn: Sabine Maur, Psychotherapeutin aus Mainz tritt von ihren Ämtern als Vorsitzende der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz sowie als stellvertretende Vorsitzende der Bundespsychotherapeutenkammer zurück. Maur gehört neben Georg Romer zu den AutorInnen der S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter“. In Deutschland ist sie, wie Romer auch, eine entschiedene Verfechterin des gender-affirmativen Modells mit Pubertätsblockern bei Kindern und Jugendlichen.

Krankenkassen und Non-Binarität

Auslöser für ihren nun erfolgten Rücktritt ist ein Videoclip, der seit September vergangenen Jahres vor allem im Kurznachrichtendienst X kursiert. Darin erörtert sie die Situation von Menschen, die sich als non-binär identifizieren und medizinische Leistungen im Rahmen einer Geschlechtsangleichung von einer gesetzlichen Krankenkasse finanziert haben wollen. Seit einem Bundessozialgerichtsurteil von 2023 ist klargestellt, dass Krankenversicherungen bei einer non-binären Geschlechtsidentität keine geschlechtsangleichenden Behandlungen übernehmen müssen.

Im Video sagt Psychotherapeutin Maur:

„Was Sie auch wissen müssen, was uns vor große Herausforderungen stellt ist, dass non-binäre Menschen ausgeschlossen sind von geschlechtsangleichenden Maßnahmen. Und etwa 30 Prozent der Transmenschen verorten sich als non-binär. Also das ist keine kleine Gruppe, von der wir hier reden, was es im Übrigen auch nicht rechtfertigen würde.

Und das führt zu der Situation – das wissen die Transmenschen natürlich, die zu uns kommen – dass sie uns entweder nichts davon erzählen, dass sie eigentlich non-binär sind. Was megaschade ist für eine gute Psychotherapie, wenn man sowas Wichtiges nicht einbeziehen kann. Oder sie haben so viel Vertrauen, dass sie es uns erzählen und dann dürfen Sie es aber nicht in Ihr Indikationsschreiben reinschreiben. Weil sonst automatisch die Ablehnung durch die Krankenkasse erfolgt. Jetzt dürfen wir aber als Psychotherapeutin natürlich auch nicht lügen.

Und ich sage Ihnen meine Lösung für dieses Problem: Ich habe nachgedacht und gedacht bei den binären Transmenschen hab ich ja auch nie ins Indikationsschreiben geschrieben, dass sie binär sind. Sondern da steht einfaach F.64 und dann muss ich aber auch nicht bei Non-Binären reinschreiben, dass sie non-binär sind. Dann hab ich nicht gelogen.  Ähm ja … . also das ist mein Wink mit dem Zaunpfahl. Für alle, die sich diese Frage auch stellen, ja. Aber es bringt uns wirklich in beknackte ethische Konflikte.“

Abmahnung gegen Rona Duwe

Maurs Aussagen lassen sich so verstehen, als wolle sie Tipps geben, wie man Krankenkassen austricksen kann. Der Videoclip wurde im September 2025 im Rahmen einer Online-Fortbildung für PsychotherapeutInnen aufgenommen worden, an der 44 PsychotherapeutInnen teilgenommen haben, wie die Streamerin „aaactcgcgcgcgcg“ auf Twitch berichtete. Allerdings ist dieser Mitschnitt ohne Maurs Einverständnis erfolgt. Maur versuchte nun, rechtlich gegen die Verbreitung mit Abmahnungen vorzugehen. Zu den EmpfängerInnen einer solchen Abmahnung gehörte auch die feministische Aktivistin Rona Duwe, nachdem diese das Video als Teil eines Threads auf X teilte.

Da sich Duwe weigerte, die Abmahnung zu unterschreiben landete der Fall schließlich vor dem Landgericht Berlin, wo Maur eine einstweilige Verfügung gegen Duwe erwirken wollte. Zuvor wurde bereits die Welt auf das Video mit den Aussagen Maurs aufmerksam und berichtete darüber, auch hier reagierte die Therapeutin mit Androhungen rechtlicher Schritte, wie es im Blatt hieß.

Duwe, die finanziell mit einem Crowdfunding von der Kampagnenplattform „Frauenheldinnen“ unterstützt wurde, ging Anfang März als Gewinnerin aus dem Prozess heraus. Das Gericht untersagte lediglich Formulierungen in einem Tweet auf X, die vorsätzliche Falschdiagnosen durch Maur nahelegten. Zugleich bewertete das Gericht laut Welt dieses Video als Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des Kunsturhebergesetzes.

