Die taz veröffentlicht zum Internationalen Frauentag ein Manifest von Transaktivisten, welches eine Hormonersatztherapie ohne ärztliche Kontrolle propagiert. Warum eine solche gesundheitliche Risiken birgt und welche Rolle Medien dabei spielen sollten.

8. März 2026 | Till Randolf Amelung
„Die Hormone denen, die sie wollen!“, fordert ein Manifest des transaktivistischen „Bündnis Selbstbestimmung selbstgemacht“ zum Frauentagswochenende in der taz. Dieser Text ist eine unverhohlene Werbung für eine Hormontherapie ohne ärztliche Indikationsstellung – in Transkreisen auch „DIY-HET“, also „Do-it-yourself-Hormonersatztherapie“ genannt.
Begründet wird dies mit Hürden im Gesundheitssystem, wobei das Pathos selbstverständlich nicht fehlen darf:
„Denn für immer mehr Trans*-Menschen stellt die selbstverantwortete Hormontherapie eine Alternative zur offiziellen Gesundheitsbürokratie dar. Nicht aus Spaß an der Freude, sondern aus Überlebenswillen. Es ist eine stille Revolution. Und dieses Manifest will ihr eine Stimme verleihen.“
DIY-Hormontherapie am Frauentag
Das gesamte Manifest strotzt jedoch nicht nur vor transaktivistischen Verzerrungen, sondern verbreitet auch noch extrem gesundheitsgefährdende Behauptungen. Diese beginnen schon mit der Glorifizierung einer selbstverordneten Hormontherapie. Bei einer ärztlich begleiteten Hormonbehandlung wird üblicherweise vor Beginn mittels Blutuntersuchung der Status quo einer Patientin (eines Patienten) erhoben und während der Hormontherapie regelmäßig überwacht. Ohne Blutuntersuchungen durch kundiges ärztliches Personal kann nicht sichergestellt werden, dass die Hormonpräparate passend dosiert sind sowie Mangelerscheinungen oder negative gesundheitliche Veränderungen rechtzeitig bemerkt werden.
Besonders wild ist jedoch der Aufruf, Hormonpräparate selbst herzustellen:
„Es ist schließlich nicht besonders schwierig, Hormone privat herzustellen, alle dafür nötigen Stoffe lassen sich leicht und günstig aus China importieren. Auch für die Qualitätssicherung benötigt man nicht unbedingt Ärzt*innen oder eine Klinik. Trotzdem ist natürlich Vorsicht geboten und nicht alle Anbieter arbeiten professionell.“
Selbst gepanschte Medikamente
Man stelle es sich einmal vor: Künftig werden Hormonpräparate in den Teeküchen queerer Zentren oder linksautonomer WGs zusammengepanscht, anstatt in eigens dafür ausgestatteten pharmazeutischen Laboren, beispielsweise von Apotheken. Wobei die Hobbyköche sehr wahrscheinlich nicht einmal über eine entsprechende Ausbildung verfügen, um die Qualität der „günstig aus China“ importierten Bestandteile korrekt einschätzen zu können.
Von Laien selbst zusammengekochte Medikamente sind gefährlich für die eigene Gesundheit: Dosierungen der medizinisch wirksamen Stoffe sind sehr wahrscheinlich ungenau, wodurch in der Anwendung durch Über- oder Unterdosierung Schäden entstehen können. Es fehlt jede Qualitätskontrolle, wodurch auch Verunreinigungen eine Gefahr darstellen. Wenn man sich so manche WG-Küche in Erinnerung ruft, sollte es der letzte Ort sein, wo man Medikamente herstellt. Hinzu kommt: Die unlizenzierte Herstellung und der Vertrieb von solchen selbsthergestellten medizinischen Präparaten sind in den meisten Ländern, inklusive Deutschland, illegal.
Man fragt sich bereits an dieser Stelle: Warum veröffentlicht ein journalistisches Medium wie die taz dieses Pamphlet, was individueller Gesundheitsgefährdung Vorschub leistet? Wäre hier nicht die vielbeschworene Gatekeeper-Funktion im Journalismus nötig gewesen, anstatt sich unkritisch als Plattform für haarsträubende Behauptungen und Handlungsempfehlungen herzugeben?
