Das Selbstbestimmungsgesetz sollte Freiheit für Transpersonen schaffen – und steht nun wegen möglicher Missbrauchsfälle massiv in der Kritik. Zwei öffentlich diskutierte Fälle und eine Länderinitiative aus Ostdeutschland befeuern die Debatte über fehlende Schutzmechanismen.

Von Till Randolf Amelung
Das Selbstbestimmungsgesetz, mit dem man per einfachem Sprechakt und ohne Plausibilitätsprüfung seinen Geschlechtseintrag ändern kann, ist eines von mehreren hingepfuschten Hinterlassenschaften der Ampel-Regierung unter dem ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz. Nun wollen die drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dieses Gesetz ändern. Ihre Justizministerinnen (alle von der CDU) wollen auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister einen Antrag zur Reform einbringen.
Offenkundigen Missbrauch wirksam verhindern
Es geht darum, dass bereits Standesbeamten ermächtigt werden, „offenkundigen Missbrauch des Gesetzes wirksam zu verhindern“, wie das juristische Fachmedium LTO aus dem Antrag zitiert. In der Begründung wird erläutert, was darunter gemeint ist:
„… in denen ein offener Missbrauch des Gesetzes erfolgt ist, beispielsweise zur eigenen Inszenierung, des eigenen Vorteils willen oder um den Staat, den betroffenen Personenkreis bzw. die Schutzbedürfnisse besonders vulnerabler Personengruppen lächerlich zu machen“.
Der konkrete Anlass: Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich. Diese Person hatte sich im schrillen Leo-Look gezeigt, als es in der tschechischen Stadt Pilsen vor einem Gericht um die Auslieferung nach Deutschland ging. Liebich war Anfang April dieses Jahres festgenommen worden, nachdem er monatelang untergetaucht war, um einem Haftantritt zu entgehen. 2024 machte er vom Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch und ließ sowohl seinen Vornamen als auch seinen Personenstand ändern. Schnell kam der Verdacht auf, dass er mit diesem Manöver Behörden an der Nase herumführen will, um die Haftstrafe nicht antreten zu müssen. Doch das Selbstbestimmungsgesetz sieht ausdrücklich keinen Nachweis vor, dass die Motivation zur Änderung tatsächlich in einer Transidentität oder Intersexualität begründet ist. Solche Nachweise wurden immerhin von ihren Lobbyverbänden zur „Verletzung der Menschenrechte“ erklärt.
Schon im September 2025, also kurz nachdem Liebich untertauchte, stieß Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Diskussion um Nachschärfungen beim Selbstbestimmungsgesetz an. Daraufhin bemühten sich im Tagesspiegel drei WissenschaftlerInnen, den Schaden kleinzureden. Einer von ihnen war Heinz-Jürgen Voß, Professor für Angewandte Sexualwissenschaft an der Hochschule Merseburg:
„Die Rechtsextremistin Liebich hat gemäß Selbstbestimmungsgesetz das Geschlecht eintragen lassen. Das ist ihr gutes Recht. Es sollte nicht gleich die Ernsthaftigkeit in Zweifel gezogen werden.
Wir sehen gerade, dass und wie das Selbstbestimmungsgesetz funktioniert. Auf eine Antragstellung folgt eine Bedenkzeit, erst dann wird der Geschlechtseintrag wirksam. Und es gibt eine Sperrfrist für eine weitere Änderung. Solche Hürden wirken einer missbräuchlichen Verwendung des Gesetzes entgegen.
Die intensive Berichterstattung über nur einen mutmaßlichen Fall missbräuchlicher Verwendung zeigt, dass entsprechende Verdachtsfälle rar sind. Und selbst wenn die Verwendung hier missbräuchlich wäre, so gibt es offenbar keine negativen Auswirkungen, sonst würde darüber berichtet.“
Geschlechtsänderungen werden angefochten
Gegen Liebichs Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags per Selbstbestimmungsgesetz will nun der Landkreis Saalekreis, in dem der Rechtsextremist als wohnhaft gemeldet ist, gerichtlich vorgehen, um dies wieder rückabzuwickeln. IQN befragte im März drei JuristInnen, wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen seien. Wesentlich ist, ob die Beweislage konkret genug dafür ist, damit dieses Verfahren überhaupt erfolgreich sein kann. So oder so steht dies aber im krassen Widerspruch zum Geist des Selbstbestimmungsgesetzes.
Standesbeamten sollen künftig, so die Idee der Justizministerinnen Thüringens, Sachsen-Anhalts und Sachsens, ähnlich wie bei Scheinehen vorgehen können. Hier dürfen sie die Beurkundung einer Eheschließung verweigern, wenn sie den Verdacht haben, dass die betreffenden Personen nicht wirklich in einer Lebensgemeinschaft leben.
Anna Mayr weist auf Zeit Online darauf hin, warum der Geschlechtswechsel nicht mit der Ehe verglichen werden kann:
„Wenn die Justizministerinnen nun Geschlechtswechsel und Ehe vergleichen, begehen sie einen entscheidenden Denkfehler: Die Ehe ist im Gesetzbuch tatsächlich objektiv definiert; sie wird von zwei Personen auf Lebenszeit geschlossen, die füreinander Verantwortung tragen und in Gemeinschaft leben. Beim Geschlecht soll es so eine objektive Definition ja gerade nicht mehr geben. Der Vorstoß, das Selbstbestimmungsgesetz zu reformieren, ist also sehr gut gemeint, aber sehr unmöglich.“

