Blog Archiv

Zum Eklat um Boris Palmer: Dabei sagt er doch nur das Zutreffende

Boris Palmer und der Transaktivismus – sie werden nicht mehr miteinander warm. Ein Kommentar zu einem Shitstürmchen.

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer 2019 bei der Eröffnung eines Schokoladenfestivals
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer 2019 bei der Eröffnung eines Schokoladenfestivals (Foto: Reinhard Kraasch auf Wikimedia)

19. März 2026 | Jan Feddersen

Jetzt gibt es sogar eine Petition gegen ihn, den überaus populären, gelegentlich sprachausrutscherischen Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer. Gefordert wird: „Keine Ämter für Boris Palmer!“

Kontroverses Interview?

Hintergrund: Palmer als Nicht-mehr-Grünen-Mitglied schien im Gespräch, in der neuen, nun von Cem Özdemir, Grünen-Mitglied in jeder Hinsicht, angeführten Landesregierung Baden-Württembergs, ein Ministeramt zu übernehmen. Dann gab der Tübinger OB der offen queerkritischen Journalistin Judith Sevinç Basad ein Interview in Form eines Podcast-Gesprächs.

Auf die sachlich, keineswegs aggressiv gestellte Frage nach der Vielfalt der Geschlechter erklärte Palmer, „biologisch“ gäbe es nur zwei Geschlechter. Zudem sagte er: „Wenn Sie über Geschlechter im Sinne von sozialen Konstrukten reden, kann es unendlich viele geben, denn die Fantasie des Menschen ist quasi unbegrenzt.“ und sagte u.a. auf die Frage, ob er einverstanden sei mit dem Hinweis der früheren (grünen) Familienministerin Lisa Paus, dass Transfrauen Frauen seien.

Darauf sagte er:

„Trans* Frauen sind Menschen, die als Mann geboren wurden und dann auf welchem Weg auch immer entschieden haben, die Rolle einer Frau zu leben. Das ist legitim. Daran gibt’s nichts auszusetzen. Das ist auch nicht unmoralisch und auch nicht verwerflich und darf nicht mit Diskriminierung beantwortet werden. Aber es macht halt den Unterschied, als Frau geboren zu werden, nicht weg. Da bleibt ein Unterschied.“

Boris Palmer empört Queers

Die queere Medienlandschaft empörte sich erwartungsgemäß. Das Szenemedium queer.de schrieb:

„Zuletzt profilierte sich der Kommunalpolitiker auch vermehrt mit transfeindlichen Anspielungen und Äußerungen und sprach schon 2023 trans Frauen ab, Frauen zu sein.“

Schwulissimo behauptete:

„Diese Äußerungen stießen in Politik und Zivilgesellschaft auf breite Ablehnung und verstärkten den Druck, Palmer keine Regierungsrolle zu übertragen. Die Grüne Jugend sowie zahlreiche LGBTIQ+-Aktivistinnen und -Aktivisten forderten öffentlich, Palmer solle in Baden-Württemberg kein Amt übernehmen.“

Wahr ist: Boris Palmer spricht das naturwissenschaftlich Zutreffende aus, er ist kein Geschlecht-ist-ein-Spektrum-Esoteriker, aber worauf es hier ankommt, ist folgender Punkt: Der Tübinger OB möchte nicht Transmenschen diskriminiert sehen, im Gegenteil, er ist für die Regenbogenflagge – und er vermutet (zurecht), dass identitäre Fragen von jedem Menschen unterschiedlich beantwortet werden.

Mehrheit gegen Geschlechteresoterik

Aber ist das, wie die Petition nahelegt, Hetze, transphob oder sonstwie menschenverachtend? Nein, nicht ein bisschen. Palmer selbst schreibt auf Facebook:

„In der Parallelwelt dieser Aktivisten ist es aber so: Die Aussage ‚Transfrauen sind keine echten Frauen‘ ist queerfeindlich. Diese Aussage stößt in Politik und Zivilgesellschaft auf breite Ablehnung und verstärkt den Druck, mir keine Regierungsrolle zu übertragen. Nichts davon ist auch nur entfernt mit der Realität verbunden. Ich habe Cem Özdemir gesagt, dass ich in Tübingen bleibe werde, bevor das Interview publiziert wurde, in dem ich die Frage beantworte, ob Transfrauen Frauen sind.

In Politik war das einfach gar keine Thema. Und wo das publiziert wurde, sind von 1000 Kommentaren 950 zustimmend zu meiner Position. Wer so sich realitätsfremd aufführt, darf sich nicht wundern, wenn andere einen nicht verstehen. Wie wäre es, den Versuch zu machen, die Realität erstmal zu betrachten und dann weiter zu debattieren?“

Ich hätte nicht gedacht, dass ich einem (grünen, ob Parteimitglied oder nicht) wie Boris Palmer mal in dieser Weise zustimmen würde, aber hat er nicht recht?


Jan Feddersen ist Gründungsvorstand der Initiative Queer Nations und Redakteur für besondere Aufgaben bei der taz.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Wie Transaktivismus von uninformiertem Journalismus profitiert

Eine Lesung von Alice Schwarzer in Hamburg wird gestört, zuvor gab es mehrere Aufrufe gegen die Veranstaltung. Die Zeit sprach danach mit einer der Initiatorinnen der Aktion aus dem Transaktivismus. Das Interview zeigt, wie uninformierter Journalismus queerfeministische Narrative verstärkt, kritische Nachfragen unterlässt und wissenschaftliche Kontroversen ausblendet – mit spürbaren Folgen für öffentliche Debatten.

Deutsches Schauspielhaus, Kirchenallee, Hamburg, Symbolbild für Artikel "Wie Transaktivismus von uninformiertem Journalismus profitiert"
Deutsches Schauspielhaus in Hamburg (Foto: Wikimedia).

17. März 2026 | Till Randolf Amelung

Alice Schwarzer, Emma-Gründerin und streitbare Intellektuelle, war zum Internationalen Frauentag am 8. März im Deutschen Schauspielhaus Hamburg zu Gast. Dort wollte sie ihr neues Buch „Feminismus pur. 99 Worte“ vorstellen und mit dem Publikum ins Gespräch kommen. Allerdings wurde daraus nichts, da die Veranstaltung von einem queerfeministischen Mob gestört wurde.

Offene Briefe gegen Alice Schwarzer

Bereits im Vorfeld wurde gegen den Auftritt Schwarzers protestiert – mit einem Offenen Brief, den ein Bündnis aus feministischen und queeren Organisationen verfasste, darunter auch das Magnus Hirschfeld Centrum und der Hamburg Pride. In diesem Brief heißt es unter anderem:

„Am Feministischen Kampftag einer Stimme Raum zu geben, deren öffentliche Positionen vielfach als ausgrenzend gegenüber trans*Personen, Menschen muslimischen Glaubens und Menschen mit Flucht- und/oder Migrationsgeschichte wahrgenommen werden, widerspricht aus unserer Sicht den Grundsätzen eines intersektionalen Feminismus.“

An dieser Stelle kann schon einmal gesagt werden, dass „wahrgenommen werden“ nicht gleichbedeutend mit „faktisch ist es so“ angesehen werden sollte. Es gab auch noch ein Protestschreiben, das rund 340 Beschäftigte von Theatern verfassten. Diese forderten, Schwarzer auszuladen, weil diese seit Jahren gegen die Selbstbestimmung von trans Personen und Sexarbeiterinnen kämpfen würde. Auch dies ist faktisch falsch – man kann es in Schwarzers eigenem Blatt nachlesen.

In einem anschließenden Interview mit der Zeit berichtete Schwarzer, wie sie den queerfeministischen Bühnensturm erlebte: „Sie versuchten, mich von der Bühne zu jagen.“ Einen kleinen Eindruck vermittelt beispielsweise ein Videoclip von der linksautoritären Gruppe Pride Rebellion Hamburg, die zum Netzwerk von Young Struggle gehört – der Jugendorganisation der türkischen Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei.

Interview mit Transaktivistin

Doch nicht nur Schwarzer wurde interviewt, auch eine der Aktivistas, die den Offenen Brief lancierten. Das Interview mit Saskia Tsitsigias vom Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg führt jedoch vor allem exemplarisch vor, wie Journalisten es im Umgang mit Transaktivisten nachgerade versäumen, dort kritisch nachzuhaken, wo es notwendig wäre.

Insbesondere folgende Passage im Interview zeigt auf, wo konkreteres kritisches Nachfragen und Konfrontieren mit aktuellen Entwicklungen notwendig gewesen wäre:

ZEIT: Schwarzer wehrt sich gegen das Selbstbestimmungsgesetz – in ihren Worten: das „Transgesetz“ –, das 2024 die Rechte für trans, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen gestärkt hat. Aus ihrer Sicht macht es das Gesetz den Menschen zu einfach, ihr Geschlecht zu wechseln. Schwarzer schreibt, der Gesetzgeber interpretiere „Geschlechtsrollen-Abweichungen nicht etwa als berechtigte Selbstbestimmung eines Menschen“, sondern als „Zeichen, dass dieser Mensch im falschen Körper ist“. Sind das nicht berechtigte Ansichten, die es zu diskutieren lohnt?

Tsitsigias: Nein, da sehe ich wenig Lohnenswertes. Wissenschaftlich sind diese Argumente ausgiebig geprüft und als unzutreffend bewertet worden. Die Reduktion von Geschlechtsidentität auf einen Rollenkonflikt widerspricht dem wissenschaftlichen Konsens. Die Weltgesundheitsorganisation unterscheidet strikt zwischen Identität, Rolle und medizinischer Indikation. Das Selbstbestimmungsgesetz regelt im Übrigen ausschließlich die rechtliche Anerkennung, so wie es Menschenrechtsorganisationen zum Schutz vor Diskriminierung ausdrücklich empfohlen haben.

Illusionen des Transaktivismus

JedeR JournalistIn hätte auf diese Aussage umgehend bemerken bzw. nachfragen müssen: Ist wissenschaftlich wirklich alles geprüft? Sind die transaktivistischen ‚Wissenschaften‘ nicht weltweit nie etwas anderes als kontrafaktische Mindermeinungen gewesen? Es ist eben nichts ausgiebig geprüft worden, wie Tsitsigias behauptet: Zum Selbstbestimmungsgesetz gab es keine sorgfältige Rechtsfolgenabschätzung. Ein Ergebnis davon ist nun zum Beispiel Marla-Svenja Liebich (IQN berichtete mehrfach).

Ebenfalls unberechtigterweise vom Tisch gewischt werden von Tsitsigias Überschneidungen von Trans mit anderen Problemen. Ein auffälliger Anstieg an biologischen Mädchen und Frauen, die eine Transition wollen, ist international inzwischen gut dokumentiert. Auch in der Zeit wurde zu der Problematik im vergangenen Jahr die Hamburger Psychotherapeutin Saskia Fahrenkrug interviewt, die den Trend bestätigte. Vielleicht hätte sich Tsitsigias‘ Interviewer für die inhaltliche Vorbereitung besser mal vorher redaktionsintern kundig gemacht.

Eine schlüssige Erklärung gibt es für den starken Anstieg von biologisch weiblichen Transitionswilligen noch nicht. Gerade das sorgt nun dafür, dass im Ausland ein gender-affirmatives Vorgehen zunehmend in der Kritik steht und insbesondere bei Minderjährigen wieder aufgegeben wird. Entsprechende medizinische Leitlinien in Sachen „Trans“ offenbaren sich außerdem als von minderwertiger Qualität. In den USA war überdies Anfang Februar 2026 eine junge Frau, die detransitioniert ist, mit einer Schadensersatzklage wegen Behandlungsfehler aufgrund einer zu voreilig durchgeführten Mastektomie im Teenageralter erfolgreich.

Die biologischen Geschlechter

Im Interview sagt Tsitsigias auch dies:

„Aus meiner Sicht läuft ihre Argumentation darauf hinaus, geschlechtliche Vielfalt abzuwerten oder zurückzudrängen; das ist eine politische Position, die ich klar ablehne.“

Es wird nicht weiter konkretisiert, was mit „geschlechtlicher Vielfalt“ gemeint ist. Üblicherweise geht es jedoch nicht nur um Geschlechterrollen, sondern auch um das biologische Geschlecht, wenn dieser Begriff ins Feld geführt wird. In der von Schwarzer herausgegebenen Emma war 2022 ein Interview mit Biologin und Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard zu lesen. Darin bezeichnete sie die Vorstellung von mehreren biologischen Geschlechtern als „Unfug“.

Dieser Standpunkt ist nicht nur der einer alten, weißen Frau, sondern wie man an einer aktuellen Auseinandersetzung in einem Fachjournal sieht, ist auch dieses Thema wissenschaftlich längst nicht im Sinne der Queerfeministas entschieden. Im November 2025 veröffentlichte der US-amerikanische Biologe und vehemente Kritiker queerfeministischer Ideologie Colin Wright im Journal Archives of Sexual Behavior seine Ausführungen, warum es nur zwei biologische Geschlechter gibt, die anhand der Gameten unterschieden werden.