Geteilte Gesundheitsrisiken
Die Verfassenden propagieren nicht nur die eigene Herstellung medizinischer Präparate, sondern auch die heimliche Weitergabe von Hormonmedikamenten, die andere legal verordnet bekommen haben:
„Wenn die Gesundheitsversorgung unter dem Vorwand der Neuartigkeit zu Fall gebracht wird, gehen wir einen neuen Weg. Er beginnt damit, freundschaftlich auszuhelfen, wenn ein Mensch die Hormontabletten zu Hause vergessen hat. Er wird beschritten, wenn ein Mensch nach einem Präparatewechsel nicht verwendete Hormone weitergibt. Oder wenn eine Mutter in der Menopause, ihrer Tochter das Estradiol-Gel weitergibt.“
Auch hier gilt, dass dies mit großen Risiken behaftet ist. Nicht nur, dass ohne ärztliche Begleitung keine optimale Dosierung sichergestellt wird, sondern wie ein Artikel in der Zeitschrift ÖkoTest aufklärt, werden in vielen Haushalten Medikamente nicht ordnungsgemäß gelagert. Das kann die Wirkung ebenfalls beeinträchtigen. Ein Handel als Privatperson mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist ohnehin strafbar.
Zahlreiche Gutachten?
Doch auch der Rest des transaktivistischen Hormon-Manifests ist fragwürdig. So wird beklagt, dass man für eine ärztlich verordnete und von den Krankenkassen bezahlte Hormontherapie „zahlreiche Gutachten und Schreiben von verschiedenen medizinischen Spezialist*innen“ bräuchte. Der wesentliche Referenzrahmen für einen krankenkassenfinanzierten Zugang zu gegengeschlechtlichen Hormonen ist die Begutachtungsanleitung „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F64.0)“ des Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.
Demnach sind Sitzungen bei einem Psychotherapeuten, verbunden mit einem Befundbericht inklusive Diagnosestellung und Indikation für die Hormontherapie vorgesehen. Falls es sich dabei nicht um einen Psychiater, also Facharzt handelt, ist ein ergänzender Befund von einem solchen noch erforderlich. Hinzu kommt eine Indikationsstellung von einem Facharzt für Endokrinologie, d.h. für den Hormonstoffwechsel in einem breiten Sinn. Schließlich sollte noch ein Befund von einem Gynäkologen oder Urologen – je nach biologischem Geschlecht – hinzugefügt werden.
Verharmloste Risiken
Unter „zahlreich“ versteht man sicherlich etwas anderes und Untersuchungen bei Ärzten aus den genannten Fachgebiete vor einer gegengeschlechtlichen Hormontherapie sind sinnvoll. Schließlich gilt es, individuelle gesundheitliche Risikofaktoren zu erkennen. Von solchen Risikofaktoren ist im Manifest auffallend keine Rede.
Stattdessen heißt es – stark verharmlosend:
„Jede Nebenwirkung, unter der wir leiden, seien es Brustschmerzen, Stimmungsschwankungen oder moralische Stigmata, werden zum Erhalt dieser Ordnung mobilisiert. Man gibt vor, uns vor den eigenen Entscheidungen zu schützen. Man kann sich nie sicher sein, dass man eine getroffene Entscheidung niemals bereuen wird. Niemand aber würde auf solchen Unsicherheiten herumreiten, wenn es darum ginge, sich für mehr Arbeit, mehr Kinder und mehr Wehrdienst zu entscheiden.“
In einem medizinischen Fachartikel werden sowohl für eine feminisierende, als auch eine maskulinisierende Hormontherapie beispielsweise folgende Risiken aufgeführt:
„Als Folge der pharmakologischen Behandlung, […], können jedoch unbeabsichtigte systemische biologische Veränderungen auftreten. Dazu können ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko sowohl bei Transfrauen als auch bei Transmännern, ein signifikanter Anstieg des Body-Mass-Index und des systolischen und diastolischen Blutdrucks bei Transmännern sowie Osteoporose an der Lendenwirbelsäule und am distalen Arm bei Transfrauen gehören. Zu den berichteten Nebenwirkungen gehören auch venöse Thromboembolien, Frakturen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfälle und hormonabhängige Krebserkrankungen […].“
Neuere Fachartikel bestätigen diese erheblichen Gesundheitsrisiken.
Es steht jedem frei, Manifeste nach eigenem Gutdünken zu veröffentlichen. An ein journalistisches Medium kann man jedoch andere Ansprüche stellen, als sich zum unkritischen Sprachrohr von Aktivisten und ihrer Ignoranz gegenüber erheblichen Gesundheitsrisiken zu machen – mag man noch so viel Sympathie für den linksradikalen Duktus des Pamphlets empfinden.
