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Neuer Weltverband schließt Imane Khelif vom Frauenboxen aus

Geschlechtertests als Teilnahmebedingung für Frauenkategorie sind richtig

Der im März 2025 neugegründete Sportverband World Boxing hat nun angekündigt, einen Gentest als Nachweis über das biologische Geschlecht zur Bedingung für eine Teilnahme an Frauenwettkämpfen zu machen. Damit zieht der Verband die einzig richtigen Konsequenzen aus der Kontroverse um zwei Boxerinnen mit DSD bei den Olympischen Sommerspielen in Paris. Für die besonders umstrittene Boxerin Imane Khelif heißt es, dass sie ab sofort nicht mehr in Wettkämpfen gegen Frauen antreten darf, bis sie ein entsprechendes Testergebnis vorweisen kann.

Zwei Frauen machen Boxtraining, Symbolbild für Artikel "Neuer Weltverband schließt Imane Khelif vom Frauenboxen aus"
Biologische Frauen sollten aus Fairness- und Sicherheitsgründen nicht gegen biologisch männliche Personen boxen müssen (Foto von Lucy Dunne auf Unsplash).

1. Juni 2025 | Till Randolf Amelung

Freitag wurde bekannt, dass nach der Leichtathletik auch im Boxsport ein Test zur Bestimmung des biologischen Geschlechts Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den Frauenwettbewerben werden soll.  World Boxing, der im März dieses Jahres neugegründete Dachverband für den Boxsport, begründete diesen Schritt in einer Pressemeldung so:

„World Boxing respektiert die Würde jedes Einzelnen, und seine oberste Priorität ist es, die Sicherheit und die Fairness des Wettbewerbs für alle Athleten zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, dass strenge, nach Geschlecht bestimmte Kategorien beibehalten und durchgesetzt werden, was bedeutet, dass World Boxing nur Wettkämpfe für Athleten veranstaltet, die als männlich oder weiblich eingestuft sind.“

Bei diesem Test handelt es sich um einen PCR-Gentest, der auf das Vorhandensein des SRY-Gens prüft – einem wesentlichen Hinweis auf biologisch männliche XY-Chromosomen. Der Test kann mittels Nasen-/Mundabstrich, Speichel oder Blut durchgeführt werden – also ohne fragwürdige Fleischbeschau.

Kontroverse Goldmedaillengewinnerinnen

Ein wesentlicher Grund für diesen Schritt war die Kontroverse um die Frauenboxkämpfe während der Olympischen Sommerspiele 2024 in Paris, als Imane Khelif und Lin Yu-Ting begründete Zweifel weckten, ob deren Goldmedaillengewinne fair erkämpft waren. Mutmaßlich liegt bei beiden Boxerinnen die Intersex-Variante 5-ARD vor, ein Enzymdefekt, der in Körpern mit XY-Chromosomen bewirkt, dass Testosteron nicht in Dehydrotestosteron umgewandelt werden kann.  Das führt dazu, dass sich das männliche Genital nicht wie erwartet entwickelt. Oft werden Neugeborene mit dieser Variante als Mädchen registriert. Erst in der Pubertät geschieht ein Vermännlichungsschub. Doch gerade dieser pubertäre Schub sorgt für entscheidende Unterschiede hinsichtlich des sportlichen Leistungsvermögens zwischen Menschen mit 5-ARD und biologischen Frauen.

Imane Khelif ist nun unmittelbar von der von World Boxing getroffenen Entscheidung betroffen, da sie qua Beschluss des Verbands nicht mehr an einem Boxturnier teilnehmen darf, bis ein Testergebnis vorliegt, was endlich Klarheit über ihr biologisches Geschlecht bringt. Anfang Juni wollte Khelif in der Frauenklasse an einem Boxturnier im niederländischen Eindhoven teilnehmen, doch daraus wird nichts mehr. Der Veranstalter hat entsprechende Ankündigungen bereits wieder einkassiert. Khelif kann jetzt entweder den besagten Test machen lassen und damit überraschen, wieder bei Frauenboxkämpfen antreten zu dürfen oder aber wir erleben das Schweigen im Walde von allen, die wie der Volksverpetzer (und viele andere Medien) Khelif letztes Jahr noch vollmundig zur biologischen Frau erklärt haben.

Sportverbände ändern Bedingungen für Trans und Inter

World Boxing ist nach dem internationalen Leichtathletikverband World Athletics der zweite Spitzenverband im Sport, der einen Gentest für die Geschlechtsbestimmung zur Teilnahmebedingung an Frauenwettbewerben erklärt. Andere Verbände wie der Schwimmverband World Aquatics oder World Rugby schließen biologisch männliche Personen von der Teilnahme in der Frauenklasse aus, ohne aber einen Gentest vorzuschreiben. Als Transfrau kann an Wettbewerben der Frauen nur teilnehmen, wer keine männliche Pubertät durchlebt hat.

Ab Mitte der 1990er Jahre konnte die Inklusion von trans- und intergeschlechtlichen Personen im Spitzensport als Menschenrechtsfrage erfolgreich platziert werden. Nun macht sich aber die Erkenntnis breit, dass Fairness und Sicherheit von biologischen Frauen mit der Inklusion von Menschen mit den Vorteilen einer biologisch männlichen Pubertät in den Frauensport nicht gut zusammenpassen.

Gentest im Einklang mit Wissenschaft

Die Entscheidung von World Boxing ist im Einklang mit der Wissenschaft. Der Leistungsvorteil durch eine testosteronhaltige Pubertät ist überdeutlich bewiesen. Hier die Grenze zu ziehen, schützt sowohl biologische Frauen, als auch Trans- und Interpersonen. Viele Menschen haben ein feines Gespür, wenn etwas nicht fair läuft und reagieren entsprechend – mitunter sehr verletzend.

Die Kontroverse um Imane Khelif hat sie im vergangenen Sommer in ein Kreuzfeuer aus Kritik und Verachtung geschickt, was sie persönlich zutiefst verletzt haben muss. Klare, nachvollziehbare Regelungen können solche Szenarien in Zukunft zumindest in den Frauenwettbewerben der Leichtathletik und dem Boxen vermeiden. Die Olympischen Spiele in Paris haben eindrucksvoll gezeigt: Mit Inklusion ohne Sinn und Verstand kann man auch viel Schaden anrichten.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Mit Faktenfreiheit gegen Transfeindlichkeit und Rechtsextremismus

Eine neue Broschüre vom Bundesverband Trans* und der Amadeu-Antonio-Stiftung möchte für Zusammenhänge zwischen Transfeindlichkeit und Rechtsextremismus sensibilisieren. Doch aufgrund eines ignoranten Umgangs mit Fakten ist fraglich, ob diese Publikation ihre Ziele erreichen kann.

Rotes Neonlicht, Toiletten-Piktogramme für Mann und Frau, Symbolbild für Artikel "Mit Faktenfreiheit gegen Transfeindlichkeit und Rechtsextremismus"
Biologische Geschlechter – es gibt nur zwei davon beim Menschen (Foto von Nicolas COMTE auf Unsplash).

18. Mai 2025 | Till Randolf Amelung

Wie hängen Transfeindlichkeit und Rechtsextremismus miteinander zusammen und warum ist das demokratiegefährdend? Und: Gibt es überhaupt einen Zusammenhang? Das will eine Broschüre erklären, die Anfang Mai vom Bundesverband Trans* (BVT*) und der Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS) veröffentlicht wurde. Doch es ist fraglich, ob die Broschüre ihr Ziel erfüllen kann, denn es gibt schon einen grundsätzlichen und folgenschweren Fehler: Naturwissenschaftliche Fakten werden zu einem „Glauben“ und Bestandteil rechtsextremer Ideologien erklärt.

In diesem Sinn heißt es auf Seite 10 der Broschüre:

„Der Glaube an eine ‚natürliche Zweigeschlechtlichkeit‘, d. h. dass es aus biologischer Sicht ausschließlich Männer und Frauen gäbe, spielt in extrem rechten Ideologien eine zentrale Rolle. Aus diesem Glauben werden klar definierte Rollen für Männer und Frauen abgeleitet, die als unveränderbar gelten. Männlichkeit wird gegenüber Weiblichkeit aufgewertet. Diese Ungleichwertigkeit von Männlichkeit und Weiblichkeit ist eine Grundlage der gesellschaftlichen und politischen Ordnung in extrem rechten Ideologien.“

Ideologie vs. Fakten

Die biologische Zweigeschlechtlichkeit ist kein Glaube, sondern Fakt. Für die Definition ist nach wie vor entscheidend, ob ein Organismus Spermien oder Eizellen produziert. Das bestätigen viele MedizinerInnen und NaturwissenschaftlerInnen, die zunehmend aufgrund der moralisch aufgeladenen Ideologisierung verzweifeln, da man dadurch ungerechtfertigt politisch etikettiert wird.

Die neue Broschüre vom Bundesverband Trans* und der Amadeu-Antonio-Stiftung

An die Behauptung, die biologische Zweigeschlechtlichkeit sei ein Glaube, schließt sich im oben zitierten Broschürentext sogleich der nächste Fehler an: Denn rechtsextreme Geschlechterbilder beruhen nicht auf einem Glauben, sondern auf weltanschaulich hergeleiteten Interpretationen der biologischen Tatsachen. Die definierten Rollenvorstellungen ergeben sich aus den biologischen Reproduktionsfunktionen.

Das Gegenmodell, was vor allem von queeraktivistischer Seite verbreitet wird, will das biologische Geschlecht als Spektrum darstellen und eine selbstbestimmte und unveränderliche Geschlechtsidentität , die völlig unabhängig vom biologischen Geschlecht ist, als definitorische Richtschnur vorgeben. Problematisch ist, dass eine solche Geschlechtsidentität wissenschaftlich bislang weder hinreichend bewiesen noch klar definiert ist.

Ilse Jacobsen, Professorin für Mikrobielle Immunologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, gehört zu der langsam wachsenden Zahl an Fachleuten, die öffentlich gegen falsche Darstellungen Position beziehen. Gegenüber dem Humanistischen Pressedienst (hpd) erklärt sie die derzeitige Diskurslage:

„Das Thema biologisches Geschlecht ist Teil der aktuellen Diskussionen um Geschlechtsidentität und den Umgang mit Personen, die sich nicht als ihr biologisches Geschlecht identifizieren. Diese Diskussionen werden oft sehr emotional und unerbittlich geführt, auch mit Argumenten in Bezug auf Biologie, die einfach faktisch falsch sind. Das schadet nicht nur der Diskussion, sondern gerade auch den Betroffenen.“

Rechtsextreme instrumentalisieren Biologie

Es ist nicht ein Glaube, aus denen Rechtsextreme ihre Geschlechterbilder ableiten, sondern biologische Fakten werden für ihre Ideologie instrumentalisiert. Diese Klarstellung ist notwendig, um angemessen mit gesellschaftlich brisanten Themen und Fragestellungen überhaupt umgehen zu können, wie auch Jacobsen gegenüber dem hpd sagte:

„Eine sachliche, zielführende Diskussion, gerade zu emotionalen gesellschaftlichen Themen, ist aber nur dann möglich, wenn Fakten als Fakten akzeptiert werden.“

Doch im Akzeptieren von Fakten mangelt es der Broschüre von BVT* und AAS auch an anderen Stellen – insbesondere, wenn erklärt werden soll, was Transfeindlichkeit ist. Als von rechtsextremen Kreisen verbreitete „Desinformation“ gilt folgendes:

„Trans*geschlechtlichkeit sei ein ‚Trend‘ oder ‚Hype‘, der besonders Kinder (und Jugendliche) beeinflussen würde. Häufig wird diese Erzählung gemeinsam mit Falschinformationen über die medizinische Versorgung trans* und nicht-binärer Kinder und Jugendlicher genutzt, um sich gegen die Menschenrechte von trans* Personen ganz allgemein zu stellen. Beispielhaft zeigt sich dies an Behauptungen, dass durch das Selbstbestimmungsgesetz Kinder und Jugendliche zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen (wie Hormontherapien und/oder operativen Eingriffen) gedrängt würden. Dabei regelt das Selbstbestimmungsgesetz ausschließlich den Rahmen von Namens- und Personenstandsänderungen und trifft keinerlei Regelungen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen oder anderen medizinischen Fragen.“

Hierbei betreibt die Broschüre selbst Desinformation, denn in der Medizin ist international unstrittig, dass die Zahl transitionswilliger Minderjähriger in einem Umfang angestiegen ist, der sich nicht allein mit besserer Aufklärung erklären lässt. Hinzu kommt, dass das von Transaktivistas bevorzugte Behandlungsmodell für diese Kinder und Jugendlichen mit frühestmöglicher sozialer Transition und medikamentösen Eingriffen wie Pubertätsblockern eine unzureichende Evidenzbasis hat – d.h., die Studienlage ist zu schwach, um zu belegen, dass es vor allem nützt und kaum schadet.

Verschwiegene Probleme um gender-affirmativen Ansatz

Im Ausland wenden sich deshalb immer mehr Staaten von diesem als „gender-affirmativ“ bekannten Ansatz wieder ab. In Großbritannien hat der Cass-Report eindrücklich gezeigt, dass im gender-affirmativen Modell besonders vulnerable Kinder und Jugendliche gefährdet wurden, wenn ihre geäußerte Geschlechtsidentität ohne sorgfältige Diagnostik anderer möglicher Ursachen für das Unbehagen mit den körperlichen Geschlechtsmerkmalen affirmiert, also bestätigt wurde. Gerade Mädchen und Jungen mit einer homosexuellen Entwicklung können oft auch Geschlechtsdysphorie haben und sollten nicht voreilig als Trans behandelt werden.