Im März 2026 antwortete darauf nun Dana Mahr, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Karlsruher Institut für Technologie. Mahr ist in der Debatte wahrlich keine Unbekannte, hatte sie sich doch 2022 in Sozialen Medien maßgeblich am Shitstorm gegen die Berliner Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht beteiligt. Im aktuellen Artikel behauptet Mahr:

„Das Beharren auf einer einzigen biologischen Wahrheit hat tiefgreifende normative Auswirkungen. Wright behauptet, dass definitorische Klarheit ‚wissenschaftliche und gesellschaftliche Vorteile‘ biete, doch welche Gesellschaft und wessen Wissenschaft damit gemeint sind, bleibt ungesagt. In der Praxis untermauert ein rigider Essentialismus in Bezug auf das Geschlecht oft ausgrenzende Normen. Wenn beispielsweise politische Entscheidungsträger oder Gerichte sich auf die ‚Wissenschaft‘ berufen, um die Rechte von Transgender-Personen einzuschränken, bedienen sie sich derselben Logik eines starren Binärsystems, für die sich Wright einsetzt.“

Wrights Fachkollegin Carole Hooven kommentierte die Debatte im Journal auf dem Kurznachrichtendienst X:

„Ein Punkt, den Mahr in ihrer Antwort auf @SwipeWright [Colin Wrights X-Account, Anm. d. Red.]  übersieht, ist, dass Fakten allein weder Diskussionen unterbinden noch politische Entscheidungen diktieren. Menschen entscheiden, wie Fakten genutzt werden, und demokratische Entscheidungsfindung beruht auf geteilten Fakten und offener Debatte, nicht darauf, manche Fakten als zu heikel für eine Diskussion zu erklären.“

In Deutschland erfährt man von diesen Entwicklungen leider kaum etwas, was vorrangig an Nichtberichterstattung in den Medien liegt. Man fragt sich: Warum ist das so?


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Sprechakt-Frau Marla-Svenja Liebich: Die Posse geht weiter

Ein rechtsextremer Aktivist nutzt das Selbstbestimmungsgesetz für provokante Namens- und Geschlechtsänderungen. Der Landkreis Saalekreis geht nun gerichtlich dagegen vor. Drei JuristInnen erklären, warum die Hürde für den Nachweis von Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes hoch sein könnte.

Das Gebäude des Amtsgerichts Halle, Symbolbild für Artikel "Sprechakt-Frau Marla-Svenja Liebich: Die Posse geht weiter"
Der Sitz des Amtsgerichts Halle (Foto: Catatine auf Wikimedia).

13. März 2026 | Till Randolf Amelung

Es ist der wohl umstrittenste Ergebnis eines Geschlechtswechsels per Sprechakt nach dem Selbstbestimmungsgesetz: Marla-Svenja Liebich, ein rechtsextremistischer Aktivist, der vorher unter dem Namen Sven Liebich bekannt war, änderte im November 2024 seinen Vornamen und Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich. 2025 wurde Liebich gerichtlich wegen Volksverhetzung und übler Nachrede verurteilt, eine Haftstrafe anzutreten. Es wird gemutmaßt, dass er das Selbstbestimmungsgesetz nutzte, um einen Haftplatz in einer Frauen-JVA einzufordern. Oder um zumindest einen Haftantritt hinauszuzögern. Als er im August die Haft in der Frauen-JVA Chemnitz antreten sollte, tauchte der Rechtsextremist kurzerhand unter und konnte bis heute nicht gefasst werden.

Divers und Anne Frank

Nun wurde bekannt, dass er seinen Geschlechtseintrag erneut ändern möchte – dieses Mal zu „divers“ – und den Vornamen „Anne Frank“ führen will. Der mehr als offensichtliche Verweis auf die im Alter von 16 Jahren im KZ Bergen-Belsen verstorbene und posthum durch ihr hinterlassenes Tagebuch berühmt gewordene deutsche Jüdin Anne Frank, ist eine schauderhafte Angelegenheit. Aber: Liebich darf das.

Der Namens- und Geschlechtseintragswechsel ist ein Ergebnis des Sprechakt-Gesetzes, vor dem Kritikerinnen und Kritiker – darunter auch der Autor selbst – immer wieder vehement gewarnt haben, als das Selbstbestimmungsgesetz als Vorhaben der Ampel-Koalition unter Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bekannt wurde. Dieses Gesetz ermöglicht eine Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrag per Selbsterklärung auf dem Standesamt und ohne Gutachten oder andere Nachweise, dass tatsächlich eine Transidentität oder Intersexualität vorliegt. Bis heute ist von den PolitikerInnen, die das Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg brachten, jedoch kein Wort der Einsicht zu vernehmen, hier einen Fehler gemacht zu haben.

Landkreis gegen Sprechakt-Ergebnis von Liebich

Jetzt geht der Landkreis Saalekreis, zu dem Liebichs Wohnort gehört, gerichtlich gegen den selbstbestimmten Sprechakt des Rechtsextremisten vor. Laut eines MDR-Berichts „hat der Kreis im Dezember 2025 beim Amtsgericht Halle beantragt, die Änderungen von Geschlecht und Namen der rechtsextremen Person Liebich rückgängig zu machen“.

Weiter heißt im MDR-Artikel:

„Dokumenten zufolge, die MDR Investigativ vorliegen, geht der Saalekreis davon aus, dass Liebich das Selbstbestimmungsgesetz delegitimieren, den Staat vorführen und Transmenschen diffamieren wolle. Dass Liebich sich selbst nicht mehr als männlich identifiziert, bezweifelt der Landkreis in seinem Antrag ausdrücklich. Als Belege führt der Kreis nach MDR-Informationen unter anderem Auszüge aus einer Rede Liebichs von 2023 sowie Social-Media-Postings an.“

Drei juristische Einschätzungen

Doch reicht das, um Liebichs Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags per Selbstbestimmungsgesetz gerichtlich rückgängig machen zu lassen? IQN hat drei JuristInnen um ihre Einschätzung gebeten:

Arnd Diringer, Publizist und Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg antwortete:

„Dass Liebich den Namen ‚Anne Frank‘ wählen will, empfinde ich als zutiefst widerlich. Aber das ist eine moralische Wertung. Der ‚Geschlechtswechsel‘ entspricht den Vorgaben des Selbstbestimmungsgesetzes. Der Gesetzgeber hat – allen Warnungen zum Trotz – bewusst und gewollt darauf verzichtet, ihn an irgendwelche Voraussetzungen zu knüpfen. Er steht damit jedermann unabhängig von seinen Motiven frei.“

Die an der Universität Konstanz lehrende Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Judith Froese, schrieb:

„Die Berichtigung eines Eintrags im Personenstandsregister ist gem. §§ 47 ff. Personenstandsgesestz (PStG) möglich. Einen Antrag auf Berichtigung können alle Beteiligten, das Standesamt und die Aufsichtsbehörde nach § 48 Abs. 2 PStG stellen. Das zuständige Amtsgericht hat dann darüber zu entscheiden, ob die vorhandene Eintragung – also im konkreten Fall die Eintragung des weiblichen Geschlechtseintrags und der weiblichen Vornamen – unrichtig ist. Die Entscheidung des Amtsgerichts Halle darf mit Spannung erwartet werden, denn soweit ersichtlich handelt es sich um den ersten Fall, in dem ein Gericht über die Berichtigung von Eintragungen auf der Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zu entscheiden hat.

Das Selbstbestimmungsgesetz verlangt für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen lediglich einer Erklärung der Person gegenüber dem Standesamt (§ 2 Abs. 1 S. 1 SBGG). Dieser Erklärung ist eine Versicherung darüber beizufügen, dass der gewählte Geschlechtseintrag dem selbst empfundenen Geschlecht am besten entspricht und dass der Person die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist (§ 2 Abs. 2 SBGG). Ob die Geschlechtsidentität tatsächlich von dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, wird vom Standesamt gerade nicht geprüft. Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung ohne Prüfkompetenz.

In der Gesetzesbegründung zum Selbstbestimmungsgesetz heißt es aber, dass das Standesamt die Eintragung In Fällen offensichtlichen Missbrauchs ablehnen können soll. Wann das allerdings vorliegt, ist schwierig zu sagen. Wenn eine Person nicht gerade kundtut, es nicht ernst zu meinen und nur spaßeshalber, zu betrügerischen Zwecken o.ä. eine solche Erklärung abzugeben, wird es kaum möglich sein, jemandem Missbrauch vorzuwerfen. Denn es ist ja erklärtes Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes, dass es allein auf die Selbstauskunft einer Person ankommt und gerade nicht auf die Fremdwahrnehmung durch andere. Es wird in dem Verfahren vor allem darauf ankommen, welche objektiven und konkreten Anhaltspunkte der Saalekreis für einen solchen Missbrauch vorbringen kann.“

Ähnlich sieht es auch Rechtsanwalt Jonas Jacob, der ebenfalls betont, der Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes müsse eindeutig nachgewiesen werden können:

„Nach meiner vorläufigen Einschätzung ist der Antrag des Landkreises nicht von vornherein komplett aussichtslos, seine Erfolgsaussichten erscheinen mir aber eher begrenzt.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist bewusst als reine Erklärungslösung ausgestaltet. Nach der amtlichen Begründung prüft das Standesamt grundsätzlich nicht, ob die Geschlechtsidentität tatsächlich vom bisherigen Registereintrag abweicht; insoweit handelt es sich um eine gebundene Entscheidung ohne Prüfkompetenz.

Allerdings lässt dieselbe Gesetzesbegründung eine Ablehnung bei offensichtlichem Missbrauch zu, also bei objektiven und konkreten Anhaltspunkten dafür, dass die Erklärung im Scherz, zu betrügerischen Zwecken oder sonst nicht ernsthaft abgegeben wird.

Für falsche Eintragungen verweist sie zudem ausdrücklich auf die registerrechtliche Berichtigung nach §§ 46, 47 PStG; für gerichtliche Berichtigungen ist § 48 PStG einschlägig. Prozessual geht es also nicht um eine freie nachträgliche Inhaltskontrolle der Geschlechtsidentität, sondern um eine Registerberichtigung; ein eigenständiges Verfahren, das lediglich die Rechtswidrigkeit einer früheren standesamtlichen Entscheidung feststellen würde, sieht das Personenstandsrecht nicht vor. Rechtsschutz erfolgt vielmehr über das Berichtigungsverfahren nach § 48 PStG, das auf die Korrektur eines unrichtigen Registereintrags gerichtet ist.

Entscheidend dürfte deshalb sein, ob sich gerichtsfest nachweisen lässt, dass die damalige Erklärung nicht ernsthaft war, beziehungsweise die Eigenversicherung inhaltlich falsch war. Gerade darin liegt die hohe Hürde. Für Berichtigungen abgeschlossener Registereinträge verlangt die Rechtsprechung strenge Anforderungen und vollen Beweis. Aus diesen Maßstäben folgt meines Erachtens, dass politische Provokation oder ein öffentlich widersprüchliches Auftreten für sich genommen regelmäßig noch nicht genügen; erforderlich wären belastbare, möglichst zeitnahe objektive Belege für Scherz, Täuschung oder reine Inszenierung.

Hinzu kommt, dass das SBGG den Strafvollzug gerade nicht regelt. Nach den offiziellen Erläuterungen der Bundesregierung muss sich die Unterbringung von Gefangenen nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren, sondern an Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechten aller Betroffenen. Selbst wenn die Haftfrage ein Motiv gewesen sein sollte, folgt daraus also nicht automatisch die Unrichtigkeit des Personenstandseintrags.

Mein Fazit wäre daher: Juristisch vertretbar ist ein solcher Angriff nur über das Personenstandsrecht und mit einer sehr klaren Beweislage. Ohne objektive Nachweise dafür, dass die Erklärung von Anfang an nicht ernsthaft abgegeben wurde, halte ich die Erfolgschancen eher für überschaubar.“


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Manifester Transschwurbel zum Frauentag

Die taz veröffentlicht zum Internationalen Frauentag ein Manifest von Transaktivisten, welches eine Hormonersatztherapie ohne ärztliche Kontrolle propagiert. Warum eine solche gesundheitliche Risiken birgt und welche Rolle Medien dabei spielen sollten.

Cartoonhafte Illustration einer bunten, unordentlichen WG‑Küche mit Stickern und Schildern. Über der Spüle hängt ein Schild mit der Aufschrift „Patriarchy‑free zone – Schuhe aus, Gender reinlassen“. Vier Personen kochen gemeinsam: eine mit bedruckter Schürze, eine mit mehrfarbigen Haaren, eine balanciert Kochlöffel, Smartphone und eine Katze, eine hält ein leeres Notizbuch mit der Aufschrift „Rezepte & radikale Ideen“. Bunter, überzeichneter Zeichenstil. Symbolbild für Artikel Manifester Transschwurbel zum Frauentag
Sind WG-Küchen wirklich der geeignete Ort, um Medikamente wie Hormonpräparate anzumixen? (Foto: Erstellt mit Microsoft Copilot).