Bundessozialgericht ändert Spielregeln
Einen einzigen, zumindest teilweise richtigen Punkt hat das Manifest jedoch:
„Über die Hormontherapie hinaus steht seit einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2023 die Versorgung von Trans*-Menschen in Deutschland ganz grundsätzlich in Frage.“
Damals klagte eine biologisch weibliche, sich als nichtbinär verstehende Person auf Kostenübernahme einer Mastektomie. Die Krankenkasse lehnte mit Verweis darauf ab, dass Nichtbinarität nicht von den Kriterien der Kostenübernahme, insbesondere der Diagnose „F.64.0 Transsexualismus“ (Störungen der Geschlechtsidentität) nach ICD-10, dem Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation WHO gedeckt sei. Das Bundessozialgericht gab der Krankenkasse recht.
Das Urteil geriet zu einer Grundsatzentscheidung, weil es inmitten entscheidender Veränderungen passierte: 2022 hat die WHO ICD-11veröffentlicht. Darin heißt es nicht mehr „Störungen der Geschlechtsidentität“, sondern „Geschlechtsinkongruenz“. Neu ist außerdem, dass für „Geschlechtsinkongruenz ein neues Kapitel geschaffen wurde, um es aus dem Komplex „Psychische und Persönlichkeitsstörungen“ zu befreien. Flankiert wurde dies von nationalen (S3) und internationalen (WPATH-SoC) Leitlinien, vor allem auf einen affirmativen Umgang setzen. Bei „Geschlechtsinkongruenz“ geht es auch nicht mehr um eine weitmögliche Angleichung an das andere Geschlecht im binären Sinne. Vielmehr stehen die individuellen Verkörperungswünsche der Behandlungssuchenden im Mittelpunkt.
So heißt es im Urteil des Bundessozialgerichts:
„Darüber hinaus geht die S3-Leitlinie davon aus, dass den Behandelnden in Bezug auf die Diskrepanz zwischen Gender (Geschlechtsidentität, Geschlechterrolle) und Zuweisungsgeschlecht keine objektiven Beurteilungskriterien zur Verfügung stehen und die Feststellung daher zunächst von der behandlungsbedürftigen Person selbst getroffen wird. Dies beschreibt ein Konzept, das Patient und Arzt nicht nur gleichberechtigt in die Diagnosestellung und Behandlung einbindet, sondern darüber hinaus der behandlungsbedürftigen Person eine Schlüsselrolle dahingehend zuweist, dass diese in Ermangelung objektiver Kriterien zwingend zunächst selbst die Feststellung der Inkongruenz vorzunehmen hat. Schon deswegen weicht das Konzept methodisch von anderen Behandlungsverfahren ab. Die Kriterien für die medizinische Notwendigkeit einer geschlechtsangleichenden Operation sind danach nicht nach objektiven – einem Sachverständigengutachten zugänglichen – Maßstab vorgegeben.“
Da die deutsche Sozialgesetzgebung einen objektiven Maßstab voraussetzt, sind diese neuen und vom Transaktivismus so gewollten Verfahrensweisen nicht mehr abgedeckt. Das Bundessozialgericht hat daher empfohlen, den Sachverhalt dem Gemeinsamen Bundesausschuss vorzulegen, der darüber entscheidet, welche Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird.
Schuss ins Knie
Der bisherige Rahmen der Kostenübernahme von Maßnahmen zur Transition beruhte auf der alten Diagnose „Transsexualismus“ und einem Bundessozialgerichtsurteil von 1987. Wenn der Leidensdruck plausibel gemacht werden konnte, war die Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten für Eingriffe wie Hormontherapie oder Operationen zu übernehmen. Wie es nun unter den veränderten Rahmenbedingungen mit der Kostenübernahme durch Krankenversicherungen weitergeht, ist noch offen. Zumindest Transpersonen, die schon vor diesem Urteil in Behandlung waren, fallen unter Bestandsschutz und bekommen weiterhin ihre Hormonersatztherapie bezahlt.
Deutlich wird aber bereits, dass sich der Transaktivismus mit der Verteufelung von Diagnostik und objektiven Kriterien selbst ins Knie geschossen und sich hierzulande einer im internationalen Vergleich mal sehr komfortablen Situation beraubt hat. Und auch hier wäre ein journalistisches Medium wie die taz mit einer kritischeren Einordnung der eigenen Rolle besser gerecht geworden als mit der Verbreitung dieses schwurbeligen Manifests.
Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.
Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig! Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.