Sabine Maur erklärt Rücktritt

Maur selbst äußerte sich über die Pressemeldung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz zu dem verlorenen Gerichtsprozess:

„Ein Mitschnitt meiner Äußerungen im Rahmen einer online-Fortbildung war Gegenstand von Presseberichten und eines von mir geführten Gerichtsverfahrens. Das Landgericht Berlin II hat in seinem Urteil vom 10. März insofern meiner Klage stattgegeben, als es der Antragsgegnerin strafbewehrt untersagt hat zu behaupten, ich würde Diagnosen falsch ausstellen. Doch zugleich hat das Landgericht Berlin II meine Äußerungen in berufsrechtlicher Hinsicht beanstandet und meine Vorbildfunktion betont. Laut dem Urteil hätte ich Zuhörer*innen das Vorgehen, ‚einen Hinweis auf die Non-Binarität (….) zu unterlassen‘, nahegelegt, um dadurch ‚den Ausschluss non-binärer Menschen von der Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen zu umgehen‘ und ‚eine Kostenerstattung zu erwirken.‘“

Weiter heißt es:

„Für mich ist klar: Wenn ich mich missverständlich äußere, übernehme ich dafür die Verantwortung. Auch, um Schaden von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und der Bundespsychotherapeutenkammer abzuwenden. Ich habe deshalb nach reiflicher Überlegung den Vorstand der LPK RLP und der BPtK darüber informiert, dass ich aus meinem Amt ausscheide.“

Rona Duwe kommentierte die aktuellen Entwicklungen um Maur gegenüber IQN:

„Ich habe mich sehr gewundert, dass Frau Maur einen Antrag einer einstweiligen Verfügung gegen mich angestrengt hat. Meiner Ansicht nach war relativ klar, dass es für sie sehr riskant ist, was sich nun bestätigt hat. Sie hat sich aber scheint’s sicher gefühlt. Ich halte das Urteil und den Rücktritt insgesamt für einen wichtigen Erfolg und ein starkes Signal und hoffe, dass dadurch auch in Deutschland eine Wende eingeleitet wird. Sie konnte in ihren bisherigen Positionen die Ausrichtung der Psychotherapie in Deutschland transgenderideologisch prägen. Das ist nun nicht mehr möglich.“

Kritik von Transverbänden

Trans- und Queerverbände reagieren empört, dass Maur keine Alternative zu einem Rücktritt gesehen hat. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e.V.) hat eng mit Maur zusammengearbeitet, die Therapeutin stand der dgti auch als Referentin für Fortbildungen zur Verfügung. Zum Rücktritt von Maur schreibt der Verband:

„Wir bedauern diesen Schritt zutiefst, bedeutet er doch den Verlust einer der wichtigsten unterstützenden Stimmen für unsere Arbeit. Ihr Rücktritt war weder sachlich notwendig noch rechtlich geboten und erfolgte vor dem Hintergrund eines öffentlichen und institutionellen Drucks, der auf einer rechtlich unzutreffenden und inhaltlich verkürzten Bewertung ihrer Äußerungen beruht.“

In der Stellungnahme von QueerNet Rheinland-Pfalz e.V. heißt es:

„Dieser Schritt ist letztendlich der traurige Ausgang einer langjährigen transfeindlichen Hetzkampagne, die nun ihren vorläufigen negativen Höhepunkt erreicht hat.“

Mit Maur ist in Deutschland eine Säule für Pubertätsblocker aus einflussreichen Ämtern weggebrochen, insofern mag die Erschütterung und die Wut der transaktivistischen Seite darüber nachvollziehbar sein. Doch Maur gehörte als Mitautorin der neuen Leitlinie für Minderjährige, die unter ihrem biologischen Geschlecht leiden, auch zu denjenigen, die skeptische und kritische Stimmen an chemischer Pubertätsblockade aus dem Diskurs drängten. Im Ausland ist längst offenkundig, dass das gender-affirmative Vorgehen bei Kindern und Jugendlichen medizinisch auf einer zu schwachen Evidenzbasis beruht. Der geleakte Mitschnitt aus einer Fortbildungsveranstaltung mit Maur kann auch als Signal gedeutet werden, dass unter ihren BerufskollegInnen einige die Verdrängung dieser Erkenntnisse nicht mehr schweigend hinnehmen wollen.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.