8. März 2026 | Till Randolf Amelung

„Die Hormone denen, die sie wollen!“, fordert ein Manifest des transaktivistischen „Bündnis Selbstbestimmung selbstgemacht“ zum Frauentagswochenende in der taz.  Dieser Text ist eine unverhohlene Werbung für eine Hormontherapie ohne ärztliche Indikationsstellung – in Transkreisen auch „DIY-HET“, also „Do-it-yourself-Hormonersatztherapie“ genannt.

Begründet wird dies mit Hürden im Gesundheitssystem, wobei das Pathos selbstverständlich nicht fehlen darf:

„Denn für immer mehr Trans*-Menschen stellt die selbstverantwortete Hormontherapie eine Alternative zur offiziellen Gesundheitsbürokratie dar. Nicht aus Spaß an der Freude, sondern aus Überlebenswillen. Es ist eine stille Revolution. Und dieses Manifest will ihr eine Stimme verleihen.“

DIY-Hormontherapie am Frauentag

Das gesamte Manifest strotzt jedoch nicht nur vor transaktivistischen Verzerrungen, sondern verbreitet auch noch extrem gesundheitsgefährdende Behauptungen. Diese beginnen schon mit der Glorifizierung einer selbstverordneten Hormontherapie. Bei einer ärztlich begleiteten Hormonbehandlung wird üblicherweise vor Beginn mittels Blutuntersuchung der Status quo einer Patientin (eines Patienten) erhoben und während der Hormontherapie regelmäßig überwacht. Ohne Blutuntersuchungen durch kundiges ärztliches Personal kann nicht sichergestellt werden, dass die Hormonpräparate passend dosiert sind sowie Mangelerscheinungen oder negative gesundheitliche Veränderungen rechtzeitig bemerkt werden.

Besonders wild ist jedoch der Aufruf, Hormonpräparate selbst herzustellen:

„Es ist schließlich nicht besonders schwierig, Hormone privat herzustellen, alle dafür nötigen Stoffe lassen sich leicht und günstig aus China importieren. Auch für die Qualitätssicherung benötigt man nicht unbedingt Ärzt*innen oder eine Klinik. Trotzdem ist natürlich Vorsicht geboten und nicht alle Anbieter arbeiten professionell.“

Selbst gepanschte Medikamente

Man stelle es sich einmal vor: Künftig werden Hormonpräparate in den Teeküchen queerer Zentren oder linksautonomer WGs zusammengepanscht, anstatt in eigens dafür ausgestatteten pharmazeutischen Laboren, beispielsweise von Apotheken. Wobei die Hobbyköche sehr wahrscheinlich nicht einmal über eine entsprechende Ausbildung verfügen, um die Qualität der „günstig aus China“ importierten Bestandteile korrekt einschätzen zu können.

Von Laien selbst zusammengekochte Medikamente sind gefährlich für die eigene Gesundheit: Dosierungen der medizinisch wirksamen Stoffe sind sehr wahrscheinlich ungenau, wodurch in der Anwendung durch Über- oder Unterdosierung Schäden entstehen können. Es fehlt jede Qualitätskontrolle, wodurch auch Verunreinigungen eine Gefahr darstellen. Wenn man sich so manche WG-Küche in Erinnerung ruft, sollte es der letzte Ort sein, wo man Medikamente herstellt. Hinzu kommt: Die unlizenzierte Herstellung und der Vertrieb von solchen selbsthergestellten medizinischen Präparaten sind in den meisten Ländern, inklusive Deutschland, illegal.

Man fragt sich bereits an dieser Stelle: Warum veröffentlicht ein journalistisches Medium wie die taz dieses Pamphlet, was individueller Gesundheitsgefährdung Vorschub leistet? Wäre hier nicht die vielbeschworene Gatekeeper-Funktion im Journalismus nötig gewesen, anstatt sich unkritisch als Plattform für haarsträubende Behauptungen und Handlungsempfehlungen herzugeben?

Geteilte Gesundheitsrisiken

Die Verfassenden propagieren nicht nur die eigene Herstellung medizinischer Präparate, sondern auch die heimliche Weitergabe von Hormonmedikamenten, die andere legal verordnet bekommen haben:

„Wenn die Gesundheitsversorgung unter dem Vorwand der Neuartigkeit zu Fall gebracht wird, gehen wir einen neuen Weg. Er beginnt damit, freundschaftlich auszuhelfen, wenn ein Mensch die Hormontabletten zu Hause vergessen hat. Er wird beschritten, wenn ein Mensch nach einem Präparatewechsel nicht verwendete Hormone weitergibt. Oder wenn eine Mutter in der Menopause, ihrer Tochter das Estradiol-Gel weitergibt.“

Auch hier gilt, dass dies mit großen Risiken behaftet ist. Nicht nur, dass ohne ärztliche Begleitung keine optimale Dosierung sichergestellt wird, sondern wie ein Artikel in der Zeitschrift ÖkoTest aufklärt, werden in vielen Haushalten Medikamente nicht ordnungsgemäß gelagert. Das kann die Wirkung ebenfalls beeinträchtigen. Ein Handel als Privatperson mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist ohnehin strafbar.

Zahlreiche Gutachten?

Doch auch der Rest des transaktivistischen Hormon-Manifests ist fragwürdig. So wird beklagt, dass man für eine ärztlich verordnete und von den Krankenkassen bezahlte Hormontherapie „zahlreiche Gutachten und Schreiben von verschiedenen medizinischen Spezialist*innen“ bräuchte. Der wesentliche Referenzrahmen für einen krankenkassenfinanzierten Zugang zu gegengeschlechtlichen Hormonen ist die Begutachtungsanleitung „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F64.0)“ des Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

Demnach sind Sitzungen bei einem Psychotherapeuten, verbunden mit einem Befundbericht inklusive Diagnosestellung und Indikation für die Hormontherapie vorgesehen. Falls es sich dabei nicht um einen Psychiater, also Facharzt handelt, ist ein ergänzender Befund von einem solchen noch erforderlich. Hinzu kommt eine Indikationsstellung von einem Facharzt für Endokrinologie, d.h. für den Hormonstoffwechsel in einem breiten Sinn. Schließlich sollte noch ein Befund von einem Gynäkologen oder Urologen – je nach biologischem Geschlecht – hinzugefügt werden.

Verharmloste Risiken

Unter „zahlreich“ versteht man sicherlich etwas anderes und Untersuchungen bei Ärzten aus den genannten Fachgebiete vor einer gegengeschlechtlichen Hormontherapie sind sinnvoll. Schließlich gilt es, individuelle gesundheitliche Risikofaktoren zu erkennen. Von solchen Risikofaktoren ist im Manifest auffallend keine Rede.

Stattdessen heißt es – stark verharmlosend:

„Jede Nebenwirkung, unter der wir leiden, seien es Brustschmerzen, Stimmungsschwankungen oder moralische Stigmata, werden zum Erhalt dieser Ordnung mobilisiert. Man gibt vor, uns vor den eigenen Entscheidungen zu schützen. Man kann sich nie sicher sein, dass man eine getroffene Entscheidung niemals bereuen wird. Niemand aber würde auf solchen Unsicherheiten herumreiten, wenn es darum ginge, sich für mehr Arbeit, mehr Kinder und mehr Wehrdienst zu entscheiden.“

In einem medizinischen Fachartikel werden sowohl für eine feminisierende, als auch eine maskulinisierende Hormontherapie beispielsweise folgende Risiken aufgeführt:

„Als Folge der pharmakologischen Behandlung, […], können jedoch unbeabsichtigte systemische biologische Veränderungen auftreten. Dazu können ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko sowohl bei Transfrauen als auch bei Transmännern, ein signifikanter Anstieg des Body-Mass-Index und des systolischen und diastolischen Blutdrucks bei Transmännern sowie Osteoporose an der Lendenwirbelsäule und am distalen Arm bei Transfrauen gehören. Zu den berichteten Nebenwirkungen gehören auch venöse Thromboembolien, Frakturen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfälle und hormonabhängige Krebserkrankungen […].“

Neuere Fachartikel bestätigen diese erheblichen Gesundheitsrisiken.

Es steht jedem frei, Manifeste nach eigenem Gutdünken zu veröffentlichen. An ein journalistisches Medium kann man jedoch andere Ansprüche stellen, als sich zum unkritischen Sprachrohr von Aktivisten und ihrer Ignoranz gegenüber erheblichen Gesundheitsrisiken zu machen – mag man noch so viel Sympathie für den linksradikalen Duktus des Pamphlets empfinden.

Bundessozialgericht ändert Spielregeln

Einen einzigen, zumindest teilweise richtigen Punkt hat das Manifest jedoch:

„Über die Hormontherapie hinaus steht seit einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2023 die Versorgung von Trans*-Menschen in Deutschland ganz grundsätzlich in Frage.“

Damals klagte eine biologisch weibliche, sich als nichtbinär verstehende Person auf Kostenübernahme einer Mastektomie. Die Krankenkasse lehnte mit Verweis darauf ab, dass Nichtbinarität nicht von den Kriterien der Kostenübernahme, insbesondere der Diagnose „F.64.0 Transsexualismus“ (Störungen der Geschlechtsidentität) nach ICD-10, dem Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation WHO gedeckt sei. Das Bundessozialgericht gab der Krankenkasse recht.

Das Urteil geriet zu einer Grundsatzentscheidung, weil es inmitten entscheidender Veränderungen passierte: 2022 hat die WHO ICD-11veröffentlicht. Darin heißt es nicht mehr „Störungen der Geschlechtsidentität“, sondern „Geschlechtsinkongruenz“. Neu ist außerdem, dass für „Geschlechtsinkongruenz ein neues Kapitel geschaffen wurde, um es aus dem Komplex „Psychische und Persönlichkeitsstörungen“ zu befreien. Flankiert wurde dies von nationalen (S3) und internationalen (WPATH-SoC) Leitlinien, vor allem auf einen affirmativen Umgang setzen. Bei „Geschlechtsinkongruenz“ geht es auch nicht mehr um eine weitmögliche Angleichung an das andere Geschlecht im binären Sinne. Vielmehr stehen die individuellen Verkörperungswünsche der Behandlungssuchenden im Mittelpunkt.

So heißt es im Urteil des Bundessozialgerichts:

„Darüber hinaus geht die S3-Leitlinie davon aus, dass den Behandelnden in Bezug auf die Diskrepanz zwischen Gender (Geschlechtsidentität, Geschlechterrolle) und Zuweisungsgeschlecht keine objektiven Beurteilungskriterien zur Verfügung stehen und die Feststellung daher zunächst von der behandlungsbedürftigen Person selbst getroffen wird. Dies beschreibt ein Konzept, das Patient und Arzt nicht nur gleichberechtigt in die Diagnosestellung und Behandlung einbindet, sondern darüber hinaus der behandlungsbedürftigen Person eine Schlüsselrolle dahingehend zuweist, dass diese in Ermangelung objektiver Kriterien zwingend zunächst selbst die Feststellung der Inkongruenz vorzunehmen hat. Schon deswegen weicht das Konzept methodisch von anderen Behandlungsverfahren ab. Die Kriterien für die medizinische Notwendigkeit einer geschlechtsangleichenden Operation sind danach nicht nach objektiven – einem Sachverständigengutachten zugänglichen – Maßstab vorgegeben.“

Da die deutsche Sozialgesetzgebung einen objektiven Maßstab voraussetzt, sind diese neuen und vom Transaktivismus so gewollten Verfahrensweisen nicht mehr abgedeckt. Das Bundessozialgericht hat daher empfohlen, den Sachverhalt dem Gemeinsamen Bundesausschuss vorzulegen, der darüber entscheidet, welche Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird.

Schuss ins Knie

Der bisherige Rahmen der Kostenübernahme von Maßnahmen zur Transition beruhte auf der alten Diagnose „Transsexualismus“ und einem Bundessozialgerichtsurteil von 1987. Wenn der Leidensdruck plausibel gemacht werden konnte, war die Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten für Eingriffe wie Hormontherapie oder Operationen zu übernehmen. Wie es nun unter den veränderten Rahmenbedingungen mit der Kostenübernahme durch Krankenversicherungen weitergeht, ist noch offen. Zumindest Transpersonen, die schon vor diesem Urteil in Behandlung waren, fallen unter Bestandsschutz und bekommen weiterhin ihre Hormonersatztherapie bezahlt.