Ebenso wiesen viele britische Kinder und Jugendliche laut Cass-Report schwere psychische Erkrankungen, Symptome von Autismus, posttraumatische Belastungsstörungen auf oder stammten aus biografisch sehr prekären Verhältnissen. Nun wird die Versorgung für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie umgestaltet. Künftig soll eine Diagnostik immer auch ein Screening auf Autismus einschließen und psychotherapeutische Interventionen die erste Wahl sein, anstatt gleich Pubertätsblocker einzusetzen.

Doch nicht nur Großbritannien, auch Länder wie Schweden, Dänemark, Finnland haben innerhalb der vergangenen fünf Jahre eine vergleichbare Kehrtwende vollzogen. Und in noch mehr Ländern ist aufgrund der erheblichen Schwächen des gender-affirmativen Models mindestens eine Diskussion um dieses entbrannt.  Der jüngste Staat in dieser Reihe ist Chile, wo nun eine Untersuchungskommission empfohlen hat, das Behandlungsprogramm für Transitionen von Kindern und Jugendlichen auszusetzen. Laut Medienberichten hat die Abgeordnetenkammer per Abstimmung den Bericht dieser Kommission gebilligt.

Mindestens ebenso Desinformation ist in der Broschüre das Verleugnen von psychologischen Prozessen von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf eine Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags mittels Selbstbestimmungsgesetz. Dieses Gesetz regelt zwar in der Tat nicht den Zugang zu medizinischen Behandlungen, aber die einzelnen Transitionsschritte (sozial, rechtlich und medizinisch) können nicht isoliert voneinander betrachtet werden.

Jeder Schritt erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Schritte gegangen werden. Zudem kann es gerade Kindern und Jugendlichen schwerfallen, von bereits getätigten Schritten wieder zurückzugehen, da man in diesem Alter auch besonders sensibel für den Wunsch nach sozialer Anerkennung und der Angst vor ihrem Verlust ist.

Trans-Lobby nur Verschwörungsglauben?

Auch der nächste Vorwurf in der Broschüre, Verschwörungsideologien zu verbreiten, muss kritisch unter die Lupe genommen werden:

„Trans* Personen hätten extrem viel Macht und seien eine im Geheimen agierende Gruppe, die Weltgeschehnisse steuern wolle – dies knüpft an antisemitische Erzählungen an.  Diese verschwörerische Erzählung einer einflussreichen ‚Trans-Lobby‘ wird auch immer wieder als Grund dafür genannt, weshalb es heute mehr trans* Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene gäbe: Sie seien der ‚gesteuerten Umerziehung‘ durch die ‚Trans-‘ und ‚Pharma-Lobby‘ ‚zum Opfer gefallen‘.“

Sicherlich gibt es manche Menschen, die so grob schnitzen und damit den Gegenstand verfehlen. Dennoch hat der Vorwurf gegen Transverbände, einflussreich zu sein, einen wahren Kern: Verbände wie der Bundesverband Trans* e.V. oder die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) e.V. bekommen seit Jahren finanzielle Zuwendungen aus staatlichen Töpfen und haben verstärkt die Aufmerksamkeit der Politik. Einen Eindruck darüber gibt die Suche im Lobbyregister des Deutschen Bundestags. Übrigens ist auch die in diesem Artikel kritisierte Broschüre mit finanziellen Mitteln aus dem Förderprogramm „Demokratie leben“ ermöglicht worden.

Populisten profitieren von Schwachstellen

Selbstredend sind auch rechtsextreme und -populistische Akteure längst über all diese Vorgänge informiert und wissen daher um offensichtliche Schwachstellen, wo sie ihren Hebel ansetzen können. Vor allem der desaströse Umgang mit wissenschaftlich belegbaren Fakten, für den hier BVT* und AAS mit ihrer Broschüre stellvertretend stehen, kann im Kampf gegen Rechtspopulismus und -extremismus zu einem Rohrkrepierer für das linksprogressive Lager werden.

Auf diese Weise können die PopulistInnen und ExtremistInnen den Fuß in die Tür des gesellschaftlichen Mainstreams bekommen, weil sie nur wissenschaftliche Fakten nach vorne stellen brauchen. Diese fungieren dann als Türöffner, um das geschlechterpolitisch Ideologische des rechten Rands hinterherziehen zu lassen. Denn je weiter sich das linksprogressive Lager von den Fakten entfernt, desto instabiler wird deren gesamte Verteidigungslinie.

Die Motive von Transaktivistas, solche Positionen zu vertreten, sind zumindest insofern nachvollziehbar, als dass sie ideologisch an gender-affirmativen Behandlungsgrundsätzen sowie am Selbstbestimmungsgesetz festhalten. Doch Organisationen, die gegen Rechtsextremismus kämpfen, gefährden dadurch erheblich ihre bisherige Autorität. Wenn man auch noch all diejenigen braun anmalen will, die auf die Faktenlage verweisen, wird man keine Sensibilität gegenüber Rechtextremismus erhöhen, sondern eher Gleichgültigkeit verstärken. Ob das im eigenen Interesse ist?


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Paragraph 175 – Der lange Weg zur Rehabilitierung

Zum IDAHOBIT am 17. Mai bieten wir den Text von Georg Härpfer aus dem Jahrbuch Sexualitäten 2019 zum kostenfreien Download an! Härpfer beschreibt eindrücklich den langen Weg zur Rehabilitierung nach Paragraph 175 verurteilter Männer in der Bundesrepublik Deutschland. Am 22. Juni vor acht Jahren beschloss der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz. Doch ist nun alles gut?

Ein Mann hält auf dem CSD München 2022 ein Schild mit der Aufschrift "Illegal in 70 Countries" hoch. Symbolbild für Artikel "Zum IDAHOBIT 2025: Paragraph 175 - Der lange Weg zur Rehabilitierung"
In Deutschland zum Glück nicht mehr, aber in etwa 70 Ländern weltweit ist gleichgeschlechtlicher Sex immer noch strafbar, in 12 Ländern droht sogar die Todesstrafe (Foto von Raphael Renter | @raphi_rawr auf Unsplash).

17. Mai 2025 | Redaktion

Wie steht es um die Rehabilitierung der wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen verurteilter Männer nach Paragraph 175? Am 22. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. IQN gab für dieses rehabilitierende Gesetz den Impuls. Doch sind damit alle Probleme behoben und das vielen Männern angetane Unrecht getilgt?

Anlässlich des Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT) am 17. Mai lohnt sich ein Blick darauf, ob die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich im notwendigen Umfang ihrer Verantwortung der Wiedergutmachung gerecht geworden ist. Immerhin erinnert dieser internationale Aktionstag in Deutschland nicht nur an den 17. Mai 1990, den Tag, an dem Homosexualität aus dem Diagnosemanual ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestrichen wurde, sondern aufgrund der Zahlenreihe auch an den unseligen Paragraphen 175. Letzterer wurde erst 1994 aus dem Strafgesetzbuch getilgt.

Schwule leiden unter Altersarmut

Im April dieses Jahres hieß es in der Frankfurter Rundschau, dass viele schwule Männer von Altersarmut betroffen seien und diese eine wesentliche Ursache im Paragraph 175 habe. „Rund 50.000 schwule Männer wurden nach Ende des Zweiten Weltkriegs wegen gleichgeschlechtlicher ‚Unzucht‘ verurteilt, mindestens ebenso viele gerieten in staatliche Ermittlungsverfahren und noch mehr erlebten Jahrzehnte der Verfolgung, Razzien, Demütigungen und die totale gesellschaftliche Ächtung“, heißt es in diesem Zeitungstext. Deshalb sei den meisten Betroffenen eine „reguläre Karriere als Grundlage für eine menschenwürdige Rente“ verwehrt geblieben.

Bereits im Jahrbuch Sexualitäten 2019 stellte Georg Härpfer, der von der Gründung im Jahr 2015 bis 2019 im Vorstand der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) aktiv war, den Kampf um Rehabilitierung vor: „Diesem Beschluss [des Deutschen Bundestags von 2017] ging ein langer Kampf um die Aufhebung der menschenrechtswidrigen, in der BRD und der DDR ergangenen Urteile voraus, die zwischen 1945 und 1994 zehntausende Menschen aufgrund ihres gleichgeschlechtlichen Begehrens kriminalisierten. Allerdings wirft die Umsetzung des Gesetzes neue Probleme auf, die es angesichts des Alters der zu Unrecht Verurteilten möglichst rasch zu lösen gilt.“  

Härpfer skizziert zunächst die Geschichte des § 175 StGB, schildert dann die Auseinandersetzungen um die Rehabilitierung der Verurteilten und fragt: Welches sind die drängendsten Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes von 2017? Was sollte getan werden, um diese Probleme zu bewältigen? Und wer verhindert zügige Lösungen?

Härpfer hat in seinem Beitrag auch mit berührenden Fallbeispielen eindrücklich darauf hingewiesen, dass neben dem persönlichen der gesellschaftliche und wirtschaftliche Schaden immens gewesen war. Dies betraf nicht nur Männer mit rechtskräftigen Verurteilungen nach Paragraph 175, bereits der Verdacht sowie eine Anklage haben ausgereicht. Das erlittene Unrecht ging über Untersuchungshaft hinaus. Es kam auch zu „Entlassungen aus dem Öffentlichen Dienst, Kündigungen, Degradierungen, Entzug von Lehraufträgen an Hoch- und Fachhochschulen, von ärztlichen Approbationen, von Doktorgraden sowie fürsorgerische Unterbringung und medizinisch-psychiatrische Zwangsmaßnahmen“, wie Härpfer benennt.

IQN gibt Impuls für Rehabiltierungsgesetz

Das Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Männer, die auf Basis des nazivergifteten Paragraphen 175 unter bundesdeutschen Rechtsstaatsbedingungen verurteilt wurden, ging im Übrigen 2007 auf einen Impuls der Initiative Queer Nations zurück. Bodo Niendel, damals Vorstandsmitglied der IQN und  queerer Fachreferent in der Fraktion der Linkspartei, hatte dieses Gesetz angestoßen. Die Grünen, bis dahin führend beim LGBT-Spektrum, hatten dies aus nachvollziehbaren Gründen zunächst abgelehnt: Eine Rechtsprechung und eine Gesetzlichkeit der Bundesrepublik im Nachhinein für irrig, ja, menschenrechtswidrig zu erklären, sei juristisch nicht machbar. Dass es dennoch gelang, diese Politik auch posthum zu verwerfen, lag wiederum auch am grünen und sozialdemokratischem Engagement.

Da das 2017 beschlossene Rehabilitierungsgesetz dem Ausmaß möglicher erlittener Schäden schwuler Männer nicht gerecht wurde, setzte sich Härpfer mit seiner Interessensvertretung BISS für möglichst unbürokratische Härtefallregelungen ein. Dennoch ist bis heute nicht alles abgeräumt, wie der Artikel in der Frankfurter Rundschau zeigt. „Die Zeit drängt, die Opfer des Schandparagrafen werden nicht jünger!“ – Härpfers Schlusssatz aus seinem Jahrbuch-Beitrag gilt heute umso mehr.

Hinweis: Eine Weiterverbreitung ist nur mit Angabe der jeweiligen Quelle, also der entsprechenden Jahrbuch-Ausgabe, zulässig. Ebenso ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ohne Genehmigung untersagt.


Jahrbuch Sexualitäten 2019

Herausgegeben im Auftrag der Initiative Queer Nations e.V. von Janin Afken, Jan Feddersen, Benno Gammerl, Rainer Nicolaysen und Benedikt Wolf.

Mit Beiträgen von Caroline A. Sosat, Torsten Flüh, Raimund Wolfert, Jan Feddersen, Benedikt Wolf, Patsy L`Amour laLove, Monika Gsell, Georg Härpfer, Christiane Härdel, Lily Kreuzer, Rainer Herrn, Friederike Mehl, Daniel Baranowski, Ansgar Martins, Jann Schweitzer, Benno Gammerl, Andrea Rottmann, Corina Erk und Sebastian Zilles.

275 S., 24 Abb., geb., Schutzumschlag, 15 x 22,3 cm, ISBN 978-3-8353-3525-7

Preis: € 34,90 (D) / € 35,90 (A) (Printausgabe ist vergriffen, nur noch als E-Book erhältlich)


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Valerie Wilms – Die erste Transfrau im Bundestag distanziert sich vom Transaktivismus

Nicht Tessa Ganserer, sondern Valerie Wilms war die erste Transfrau, die, für die Grünen, als Abgeordnete in den Bundestag einzog. Nun hat Wilms ihre Autobiografie veröffentlicht und bezieht darin auch Stellung gegen das 2024 beschlossene Selbstbestimmungsgesetz. Ein Irrwitz? Nein, sie liefert Gründe für ihre Argumente. Trotz der in literarischer Hinsicht nicht herausragenden Sprache, lohnt sich die Lektüre.  

Hintergrund Plenumssaal des Deutschen Bundestags durch die Kuppel fotografiert; im Vordergrund das Buchcover von Valerie Wilms Autobiografie. Symbolbild für Artikel "Valerie Wilms - Die erste Transfrau im Bundestag distanziert sich vom Transaktivismus".
Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Valerie Wilms hat ihre Autobiografie veröffentlicht (Plenarsaal des deutschen Bundestags, Foto von Claudio Schwarz auf Unsplash).