Schnellere Beförderung dank Sprechakt?
Doch nicht nur bei Staatsverächtern wie Rechtsextremist Liebich kommt ein solches nachgerade infantiles Begriffsverständnis von Selbstbestimmung an seine Grenzen: Ein anderer Fall, der durch die Medien ging, ist der eines Polizeikommissars aus Düsseldorf, der seinen Geschlechtseintrag mittels Selbstbestimmungsgesetz zu weiblich ändern ließ und sich danach auf eine Beförderung bewarb. Dank Regelungen zur Frauenförderung wäre der Polizist um mehr als 40 Plätze nach vorne gerückt, d.h. schneller befördert worden.
Allerdings hatte das das Polizeipräsidium Zweifel, ob tatsächlich eine Transidentität der Anlass für die Änderung des Geschlechtseintrag war. Es leitete ein Disziplinarverfahren ein und verhängte eine Beförderungssperre. Begründet wurde das mit bekannt gewordenen Äußerungen, die der Polizist gegenüber KollegInnen getätigt haben soll. Der betroffene Polizist wollte im Eilverfahren gegen die Entscheidung des Präsidiums gerichtlich vorgehen, scheiterte damit aber sowohl vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch der nächsthöheren Instanz.
Selbstbestimmungsgesetz kennt keinen Missbrauch
Auch hier muss plötzlich im Nachgang bei einer Sprechaktfrau korrigierend eingegriffen werden. Und auch hier bleibt die Frage, wie sich dieses Vorgehen mit einem Gesetz verträgt, in dem bewusst auf Kontrollmechanismen verzichtet wurde. Welchen Sinn hat ein Selbstbestimmungsgesetz, wenn Dritte im Nachhinein doch Missbrauch unterstellen und dies auch rechtlich durchsetzen wollen? Zumal obendrein Transaktivisti einigermaßen konsistente Definitionen von „Trans“ nicht wollen – es soll eben alles frei und selbstdefiniert sein. In meiner Stellungnahme als Sachverständiger schrieb ich bereits 2023 im Verfahren um dieses Gesetz:
„Fast alle gesetzlichen Bestimmungen oder gesellschaftliche Normen, in denen Bezug auf das Geschlecht genommen wird, gehen vom klassischen biologischen Geschlechtsverständnis aus. Auch Aspekte wie Frauenquoten, Frauensport oder Wehrpflicht müssten betrachtet werden. Es hat noch keine umfassende Rechtsfolgenabschätzung stattgefunden, die abwägt, was eine vollständige Entkopplung des Geschlechterbegriffs vom bisherigen Verständnis für Regelungen und Normen bedeutet, deren Ausgangspunkt die biologische Zweigeschlechtlichkeit ist.“
Aufgrund dieser doch enormen Unsicherheiten warnte ich damals auch:
„Die fehlenden Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch des Gesetzes durch nicht-transgeschlechtliche oder nicht-intergeschlechtliche Personen und auch der fehlende Schutz vulnerabler Personen vor übereilten Schritten werden sich letztlich langfristig negativ auf die Akzeptanz von Transpersonen auswirken.“
Sicher ist: Liebich und der Polizist werden nicht die einzigen strittigen Sprechakt-Fälle bleiben, von denen die Öffentlichkeit erfährt. In der Union wäre man bereit, Korrekturen vorzunehmen. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will jedoch zuerst die Ergebnisse der aktuell laufenden Evaluation abwarten. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen will man diese Geduld offenbar nicht aufbringen. Größtes Hindernis ist jedoch die SPD, die das Selbstbestimmungsgesetz immerhin mit verbrochen hat. Dementsprechend sieht man dort keinen Änderungsbedarf. Immerhin wolle man sich aber eingebrachte Änderungsvorschläge zumindest ansehen, wie es in der Welt heißt. Von Einsicht ist die SPD offenkundig noch weit entfernt.

Über den autor
Till randolf amelung
Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen sowie in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN. Seit der Jahrbuch-Ausgabe für 2026 gehört er auch zu den Herausgebern.