Deutlich wird aber bereits, dass sich der Transaktivismus mit der Verteufelung von Diagnostik und objektiven Kriterien selbst ins Knie geschossen und sich hierzulande einer im internationalen Vergleich mal sehr komfortablen Situation beraubt hat. Und auch hier wäre ein journalistisches Medium wie die taz mit einer kritischeren Einordnung der eigenen Rolle besser gerecht geworden als mit der Verbreitung dieses schwurbeligen Manifests.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Pubertätsblocker: Ideologie statt Evidenz

Großbritannien stoppt eine geplante NHS‑Studie zu Pubertätsblockern bei Minderjährigen. Die Debatte um PATHWAYS legt ethische Risiken und fehlende Evidenz offen. International ist die gesamte Transmedizin von mangelnder Transparenz geprägt und zeigt, wie ideologische Gewissheiten das Vertrauen in Medizin und Forschung untergraben.

Ärztin schaut etwas auf einem Smartphone an. Symbolbild für Artikel "Pubertätsblocker: Ideologie statt Evidenz zerstört Vertrauen"
Erkenntnisse in der Medizin sollten eine solide Evidenzbasis besitzen, wenn sie in der Praxis breite Anwendung finden (Foto von National Cancer Institute auf Unsplash).

1. März 2026 | Till Randolf Amelung

In Großbritannien haben Verfechter der Pubertätsblockade bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie einen weiteren Rückschlag erlitten: Im Februar wurde bekannt, dass eine im NHS geplante klinische Studie aufgrund ethischer Bedenken vorerst gestoppt wurde. Eine solche Studie gehörte zu den Maßnahmen, die die Pädiaterin Hilary Cass in ihrem 2024 veröffentlichten Report empfohlen hatte.

Die Forschungsstudie namens „PATHWAYS“ sollte die Verschreibung von Pubertätsblockern ermöglichen und die jungen Patienten begleiten. Eine zentrale Fragestellung dieser Studie ist, wie sich Hormone zur Unterdrückung der Pubertät (Medikamente, die die Pubertät unterbrechen) auf das körperliche, soziale und emotionale Wohlbefinden junger Menschen mit Geschlechtsinkongruenz auswirken.

Standard Pubertätsblocker

In den vergangenen fünfzehn Jahren ist die Pubertätsblockade zum Mittel der ersten Wahl bei jungen Menschen geworden, die unter ihren biologischen Geschlechtsmerkmalen leiden. Allerdings wissen Ärzte und Forscher noch nicht genau, welche Vorteile oder Risiken diese Behandlung mit sich bringt. Unklar ist, ob Verbesserungen des psychischen Befindens auf die pubertätshemmenden Hormone oder auf andere Behandlungen zurückzuführen sind, die junge Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsinkongruenz erhalten.

Pubertätsblockierende Medikamente haben jedoch Risiken, da sie die Entwicklung des Gehirns und der Knochen sowie die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können. Auch dazu gibt es noch nicht genügend Erkenntnisse aus der Forschung, um zu verstehen, ob diese Veränderungen auftreten, wie stark sie sind und ob sie sich nach Beendigung der Behandlung wieder normalisieren. Trotzdem werden diese pharmakologischen Mittel von Transaktivisten und mit ihnen verbundene Ärzte bis heute als aus menschenrechtlicher Sicht „alternativlos“ dargestellt.

Risiken für Fruchtbarkeit

An der nun gestoppten Studie sollten laut einem Bericht des öffentlich-rechtlichen TV-Sender BBC 220 Kinder im Alter zwischen elf und fünfzehn Jahren teilnehmen. Die entscheidenden Bedenken kamen aus der britischen Arzneimittelzulassungsbehörde. Kern der Kritik war das Mindestalter, welches nach Ansicht der Behörde auf vierzehn Jahre angehoben werden sollte, um ein Minimum an Sicherheit für Gesundheit und Wohlergehen sicherzustellen. Besonders im Hinblick auf Folgen für die Fortpflanzungsfähigkeit ist das Pubertätsstadium, in dem pharmakologisch eingegriffen wird, von elementarer Bedeutung.

Ein Sprecher des Ministeriums für Gesundheit und Soziales sagte:

„Diese Studie darf nur durchgeführt werden, wenn die wissenschaftlichen und klinischen Erkenntnisse und Gutachten zu dem Schluss kommen, dass sie sowohl sicher als auch notwendig ist.“

Während die Pubertätsblockerstudie auf ihre erneute Freigabe wartet, ist die Auswertung von Daten von rund 9.000 Kindern und Jugendlichen, die im NHS gender-affirmativ behandelt wurden, auf den Weg gebracht worden. Geplant ist, dass die Behandlungswege bis hinein ins Erwachsenenalter nachverfolgt werden. Dafür wurde nun mit einem Gesetz die erste Hürde genommen. Forschungs- und Ethikgenehmigungen stehen noch aus, wie die im Thema versierte Hannah Barnes im The New Statesman berichtete. Ursprünglich sollte eine solche Datenauswertung bereits im Rahmen des Cass Reports erfolgen, doch damals verweigerten die Genderambulanzen für Erwachsene die Kooperation und rückten ihre Daten nicht heraus.

Keine Transparenz

Einschlägige Aktivisten und ihnen nahestehende Ärzte postulieren stets, affirmative Behandlungen mit Hormonen und chirurgischen Eingriffen bei Minderjährigen und Erwachsene mit Geschlechtsdysphorie seien alternativlos. Der Nutzen sei hinreichend belegt. Warum weigerten sich dann Genderambulanzen des NHS, die geforderten Daten zur Verfügung zu stellen? Wessen Behauptungen eine solide Basis haben, der sollte Transparenz doch nicht fürchten, oder?

Weltweit ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich geworden, dass im Zusammenhang mit Trans auch viele wissenschaftlich-medizinische Organisationen Positionen vertreten haben, die vor allem ideologisch und nicht evidenzbasiert waren. Zugleich fanden transparente und offene Debatten nicht statt, weil sie blockiert wurden. Nun gibt es gerade in den USA zunehmend Richtungswechsel, deren Gründe und ihre Herleitungen von den Verantwortlichen ebenfalls nicht transparent gemacht werden.  In der New York Times stellte Journalist Jesse Singal daher in einem Kommentar fest, dass dies das öffentliche Vertrauen in wissenschaftliche und medizinische Institutionen erheblich beeinträchtige.

Deutsche Medien versagen

In Deutschland erfährt man von diesen Entwicklungen in den Medien mal wieder nichts. Warum eigentlich nicht? Die dpa konstatierte am 1. März:

„Die Kinder- und Jugendpsychiatrie hat mit einer wachsenden Zahl an Fällen zu tun, bei denen Betroffene mit ihrem Geschlecht hadern.“

Zu Wort kommt der Dresdner Kinder- und Jugendpsychiater Veit Roessner, der auf die unsichere Evidenzbasis für Pubertätsblocker und schnelle Bestätigungen der Geschlechtsidentität hinweist.

Leider verpasste es der dpa-Beitrag, die Entwicklungen im Ausland wenigstens zu benennen. So kann der Eindruck entstehen, es handele sich bei Roessners Position um eine Einzelmeinung. Dabei wäre eine mediale Berichterstattung, die tatsächlich am Puls der Zeit ist, auch für betroffene Eltern und ihre Kinder wichtig. Denn nur, wenn alle Informationen vorliegen, kann man tatsächlich informierte Entscheidungen treffen. Oder manipulativen Behauptungen von Aktivisten, ohne affirmative Behandlungen käme es sehr wahrscheinlich zu einem Suizid, mit der notwendigen Skepsis begegnen.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Trans-Leitlinien: Von mangelhafter Qualität

Neue Veröffentlichungen kritisieren die internationalen Trans-Leitlinien (WPATH SOC8) und die deutsche S2k-Leitlinie als mangelhaft, warnen vor Risiken für Minderjährige und fordern mehr Sorgfalt bei medizinischen Entscheidungen. Keine der kritisierten Leitlinien wird Ärzte und Therapeuten im Zweifel vor möglichen Schadensersatzforderungen schützen.

Blick auf das NYU Langone Medical Center in New York, 2018, Symboldbild für Artikel "Trans-Leitlinien: Von mangelhafter Qualität"
Das NYU Langone Medical Center in New York während des Pride Months 2018. 2026 wurden gender-affirmative Behandlungen für Kinder und Jugendliche gestoppt (Foto: Wikimedia).

23. Februar 2026 | Till Randolf Amelung

Die Standards of Care (SOC) der World Professional Association for Transgender Health (WPATH) gelten für die medizinische und psychotherapeutische Behandlung in Sachen „Trans“ international als maßgeblicher Referenzpunkt – für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche gleichermaßen. In ihrer achten, 2022 veröffentlichten Fassung wird bei Minderjährigen ein gender-affirmatives Vorgehen inklusive Einsatz von Medikamenten zur Pubertätsblockade empfohlen. Altersgrenzen für medizinische Eingriffe gibt es nicht – sie wurden damals auf politischen Druck aus der Gesundheitsbehörde der vormaligen US-Regierung Joe Bidens wieder gestrichen.

Kritik an internationaler Trans-Leitlinie

Nun wurde eine Studie veröffentlicht, die diesen SOC 8 eine mindere Qualität bescheinigen. Untersucht wurde die Qualität der Leitlinie aus der Perspektive von Gesundheitsdienstleistern für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie sowie von Leitlinienmethodikern.

Die Studie stellte erhebliche Mängel in den WPATH-Standards fest: mangelnde Stringenz bei der Entwicklung, möglicherweise beeinträchtigte redaktionelle Unabhängigkeit und eingeschränkte Anwendbarkeit. Das Forscherteam dazu:

„Es ist wichtig, zwischen der Qualität der Evidenzbasis und der Qualität der Methodik zur Entwicklung von Leitlinien zu unterscheiden. Auch wenn in einigen klinischen Bereichen, darunter Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen, die Evidenzbasis begrenzt ist oder sich noch weiterentwickelt, schließt dies die Entwicklung hochwertiger Leitlinien nicht aus.“

Weiter heißt es:

„Die SOC8 der WPATH, die in viele Sprachen übersetzt wurde, gilt als die weltweit einflussreichste in diesem Bereich. Unsere Analyse hat jedoch erhebliche Mängel in ihrer Entwicklung aufgezeigt, insbesondere einen Mangel an wissenschaftlicher Genauigkeit und eine undurchsichtige Handhabung von Interessenkonflikten, was das Vertrauen in diese Empfehlungen untergraben könnte. Gesundheitsdienstleister, Verbände und politische Entscheidungsträger sollten bei der unkritischen Übernahme oder Befürwortung von SOC8 Vorsicht walten lassen. Die methodischen Einschränkungen der Leitlinien könnten die Bereitstellung einer optimalen Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Jugendliche behindern.

Unsere Studie ergab auch, dass die Anwendbarkeit der Leitlinien zur Unterstützung der klinischen Praxis begrenzt war. So befürwortet SOC8 zwar eine umfassende Beurteilung von transidentifizierten Jugendlichen, versäumt es jedoch, die notwendigen Ressourcen, Instrumente oder Anleitungen zur Überwindung der Hindernisse für solche Beurteilungen bereitzustellen. Die Herausforderungen bei der Umsetzung, Überwachung und Überprüfung von SOC8 könnten möglicherweise zu unbeabsichtigten negativen Ergebnissen oder einer unzureichenden Versorgung führen.“

Deutsche S2k-Leitlinie und SOC 8

Auch die deutsche S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – Diagnostik und Behandlung“ bezieht sich positiv auf das WPATH-Dokument, ähnelt diesem in Teilen stark, wie Kimberley Tietz, Juristin am Lehrstuhl für Medizinrecht an der Universität Halle, feststellte:

„Des Weiteren steht im Fokus der Debatte die starke Orientierung an den Standards of Care in der achten Version der WPATH 102. Nicht nur inhaltlich, sondern teilweise auch vom Aufbau und Wortlaut selbst, soweit man ihn ins Englische übersetzt, ähnelt der Text der Leitlinie dem der SOC8 [..].“

Diese deutsche Leitlinie indes ist ebenfalls umstritten. Kritiker wie beispielsweise Florian Zepf vom Universitätsklinikum Jena bewerteten das deutsche Pendant so:

„Die gesamte Argumentation, welche Minderjährigen eine Pubertätsblockade und/oder eine Hormongabe erhalten sollten, beruht daher auf einer unklaren Differenzierung, die in der klinischen Praxis nicht anwendbar ist. Es gibt keine gültigen Kriterien, anhand derer man diese besonderen Gruppen im Voraus angemessen identifizieren könnte, und die Geschlechtsinkongruenz als Diagnose bei jungen Menschen ist nicht so stabil, wie in diesen Leitlinien dargestellt.“

Risiken für Ärzte und Therapeuten

Weder die Leitlinie der WPATH noch die deutsche S2k ist in dieser Form einfach im klinischen Alltag einsetzbar. Stattdessen hat die erste erfolgreiche Schadensersatzklage einer detransitionierten jungen Frau Ende Januar in den USA deutlich gemacht, wie riskant es für Ärzte und Psychotherapeuten sein kann, sich an schlechten Leitlinien zu orientieren. Der Verweis auf das Befolgen von Leitlinien schützt nicht davor, in Regress genommen zu werden. So kostete die mangelnde Sorgfalt vor einer Mastektomie an einer damals Sechzehnjährigen den verantwortlichen Chirurgen und den Psychotherapeuten heute rund zwei Millionen Dollar Schmerzensgeld.