15. Mai 2025 | Till Randolf Amelung

Valerie Wilms, ehemalige Bundestagsabgeordnete für die Grünen, hat sich nun im Alter von 71 Jahren mit der Veröffentlichung ihrer Autobiografie öffentlich als Transfrau geoutet. Tessa Ganserer und Nyke Slawik können nun nicht mehr für sich in Anspruch nehmen, die ersten Transfrauen im Bundestag gewesen zu sein. Wilms, die im Alter von 43 Jahren den Schritt zur Geschlechtsangleichung ging und ihre politische Karriere nach ihrer Transition begonnen hat, hatte von 2009 bis 2017 ein Mandat inne. Nach ihrer Zeit im Bundestag ging sie in die Kommunalpolitik, bis 2024 saß sie für die Wählervereinigung Wedeler Soziale Initiative (WSI) im Stadtrat ihres Wohnortes Wedel. Inzwischen ist sie gänzlich aus der Politik ausgeschieden.

Thema Trans politisch vermieden

Doch Wilms vermied es als Abgeordnete bewusst, das Thema Trans politisch zu besetzen. Denn sie wollte nicht auf ihr Transsein reduziert werden, sondern ein unbehelligtes Leben führen und stattdessen als fachlich kompetente Verkehrspolitikerin in Erscheinung treten. Mit ihrer Autobiografie nun stößt sie nicht nur Ganserer und Slawik von ihren Podesten, sondern bezieht auch Stellung gegen ihre Partei – vor allem gegen das Selbstbestimmungsgesetz.

Dieses Gesetz ist seit November 2024 in Kraft und ersetzt das vorherige, über vierzig Jahre alte Transssexuellengesetz (TSG). Valerie Wilms hat für ihre Geschlechtsangleichung 1996 noch ein Verfahren nach dem TSG benötigt, was zu diesem Zeitpunkt noch zwei Begutachtungen voraussetzte sowie eine Scheidung und eine weitmögliche körperliche Angleichung an das Identitätsgeschlecht. Die beiden letztgenannten Voraussetzungen wurden 2009 bzw. 2011 durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts gekippt.

Wilms lobt altes TSG

Trotz der vergleichsweisen rigiden Bedingungen, unter denen Wilms die Änderung ihres amtlich dokumentierten Vornamens und Geschlechtseintrag durchsetzen musste, verteidigt sie in ihrem Buch das TSG. Dieses Gesetz habe „klare und eindeutige Regelungen“ geboten und damit auch die Betroffenen geschützt. Das Selbstbestimmungsgesetz lehnt sie hingegen strikt ab, es war 2023 sogar ihr letzter Anstoß, die Grünen nach fast achtzehn Jahren Parteizugehörigkeit wieder zu verlassen. In einer damals veröffentlichten Presseerklärung warf Wilms den Grünen vor, Treiber einer „woken Kulturrevolution“ zu sein. In ihrem Buch, aber auch in Interviews äußerte Wilms die Sorge, dass diese „woke Kulturrevolution“ am Ende zum Verlust bereits erreichter Akzeptanz von Transmenschen führen könnte.

Wilms‘ Buch ist nicht aus literarischen Gründen bemerkenswert, sondern weil es einen Einblick in das Leben einer Transfrau bietet, die als Abgeordnete im Licht der Öffentlichkeit stand und der es trotzdem gelungen ist, das Transthema aus dieser herauszuhalten. Wie Wilms erwähnt, wurde durchaus die BILD-Zeitung auf sie und ihren Hintergrund aufmerksam. Sie signalisierte deutlich, dazu nichts sagen zu wollen. Obwohl es dieser auf Grelles abonnierten Zeitung schon damals möglich gewesen wäre, Valerie Wilms‘ Transition gegen ihren Willen an die Öffentlichkeit zu zerren, ist das nie passiert.

Ein offenes Geheimnis war ihre Transition dennoch, das verriet ein Kommentar der CDU-Politikerin und ehemaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder im Kurznachrichtendienst X, die zeitgleich mit Wilms in der Bundespolitik aktiv war: „Ich habe immer in mich rein gelächelt, wenn es hieß, Tessa Ganserer sei die erste #Transfrau im Bundestag. Denn ich wusste: Das war Valerie Wilms, grüne MdB 2009 – 2017, Kandidatin im Wahlkreis meines Mannes, Pinneberg.“

Tessa Ganserer als Gegenentwurf

Cover Buch "Meine zwei Leben" von Valerie Wilms
Valerie Wilms: Meine zwei Leben. Als Junge geboren – als Frau im Bundestag, 152 Seiten, Langen-Müller Verlag, 2025, ISBN: 978-3-7844-3743-9, Paperback, 20,00 Euro.

Ganz anders wurde auf Wilms‘ ehemalige Parteikollegin Tessa Ganserer reagiert, die Trans zum Hauptthema ihrer Zeit als Abgeordnete machte und immer wieder für eine Parlamentarierin unangemessen auffiel. Zum Beispiel, als sie im Familienausschuss zum Selbstbestimmungsgesetz im November 2023 in Reizwäsche auftrat oder anderweitig irritierende Auftritte dokumentiert wurden. Valerie Wilms konnte hingegen frei von Kritik und Anfeindungen ihr Mandat ausüben und erklärt dies so: „Um ein Bundestagsmandat auch als solchermaßen ‚gehandicapte Person‘ auszufüllen, braucht es nur verantwortliches und konsequentes Handeln, keinen ‚politischen Klamauk‘.“

Valerie Wilms ist gelungen, was viele andere Transpersonen sich wünschen: Nicht auf trans reduziert zu werden und eine gewisse Gestaltungshoheit über das berufliche und private Leben zu behalten. Das geht nicht ohne Anpassungsleistungen, wie erwähnt, dass man eben nicht in Reizwäsche in eine Ausschusssitzung geht.

Der von Wilms kritisierte aktuelle Transaktivismus hingegen macht ausschließlich die Gesellschaft für das eigene Glück verantwortlich und behauptet, das TSG verletzte die Menschenrechte.  Ebenso wird penetrante Sichtbarkeit und Benennung von Trans als unerlässlich für die Vergrößerung der Akzeptanz vermittelt. Wilms‘ Darstellungen zeigen, dass diese Überzeugungen hinterfragt werden sollten.

Rückläufige gesellschaftliche Akzeptanz

Das Dogma der selbstbestimmten Geschlechtsidentität entbehrt ebenso wie die Behauptung über die Existenz von mehr als zwei biologischen Geschlechtern jeder wissenschaftlichen Grundlage und fördert gerade eine Rückabwicklung bereits erreichter Akzeptanz. Das fürchtet auch Valerie Wilms. Der Blick in die USA zeigt, dass diese Ängste berechtigt sind. Nach der Wahl Donald Trumps stellte die Journalistin Pamela Paul in der New York Times fest, „dass fortschrittliche Ideen über die Geschlechtsidentität immer weniger [Menschen] unterstützen, je mehr sie in der Öffentlichkeit bekannt und verstanden werden“.

Deutsche Transaktivistas wollen von all dem jedoch nichts wissen und reagieren entsprechend empört auf Wilms‘ Autobiografie. Translobbyistin Nora Eckert befand auf queer.de, diese sei „wie ein Schlag ins Gesicht“. Besonders übel scheint man Wilms nicht nur die Verteidigung des TSG zu nehmen, sondern auch die Feststellung, dass eine Transfrau nicht biologisch weiblich, sondern männlich ist und es daher immer einen Unterschied zwischen ihnen und biologischen Frauen geben wird. Online-Aktivistin Joelina bezeichnet Wilms‘ Einlassungen in ihrem Blog daher als „offenen Verrat“.

Von Selbsterkenntnis, einen eigenen Anteil am konservativen Backlash zu haben, ist man hierzulande also noch weit entfernt. Valerie Wilms hingegen erkennt in ihrer Autobiografie weitsichtig, dass auch sie vom zurückschwingenden Pendel erfasst werden könnte. Da die Hoffnung aber zuletzt stirbt, sei dennoch allen Transaktivistas der Blick in Valerie Wilms‘ Buch empfohlen und damit auch eine kritische Selbstreflektion, wo man mit dem eigenen Aktivismus in den vergangenen zehn Jahren falsch abgebogen sein könnte.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


ESC 2025: Nemo will Ausschluss von Israel

Nemo, Vorjahressieger für die Schweiz beim ESC in Malmö, unterstützt den Ausschluss Israels vom ESC. Mit ihm zusammen fordern dies im Vorfeld des ESC in Basel über 70 Künstlerinnen und Künstler mit einer Petition. Der Vorfall zeigt einmal mehr, wie selbstverständlich als Israelhass getarnter Antisemitismus in der progressiven Kulturszene und unter Queers geworden ist.

Ein Clownsfisch als Symbolbild für Artikel "ESC 2025: Nemo fordert Ausschluss von Israel"
Nemo – nicht der reizende Clownfisch aus dem Erfolgsfilm sondern sein menschlicher Namensvetter möchte Israel am liebsten vom ESC ausschließen (Foto von Rachel Hisko auf Unsplash).

10. Mai 2025 | Till Randolf Amelung

Nächste Woche beginnt in Basel wieder der ESC, das queere Hochamt vor der CSD-Saison, und schon wieder gibt es als „Israelkritik“ verkleideten Antisemitismus!  Dieses Mal ist die Schweiz Gastgeberland, nachdem der sich als nichtbinär verstehende Nemo 2024 im schwedischen Malmö gewonnen hatte.

Nun sagte er in einem Interview mit der britischen HuffPost, dass er eine weitere Teilnahme Israels am Wettbewerb nicht unterstütze. Als Gründe nannte Nemo: „Das Vorgehen Israels steht in fundamentalem Widerspruch zu den Werten, die die Eurovision zu verteidigen vorgibt – Frieden, Einheit und Achtung der Menschenrechte.“ Doch nicht nur Nemo spricht sich gegen eine Teilnahme Israels aus, auch über 70 weitere KünstlerInnen unterzeichneten eine von der notorisch antisemitischen BDS-Kampagne lancierte Petition und verlangten als Solidaritätsbekundung mit den Palästinensern, dass Israel vom Wettbewerb verbannt werden müsse. Die Europäische Rundfunkunion (EBU) lehnt das ab.

Antisemitismus im Kulturbetrieb

Einmal mehr entblößt sich seit dem Hamas-Terror vom 7. Oktober 2023 die im Kulturbetrieb und unter ansonsten sehr inklusionsbewussten queeren Wesen grassierende Israelfeindschaft. Beim ESC in Malmö traf es die für Israel startende Sängerin Eden Golan, die sich tapfer gegen Mobbing durch ihre KontrahentInnen – unter diesen auch Nemo – sowie bei ihrem Auftritt auch gegen massive Buhrufkonzerte aus dem Publikum behauptete.

In diesem Jahr tritt Yuval Raphael für Israel an, die am 7. Oktober 2023 das von der Hamas angegriffene Nova-Musikfestival besuchte und nur überlebte, weil sie sich über mehrere Stunden in einem Bunker unter Leichen verbergen konnte. Ihr Beitrag „New Day Will Rise“ ist Teil der persönlichen und nationalen Verarbeitung des erlittenen Traumas. Doch das ihr Widerfahrene arbeitet Raphael nicht nur musikalisch auf, sondern sie berichtete darüber auch dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf oder auf einer Kundgebung gegen Antisemitismus in Zürich im Januar dieses Jahres.

BDS-Petition verschweigt Kriegsursache

Weder in den Aussagen Nemos und erst Recht nicht in der BDS-Petition wird das Leid anerkannt, was die Hamas Israelis am 7. Oktober zugefügt hat und dass der derzeitige Krieg in Gaza nicht korrekt einzuordnen ist, ohne dies zu erwähnen. Selbstredend kommt die BDS-Petition auch nicht ohne den verleumderischen, da falschen Vorwurf aus, Israel betreibe einen Genozid an den Palästinensern. Doch Fakten scheren diese Akteure im progressiven Gewand nicht.

Statt sich aber selbstkritisch mit den eigenen Fehlschlüssen der Anti-Israel-Agitation auseinanderzusetzen, beklagt sich Nemo lieber darüber, dass in diesem Jahr keine Flaggen außer den Landesflaggen der Teilnehmerländer auf der Bühne gezeigt werden dürfen. Das heißt, keine Pride-Flaggen wie die Regenbogenflagge oder die Nonbinary-Flagge, die Nemo bei seinem Sieg im vergangenen Jahr auf die Bühne geschmuggelt hatte. Im Publikum sind diese Flaggen allerdings weiterhin erlaubt.

„Dumm “ sei das, befand Nemo gegenüber HuffPost, da dieser Wettbewerb schon so lange mit Queerness und schwuler Kultur in Verbindung gebracht würde. Doch wer nicht mehr als Röckchen und Nagellack für die Queerness vorweisen kann, kann womöglich nicht anders argumentieren: Nemo ist im Übrigen, nach allem, was man weiß, ein heterosexuell orientierter Mann, der seine Nichtbinarität mit zahllosen clownesk anmutenden Accessoires auf der Bühne zu inszenieren weiß.