Juristin Tietz beurteilt die Situation der deutschen Leitlinie:

„Auch die neue S2k-Leitlinie vermag nicht über die bestehenden fachlichen Differenzen und Unsicherheiten bzgl. der Evidenz hinweg einen neuen Standard zu setzen, der einen primär affirmativen Ansatz vorschreibt. Fehlt es an einem standardgemäßen Vorgehen ist die Sorgfalt eines vorsichtigen Behandelnden einzuhalten. Das heißt nicht, dass körpermodifizierende Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung bei Minderjährigen grundsätzlich nicht mehr medizinisch vertretbar sind, sondern, dass zum jetzigen Zeitpunkt alternative Behandlungen, wie die vordergründige Konzentration auf psychologische Unterstützungsmaßnahmen, gleichermaßen vertretbar sind und der Arzt bei der Entscheidung im Einzelfall besondere Vorsicht walten lassen muss.“

Strafrechtliche Risiken

Eine Einschätzung der Juristin Liane Wörner, ihrer Kollegin Alexandra Windsberger und des Psychiaters Veit Roessner hinsichtlich einer strafrechtlichen Beurteilung angesichts des derzeitigen Kenntnisstandes über die eklatanten Schwächen des gender-affirmativen Modells nimmt Risiken einer Behandlung mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen für die Fortpflanzungsfähigkeit der jungen Menschen in den Fokus.

Darin wird vor Risiken gewarnt:

„Mangels stabiler Datenlage unterfällt dabei zwar die Gabe von sog. Pubertätsblockern selbst dem ausnahmslosen Sterilisationsverbot des § 1631c BGB im Zweifel (noch) nicht. Allerdings verbleibt ein erhebliches Strafbarkeitsrisiko, weil mit der nahezu stetig folgenden Weiterbehandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit droht. Das bleibt letztlich geeignet, die Voraussetzungen eines Gefahrverwirklichungszusammenhangs einer schweren Körperverletzung mit Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB) zu begründen.“

Klagewelle nicht ausgeschlossen

Das gender-affirmative Vorgehen bei Kindern und Jugendlichen ist – trotz befürwortender nationaler und internationaler Leitlinien – sehr klageanfällig. In den USA werden nach dem ersten erfolgreichen Prozess weitere folgen: Mit Luka Hein und Chloe Cole bekommen zwei vielbeachtete Fälle nun für 2027 ebenfalls Gerichtstermine. Unterdessen stellen landesweit immer mehr Kliniken gender-affirmative Behandlungsangebot für Minderjährige ein, zuletzt NYU Langone Health.

Nach allem, was über die deutsche Leitlinie und ihre Schwächen bekannt ist, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch hierzulande Fälle von gender-affirmativ Behandelten auftauchen, die vermeidbare irreversible Schäden beklagen. Da mag es ihren Ärzten und Therapeuten ein Trost sein, dass Schadensersatzzahlungen in Deutschland oftmals nicht US-amerikanische Höhen erreichen.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Vom Wunsch nach unhinterfragter Affirmation – Eine Replik auf Nora Eckert

Ein Vortrag von Till Randolf Amelung, der sich mit dem Thema „Trans“ in Sozialen Medien beschäftigte, provozierte einen Verriss durch Nora Eckert auf queer.de. IQN veröffentlicht nun einen Gastbeitrag, der ihrer Kritik widerspricht.

Jan Feddersen sitzt im Bajszel vor einer Leinwand, in der auf einer Powe-Point-Folie das Vortragsthema genannt wird (Foto: Privat). Symbolbild für Artikel "Vom Wunsch nach unhinterfragter Affirmation - Eine Replik auf Nora Eckert".
Im Hinterzimmer: Jan Feddersen moderierte charmant und souverän durch den Abend (Foto: Privat).

Redaktionelle Vorbemerkung: Am 6. Februar waren unsere Vorstandsmitglieder Jan Feddersen und Till Randolf Amelung für eine Veranstaltung in die Neuköllner Programmschänke Bajszel eingeladen, bei der Till den Vortrag „Trans auf TikTok. Trägt Social Media zu Gesundheit bei?“ hielt und Jan moderierte. Auch queer.de-Autorin Nora Eckert war unter den Gästen und bekundete anschließend auf dem Community-Portal ihr Missfallen. Unser Gastautor nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und antwortet nun auf Eckerts Kritik.

17. Februar 2026 | Maximilian Kunze*

Der Artikel der Autorin beginnt mit der Feststellung, es handele sich bei IQN um eine transfeindliche Initiative. Jegliche Belege für diese Behauptung – und sei es nur ein Verweis auf alte Artikel, bleibt die Autorin jedoch schuldig, ebenso wie eine vielleicht hilfreiche Transfeindlichkeitsdefinition. Als Arbeitsdefinition würde ich meinerseits vorschlagen, Transfeindlichkeit zu bestimmen als die Ablehnung transidenter Personen allein aufgrund derer Transidentität.

Dies sehe ich bei der IQN nicht als gegeben. Inhaltliche Kritik an aktivistischen Forderungen als Diskriminierung zu diffamieren, erweist der Sache einen Bärendienst. Der vorgeblich neutrale Artikel, der vom eigenen Wunsch handeln soll, etwas über das Thema zu lernen, beginnt also mit Framing. Im Gegensatz zu Amelung, dem unter anderem zu ausgiebige Definitionen vorgeworfen werden, verzichtet die Autorin komplett auf Definitionen, was dem Artikel keineswegs guttut.

Frau Eckert fährt mit dem Vorwurf fort, es handele sich beim Titel der Veranstaltung um eine lediglich rhetorische Frage. Hier ist der Autorin zuzustimmen. Unklar bleibt, warum rhetorische Fragen nun abzulehnen seien. Bei der Behauptung, es sei die These aufgestellt worden, Transsein, sei für Jugendliche per se ungesund, handelt es sich um nicht mehr als eine reine Behauptung. Um diese zu prüfen, hätte es der Autorin unter Umständen gutgetan, den Vortrag samt der Diskussion zu verfolgen. Doch wie sie selbst zugab, verließ sie die Veranstaltung während der Pause. Positiv hervorzuheben ist, dass sie immerhin den Anstand hatte, vor ihrem Verriss an dem ersten Teil der Veranstaltung teilzunehmen.

Nora Eckert im Hinterzimmer

Im gut besuchten „Hinterzimmer“ hätten sich, so impliziert durch Verweis auf freundliche Interaktionen zwischen Gästen, ausschließlich Gleichgesinnte zusammengefunden, so der Artikel. In einem Kontext, in dem regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, kennen sich naturgemäß einige Besucherinnen und Besucher. Ein freundliches Zunicken zwischen Gästen, übrigens auch zwischen Gästen und der Autorin, als Malus auszulegen, grenzt an bösen Willen. Das Publikum entsprach gerade nicht einem Durchschnittspublikum, selbst die Betreiber kannten weniger der Gäste als bei anderen Veranstaltungen.

Darüber hinaus ist es schwer möglich, dem Veranstaltungsort die baulichen Gegebenheiten anzukreiden. Beim sogenannten Hinterzimmer handelt es sich um den Vortragsraum. Erneut stößt man auf Framing nach dem Motto: „Wir versammeln uns, der Feind rottet sich zusammen.“

Vorgeblich manipulative Kurven

Eckert forderte in queerfeministischer Manier, „alle“ zu adressieren und behauptete:

„Statistiken sind jedenfalls kein verlässlicher Ausweis für Wahrheit, sondern oft nur Teil von Strategien und so viel wert wie eine frisierte Buchhaltung.“

Aber mit welcher Berechtigung werden die vorgestellten Statistiken als „manipulativ“ diskreditiert? Wenn es darum ginge, eben alle(!) zu adressieren, wäre es dann nicht gerade angezeigt, offen zu bleiben für die Möglichkeit, dass der als Heilsversprechen auf diversen sozialen Medien angepriesene Transweg nicht für alle das Erhoffte bringt?

Es wäre, wie von der Autorin gewünscht, tatsächlich anzustreben, die andere Seite zu zitieren (warum tut sie genau das dann nicht?), noch besser wäre es aber, wenn beide (welche?) Seiten sich noch unterhalten könnten. Umso trauriger, dass die Autorin vor Beginn der Diskussion die Flucht (wovor eigentlich?) ergriff, statt zur durchaus vorhandenen Diversität der Meinungen beizutragen.

„Thema verfehlt“

Das hat leider die Autorin selbst in geradezu beeindruckender Weise. Böse Zungen könnten angesichts der unfreiwillig komischen Verwechslung von Transfrauen (Personen, die ein Leben als Frau anstreben) und Transmännern (die ein Leben als Mann anstreben) im Absatz „Thema verfehlt“ von Transfeindlichkeit oder Misgendern sprechen. Der von Amelung thematisierte und mit Statistiken belegte Anstieg der Fälle betraf gerade sich als transmännlich identifizierende Personen. Nicht „Trans Mädchen“. Eckert misgendert also. „Trans Mädchen“ und biologische Mädchen, die sich als transmännlich identifizieren, auseinanderzuhalten, wird aber auch schwierig, wenn man so postfaktisch orientiert ist, dass Statistiken zur angeblichen Makulatur werden.

Angebliche rein zeitliche Verschiebung

Bei pubertierenden Mädchen lag laut den vorgestellten Statistiken ein Anstieg von 15 Fällen im Jahr 2009 auf 2071 Fälle im Jahre 2016 vor. Die heutige Ratio von biologischen Frauen zu biologischen Männern, die einen Transitionswunsch äußern, beträgt 3 (biologische Frauen) zu 1 (biologische Männer). Für Eckert handele sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung, bleibt jedoch den Nachweis hinsichtlich ihrer Hypothese schuldig. Sie stellt zwar die Behauptung auf, Transfrauen seien in der Vergangenheit häufiger transitioniert und nun gehe es um eine Art verzögerten Aufholens der sich transmännlich identifizierenden Personen, führt das aber nicht weiter aus.

Warum jedoch sollte gerade in den letzten Dekaden ein solches Auf- beziehungsweise Nachholen eintreten, wenn sich doch laut vieler Aktivisten vorgeblich eine allgemein höhere Outingrate durch gestiegenen Zugang zu Informationen und zunehmende Akzeptanz eingestellt habe? Die Diskrepanz zwischen den Geschlechtern wird von Eckert in keiner Weise erklärt.

Ganz klar: Der Blick auf das Ganze hinsichtlich der eigenen Thesen fehlt. Stattdessen bleibt ein Geraune über Transfeindlichkeit und falsche Statistiken, möglicherweise in der Hoffnung, das Aufstellen unbegründeter Hypothesen würde genügen, damit schon irgendeiner der Vorwürfe am Ende am Referenten hängen bleibt.

Eckerts Flucht vor der Kontroverse

Ja, Amelung sieht sich als Mahner. Diese Rolle einzunehmen, erscheint mir nach Lektüre von Eckerts Verriss geradezu unerlässlich. Schuldig bleibt sie erneut den Nachweis, er habe Seitenhiebe gegen „den“ (welchen?) Transaktivismus ausgeteilt. Zudem: Was spricht gegen eine Vielfalt an Haltungen bezüglich des gegenwärtig als nahezu homogener Block wahrnehmbaren Aktivismus?

Der mit klischeehaften Darstellungen einer transidenten Person, natürlich mit KI erstellt, unterlegte Artikel, hinterlässt mehr Fragen als er Antworten gibt. Nach mehrmaliger Lektüre bleibt man zurück mit der Frage, wo sich die Argumente verstecken. Und nicht zuletzt mit der Feststellung, dass die Stimme Amelungs umso nötiger ist, solange derartig inhaltsleere Kritiken veröffentlicht werden.


Maximilian Kunze ist ein Pseudonym. Er studiert und arbeitet in Berlin. Nach langem Zusehen hat er sich entschieden, nun die eigene Stimme in aktuelle Diskussionen um LGBT-Politik einzubringen. Der Autor hat sich für ein Pseudonym entschieden, weil die Debatte so aufgeheizt ist und deshalb Reaktionen mit negativen Auswirkungen bis ins Private hinein befürchtet werden.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Amoklauf in Kanada: Über Trans und psychische Gesundheit

Ein Gewaltverbrechen an der pazifischen Küste Kanadas entfacht eine Debatte über Transidentität, psychische Gesundheit und mediale Berichterstattung. Der Fall zeigt, wie ideologische Überzeugungen die Behandlung von Transpersonen beeinflussen und welche Schäden dadurch angerichtet werden.

Der Premierminister von British Columbia, David Eby, und die Ministerin für öffentliche Sicherheit und Generalstaatsanwältin Nina Krieger halten eine Pressekonferenz als Reaktion auf den Amoklauf vom 10. Februar 2026 in Tumbler Ridge, British Columbia, ab.
Der Premierminister von British Columbia, David Eby, und die Ministerin für öffentliche Sicherheit und Generalstaatsanwältin Nina Krieger halten eine Pressekonferenz als Reaktion auf die Schießerei vom 10. Februar 2026 in Tumbler Ridge, British Columbia, ab (Foto: Wikimedia).

15. Februar 2026 |Till Randolf Amelung

Eine Amoktat erschütterte am 10. Februar Kanada: Der 18-jährige Jesse van Rootselaar erschoss in Tumbler Ridge an einer lokalen Schule acht Personen und verletzte 27, bevor er sich selbst tötete. Ebenfalls unter den Toten sind seine Mutter und sein Stiefbruder. Irritierend war jedoch, dass Medien von einer Frau schrieben – Frauen begehen solche Taten absolut selten. Rasch löste sich im Verlauf der weiteren Berichterstattung auf, dass der Täter biologisch männlich ist und sich seit dem 12. Lebensjahr als weiblich identifizierte. Damit ließ sich sagen, dass die Tat von einer Transperson verübt wurde.

Verwirrende Medienberichte

Da sowohl der deutsche wie der anglo-kanadische Journalismus darauf konditioniert wurde, bei Transpersonen die Geschlechtsidentität als maßgeblich zu betrachten, entstanden verwirrende Medienberichte. Doch das ist nicht das wesentliche Problem mit diesem Fall. Vielmehr werden nun transaktivistische Glaubenssätze als Lebenslüge entlarvt. Insbesondere diejenigen, wonach Transsein, bzw. Geschlechtsdysphorie keine Verbindungen mit psychischen Störungen haben darf.

Laut mehrerer Medienberichte sei der Täter bereits seit Jahren psychisch erheblich auffällig gewesen, mehrmals habe es Hausbesuche durch die Polizei gegeben, wo auch Waffen konfisziert worden seien. Online wurden auch Hinweise auf Drogenkonsum gefunden. Trotz dieser Anzeichen für schwerwiegende psychische Störungen hat van Rootselaar eine gegengeschlechtliche Hormontherapie beginnen dürfen. Doch offenbar hat diese nicht zu einer Stabilisierung beigetragen, sondern möglicherweise die Lage sogar noch verschlechtert.

In den vergangenen zwei Jahren gab es vor allem in den USA Amokläufe, wo einige der Täter einen Transbezug hatten. Auch bei dem Mörder des evangelikalen Influencers Charlie Kirk lag ein solcher vor. Von einer „Epidemie“ an Transtätern, wie es das rechtspopulistische Lager behauptet, kann man zwar nicht sprechen, auffällig bleiben die bisher bekannt gewordenen Taten dennoch.

Self-ID und Entpathologisierung

Vielmehr zeigen derartige Taten, dass zwei wesentliche ideologische Pfeiler, auf denen sich der Transaktivismus seit rund zwanzig Jahren stützt, nicht mehr tragfähig sind – und es wohl auch niemals waren. Konkret geht es erstens um das Prinzip der Selbstbestimmung bei der Geschlechtsidentität und zweitens um das Leugnen jedes auch nur irgendwie gearteten Zusammenhangs von Geschlechtsdysphorie mit psychischen Störungsbildern. Dies war Teil der transaktivistischen Forderung nach „Entpathologisierung“.

„Transsexualismus“ als medizinische Diagnose war im Klassifikationssystem ICD der Weltgesundheitssystem bis 2022 unter „Störungen der Geschlechtsidentität“ eingeordnet, die wiederum im Kapitel „Psychische und Persönlichkeitsstörungen“ zu finden waren. TransaktivistInnen haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es in der elften Version des ICD nunmehr „Geschlechtsinkongruenz in der Jugend oder im Erwachsenenalter“ heißt und die neue Diagnose nicht mehr im Kapitel mit den psychischen Erkrankungen enthalten ist.

Mit dem Selbstbestimmungsprinzip, in der englischsprachigen Welt auch als „Self-ID“ geläufig, steht die selbst geäußerte Geschlechtsidentität im Vordergrund. Ein Abgleich mit objektiven Kriterien wird nicht vorgenommen, sondern ist als „Absprechen der Identität“ verpönt, wenn nicht gar zur „Menschenrechtsverletzung“ erklärt. Vollkommen unerwünscht ist ein Beharren auf einen medizinisch geprägten Definitionsrahmen, der Ausschlussgründe für die Anerkennung einer Transidentität und für medizinische Maßnahmen festlegt.

Hormone ohne Risiko

Damit verbunden hat sich vor allem in den USA und Kanada in der medizinischen Versorgung ein Prinzip durchgesetzt, wonach es gar keine sorgfältige Diagnostik mit Berücksichtigung von Ausschlussgründen oder mindestens Risikofaktoren für geschlechtsangleichende Maßnahmen mehr gibt. Stattdessen wird es bei einer allgemeinen Aufklärung über Nutzen und Risiken von Hormontherapien belassen. Somit haben zahlreiche psychisch instabile Personen und auch solche mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen geschlechtsangleichende Hormontherapien und chirurgische Eingriffe erhalten.

Dahinter steht die von vielen TransaktivistInnen vertretene Überzeugung, dass vor allem der Zugang zu geschlechtsangleichenden Behandlungen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit beitrage und ein Ausschluss oder Zurückstellen von Personen mit erheblichen Begleiterkrankungen eben deren Menschenrechte verletze. Allerdings zeigt eine neue Studie eines Forscherteams aus Hongkong, dass eine Hormontherapie oder chirurgische Eingriffe allein nicht zum Rückgang von Symptomen psychischer Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen führten. Viel eher waren dafür soziodemografische und psychosoziale Faktoren, darunter Beschäftigungsstatus, Lebenssituation, psychologische Betreuung und Einnahme von Psychopharmaka, entscheidend.

Die transaktivistische Ablehnung von psychiatrischer Diagnostik und Begleittherapie sichert keine Menschenrechte von Transpersonen. Stattdessen führt ideologische Verbohrtheit, die an der komplexen Realität vorbeigeht, zu schweren Schäden: Psychische Erkrankungen werden nicht rechtzeitig angemessen behandelt. Obendrein bekommen Menschen ein irreführendes Bild von geschlechtsangleichenden Maßnahmen, ihren möglichen Nutzen und ihren Risiken. Von Letzterem ist ohnehin in ideologisch beschränkten Milieus kaum die Rede. Am Ende werden geschlechtsangleichende Behandlungen in Gänze diskreditiert und verlieren jegliche Unterstützung. Damit hätten sich die TransaktivistInnen selbst ein Grab geschaufelt.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Ärztlicher Kunstfehler: Erste Detransitioner-Klage in den USA 2026 erfolgreich

Ein US-Gerichtsurteil in einem Detransitioner-Prozess und neue medizinische Empfehlungen stellen gender-affirmative Eingriffe bei Minderjährigen auf den Prüfstand. Die Debatte um Fragen von Autonomie, Schutz und medizinische Evidenz kommt nicht zum Verstummen.

Ärzte während einer OP, Symbolbild für Artikel "Ärztlicher Kunstfehler: Erste Detransitioner Klage in den USA erfolgreich"
Ärzte während einer Operation (Foto von JAFAR AHMED auf Unsplash).

8. Februar 2026 | Till Randolf Amelung

In den USA wird die Luft für BefürworterInnen des gender-affirmativen Behandlungsmodells bei Minderjährigen immer dünner: Am 31. Januar dieses Jahres hat ein Gericht im Bundesstaat New York hat Fox Varian, eine heute 22-jährige biologische Frau, rund zwei Millionen Dollar Schmerzensgeld für Behandlungsfehler ihres ehemaligen Psychotherapeuten und eines Chirurgen zugesprochen bekommen. Im Alter von 16 Jahren wurde bei ihr eine Mastektomie (Brustentfernung) vorgenommen, da Varian unter Geschlechtsdysphorie litt und als Junge leben wollte.

Doch offenbar war dieses Empfinden nicht hinreichend stabil, und die Klägerin bereute den operativen Eingriff und lebt heute wieder als Frau. Vier Jahre nach der Operation reichte sie die Klage ein. Im Kern ging es im Prozess um die Frage, ob der Therapeut, der die Patientin für die Mastektomie empfahl und der ausführende Chirurg Sorgfalts- und Schutzstandards ausreichend beachtet hatten. Varian selbst sagte, ihr sei die Mastektomie als einzige Lösung dargestellt worden. Die Mutter der Klägerin sagte aus, sie habe dem Eingriff nur zugestimmt, weil ihr gesagt wurde, ihr Kind würde andernfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit Suizid begehen.

Autismus und Depressionen bei Detransitioner

Offenkundig wurden im Vorfeld der Mastektomie mögliche psychische Begleiterkrankungen nicht ausreichend berücksichtigt, auch die Aufklärung über Risiken und Langzeitfolgen sei mangelhaft gewesen. Im Prozess wurde bekannt, dass bei Varian während ihrer geschlechtsdysphorischen Phase Autismus diagnostiziert wurde, ebenso eine schwere Depression.  Die Jury des Gerichts gab der Klägerin nun recht und sprach ihr Schmerzensgeld zu.

Für BeobachterInnen könnte von diesem Urteil eine wegweisende Signalwirkung für die Zukunft gender-affirmativer Behandlungen ausgehen. „Gender-affirmativ“ meint eine umgehende Bestätigung der geäußerten Geschlechtsidentität – egal in welchem Alter und auch unabhängig von möglichen Begleiterkrankungen. Diese Vorgehensweise wird besonders von Transaktivistas als die einzig, wie sie es nennen, menschenrechtskonforme propagiert.

Zwischen 2016 und 2020 wurden laut Journal of the American Medical Association 3.215 Mastektomien, 405 Genitaloperationen und 350 weitere geschlechtsspezifische Eingriffe bei 12- bis 18-Jährigen durchgeführt. Möglicherweise sind die Zahlen sogar noch höher. BefürworterInnen dieser Behandlungen bei Minderjährigen argumentieren, dass sie Stress lindern und sogar Suizide verhindern können. KritikerInnen hingegen verweisen auf die schwache medizinische Evidenz für gender-affirmative Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen – also auf ungenügende Kenntnis des Risiko-Nutzen-Verhältnis und der Langzeitfolgen von Operationen an physisch gesunden Körpern. Weitere ehemals gender-affirmativ behandelte PatientInnen haben ebenfalls Klagen eingereicht.

ASPS veröffentlicht Positionspapier

Nur wenige Tage nach dem Urteil im Fall Fox Varians veröffentlichte die American Society of Plastic Surgeons (ASPS) eine Stellungnahme, derzufolge operative Eingriffe einer Geschlechtsangleichung nicht vor dem 19. Lebensjahr durchgeführt werden sollten. Damit sind die die erste medizinische Fachgesellschaft in den USA, die sich eindeutig öffentlich positioniert.

In der Stellungnahme heißt es zur Begründung unter Anderem:

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die klinische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie oder Geschlechtsinkongruenz rasch verändert. Die Behandlungsmodelle umfassen zunehmend eine psychologische Beurteilung, eine soziale Transition, endokrine Interventionen wie Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone sowie chirurgische Eingriffe.

In dieser Zeit entwickelte sich die klinische Praxis angesichts der steigenden Nachfrage der Patienten und des sich entwickelnden Verständnisses der Evidenzbasis weiter, insbesondere im Hinblick auf die Langzeitergebnisse in der pädiatrischen und jugendlichen Population. In jüngerer Zeit haben eine Reihe internationaler Gesundheitssysteme und Berufsverbände eine formelle Überprüfung früherer Annahmen zur klinischen Praxis eingeleitet, um auf Veränderungen bei der Patientenpräsentation und eine wachsende Unsicherheit über den Nutzen medizinischer und chirurgischer Eingriffe zu reagieren. Systematische Überprüfungen und Neubewertungen der Evidenz haben in der Folge Einschränkungen bei der Studienqualität, der Konsistenz und der Nachverfolgung sowie neue Hinweise auf Behandlungskomplikationen und potenzielle Schäden ergeben.

Schon 2024 hatte diese Fachgesellschaft ihren Mitgliedern mitgeteilt, dass man keine externen Leitlinien anderer Organisationen unterstütze, die sich auf geschlechtsdysphorische Minderjährige beziehen.