Im Übrigen beruhen die Forderungen der PetentInnen nach einem Ausschluss Israels auf falschen Voraussetzungen: Russland wurde wie Belarus 2022 vom ESC (vorläufig) ausgeschlossen, weil seine öffentlich-rechtlichen Sender keine vom Kreml unabhängige Arbeit mehr leisten (dürfen). Der israelische Sender KAN ist hingegen nicht von Weisungen der rechtspopulistischen Regierung um Benjamin Netanjahu abhängig.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Das Self-ID-Dogma bröckelt

In Großbritannien sorgt das Gerichtsurteil zur Definition des Begriffs „Frau“ im Gleichstellungsgesetz weiterhin für große Erleichterung und einen Dominoeffekt. Wo vorher großzügig das Self-ID-Prinzip angewendet wurde, wird es jetzt wieder zurückgefahren. Daran zeigt sich, dass der Transaktivismus sich mit der Forderung nach Self ID selbst ins Knie geschossen hat. Auch in Deutschland kann es zu ähnlichen Entwicklungen kommen.

Riss in Betonboden, Symbolbild für Das Self-ID-Dogma bröckelt
Self-ID ist nicht mehr unantastbar (Foto von Mahdis Mousavi auf Unsplash).

6. Mai 2025 | Till Randolf Amelung

Kurz vor Ostern urteilte der britische Supreme Court darüber, dass für den Begriff „Frau“ in Gleichstellungsgesetzen die biologische Geschlechtsdefinition entscheidend ist. Geklagt hatte die feministische Organisation Women for Scotland, weil Schottland ein Gleichstellungsgesetz erlassen hatte, was definitorisch auch biologisch männliche Transfrauen mit rechtlicher Geschlechtsanpassung als „Frau“ anerkennen wollte. So hätte es beispielsweise im Bereich Frauenquoten passieren können, dass Vorstände auf dem Papier einen Frauenanteil aufweisen, aber trotzdem zu 100 Prozent mit biologisch männlichen Personen besetzt sind.

Sorge in Deutschland

Deutsche Transaktivistas wünschen sich, dass ihnen solche Entscheidungen erspart bleiben, wie Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* gegenüber dem MDR sagte: „Wir hoffen sehr, dass wir in Deutschland nie an diesen Punkt kommen, wie wir das gerade in den USA und in UK beobachten.“ Doch in Deutschland ist Self ID mit dem Selbstbestimmungsgesetz trotz deutlicher Warnungen im November vergangenen Jahres in Kraft getreten – die Konflikte sind daher auch hier vorprogrammiert.

Schon vor dem Inkrafttreten machte in Erlangen eine Transfrau Schlagzeilen, die in einem Frauenfitnessstudio Mitglied werden wollte und keine operative Geschlechtsangleichung vorgenommen hatte. Die Betreiberin lehnte das mit Verweis auf ihr Hausrecht ab, da ihr Angebot für biologische Frauen konzipiert sei. Dadurch fühlte sich die Transfrau diskriminiert. Jetzt im Mai wurde bekannt, dass die Transfrau vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth Klage eingereicht hat. Nun haben wir also auch in Deutschland einen exemplarischen Fall, an dem die Relevanz des biologischen Geschlechts und die Grenzen von Self ID mitverhandelt werden. Wir werden sehen, ob am Ende ein vergleichbares Urteil wie in Großbritannien steht oder ob das transaktivistische Self-ID-Paradigma gestützt wird.

Geschlechtswechsel als juristische Fiktion

In allen Ländern, wo innerhalb der letzten 50 Jahre Regelungen ermöglichten, dass Transpersonen mit einer weitmöglich vorgenommenen Geschlechtsangleichung den Vornamen und ihren Geschlechtseintrag in ihren amtlichen Dokumenten ändern dürfen, wurde dies als juristische Fiktion geschaffen. Dadurch konnten diese Transpersonen eine Diskrepanz zwischen dem sozial gelebten Geschlecht und den Ausweisdokumenten beseitigen und so besser an der Gesellschaft teilhaben.

Gleichstellungs- und Frauenfördermaßnahmen wurden hingegen schon immer von den körperlichen und sozialen Bedingungen her konzipiert, die sich aus dem biologischen Geschlecht ergeben. Das jedoch wurde vom Transaktivismus der vergangenen 15 Jahre bewusst geleugnet. Eine situativ vorgenommene Unterscheidung zwischen biologischem und Identitätsgeschlecht wurde als „transphob“ verdammt. Entsprechend wurde in Großbritannien in vielen Bereichen verfahren, was für eine immer stärkere Polarisierung um das Transthema sorgte.

Dominoeffekt nach Gerichtsurteil

Nach der nun erfolgten höchstrichterlichen Klarstellung, dass das biologische Geschlecht nicht obsolet ist und weiterhin prägend sein kann, kommt es aktuell zu einem kulturellen Dominoeffekt im Vereinigten Königreich: Zuerst veröffentlichte die Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission Ende April eine erste Einschätzung, wie das Urteil des Supreme Court auf Bereiche wie Toiletten auszulegen ist. Dabei wurde die jahrelange Selbstverständlichkeit beendet, dass Transpersonen überall die Toiletten, Sammelduschen sowie -umkleiden und Ähnliches gemäß des Identitätsgeschlechts benutzen dürfen.

Wichtig ist aber auch: In der Einschätzung wird klargestellt, dass Transpersonen nicht in die Lage gebracht werden dürfen, keine Toilette oder andere geschlechtsspezifische Einrichtung nutzen zu können. Als Lösung wird die Ausweitung des Angebots an zusätzlichen Unisex-Einrichtungen empfohlen. Transverbände befürchten, dass es nun zu diskriminierender „Toilettenpolizei“ käme. Allies aus dem Kulturbereich haben mit einem Offenen Brief verkündet, sich dem Urteil zu widersetzen und nicht reglementieren zu wollen, wer welche Toilette benutzt.

Transaktivistas beklagen Entzug ihrer Rechte

Viele Transaktivistas, auch in Deutschland, beschwören nun den Untergang herbei. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) behauptet in einer Pressemitteilung: „In UK haben transgeschlechtliche Menschen keine gleichen Rechte mehr, also keine Menschenrechte wie alle anderen.“ Dabei hat der Supreme Court in seinem Urteil klargestellt, dass Transpersonen ebenfalls vor Diskriminierungen geschützt sind und nicht wegen des Transseins benachteiligt werden dürfen. Kim Nala Wahle, eine deutsche Influencerin und Transfrau, greift auf der Plattform LinkedIn jedoch zu NS-Vergleichen, um transaktivistische Anliegen mit Dringlichkeit zu versehen: „Wollt ihr uns jetzt wieder dazu zwingen, rosa Dreiecke am Arm zu tragen, damit ihr euch sicher fühlt?“  

Ein Problem sollten speziell in der Umkleide- und Toilettenfrage aber vor allem Transpersonen haben, deren äußerliche Übereinstimmung mit dem Identitätsgeschlecht  nicht optimal ist. Wer sich im Alltag unauffällig bewegen kann, erregt keinen Argwohn an der Toilettentür. Anders sieht es hingegen bei Themen wie Frauenquoten oder dem In-Anspruch-nehmen-Wollen von geschlechtsspezifischen Angeboten, zum Beispiel Frauenhäusern oder Organisationen und Räume für Homosexuelle.

Bei Letzterem gibt es jedoch auch Missverständnisse, wenn z.B. von der dgti behauptet wird, lesbische oder schwule Organisationen dürften keine Transmänner oder Transfrauen mehr aufnehmen. Wie Dennis Noel Kavanagh in unserem Blog dargelegt hat, geht es in erster Linie darum, dass homosexuelle Gruppen nicht mehr dazu gezwungen werden können, Transpersonen aufzunehmen. Was gegen die Wand fährt, ist jedoch die transaktivistische Losung „Transfrauen sind Frauen, Transmänner sind Männer – keine Debatte!“.

Transfrauen vom Frauenfußball ausgeschlossen

Eine weitere Änderung betrifft die Teilhabe von Transfrauen am Frauensport. Der britische Fußballverband FA verkündete nun, dass zum 1. Juni als Stichtag Transfrauen nicht mehr in Frauenfußballteams mitspielen dürfen. Das betrifft nicht nur den Profi-, sondern auch den Amateurbereich. Andere Sportverbände im Land ziehen nach.

Diese Entscheidung ist im Einklang mit der Wissenschaft, denn der körperliche Vorteil von Personen, die in ihrem Leben eine vermännlichende Pubertät durchlaufen haben, ist relevant – nicht nur für die Fairness, sondern auch für die Sicherheit. Das belegt eine Meldung vom 2. Mai über einen Vorfall aus dem Jahr 2023, wo eine Transfrau bei einem Frauenfußballmatch einer Gegenspielerin unabsichtlich das Kniegelenk gebrochen haben soll.

Selbst in den obersten Rängen verändert das Gerichtsurteil die Haltungen. Premierminister und Labour-Politiker Keir Starmer hat 2022 noch gesagt, dass er keinen Unterschied zwischen Transfrauen und biologischen Frauen mache, dies sei das Gesetz. Den höchsten Richterspruch, konträr zu seinen damaligen Auffassungen, erkenne er nun an.

Seine Parteikollegin Bridget Phillipson, Ministerin für Frauen und Gleichstellung, sagte auf dem Kurznachrichtendienst X, das Urteil bringe „Klarheit und Vertrauen“. Es scheint, dass man nun überall in Großbritannien erleichtert ist, dort das biologische Geschlecht wieder offen als Bezugsrahmen setzen zu dürfen, wo dies geboten und sinnvoll ist. Damit beerdigt ist politisch die Vorstellung, Geschlecht als etwas völlig Selbstbestimmtes und von der Biologie unabhängig zu denken.

Diese Beobachtung teilt die britische Journalistin Helen Lewis:

„Aus britischer Sicht fällt sofort auf, wie breit das Urteil in dieser Woche quer durch das politische Spektrum akzeptiert wurde. Dies ist eine dramatische Umkehrung. Um in Großbritannien eine Bescheinigung über die Anerkennung des Geschlechts zu erhalten, benötigt ein Antragsteller eine medizinische Diagnose der Dysphorie und eine Beurteilung durch ein unabhängiges Gremium.

Vor zehn Jahren befürworteten fast alle großen britischen Parteien – Labour, die Konservativen, die SNP, die Liberaldemokraten, die Grünen – die Umstellung auf eine Politik der Selbstidentifizierung des Geschlechts, wodurch die Notwendigkeit einer externen Überprüfung entfallen wäre. Heute unterstützen nur noch die Liberaldemokraten und die Grünen die Selbstidentifizierung.“

Lewis bewertet das Urteil so:

„Frauen werden diskriminiert, und das gilt auch für Transgender beiderlei Geschlechts, und das Gesetz kann dies anerkennen. Zuweilen müssen ihre Rechte ausgeglichen werden. Diese sorgfältige Entscheidung hat genau das getan.“

Self ID versammelt toxische Männlichkeit

Insgesamt gilt: Die Ideologie von Geschlecht als eine ausschließliche Angelegenheit der Selbstidentifizierung hat erst zu dieser krachenden Niederlage für den Transaktivismus geführt. Anstatt hier Einsicht zu zeigen, riefen Transaktivistas über Ostern in mehreren Orten Großbritanniens zu Demonstrationen auf. In London gehörte dazu unter dem Hashtag #PeeForMe auch ein öffentlicher Piss-In, zu dem die Transfrau und ehemalige BBC-Moderation India Willoughby aufrief. Der Evolutionsbiologe Richard Dawkins kommentierte das auf X: „Aggressiv dominante männliche Säugetiere urinieren typischerweise, um ihr Territorium mit einem Duft zu markieren.“

Ebenso wurden in der Demo Schilder mit frauenverachtenden Slogans wie „Die einzige gute TERF ist eine tote“ oder „Auf TERFS pissen“ gezeigt. Eine Statue zu Ehren der Frauenrechtlerin Millicent Fawcett wurde ebenfalls beschmiert. Es war eine Parade der toxischen Männlichkeit, die da in britischen Städten auflief. Die Self-ID-Ideologie hat auch deshalb verloren, weil sie Frauen verbieten wollte, das Offensichtliche klar benennen zu dürfen.

Nach hinten los ging daher auch eine Solidarisierungsaktion von Prominenten unter dem Hashtag „#ProtectTheDolls“ – „Doll“ ist in der Anglosphäre ein Slangwort für „Transfrau“. Besonders viele britische Frauen verwendeten das Hashtag auf X, um Fotos und Videos von biologisch männlichen Personen zu posten, die gemäß des Self-ID-Dogmas als Frauen hingenommen werden sollen. Das Bildmaterial zeigte Frauenverachtung sowie offenkundige Paraphilien auch in Frauentoiletten, die von biologischen Frauen als belästigend und bedrohlich empfunden werden.

Mit Self ID soll jedoch nichts in Frage gestellt werden. Wenn Transaktivismus selbst nicht mehr zwischen übergriffigen Männern mit Paraphilien und sozial integrationswilligen Transpersonen unterscheiden will, muss man sich nicht wundern, dass auch andere nicht mehr unterscheiden wollen.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


USA: Report kritisiert gender-affirmative Behandlungen von Kindern und Jugendlichen

Am 1. Mai 2025 wurde ein von US-Präsident Trump angeordneter Untersuchungsbericht veröffentlicht, der die gender-affirmativen Behandlungen als „unsicher“ einstuft. Trotz der politischen Erwünschtheit seiner Ergebnisse, müssen die Inhalte des Berichts ernst genommen werden. Es wird deutlich, wohin es führt, wenn Ideologie und nicht Evidenz das Handeln in der Medizin leitet.