Gender-affirmative Medizin und Patientenautonomie

Bisher wurde von BefürworterInnen gender-affirmativer Eingriffe immer auch auf den Wert von Patientenautonomie verwiesen. Doch dabei haben sie an Kinder und Jugendliche dieselben Maßstäbe angelegt, wie an Erwachsene – insbesondere, was die kognitiven Fähigkeiten anbetrifft, die Folgen gender-affirmativer Behandlungen angemessen einschätzen zu können.

Die ASPS dazu:

Die Achtung der Autonomie der Heranwachsenden wird auch als Grund für die Erbringung von Behandlungen angesichts von Beweisen mit geringer Gewissheit angeführt. Die Patientenautonomie ist jedoch eher als das Recht eines Patienten definiert, eine angemessene Behandlung zu akzeptieren oder abzulehnen; sie verpflichtet einen Arzt nicht dazu, Eingriffe vorzunehmen, wenn kein günstiges Nutzen-Risiko-Profil vorliegt, insbesondere bei Jugendlichen, deren Entscheidungsfähigkeit sich noch entwickelt. In der Pädiatrie muss die Schwelle für Eingriffe höher und die Schutzmaßnahmen strenger sein.

Nach der Veröffentlichung der ASPS-Stellungnahme hat sich deren Empfehlungen nun auch die größte medizinische Vereinigung der USA, die American Medical Association (AMA) diese unterstützt, wie die New York Times berichtete. Grundsätzlich befürworte die AMA zwar weiterhin gender-affirmative Behandlungen von Kindern und Jugendlichen. Angesichts der spärlichen Forschungsergebnisse zu den Risiken und Vorteilen chirurgischer Eingriffe schloss sie sich jedoch der Meinung der ASPS an.

Operationen keine Suizidprävention

Doch nicht nur diese Stellungnahmen sind bemerkenswert, wie der Journalist Benjamin Ryan auf X berichtete. Ryan war als einziger Journalist an allen Verhandlungstagen beim Prozess von Fox Varian vor Ort. Dort sagte auch der plastische Chirurg Loren Schechter aus, der selbst Mastektomien im Rahmen einer Geschlechtsangleichung vornimmt und zum neuen Präsidenten der mittlerweile umstrittenen Organisation World Professoinal Association for Transgender Health (WPATH) ernannt wurde. Schechter erklärte vor Gericht, dass solche operativen Eingriffe wie Mastektomien nicht zur Suizidprävention geeignet seien.

In Deutschland jedenfalls, hat man in den Medien von diesen Entwicklungen bislang kaum etwas vernommen. Lediglich der Focus berichtete darüber. Bereits bei der Veröffentlichung des für die Transaktivistas grundstürzend blamablen Abschlussberichts von Hilary Cass 2024 herrschte hierzulande Schweigen im Walde. Man fragt sich: Bekommen deutsche JournalistInnen wirklich nicht mit, wie gerade im Ausland das von Transaktivistas erbaute Kartenhaus einstürzt oder wollen sie nicht?


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Zum Tod von Rita Süssmuth: Die Nächstenliebende

In der Aidskrise setzte sie auf Aufklärung, sie sah Deutschland als Einwanderungsland, sie ebnete Frauen in der Union den Weg: Rita Süssmuth fehlt.

Porträt von Rita Süssmuth
Rita Süssmuth – eine Persönlichkeit, die schmerzlich vermisst werden wird (Foto: Wikimedia).

3. Februar 2026 | Jan Feddersen

Für die jüngeren Schwulen ist das Schnee von gestern: Aids – niemand will sich mit dem HI-Virus infizieren, aber alle, zumindest in den Ländern, deren Gesellschaften durch bezahlbare Krankenversicherungen abgesichert sind, wissen, dass diese Infektion nicht mit raschem Siechtum und wahrscheinlich baldigem Tod bestraft wird. Ältere Homos wissen es jedoch genau: Als die Epidemie aus Nordamerika wesentlich durch schwule Touristen ohne Absicht nach Europa gebracht wurde, herrschte in den meisten Ländern noch ein diskretes Schweigegebot zum (Homo-)Sexuellen, das war in den frühen achtziger Jahren.

Hierzulande dominierte eine Tonlage zwischen Homophobie, Dämonisierung schwuler Männer überhaupt und Strafwünschen. Politiker der CSU, auch der CDU standen für diese Paranoia – und eine hielt dieser Hysterie stand und setzte auf Aufklärung: Die eben als Seiteneinsteigerin zur Bundesministerin für Gesundheit gekürte Rita Süssmuth, bekennende, menschenliebende, sachlich orientierte Katholikin, setzte ihren Kurs durch. Und der setzte auf Forschung, auf Aufklärung zu sexuellen Praxen und aufs Kondom. Die Wohlausstattung der Deutschen Aidshilfe verdankt sich ihrer Politik, sie hatte Kontakt zu zahlreichen schwulen Männern, konkret in Wissenschaftskontexten und jenen in Aktionsgruppen.

Rita Süssmuth ist am Sonntag im Alter von 88 Jahren gestorben. Beileids- und Trauerbekundungen im Netz finden sich zuhauf, die gebürtige Wuppertalerin war offenbar die ideale Mutter aller Schwulen ihrer Generation, sie hatte diese gewisse Verständnisinnigkeit, die Politikerinnen mit Herz von Technokratinnen unterschied. Mein Nachruf aus der taz ist hier zu lesen, er erklärt, was sie zur – gewiss ungeplanten – beliebtesten und vorbildlichsten Politikerin ihrer Generation machte.

Familienministerin unter Helmut Kohl

Als sie am 26. September 1985 zur neuen Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit wurde, als sie also im Bonner Bundestag mit der für die Union unhinterfragbaren Formel „So wahr mir Gott helfe“ ihren Amtseid ablegte, war für Bundeskanzler Helmut Kohl, vor allem für die Unionsfraktion die Welt, ihre Welt noch in Ordnung: Rita Süssmuth war nun Kopf eines Ministeriums, das über ein vergleichsweises geringes Budget verfügte und politisch keine Alarmstimmung verbreiten würde. Schließlich war die Regierung Kohl Ende 1982 angetreten, eine „geistig-moralische Wende“ zu schaffen, die Lockerungen der Sitten und Gebräuche, die mit der Formel „Achtundsechzig“ allzu karg nur zu beschreiben ist, zurückzudrängen.

Süssmuth, Professorin der Erziehungswissenschaften, gebürtige Wuppertalerin vom Jahrgang 1937, Tochter eines Schulrats, ambitioniert und ehrgeizig, wissbegierig, in jeder Hinsicht katholisch: Werte wie Barmherzigkeit, Nächstenliebe und Fürsorge waren für sie, die später berühmteste Politikerin ihrer Zeit, zentrale Werte. Solche, die für sie, Mitglied der CDU seit 1981, auch in praktischer Hinsicht zu gelten hatten.

Modernisierung durch Seiteneinsteigerin

Ihren Namen hatte vor allem der politisch weitsichtige Heiner Geißler auf dem Zettel. Er, ein Modernisierer seiner Partei, die sich (nicht nur) seiner Auffassung nach vom Patriarchalischen zu lösen hatte. Sondern auch vom Bild eines weiblichen Parteimitglieds loskommen musste, das zuerst und zuletzt für die schmucke, auch dienende, Seite einer Parteiorganisation zuständig war, in der nicht einmal ein Bewusstsein dafür lebte, dass Frauen mehr sein könnten als dem Manne untertan. Süssmuth war eine Seiteneinsteigerin in die politische Spitze, es war ihr Vorteil, nicht durch jahrelange Arbeit in der Parteimühle mit den eigenen Ideen aufs Provinzmaß zurechtgestutzt worden zu sein.

Als sie ihre Arbeit als Bundesministerin begann, war sie binnen kürzester Zeit ein Star – weil sie eben das reaktionäre Rollback, das die geistig-moralische Wende ja meinte, nicht mitmachte. Und das immer freundlich, konziliant, zu keiner Sekunde auf den Barrikaden stehend, dafür beharrlich und Schritt für Schritt die Verhältnisse gerade für Familien besser stellen wollend, vor allem im Hinblick auf die strukturelle Benachteiligung von Frauen. Süssmuth wusste sehr wohl das Geschäft der Machtabsicherung zu besorgen, sie war in Spitzenämtern der Katholiken tätig, sie sicherte sich ab, sie warb für ihre Politik.

Sie verstörte ihre Partei in der Aidskrise

Am nachhaltigsten aber verstörte sie ihre Partei – und alle konservativen Rollbacker – in der Zeit der Aidskrise Mitte der achtziger Jahre. Die Infektionskrankheit traf besonders vieltausendfach tödlich die Minderheit der homosexuellen Männer, das Virus war kurz zuvor aus Nordamerika nach Europa gelangt. Scharfmacherische Töne aus der Union, in denen fantasiert wurde, „die Schwulen“ nötigenfalls zu isolieren, jedenfalls für ihr sexuelles Verhalten zu bestrafen, die mit Namen wie Peter Gauweiler und Horst Seehofer verbunden werden, die waren nicht von Süssmuth zu hören.

Sie setzte, keineswegs leicht, durchaus gegen krasseste Widerstände in ihrer Partei, auf Aufklärung, auf Forschung, auf, wie soll man sagen, anteilnehmende Nächstenliebe. Süssmuths Diktum, man bekämpfe die Krankheit, nicht die Kranken, wurde zur Leitidee einer wirklich sittlichen Erschütterung. Die Ministerin erkannte, dass die beste Prävention, wenn schon medikamentös (noch) nichts zu therapieren war, die sexuelle Aufklärung war.

Rita Süssmuth nervte

1988 war es den männlichen Granden der Union dann doch zu viel. Rita Süssmuth nervte, in diesem Urteil sind sich alle Kommentare, auch in der historischen Rückschau, einig. Aber sie konnte nicht ins stumm stellende Austragshäusl für erledigte Schicksale – sie wurde quasi über Nacht zur Bundestagspräsidentin, ein auch repräsentatives Amt, das sie bis zur rotgrünen Koalition und dem Ende der Kanzlerschaft Kohls 1998 innehatte. Süssmuths weitsichtig integrative Gesundheitspolitik blieb erhalten, die Konservativen konnten gegen den Erfolg der Aufklärungskampagnen nichts setzen.

Sie füllte ihr neues Amt politisch aus: längst beliebt über alle Fraktionen hinweg, ein Idol der Antipolarisierung im Gesellschaftlichen. Sie managte den Umzug des Bundestags von Bonn nach Berlin, ließ die Kunstaktion zu, bei der Jeanne-Claude und Christo 1995 den Reichstag in Berlin verhüllten, zu einer Art gesamtrepräsentativem Kondom. Sie wirkte in zahlreichen Kuratorien und Ehrenämtern und wurde zu einer Stimme der Christdemokratie, katholisch allumfassend, ohne Hass, bar allen Ressentiments.

Dass ihre Partei sie öfters buchstäblich verfluchte, stand auf einem anderen Blatt. Etwa als die rotgrüne Koalition Gerhard Schröders sie in eine Kommission zur Einwanderung berief und sie der Bitte entsprach, gegen den ausdrücklichen Wunsch ihrer Partei, die sich immer noch nicht auf den Satz zum Faktischen zu einigen vermochte, dass nämlich Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Lieber das krumme Holz als die gerade Planke

Rita Süssmuths aus der Perspektive von Ordokonservativen und Reaktionären schockierendes Wirken hat sie in dieser Weise nicht empfunden. Sie habe das Naheliegende getan und entsprechend öffentlich gesprochen. Sie war frei von Hass und Kulturkämpfertum, ihr stand jedes krumme Holz, gut christlich, näher als jede akkurat zurechtgeschnitzte Planke. Nach langer Krankheit, durchaus noch lebensmutig, ist Rita Süssmuth am 1. Februar gestorben, in Neuss am Rhein, dem Ort ihres Zuhauses.

Aus heutiger Sicht ist kaum zu ermessen, welche Provokation sie als Person und mit ihrer Arbeit war. Mit ihr stirbt auch ein Stück moderner Parteigeschichte: eine Union als Partei des Nonmachotums, und sei es nur als Idee. Ohne sie wären Karrieren wie die von Angela Merkel oder Ursula von der Leyen undenkbar gewesen.

Die alte Bundesrepublik hatte in ihr eine Moderatorin, die sich vor neuen Zeiten nicht fürchtet. Vor allem die schwulen Communitys trauern erschüttert und erheblich, sie war besonders für sie wie eine Mutter, die ihre Sprösslinge niemals preiszugeben bereit war.


Jan Feddersen ist Gründungsvorstand der Initiative Queer Nations und Redakteur für besondere Aufgaben bei der taz.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Ulrich Dörrie (1958-2026) – ein Pionier der Schwulenbewegung ist tot

Ein Pionier der Schwulenbewegung ist verstorben. Ulrich Dörrie, der als Galerist und zeitweise Vorstandsmitglied des Schwulen Museums maßgeblich zu dessen Professionalisierung beitrug, prägte mit Engagement und Großzügigkeit die queere Szene und bleibt als inspirierender Freund und Förderer unvergessen.