Blick auf verschneites Gebirge, im Vordergrund ein Warnschild, auf dem vor steilen Abhängen gewarnt wird. Symbolbild für: USA: Report kritisiert gender-affirmative Behandlungen von Kindern und Jugendlichen
Vor steilem Gelände und Absturzgefahr muss auch beim gender-affirmativen Behandlungsmodell gewarnt werden! (Foto von Greg Rosenke auf Unsplash.)

4. Mai 2025 | Till Randolf Amelung

Auch in den USA tobt die Auseinandersetzung darüber, wie man mit Kindern und Jugendlichen umgehen soll, die mit ihrem biologischen Geschlecht hadern. Zugleich hat sich besonders in den USA der gender-affirmative Ansatz breit etabliert – nicht nur in Medizin und Psychotherapie, sondern auch im Bildungswesen. Dieser Ansatz beruht auf einer schnellen Bestätigung der geäußerten Identität, auch mit medizinischen Mitteln wie Medikamenten zur Pubertätsblockade. US-Präsident Donald Trump erließ gleich mit seinem Amtsantritt im Januar Dekrete, die auf mehreren Feldern die staatliche Unterstützung für den gender-affirmativen Ansatz zurückgenommen haben.

Teil der Trumpschen Dekrete war auch eine angeordnete Untersuchung, deren Ergebnisse nun am 1. Mai vom Gesundheitsministerium veröffentlicht wurden. Auf knapp 400 Seiten legt ein bislang anonym bleibendes Autorenteam dar, warum das gender-affirmative Vorgehen bei Jugendlichen auf einer unzureichenden Erkenntnisgrundlage beruht. Unzureichend deshalb, weil Langzeitrisiken nicht ausreichend geklärt sind.

Report trotz fragwürdigem Gesundheitsminister ernst nehmen

Obwohl Robert F. Kennedy Jr. das Gesundheitsministerium leitet, dem jede fachliche Eignung dafür fehlt, sind die Inhalte des Reports bemerkenswert. Diese fügen sich in bereits bekannte Ergebnisse aus europäischen Ländern ein, die als Konsequenz die Reißleine zogen und sich wieder vom gender-affirmativen Modell verabschiedet haben. In Großbritannien wurden Pubertätsblocker sogar verboten. Mutmaßlich konnten die Republikaner für diesen Report versierte Fachleute beauftragen, die aus den Reihen, der auch unter Medizinern wachsenden Opposition gegen den gender-affirmativen Ansatz stammen. Für die Reputation wäre es allerdings wünschenswert gewesen, dieser Report wäre bereits unter der Biden-Regierung erarbeitet worden.

Der Report beschreibt den Ist-Zustand, wie das gender-affirmative Modell in den USA angewandt wird und bewertet die Evidenzbasis für medizinische Eingriffe:

„Die Übersichtsarbeit ergab, dass die Qualität der Belege für die Auswirkungen einer Intervention auf psychologische Ergebnisse, Lebensqualität, Bedauern oder langfristige Gesundheit insgesamt sehr gering ist. Dies deutet darauf hin, dass die in der Literatur berichteten positiven Auswirkungen wahrscheinlich erheblich von den tatsächlichen Auswirkungen der Interventionen abweichen.“

Soll heißen: Die Studien, die positive Effekte der gender-affirmativen Behandlungen mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen behaupten, sind nicht von der höchsten Beweiskraft. Demgegenüber stehen erhebliche Risiken, die im Report benannt werden:

„Zu den Risiken der pädiatrischen medizinischen Transition gehören Unfruchtbarkeit/Sterilität, sexuelle Funktionsstörungen, Beeinträchtigung der Knochendichte, negative kognitive Auswirkungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Stoffwechselstörungen, psychiatrische Störungen, chirurgische Komplikationen und Reue.“

Gender-affirmatives Modell nicht sorgfältig genug

Die aufgezählten Risiken erfordern eigentlich eine hohe Sorgfalt, die aber offenbar im gender-affirmativen Modell nicht vorgesehen scheint. Im Report heißt es:

„Das ‚gender-affirmative‘ Versorgungsmodell, wie es in US-Kliniken praktiziert wird, zeichnet sich durch einen vom Kind geleiteten Prozess aus, bei dem umfassende Beurteilungen der psychischen Gesundheit oft minimiert oder weggelassen werden und die ‚Verkörperungsziele‘ des Patienten als primäre Richtschnur für Behandlungsentscheidungen dienen. In einigen der führenden pädiatrischen Gender-Kliniken des Landes werden die Untersuchungen in einer einzigen zweistündigen Sitzung durchgeführt.“

So verwundert es nicht, dass in den letzten fünf Jahre zunehmend mehr Betroffene als sogenannte Detransitionier die Öffentlichkeit suchen, die die gender-affirmativen Maßnahmen bereuen und nun mit irreversiblen Konsequenzen leben müssen. Einige strengen sogar Gerichtsprozesse wegen ärztlicher Kunstfehler an.

Im Report werden auch einige Whistleblower vorgestellt, die in Kliniken tätig waren, wo nach dem gender-affirmativen Modell gearbeitet wurde. Die zitierten Fallgeschichten sind haarsträubend und die Einleitung einer Transition ist mit „verantwortungslos“ noch milde umschrieben. Eine Whistleblowerin ist Jamie Reed, die vier Jahre im St. Louis Children’s Hospital tätig war und 2023 an die Öffentlichkeit ging. Reed hat während ihrer Tätigkeit begonnen, negative Fallgeschichten separat zu dokumentieren. Seitens ihres Arbeitsgebers habe es diesbezüglich kein Interesse gegeben. Reeds Warnungen, dass Transitionsbehandlungen für diese Patienten nicht geeignet sein könnten, seien abgewiesen worden.

Transitionen trotz Instabilität

Reeds Liste enthalte zum Beispiel eine Patientin, die Testosteron einnahm und ohne Rücksprache mit einem Arzt ihre Medikamente gegen Schizophrenie abgesetzt hatte, sowie einen weiteren Patienten, der unter visuellen und olfaktorischen Halluzinationen litt. Reed beschrieb auch eine jugendliche Frau aus einer instabilen Familie, die in einer unsicheren Lebenssituation lebte, in der Vergangenheit Drogen konsumiert hatte und im Alter von 16 Jahren Hormone erhielt, gefolgt von einer Mastektomie im Alter von 18 Jahren. Drei Monate später habe sie die Operation bereut und der Klinik mitgeteilt: „Ich möchte meine Brüste zurückhaben.“

Eine andere Whistleblowerin, die im Report erwähnt wird, ist die Psychologin Tamara Pietzke, die beim Gesundheitsdiensleister MultiCare in Tacoma arbeitete. Auch sie beschrieb Patienten mit erheblichen psychischen Begleiterkrankungen und komplizierten Lebensgeschichten, bei denen trotz dieser Umstände geschlechtsangleichende Behandlungen genehmigt wurden.

Ein Fall, der im Report ausführlicher zitiert wird, ist besonders extrem: Eine 13-jährige Jugendliche sei mit Depressionen, Angstzuständen und posttraumatischer Belastungsstörung diagnostiziert worden. Sie habe in ihrer Kindheit Missbrauch, Vernachlässigung und sexuelle Gewalt erlebt. Laut Pietzke berichtete diese Patientin, dass Horror- und Pornofilme die einzigen Filme gewesen seien, die es in ihrem Haus gab. Die Patientin erzählte Pietzke außerdem, dass ihre Mutter Sodomie praktiziert habe.

In den Therapiesitzungen kommunizierte sie, indem sie Pietzke auf ihrem Handy sadistische und explizite pornografische Videos gezeigt habe. Bei der Patientin sei außerdem eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert worden, was möglicherweise zu ihren Kommunikationsschwierigkeiten beigetragen haben könnte. Pietzke beschrieb, dass das Mädchen in ihrem Alter zurückfiel, indem es Teletubbies geschaut und an einem Schnuller gelutscht habe. Der Mutter der Patientin sei die Fürsorge bereits entzogen worden.

Zusätzlich habe Pietzke festgestellt, dass ihre 13-jährige Patientin nie nach Testosteron gefragt hätte und in Gesprächen kein Verständnis für das Hormon und seine Wirkung zeigte. Dennoch habe die Genderklinik des Mary Bridge Children’s Hospital, das zur MultiCare-Gruppe gehört, der Teenagerin bei ihrem ersten Besuch die Verabreichung von Testosteron genehmigt. Die Klinik habe Pietzke aufgefordert, eine unterstützende Indikation auszustellen und die Patientin von jeglichen psychischen Kontraindikationen freizustellen. Pietzke habe dies abgelehnt und der Fall sei an das Risikomanagementteam des Krankenhauses weitergeleitet worden. Nachdem Pietzke auch dort keine Unterstützung für ihre Skepsis erhalten habe, habe sie die MultiCare-Gruppe verlassen.

Begriff „Geschlechtsidentität“ nicht evidenzbasiert

Wie ist es möglich, dass Kinder und Jugendliche trotz schwerwiegender Kontraindikationen auf den Pfad einer Transition gesetzt werden? Eine wichtige Ursache liegt in einem nicht evidenzbasierten und nicht klar definierten Verständnis von Geschlechtsidentität. Maßgeblich sind für die Verfechter des gender-affirmativen Modells die Behandlungsempfehlungen der WPATH. Diese definiert „Geschlechtsidentität“ wie folgt: „Das tief empfundene, innere, intrinsische Gefühl einer Person für ihr eigenes Geschlecht.“

Eine allein auf das subjektive Empfinden abgestellte Definition führt jedoch dazu, dass es gar keine hinreichend klare Definition von „Geschlechtsidentität“ gibt. Dies kritisiert der Report als ein ernstes Problem, da der Begriff eine zentrale Rolle in der Begründung für medizinische Eingriffe spielt.

Damit einhergehend wird oft behauptet, dass die Geschlechtsidentität angeboren oder in jungen Jahren festgelegt und daher nicht veränderbar sei. Transsein wird zu einem unveränderlichen Merkmal.  Ein „Transkind“ ist in diesem Rahmen ein Kind, dessen unveränderliche Geschlechtsidentität nicht mit seinem biologischen Geschlecht übereinstimmt. Eine therapeutische Ergründung der zugrunde liegenden Ursachen für das Unbehagen eines Kindes mit seinem geschlechtlichen Körper wird in dieser Begriffsvorstellung als „Konversionstherapie“ abgetan, als unethischer Versuch, das authentischen Selbst des Kindes umzupolen. „Geschlechtsidentität“ wird mit „sexueller Orientierung“ gleichgesetzt.

In dieses Horn trötet auch das deutsche Community-Medium queer.de und verbreitet unkritisch Behauptungen von LGBTI-Organisationen, „explorative Therapie“ sei ein neuer Name für „Konversionstherapie“, also ein Umpolungsversuch. Es ist Desinformation wie diese, die gerade weltweit erheblichen Schaden anrichtet und geschlechtsangleichende Maßnahmen vollständig zu diskreditieren droht.

Voreilige irreversible medizinische Eingriffe

Doch noch schwerwiegender ist, dass aufgrund solcher begrifflichen und ideologischen Fehlkonstruktionen eine Reihe junger Menschen voreilig irreversible Behandlungen erhalten. Eine sorgfältige therapeutische Exploration bewahrt aber nicht nur Menschen vor medizinischen Maßnahmen, die sie eigentlich nicht brauchen, sondern gibt auch denjenigen mehr Stabilität, die sie in Anspruch nehmen.

In der Zusammenfassung des Reports heißt es zu ethischen Erwägungen: „Der Grundsatz der Autonomie in der Medizin begründet ein moralisches und juristisches Recht mündiger Patienten, jegliche medizinische Intervention abzulehnen. Es gibt jedoch kein entsprechendes Recht, Eingriffe zu erhalten, die nicht von Nutzen sind. Die Achtung der Patientenautonomie hebt nicht die berufliche und ethische Verpflichtung des Arztes auf, die Gesundheit seiner Patienten zu schützen und zu fördern.“

Der umfangreiche US-Report reiht sich in die vielen Warnsignale ein, dass das gender-affirmative Modell ein riskanter Irrweg ist, der vor allem Kinder und Jugendliche gefährdet. In den USA hat dieser Irrweg dazu geführt, Trump und seinen rechtspopulistischen Republikanern eine perfekte Angriffsfläche für ihren Feldzug gegen „Wokeness“ zu bieten, der nicht nur einfach linksprogressive Auswüchse korrigiert, sondern selbst zum Exzess gegen Grundsätze liberaler Vernunft geworden ist.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Großbritannien: Ein Lob auf die lesbischen Streithelferinnen

Wie die LGB Alliance, Scottish Lesbians und das Lesbian Project die Rechte von Homosexuellen vor dem Obersten Gerichtshof verteidigten

Das höchstrichterliche Urteil über die korrekte Auslegung des Geschlechtsbegriffs in britischen Gleichstellungsgesetzen hat international für Aufregung gesorgt. Doch was bedeutet es eigentlich für die Rechte von Lesben und Schwulen, wenn „Geschlecht“ im Recht nicht mehr biologisch zu verstehen ist? Unser Gastautor Dennis Noel Kavanagh erklärt, warum er das gefällte Urteil begrüßt.

Zwei Frauen küssen sich, Symbolbild für Artikel "Großbritannien: Ein Lob auf die lesbischen Streithelferinnen"
Eine Definition von Geschlecht berührt auch existenziell die der sexuellen Orientierung (Foto von Juliette F auf Unsplash).

22. April 2025 | Dennis Noel Kavanagh

Redaktionelle Vorbemerkung: Das Urteil des britischen Supreme Courts, dass „Geschlecht“ im Kontext von Gleichstellungsgesetzen das biologische meint und nicht das Identitätsgeschlecht, hat auch jenseits des Vereinigten Königreichs für Aufregung gesorgt. Der Tenor in deutschen Medien war „Transfrauen werden Frauenrechte entzogen“. In Großbritannien selbst gingen am Osterwochenende mehrere Tausend Menschen auf die Straße, um gegen das Urteil zu protestieren. Doch was hat es bei genauerem Hinsehen eigentlich für Folgen, wenn das biologische Geschlecht als Definitionsbasis verbannt wird? Zunehmend mehr Lesben und Schwule wehren sich gegen das Verdrängen des biologischen Kerns von Geschlecht. Denn: ohne dieses biologische Fundament ist homosexuelles Begehren nicht schlüssig erklärbar.

Einer dieser kritischen Schwulen ist der britische Aktivist und Jurist Dennis Noel Kavanagh, der auf seinem Substack gegen diese Entwicklungen anschreibt und die Organisation Gay Men’s Network gegründet hat, die sich für Interessen von schwulen Männern im Sinne des biologischen Gesetz einsetzt. Im nun folgenden Beitrag bedankt sich Kavanagh bei den lesbischen Aktivsistinnen, die dieses Urteil mit erkämpften. Der Beitrag wurde zuerst auf seinem persönlichen Substack veröffentlicht, IQN veröffentlicht diese, mit DeepL erstellte Übersetzung mit seiner freundlichen Genehmigung. Wir danken dafür herzlich und hoffen, dass dieser Beitrag gerade in der deutschen Diskurslandschaft zu einer differenzierteren Betrachtung des Urteils beitragen kann.

In praise of the lesbian interveners by Dennis Noel Kavanagh

How the LGB Alliance, Scottish Lesbians and the Lesbian Project defended gay rights in the Supreme Court

Read on Substack

Es gibt so etwas wie eine zweifelhafte historische Legende, wonach das Strafrechtsänderungsgesetz von 1885 nur grobe Unzucht zwischen Männern und nicht zwischen Frauen unter Strafe stellte, weil Königin Victoria sich schlichtweg weigerte, an die Existenz von Lesben zu glauben. Unabhängig davon, ob diese alte Geschichte wahr ist oder nicht, könnte man es den lesbischen Streithelferinnen vor dem Obersten Gerichtshof in der Rechtssache „For Women Scotland v The Scottish Ministers“ verzeihen, wenn sie sich bereits in ähnlicher Weise vergessen und ausgelöscht fühlen, da verschiedene mächtige Gremien, von Blue-Chip-Banken auf der rechten Seite bis hin zu Gewerkschaften auf der linken Seite, ihre Besorgnis über das Urteil zum Ausdruck bringen und ihre Solidarität mit den Gegnern der lesbischen Streithelferinnen bekunden.

Dies wird niemanden überraschen, der unter den Gender Wars leidet, und insbesondere Lesben haben schon so oft die Hauptlast des Angriffs auf die Rechte von Homosexuellen getragen. Von der „Cotton Ceiling“ [Baumwolldecke – damit ist Unterwäsche gemeint, Anm. d. Ü.] über Nancy Kelley, die sie als „sexuelle Rassisten“ bezeichnete, bis hin zu den Übergriffen von Männern auf ihre Speed-Dating-Veranstaltungen waren Lesben der Kanarienvogel in der Kohlenmine für die Rechte der Homosexuellen, und so ist es vielleicht passend, dass es die lesbischen Streithelferinnen vor dem Obersten Gerichtshof waren, die einen so entscheidenden Verteidigungsschlag geführt haben.

Ein „bedeutungsloses“ Ende für das geschützte Merkmal der gleichen sexuellen Ausrichtung

Erlauben Sie mir, Ihnen zu erklären, wie die Rechte von Homosexuellen aussehen würden, wenn For Women Scotland ihre Berufung verloren hätte. Erstens gäbe es das geschützte Merkmal der gleichgeschlechtlichen Orientierung nicht mehr in dem Sinne, wie wir es verstehen. Anstatt einfach die homosexuelle Orientierung zu meinen, würde Homosexualität einfach zu einem der geschützten Merkmale der gleichgeschlechtlichen Orientierung herabgestuft und würde neben einer theoretischen Klasse von Menschen stehen, die sich nach Ansicht der schottischen Regierung zu vertraulichen staatlichen Zertifikaten hingezogen fühlen. So hoch war der Einsatz in dieser Berufung.

Das Ziel der schottischen Regierung war nichts Geringeres als die Auslöschung der gleichgeschlechtlichen Orientierung im Gesetz. Wie der angesehene Dr. Michael Foran bereits zu diesem Thema angemerkt hat, würde dies die Diskriminierungsbekämpfung für Schwule und Lesben verändern. Es würde bedeuten, dass die Rechtsprechung, die besagt, dass Lesben und Schwule sich zum gleichen biologischen Geschlecht hingezogen fühlen, falsch ist und Fälle von unmittelbarer Diskriminierung zu mittelbarer Diskriminierung werden.

Ich halte an dieser Stelle inne, um etwas über die Dreistigkeit und Grausamkeit der schottischen Regierung zu sagen. Sie hat versucht, ein geschütztes Merkmal gegen den Willen der Menschen mit diesem geschützten Merkmal grundlegend umzugestalten. Ich kann mir keine andere Minderheit vorstellen, bei der dies als akzeptabel angesehen würde, und ich kann mir keinen besseren Ausdruck der modernen viszeralen Homophobie vorstellen, als dass man ihnen dies erlaubt und sie in ihren Bemühungen sogar noch bejubelt hätte. Homosexualität legal zu vernichten ist eine Sache. Dies zu tun, indem man sich als aufgeklärt ausgibt und sich mit unserem modernen, korrupten Regenbogen schmückt, scheint mir eine Mischung aus Wahnsinn und Imperialismus zu sein.

Was ist ein Streithelfer?
Ein Streithelfer (auch Nebenintervenient genannt) ist eine dritte Person, die sich in einem Rechtsstreit einer Partei anschließt, um diese zu unterstützen, ohne selbst Partei des Verfahrens zu werden. Der Streithelfer hat ein rechtliches Interesse am Ausgang des Verfahrens und möchte, dass die von ihm unterstützte Partei gewinnt (Siehe Wikipedia).

Die schottische Regierung begnügte sich damit, Homosexualität neu zu definieren, wie Kolonialherren, die ihren Untergebenen ihre neuen Wege in ihrer neuen, komplexen Sprache erklären. Was die Komplexität betrifft, so war der Ansatz der schottischen Regierung in Bezug auf die Sexualität so komplex, dass es eines Flussdiagramms bedurfte, so verrückt ist es, menschliche Anziehungskraft per Zertifikat als Liebe zu definieren:

Flussdiagramm, welches Verständnis die schottische Regierung von sexueller Orientierung hatte.
Flussdiagramm von Dennis Noel Kavanagh

Erfreulicherweise hat der Oberste Gerichtshof diese homophobe Charta für rechtliches Chaos in ziemlich kurzer Zeit abgeschmettert und in Absatz 206 festgestellt, dass der Ansatz der schottischen Regierung das geschützte Merkmal der gleichgeschlechtlichen Orientierung „bedeutungslos“ machen würde:

„[206] Dementsprechend muss eine Person mit gleichgeschlechtlicher Orientierung als Lesbe eine Frau sein, die sich sexuell zu Frauen orientiert (oder sich zu ihnen hingezogen fühlt), und Lesben als Gruppe sind Frauen, die das Merkmal der sexuellen Orientierung zu Frauen teilen. Dies ist auf der Grundlage eines biologischen Verständnisses von Geschlecht kohärent und verständlich. Würde hingegen eine GRC gemäß Abschnitt 9(1) des GRA 2004 die Bedeutung des Geschlechts im Rahmen des EA 2010 ändern, würde dies bedeuten, dass eine Transfrau (ein biologischer Mann) mit einer GRC [Gender Recognition Certificate, Anm. d. Ü] (also rechtlich gesehen eine Frau), die sich weiterhin sexuell zu anderen Frauen hingezogen fühlt, zu einer gleichgeschlechtlich orientierten Frau wird, mit anderen Worten zu einer Lesbe. Das Konzept der sexuellen Ausrichtung auf Angehörige eines bestimmten Geschlechts in Abschnitt 12 wird damit bedeutungslos.“

Täuschen Sie sich nicht über all das. Hätte die schottische Regierung gewonnen, wäre genau das geschützte Merkmal, das der Eckpfeiler der Homosexuellenrechte ist, „bedeutungslos“ geworden. Nur dank For Women Scotland, Scottish Lesbians, The Lesbian Project and LGB Alliance und Sex Matters ist dies nicht geschehen.

Gleichgeschlechtliche Organisationen im Kontext der Rechte von Homosexuellen

Wo die Geschlechtsidentität im Gesetz verankert wird, wird es für Homosexuelle bald ungesetzlich, sich in gleichgeschlechtlichen Zusammenkünften zu organisieren. Genau das ist in Australien passiert, und zwar als direkte Folge einer Änderung des Bundesgesetzes zur Geschlechterdiskriminierung von 1984, bei der das Geschlecht durch die Geschlechtsidentität ersetzt wurde (wie jeder weiß, der den Rechtsstreit der Lesbian Action Group verfolgt). Fast wäre es auch hier geschehen, und zwar auf Betreiben der schottischen Regierung. Erlauben Sie mir zu erklären, warum.

Teil 7 des Gleichstellungsgesetzes von 2010 regelt die Vereinigungen. Zusammengefasst besagt er, dass eine Vereinigung, die mehr als 25 Mitglieder hat, die Mitgliedschaft nach Personen regeln kann, die ein geschütztes Merkmal teilen. Was passiert also, wenn sich das geschützte Merkmal ändert und eine Unterteilung in Frauen und Männer mit staatlichen Gender Recognition Certificates erfolgt, die besagen, dass sie Frauen sind? Nun, was dann passiert, ist das, was in Australien passiert ist. Das Recht der Homosexuellen, eine Vereinigung für nur ein Geschlecht zu gründen, wird vollständig abgeschafft, und jede Organisation, die sich nicht daran hält, wird zivilrechtlich haftbar gemacht. Diese zivilrechtliche Haftung kann eine ernste Angelegenheit sein. Sie könnte zu einstweiligen Verfügungen führen, sie könnte zu langen, anstrengenden Gerichtsverfahren führen, sie könnte zu erheblichen Schadensersatzzahlungen und Kosten führen.

Dies hätte zur Folge, dass jede homosexuelle Vereinigung von Einzelpersonen dem Fleischwolf des Rechtsstreits ausgesetzt würde und eine abschreckende Wirkung hätte, die jede vernünftige Lesbe oder jeden vernünftigen Schwulen davon abhalten würde, jemals irgendetwas nur für uns zu gründen, angefangen von einem Buchclub, einem Wanderverein bis hin zu einer traumatherapeutischen Gruppe oder einer politischen Aktivistengruppe. Das Recht der Homosexuellen, sich zusammenzuschließen, der Dreh- und Angelpunkt sozialer Bindungen, gemeinsamer Erfahrungen und gemeinsamer Kämpfe unter Menschen, die genauso sind wie man selbst, wäre verschwunden.

Als Argument für reine Frauenräume wird oft angeführt, dass Frauen ein Recht auf Privatsphäre, Würde und Sicherheit haben. Das Plädoyer für homosexuelle Räume für Singles kann vielleicht noch deutlicher formuliert werden. Unser Leben wird in gewisser Weise durch unsere gleichgeschlechtlichen Neigungen bestimmt. Unser Weg zum Glück liegt in unserer gleichgeschlechtlichen Orientierung. Unsere Zusammenkünfte und Vereinigungen sind nicht nur einfache soziale Ereignisse, sondern seltene Gelegenheiten, mit Menschen zusammen zu sein, die genauso sind wie wir.

So gut wie jede Lesbe und jeder Schwule erinnert sich an ihren ersten Besuch in einer Schwulenbar. Die Dekompression. Die Abwesenheit von Einsamkeit. Das Ausatmen und die Erkenntnis: „Es gibt Menschen, die genauso sind wie ich“. Die gemeinsamen Erlebnisse und Unterhaltungen. Das Fehlen von sprachlichen Vorsichtsmaßnahmen, wenn man Partner sagt, obwohl man eine gleichgeschlechtliche Freundin oder einen gleichgeschlechtlichen Freund meint.

Unsere Vereinigungsrechte sind von großer Bedeutung. Es ist eine Tragödie und ein nervenaufreibender Ritt, den ich nie wiederholen möchte, dass eine schottische Regierung, die Freundlichkeit und „Inklusion“ vorgaukelt, kurz davorsteht, sie per Gesetz abzuschaffen. Diese Freundlichkeit und Integration erstreckten sich nicht auf Homosexuelle oder unsere Grundrechte. Dass sie überhaupt zur Debatte standen, zeigt die wirkliche strukturelle und kulturelle Schwäche dessen, was als moderne Schwulenrechtsbewegung gilt.