Sepiafarbenes Foto von Ulrich Dörrie am Schreibtisch seiner Galerie in Hamburg, vermutlich Anfang der 2000er.
Ulrich Dörrie Anfang der 2000er Jahre in der Galerie Dörrie & Priess in Hamburg (Foto: Privat).

1. Februar 2026 | Jan Feddersen

Als wir mit Queer Nationsanfingen, vor zwei Jahrzehnten, meldete sich einer, der uns von einem Besuch im Schwulen Museum kannte: Ulrich Dörrie. Er war, recht erinnert, damals im Vorstand des etablierten Hauses und erzählte unter anderem, dass er für die Ralf-König-Ausstellung verantwortlich zeichnete. Er konnte dieses ehrenamtliche Engagement leisten, weil er als Galerist finanziell auf halbwegs gepolsterten Stühlen saß.

Wir kamen ins Gespräch – und Ulrich zündete in meinem Gemüt einiges Licht an, denn er wusste noch, dass wir uns mal im legendären alternativen Homo-Café „Tuc Tuc“ gesehen haben mussten. Ein Hamburger also, wie ich, das verband doch rasch fast innig. Erinnerungen an Discoabende, an das mächtige Müsli, zubereitet von Gerda, an die Rosa-Hilfe-Bibliothek, überhaupt an alte Zeiten, als Schwules – schon gar Queeres – noch nicht diese öffentlich sagbare Selbstverständlichkeit hatte.

Großzügiger Gastgeber

In Berlin, an der Yorckstraße gleich beim Mehringdamm, nahe des „SchwuZ“, hatte er mit seinem Freund und Kollegen Holger Priess die Galerie Dörrie * Priess, auf einer Etage eines alten Gründerzeithauses. Wir als Queer Nations suchten damals Räumlichkeiten für unsere Queer Lectures – und Ulrich bot uns unentgeltlich den großen Raum an. Mehrere Jahre hielten wir dort unsere sehr oft prima besuchten Séancen ab. Ulrich zeichnete sich als Gastgeber durch eine gewisse noble Großzügigkeit aus – keine Haltung zu schwulen oder queeren Fragen gab ihm Anlass zu größeren emotionalen Bewegungen, im Gegenteil schätzte er die Differenz, die Kunst, miteinander im Gespräch zu bleiben, ohne sich einig geworden zu sein.

2010 wechselten wir die Räume, weil die Galerie ihre Dépendance schloß und sich auf die eigentliche Präsenz in Hamburg zurückverlegte.  Wir gingen in das alte taz Café an der Rudi-Dutschke-Straße – und Ulrich ging mit uns. Sein Engagement war nicht allein ein spirituelles, ein inspirierendes, sondern ganz praktisch: Wir hatten unsere Schatzmeisterei verloren, und Ulrich betreute die Finanzen unseres kleinen, gewiss auch feinen Vereins auf das Akkurateste. Irgendwann ging das nicht mehr, weil er nach Berlin nur noch zu Besuch kam, sein Ort wurde wieder Hamburg, dort war er nahe bei seinen lieben Vertrauten aus der Familie. Mit ein wenig Kummer mussten wir ihn ziehen lassen.

Ulrich Dörrie – ein anerkannter Kulturexperte

Was Ulrich Dörrie auszeichnete, ist in kunstorganisierender Hinsicht von uns nicht zu ermessen, er hat sich in verschiedenen Gremien in Hamburg um die Repräsentation von Noch-nicht-so-bekannten-KünsterlerInnen verdient gemacht, er kannte in den Kulturapparaten alle möglichen Leute – und sie hörten oft auf sein Wort.

Was er in schwuler Hinsicht, wenngleich ohne große Jammerei, beklagte, war, dass das Schwule Museum, an dessen Erfolg ihm immer, auch jenseits konkreten Engagements, immer lag, nur noch dem Schein nach ein Museum für schwule, künstlerische Erbschaften ist. Stattdessen war es rein ästhetisch ein queeres Projekt geworden, in dem Männer wie er tendenziell als sog. „cis-weiß-männlich“ unter Verdacht standen – weil sie eben cis-weiß-männlich sind.

Er war ein Pionier der Schwulenbewegung seiner Jahre, er trug zur Sagbarkeit bei, er wusste um den Rang von Freundschaften – nichts ging über sie – und er vermochte Freundschaften zu pflegen. Wir müssen nun um ihn trauern, denn Ulrich Dörrie, unser Ehrenmitglied ist nach langer Krankheit am 22. Januar verstorben. Wir wissen um ihn und seine Kraft – und wissen uns dieser weiterhin verpflichtet. Er hätte noch weiter Großes bewirken können.


Jan Feddersen ist Gründungsvorstand der Initiative Queer Nations und Redakteur für besondere Aufgaben bei der taz.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Missbrauch des Holocaust-Gedenkens

Zum Internationalen Holocaust-Gedenktag gab es auch in Mainz eine Gedenkveranstaltung zur Verfolgung queerer Menschen im Nationalsozialismus. Eine der Rednerinnen war die Psychotherapeutin Sabine Maur. In ihrer Rede verknüpfte sie heutige Psychotherapie für Transpersonen im Rahmen einer Geschlechtsangleichung mit dem NS, um sie zu diskreditieren.

Holocaust: Der Eingang zum ehemaligen KZ Auschwitz mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei".
Der Eingang zum ehemaligen KZ Auschwitz mit dem Schriftzug „Arbeit macht frei“. Am 27. Januar 1945 wurde dieses Lager von der Roten Armee befreit und seit 1996 ist dieser Januartag ein Gedenktag. (Foto: Wikimedia).

30. Januar 2026 | Till Randolf Amelung

Seit einigen Jahren bringen sich auch queere Akteure in Veranstaltungen rund um den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ein. Angesichts des Umstands, dass als Homosexuelle Verfolgte in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen lange kaum berücksichtigt wurden – und der grauenhafte §175 bis weit in die Nachkriegszeit hinein Bestand hatte – ist die Beteiligung am Gedenken nicht nur wünschenswert, sondern überfällig.

Doch Aufarbeitung und Erinnerung der NS-Gräuel dürfen nicht in unredlicher Weise als Hintergrundfolie missbraucht werden, um aktuelle Debatten zu manipulieren. Ein Tiefpunkt in dieser Hinsicht ist die Rede, die Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, bei einer vom Queeren Forum Mainz organisierten Gedenkveranstaltung zur Verfolgung queerer Menschen in Mainz und Rheinland-Pfalz am vergangenen Dienstag gehalten hat. Das Manuskript wurde über die Landespsychotherapeutenkammer veröffentlicht.

Unlautere Verbindungen zum Holocaust

Darin greift sie nicht nur – richtigerweise – die Verstrickungen der Ärzteschaft in den NS auf oder die Kontinuitätslinien nach 1945, sondern sie stellt z.B. auch heutige Verfahrensweisen gesetzlicher Krankenversicherungen bei Anträgen von Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Behandlungen in diesen Zusammenhang:

„Die Pathologisierung von trans findet sich nach wie vor in einigen psychotherapeutischen Diskursen. Und mindestens bis in die 2010er Jahre wurden keine queeren Menschen zur psychoanalytischen Ausbildung zugelassen an manchen Instituten.

Trans Menschen mussten sich im Rahmen des Transsexuellengesetzes von Ärzt*innen und Psycholog*innen zwangsbegutachten lassen. Das ist nun endlich abgeschafft. Aber immer noch schreiben die Krankenkassen zwingend eine Psychotherapie vor, um geschlechtsangleichende Maßnahmen zu erhalten. Dies, obwohl in den einschlägigen wissenschaftlichen Leitlinien eine verpflichtende Psychotherapie als unethisch bezeichnet und entsprechend abgelehnt wird.“

Umstrittene Leitlinie

Maur selbst hat an der S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter mitgearbeitet. Außerdem ist sie selbst in eigener Praxis als Psychotherapeutin tätig und gibt auch zusammen mit Transvereinen Fortbildungen. Die S2k-Leitlinie, um deren Endfassung lange gerungen wurde, konnte im März 2025 schließlich doch noch verabschiedet werden. Kern dieser Leitlinie ist ein gender-affirmativer Umgang, der eine zügige Bestätigung der vom Kind oder Jugendlichen geäußerten Geschlechtsidentität vorsieht. Zur Verhinderung einer ungewollten Pubertät können sogenannte Pubertätsblocker eingesetzt werden.

Große Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) übten fundamentale Kritik, wie auch einzelne Ärzte. Die medizinische Evidenz für den gender-affirmativen Ansatz ist schwach, vor allem systematische Untersuchungen im Ausland zeigten dies. Teil der Kritik der DGPPN war die Haltung zu Psychotherapie in der Leitlinie, in deren Präambel unter Punkt 7 steht:

„Psychotherapeutische Unterstützung soll Behandlungssuchenden zur Begleitung z.B. einer ergebnisoffenen Selbstfindung, zur Stärkung des Selbstvertrauens, zur Bewältigung von Diskriminierungserfahrungen oder zur psychischen Vor- und Nachbereitung von Schritten im Prozess einer Transition niedrigschwellig angeboten und verfügbar gemacht werden. Eine Verpflichtung zu Psychotherapie als Bedingung für den Zugang zu medizinischer Behandlung ist aus Gründen des Respekts vor der Würde und Selbstbestimmung der Person ethisch nicht gerechtfertigt.“

Die DGPPN formulierte ihre Kritik als Sondervoten, die mit der Leitlinie veröffentlicht wurden:

„Auch hier gilt, dass selbstverständlich niemand zu einer Behandlung gezwungen werden darf und speziell zu einer Psychotherapie auch nicht gezwungen werden kann, weil diese Mitarbeit erfordert. Selbstverständlich ist aber auch, dass für komorbide Störungen eine umfassende psychiatrische Behandlung angeboten und verfügbar gemacht werden muss. Tatsächlich kann eine solche Behandlung auch notwendige Voraussetzung für den Zugang zu körpermodifizierenden Behandlungen sein. Es ist in der gesamten Medizin ein Standardverfahren, dass die fachgerechte Indikation zur Durchführung bestimmter Maßnahmen die Durchführungen anderer vorbereitender diagnostischer bzw. therapeutischer Maßnahmen voraussetzen kann.

Es ist also durchaus in Abhängigkeit von der wissenschaftlichen Evidenz denkbar und keinesfalls a priori mit dem Hinweis auf den „Respekt vor der Würde und Selbstbestimmung der Person“ als „ethisch nicht gerechtfertigt“ zu betrachten, dass Hormonbehandlungen oder körpermodifizierende Behandlungen erst nach einer vorherigen psychotherapeutischen Behandlung durchgeführt werden sollten. Deshalb müsste in dieser Leitlinie die Evidenz für und gegen eine solche vorausgehende psychotherapeutische und ggf. pharmakologische Behandlung (z.B. assoziierter psychiatrischer Erkrankungen) gegeneinander abgewogen werden. Dies geschieht nicht und stattdessen wird schon in der Präambel eine nicht wissenschaftlich begründbare „Leitplanke“ gesetzt, die die weitere objektive Abwägung für moralisch unzulässig erklärt.“

Diskursvermeidung durch Anbräunen

Beim Brandmarken von Psychotherapie als „moralisch unzulässig“ muss dann auch die Verknüpfung mit dem Nationalsozialismus helfen, denn gerade in Deutschland möchte sich kein anständiger Mensch dem Verdacht ausgesetzt sehen, den Nazis und ihrer verbrecherischen Ideologie nahezustehen.

Doch dies kann nicht langfristig von Erfolg gekrönt sein, denn nicht auf ewig kann man Deutschland vor den Erkenntnissen aus Ländern wie Großbritannien, Finnland, Schweden, Dänemark oder den USA abschirmen. Dort, aber auch in weiteren Ländern der Welt, steht das gender-affirmative Vorgehen aufgrund des erheblichen Schadensrisikos in der Kritik, wird gar wieder aufgegeben.

Was bei der Anbräunung durch Aktivistinnen wie Maur aus dem Blick gerät, ist die Irreversibilität von geschlechtsangleichenden Maßnahmen, insbesondere Hormontherapien, chirurgischen Eingriffen bei gleichzeitig zu dünner Beweislage, dass diese Behandlungen Minderjährigen vor allem nützen und nicht schaden. Sie kommen bei Minderjährigen Menschenversuchen gleich. Es ist offensichtlich, dass hier ein kontroverser Behandlungsansatz mit unlauteren Mitteln einer sachlichen Debatte entzogen werden soll. Hiervon sollte sich distanzieren, wem aufrichtig am Gedenken an NS-Opfer gelegen ist.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.