Ein gerechtes Urteil über Vereinigungen, das alle schützt

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass es den Menschen völlig freisteht, Vereinigungen zu gründen, auch Männern und Frauen. Das ist ihr gutes Recht. Wenn eine Gruppe für die Rechte von Homosexuellen Personen des anderen Geschlechts mit oder ohne GRC als Mitglieder zulassen will, ist das völlig rechtmäßig. Mit diesem Urteil verliert niemand seine Rechte. Das Einzige, was wir verloren haben, ist die Drohung, dass die meisten lesbischen Vereinigungen vor Gericht gehen würden, weil sie einen anderen Weg in Bezug auf die Mitgliedschaft eingeschlagen haben, den sie nun glücklicherweise rechtmäßig beschreiten dürfen. Dies steht im Einklang mit der Tatsache, dass dieses Urteil das geschützte Merkmal der Geschlechtsangleichung weder abgeschwächt noch zurückgenommen hat. Es hat nichts dergleichen getan und konnte es auch nicht tun.

Während es für einige politisch zweckmäßig ist, Angst zu schüren und in übertriebenen Worten über die Auswirkungen dieses Urteils zu sprechen, enttäuschen sie letztlich nur die Wählerschaft, der sie zu dienen vorgeben, mit Kommentaren, die nicht der Wahrheit entsprechen, wo wir rechtlich stehen. Die Sucht der Gender-Ideologen, ihre Fußsoldaten in Angst zu halten, ist ein unerfreuliches Merkmal einer Bewegung, die es nicht gewohnt ist, „Nein“ zu hören. Ich fordere sie dringend auf, davon abzulassen. Niemandem ist mit aufgeblasenen dummen Statistiken über Exorzismen, gefälschten Zahlen über Hassverbrechen oder völlig falschen Darstellungen des Gesetzes gedient. Es ist nicht fair, die Menschen in Angst zu halten, und es ist nicht richtig, absichtlich Zwietracht zu säen, wenn dieses Urteil einen so weitreichenden Schutz für die Rechte von Homosexuellen bedeutet.

Ein Lob auf die lesbischen Streithelferinnen

Abschließend möchte ich den lesbischen Streithelferinnen in dieser Rechtssache und ihrem Anwaltsteam (das unentgeltlich gearbeitet hat), dem Anwalt Peter Daly und der angesehenen King’s Counsel Karon Monaghan KC, meine besondere Anerkennung aussprechen. Die Stimmen von Homosexuellen und insbesondere von Lesben werden im utopischen Marsch des „Fortschritts“ allzu oft übergangen und vergessen. Ich bedaure, dass die Gewerkschaften und Banken ihnen keine Solidarität entgegenbringen. Ich bedaure, dass die Abgeordneten anscheinend nicht glauben, dass die Rechte von Homosexuellen von großer Bedeutung sind. Wahrscheinlich sind sie es für sie nicht.

Aber für mich als schwulen Mann sind sie von Bedeutung, und nicht zum ersten Mal blicke ich auf die harte Arbeit, den unnachgiebigen Einsatz und die Entschlossenheit der lesbischen Streithelferinnen, und ich sage Danke. Danke für die Verteidigung der grundlegenden Rechte von Homosexuellen. Danke für die Wahrung unserer geschützten Eigenschaft und unserer Vereinigungsrechte.


Dennis Noel Kavanagh schreibt über Recht, Gesellschaft und LGBT-Politik. Er ist außerdem Rechtskommentator und verfasst gelegentlich Kommentare für verschiedene Publikationen oder das Fernsehen. Er hat 2003 eine Ausbildung zum Rechtsanwalt abgeschlossen und 15 Jahre lang als Strafverteidiger gearbeitet, bevor er sich anderen Projekten zugewandt hat. Sein Hauptinteresse gilt der Wiederherstellung einer differenzierten, präzisen und zivilisierten Diskussion über die Gegenwart, insbesondere der Frage, wie wir die lauten Motoren der Unvernunft, die die Postfaktengesellschaften antreiben, stilllegen können.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Flipside – ein Podcast über die Schattenseiten des gender-affirmativen Modells

Im Podcast „Flipside“ mit der ehemaligen österreichischen Nationalratsabgeordneten Faika El-Nagashi als Host berichten Eltern und ExpertInnen aus Psychologie sowie der Lesben- und Schwulenbewegung, welchen Schwierigkeiten man ausgesetzt ist, wenn man einer schnellen Bestätigung einer Transidentität bei Kindern und Jugendlichen skeptisch gegenübersteht.

Frau hat die Augen mit Haaren bedeckt und Kopfhörer auf, Symbolbild für den Artikel "Flipside - ein Podcast über die Schattenseiten des gender-affirmativen Modells"
Podcast „Flipside“: Man sollte sich auch die andere Seite zumindest einmal anhören (Foto von Elice Moore auf Unsplash).

21. April 2025 | Till Randolf Amelung

Die im März veröffentlichte medizinische Leitlinie S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – Diagnostik und Behandlung“ soll nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz und in Österreich Anwendung finden. Kern dieser Leitlinie ist, dass Minderjährige, die eine vom biologischen Geschlecht abweichende Geschlechtsidentität äußern, darin möglichst bestätigt werden sollen – auch mit Maßnahmen wie Medikamenten zur Pubertätsblockade und gegengeschlechtlichen Hormonen.  

Kritik in Deutschland, Österreich und der Schweiz

In den DACH-Ländern sind jedoch vermehrt kritische Stimmen zu vernehmen. In Österreich gehören dazu Faika El-Nagashi, lesbische Politikerin und ehemalige Nationalratsabgeordnete für die Grünen, und der Verein Europäische Gesellschaft für Geschlechtergerechtigkeit Österreich (EGGÖ). El-Nagashi und EGGÖ haben nun eine Kooperation gestartet und eine vierteilige Podcast-Miniserie veröffentlicht.

Flipside, wie der Podcast heißt, will die andere Seite der Medaille vom gender-affirmativen Modell beleuchten und lässt drei Elternpaare erzählen, „was passiert, wenn ihre Kinder plötzlich sagen: ‚Ich bin trans.‘“  Diese berichten von „überforderten Schulen, einseitigen Beratungsstellen, ideologisierte Therapeutinnen und Therapeuten“, für die es keine Alternative zum affirmativen Modell gibt. 

In zwei vorgestellten Fallgeschichten geht es um biologische Mädchen, in der dritten um einen biologischen Jungen. Allen Fällen ist gemeinsam, dass sie im Jugendalter begonnen haben, sich als trans zu identifizieren und sie bereits vor diesem Coming-Out teils schwerwiegende psychische Erkrankungen aufwiesen. Social-Media-Konsum während der Corona-Lockdowns war bei allen drei Jugendlichen ebenfalls ein wichtiger Katalysator. Keiner der drei Jugendlichen war laut Schilderungen ihrer Eltern vorher mit Geschlechtsdysphorie, also einem tiefen Unbehagen mit den körperlichen Merkmalen des biologischen Geschlechts aufgefallen.

Zweifelnde Eltern und berechtigte Kritik

Während alle der von El-Nagashi interviewten Eltern ihren Kindern helfen wollten, aber erhebliche Zweifel hatten, ob eine unmittelbare Affirmation der geäußerten Geschlechtsidentität dem Wohl ihres Kindes dienen würde, waren es oft die Schulen, in denen zuerst Fakten geschaffen wurden. Vor allem, wenn sich das Kind in der Schule selbst outete. Eltern, die hier auf die Bremse getreten sind, hatten gegenüber der Schule zumeist einen schweren Stand.

Allerdings war es auch schwierig, Ärzte und Psychologen zu finden, die beim Signalwort „trans“ nicht sofort jegliche Ursachenerkundung einstellten. In einem der drei vorgestellten Fälle begann es bei einem biologischen Mädchen mit einem Trans-Coming-Out im Alter von zwölf Jahren und setzte sich mit einer schweren Anorexie fort. Die Magersucht wurde zwar behandelt, aber weil die Eltern in der Transfrage nicht kooperativ waren, wurde das Mädchen aus ihrer Obhut genommen und in eine Jugendhilfeeinrichtung gegeben.

Es wurde gar gerichtlich erwirkt, dass die Betreuer in der Jugendhilfe medizinische Entscheidungen wie gegengeschlechtliche Hormoneinnahme und Operationen anstelle der Eltern treffen dürfen. Doch nichts dergleichen wurde eingeleitet und eines Tages begann der Teenager, sich mit seinem biologischen Geschlecht zu arrangieren und bedankte sich schließlich bei ihrer Mutter, die besonders geblockt hatte.

Es mögen Schilderungen wie diese sein, an denen die Warnungen von kritischen Ärzten wie beispielsweise Florian D. Zepf vom Universitätsklinikum Jena hier im Blog Konturen bekommen. Zepf bemängelt am affirmativen Modell, „dass es immer noch keine klaren Beweise für dauerhafte und wesentliche Verbesserungen bei Minderjährigen mit solchen geschlechtsbezogenen Problemen gibt.“ Obwohl das affirmative Modell und seine Komponenten wie Pubertätsblocker zum gegenwärtigen Zeitpunkt als experimentell eingestuft werden müssen, wollen TransaktivistInnen es aber zum Standard machen.

Siegeszug der Transaktivisten

Zum Abschluss der Podcastreihe gibt es ein Gespräch mit Kurt Krickler, einem Veteranen der österreichischen Lesben- und Schwulenbewegung sowie der Psychoanalytikerin Bettina Reiter und Elfi Rometsch von EGGÖ. Neben den stellenweise erschütternden Schilderungen der Eltern gibt es auch in diesem Gespräch sehr interessante Einblicke. Insbesondere Krickler, der aufgrund seines über vierzigjährigen politischen Engagement auch international gut vernetzt war und ist, schildert, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass Lesben- und Schwulenorganisationen das Transthema so aufgenommen hat.

Ein Schlüsselmoment sei, so Krickler, die Weltkonferenz der ILGA (The International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, and Intersex Association) 1995 in Rio de Janeiro gewesen, wo das Transthema sehr stark in die Lesben- und Schwulenbewegung getragen worden sei. In der Folge engagierten sich Transpersonen, die damals vor allem klassische Transsexuelle mit sozialer und operativer Angleichung waren, zunehmend mehr in lesbischen und schwulen Vereinen, die sich dann auch on LGB zu LGBT erweitert hatten. Laut Krickler sei das eine logische, nicht antagonistische Entwicklung gewesen. Später sei noch Intersexualität als Thema dazugekommen. Die heutige Begriffs- und Ideenwelt mit vielen Geschlechtern und Nonbinarität habe sich aber erst ab den 2010er Jahren entwickelt.

Zusammengefallen sei das mit immer mehr fundamentalen gesellschaftlichen Fortschritten für Lesben und Schwule, die für ihre organisatorischen Strukturen neue Themen brauchten, um ihren (staatlich subventionierten) Erhalt begründen zu können. Für den Transaktivismus war das eine sehr komfortable Lage, so an bereits etablierte Strukturen andocken zu können, die Personal, Räumlichkeiten und eben staatliche finanzielle Förderung  –  nicht zu vergessen – auch Reputation beinhaltete.

Krickler führt weiter aus, dass sich dadurch auch die Inhalte zu verändern begannen und alles rundum „inklusiv“ hinsichtlich Trans und Inter sein musste. Eigenständige homosexuelle Positionen seien zunehmend verdrängt worden. Das alles habe auch Auswirkungen auf die Lobbyarbeit, die Beratung und andere Bereiche gehabt, in denen es um LGBTIQ oder Queer geht – bis dorthin, dass akademische Felder wie insbesondere Medizin, Psychologie oder Pädagogik im aktivistischen Sinne beeinflusst wurden.

Eindrücklich sind auch die Schilderungen von Bettina Reiter und Elfi Rometsch, den Mitgründerinnnen des Vereins EGGÖ. Beide sagen übereinstimmend, dass sie sich nur deshalb öffentlich kritisch äußern könnten, weil sie pensioniert seien. Unter denjenigen, deren berufliche Karrierewege noch nicht erfolgreich am Ziel angelangt seien, würde sich nahezu niemand öffentlich zur Transthematik kritisch positionieren – aus Angst vor nachteiligen Konsequenzen.

Empfehlenswerter Podcast

Dem Podcast gelingt es, in vier Teilen erstmals für den deutschsprachigen Raum gebündelt die andere Seite der Medaille des gender-affirmativen Modells darzustellen. Das liegt auch an der inhaltlich kompetenten, strukturierten und empathischen Gesprächsführung von Host Faika El-Nagashi.  Es kommen nunmehr die Geschichten vor, die anderswo zugunsten einer glatten und geschönten Version von Transitionen unter den Teppich gekehrt werden.

Niemand sagt, dass man die schönen Geschichten gar nicht erzählen sollte, aber man muss wenigstens auch die nicht so schönen kennen. Einem differenzierteren gesellschaftspolitischen Diskurs kann das nur nützlich sein und wichtig für das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist es allemal. Darauf sollten sich auch sowohl KritikerInnen und BefürworterInnen des affirmativen Ansatzes einigen können.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Das Selbstbestimmungsgesetz – eine legislative Fehlleistung

Das Selbstbestimmungsgesetz gilt Transaktivisten als Meilenstein in Sachen Menschenrechte. Doch das Gesetz hat viele Schwach- und Konfliktpunkte, die grundsätzlicher Natur sind. In seinem Gastbeitrag erläutert Andreas Edmüller, warum das Selbstbestimmungsgesetz nicht einmal die Mindestanforderungen guter Gesetze erfüllt.

Eine schwarze Brille liegt auf einem bedrucktem Blatt Papier. Symbolbild für "Das Selbstbestimmungsgesetz - eine legislative Fehlleistung"
Das Selbstbestimmungsgesetz ist nicht nur bei genauerem Hinsehen schlecht (Foto von Mari Helin auf Unsplash).

18. April 2025 | Andreas Edmüller

Am 1.11.2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten. Es soll wesentlich einfacher als bisher ermöglichen, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister vom biologischen Geschlecht abzukoppeln und im Sinne der Selbstbestimmung an der jeweiligen Geschlechtsidentität einer Person zu orientieren.1 Ich halte das SBGG für eine kapitale normative bzw. legislative Fehlleistung. Im folgenden Text begründe ich meine Einschätzung aus rechtsphilosophischer und klassisch liberaler Sicht; meine Argumente dürften jedem Leser einleuchten, der die Konzepte der Menschenwürde und des Rechtsstaates verstanden hat und als Leitideen akzeptiert. Ich beginne meine Überlegungen mit fünf Mindestanforderungen an akzeptable Gesetze und zeige dann, dass das SBGG keine davon erfüllt.

Welche Mindestanforderungen gelten für Gesetze?

  • Ein Gesetz darf nicht gegen die Erkenntnisse der Naturwissenschaften verstoßen. Das gilt für Inhalt und Begründung gleichermaßen. Ein Gesetz, das z.B. den Astralleib einer Person vor negativen Schwingungen oder Finanzbeamte vor dem bösen Blick unzufriedener Bürger schützen soll, ist nicht akzeptabel. Gleiches gilt für Beweisverfahren vor Gericht: Sie haben alle den besten wissenschaftlichen Theorien zu genügen. DNA-Analyse, der Vergleich von Fingerabdrücken und toxikologische Analysen erfüllen dieses Kriterium. Hellseherei, Pendeln und die Befragung von Geistern durch ein Medium tun das nicht. Auch ein Gesetz, das festlegt, die Sonne kreise mit dem Tag des Inkrafttretens um die Erde fällt in diese Kategorie.
  • Jedes akzeptable Gesetz hat als normativen Rahmen den Verbund der klassisch liberalen Freiheits- und Eigentumsrechte, d.h. die Würde des Menschen zu respektieren. Es geht grundsätzlich darum, mit Hilfe von Gesetzen Sicherheit und Freiheit eines jeden Bürgers zu schützen. Ein bekanntes Beispiel zur Sicherheit sind unsere Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: Sie verfügen (noch) nicht über das Selbstschutzpotential eines erwachsenen Bürgers.2 Deshalb dürfen Kinder und Jugendliche bestimmte Dinge nicht tun und Erwachsenen ist eine Fülle von Interaktionen mit ihnen verboten. Der Gesetzgeber bzw. der Staat hat in diesen Fällen, also gegenüber Mitbürgern ohne angemessenes Selbstschutzpotential, eine besondere Schutzpflicht.
  • Eine weitere Minimalbedingung bezieht sich auf die Formulierung von Gesetzen: Es dürfen keine unklaren, schwammigen oder mehrdeutigen Begriffe im Gesetzestext enthalten sein. Ein wichtiger Grund von mehreren für diese Einschränkung hat mit dem Schutz der Würde zu tun, denn staatlicher Machtmissbrauch beginnt oft mit unklaren Begriffen. Beispiele sind leider gut bekannt: Gesetze, die an das gesunde Volksempfinden, das göttliche Sittengesetz, die Ehre der Nation, das Allgemeinwohl oder das richtige Klassenbewusstsein appellieren bedeuten nichts Gutes für die davon betroffenen Bürger.3 Ein zweiter Grund liegt natürlich darin, dass ein akzeptables Gesetz für die Betroffenen verständlich sein muss. Es sollte so klar wie möglich sagen, welche Handlungen sanktioniert werden und welche nicht. Das ist eine Grundvoraussetzung für Rechtssicherheit.
  • Klar ist auch, dass ein gutes Gesetz in sich stimmig sein muss. Interne Unvereinbarkeiten schaffen Rechtsunsicherheit für die Bürger und Freiraum für Machtmissbrauch durch den Staat. Gleiches gilt für unser System von Gesetzen als Ganzes: Unstimmigkeiten sind zu vermeiden. Ein Gesetzessystem, das Alkohol am Steuer verbietet, aber das Fahren unter Einfluss von Cannabis oder Betäubungsmitteln erlaubt, ist nicht stimmig. Das gilt auch für ein Rechtssystem, das die Gleichberechtigung aller Bürger fordert, die Geschäftstätigkeit von Frauen aber einschränkt.
  • Schließlich lässt ein gutes Gesetz in dem Bereich, den es normativ abdecken soll keine Lücken, die signifikante Rechtsunsicherheit nach sich ziehen. Im Gegenteil: Es soll normative Unklarheiten und Leerräume beseitigen. Ein wichtiges Beispiel dafür ist aktive und passive Sterbehilfe. Ein kompetenter und verantwortungsvoller Gesetzgeber schafft möglichst viel Klarheit und Rechtssicherheit für alle Betroffenen – von Pflegekräften und Ärzten bis zu den unmittelbar Betroffenen und deren Lieben.

Meine These: Das SBGG verstößt klar und deutlich gegen jede dieser fünf Minimalanforderungen an gute Gesetze und ist deshalb so schnell wie möglich durch eine akzeptable Alternative zu ersetzen.4

Der Schlüsselbegriff des Selbstbestimmungsgesetzes: Geschlechtsidentität

Die Grundidee des SBGG ist es, den biologisch fundierten Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zügig und unkompliziert an der jeweiligen Geschlechtsidentität einer Person auszurichten, falls diese das möchte. Das Kernproblem betrifft genau diese Grundidee: Das Schlüsselkonzept des SBGG, Geschlechtsidentität, ist kein naturwissenschaftlich akzeptabler Begriff. Er wird im Gesetzestext ohne nähere Bestimmung bzw. Definition einfach verwendet. Eine allgemein akzeptierte und in erkenntnistheoretisch respektablen Theorien verankerte Definition gibt es nicht. Alleine schon damit liegt ein klarer Verstoß gegen die eben formulierten Minimalbedingungen eins und drei vor.5

Was könnte mit „Geschlechtsidentität“ gemeint sein? In der Trans-Debatte steht dieser Begriff für so etwas wie ein „gefühltes Geschlecht“, z.B. für ein

  • Bewusstsein oder Empfinden davon, zu welchem Geschlecht man gehört: Männlich, weiblich – oder eine der anderen mittlerweile etwa 70 so zahlreichen wie schillernden Genderkategorien;
  • (angeblich) inneres Wissen davon, welches Geschlecht man „eigentlich“ hat;
  • subjektives Gewissheitsgefühl bezüglich des eigenen Geschlechts.

Zur Veranschaulichung einige Zitate; die Liste ist endlos verlängerbar:

  • Der Begriff der Geschlechtsidentität beschreibt das subjektive Empfinden eines Menschen, dem männlichen, weiblichen oder einem dritten Geschlecht anzugehören oder zwischen den Geschlechtern zu stehen. Die Geschlechtsidentität kann vom biologischen Geschlecht und von der gesellschaftlich zugewiesenen Geschlechterrolle abweichen.6
  • Unter Geschlechtsidentität versteht man das tief empfundene innere und persönliche Gefühl der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht. Dieses kann mit dem Geschlecht, das einem Menschen bei seiner Geburt zugewiesen wurde übereinstimmen – muss es aber nicht. Es muss außerdem nicht zeitlich stringent erfahren werden. Geschlechtsidentität manifestiert sich u.a. in der Wahrnehmung des eigenen Körpers und seiner Repräsentanz nach außen.7
  • Bin ich ein Mann oder eine Frau? Oder beides nicht (ganz)? Die Geschlechtsidentität ist das innere Wissen einer Person, welches Geschlecht sie hat. Diese Selbstwahrnehmung kann sich sowohl von den biologischen Geschlechtsmerkmalen unterscheiden, als auch von der gesellschaftlichen Wahrnehmung.8

Um Missverständnisse zu vermeiden: Mit „Geschlecht“ ist hier nicht das biologische gemeint. Was genau damit gemeint sein könnte – eben das ist völlig unklar. Wikipedia bringt es auf den Punkt:

  • Es gibt für den Begriff der Geschlechtsidentität keine verbindliche und allgemein oder auch nur in den Bezugswissenschaften anerkannte Definition, auf die man sich geeinigt hätte.9

Geschlechtsidentität als Erklärungsversuch

Meines Erachtens handelt es sich dabei oft um Versuche, starke Unzufriedenheit mit dem bzw. Leiden am biologischen Geschlecht durch das Postulieren eines angeborenen bzw. naturgegebenen „inneren Geschlechts“ oder einer Art „Geschlechtsseele“ zu erklären.10

Diese Geschlechtsidentität kann sich – im Gegensatz zum biologischen Geschlecht – im Zeitverlauf ändern. Das geschieht tatsächlich bei Kindern und Jugendlichen, die sich einmal als „trans“ einschätzen, sehr häufig. Sie kann auch instabil bzw. inhaltlich nicht oder nur fragmentarisch zu beschreiben sein.11

Nun gibt es Personen, deren gefühlte Geschlechtsidentität – sehr grob und intuitiv formuliert – sich von ihrem biologischen Geschlecht „unterscheidet“. Genauer: Sie empfinden eine mehr oder weniger stark belastende Geschlechtsinkongruenz. Dieser Begriff beschreibt also z.B. das Bewusstsein, Empfinden, das (vermeintliche) innere Wissen oder die subjektive Gewissheit eines Menschen, z.B.

  • „im biologisch falschen Körper“ geboren zu sein;
  • „eigentlich“ eine Frau bzw. ein Mann zu sein, obwohl alle biologischen Fakten das Gegenteil bezeugen;
  • öfter wechselnde Geschlechtsidentitäten zu haben die zumeist nicht mit dem stabilen biologischen Geschlecht übereinstimmen.

Von Geschlechtsdysphorie spricht man bei Personen, die dauerhaft und intensiv an einer Geschlechtsinkongruenz leiden. Dieser Zustand kann psychotherapeutisch zwar beschrieben, aber nicht mit letzter Sicherheit diagnostiziert werden. Wie erwähnt: Oft genug verschwindet diese Geschlechtsdysphorie nach einiger Zeit wieder.

Aus diesen Sachverhalten folgt allerdings nicht, dass es neben dem biologischen Geschlecht eine nach wissenschaftlichen Kriterien vergleichbare Kategorie „gefühltes, inneres oder eigentliches Geschlecht“ gibt, die mit ersterem konfligiert oder konfligieren könnte. Es folgt nur – und das ist unbestritten – dass die betroffenen Personen Leidensdruck verspüren, der stark mit ihrem biologischen Geschlecht zu tun hat. Und dass versucht wird, diesen Leidensdruck mit Hilfe des Begriffs Geschlechtsidentität zu beschreiben oder zu verstehen. Die konkrete Ursache für diesen Leidensdruck kann sich natürlich von Fall zu Fall unterscheiden. Eine dem biologischen Geschlecht vergleichbare Entität oder Kategorie wie Geschlechtsidentität als wesentliches Element einer Erklärung konnte bis heute wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.

Ein Beispiel kann diesen Sachverhalt verdeutlichen und veranschaulichen: Es gibt Personen, die an Seelenwanderung glauben und felsenfest davon überzeugt sind, „bereits ein früheres Leben gelebt zu haben“. Unter Hypnose können sie wieder in dieses frühere Leben „zurückgeführt werden“; sie „erinnern sich dann daran“ – oft sogar mit sehr vielen Details.

Daraus folgt allerdings nicht, dass es tatsächlich eine Seele gibt, oder dass Seelen zeitversetzt mehrere Leben in verschiedenen Körpern führen können. Daraus folgt nur – bis zum wissenschaftlichen Nachweis der Existenz von wandernden Seelen – dass so eine Person bestimmte Überzeugungen hat, an deren Wahrheit sie fest glaubt. Und dass diese Person das Substantiv „Seele“ benutzt, um ihre Überzeugungen auszudrücken. Dass diesem Substantiv aber eine Entität entspricht, das Wort „Seele“ also etwas bezeichnet, folgt daraus natürlich nicht.12 Es folgt auch nicht, dass der psychische (oder neurobiologische) Zustand aller Personen gleich ist, die glauben, schon einmal gelebt zu haben. Es kann viele verschiedene, ganz individuelle Ursachen bzw. Ursachengeflechte dafür geben.13

Es kann auch sein, dass die Diskrepanz zwischen „früherem“ und aktuellem Leben für nachhaltige Unzufriedenheit und Leidensdruck sorgt: Wer früher Pharao Ramses der Große war und heute zum Broterwerb eine Straßenbahn fahren muss, kann leicht ins Grübeln kommen und Frustration empfinden.14

Subjektive Gewissheit ist keine Wahrheit

Meine Argumente liefern also folgendes Ergebnis: Subjektive Gewissheit ist kein erkenntnistheoretisch respektables Wahrheitskriterium – ausschließlich darauf basiert aber die Eigenzuschreibung der Geschlechtsidentität.

  • Erstens: Es gibt keinerlei intersubjektive Kriterien, anhand derer die Aussage einer Person zur eigenen Geschlechtsidentität geprüft werden könnte.
  • Zweitens: Es ist unklar, was der Ausdruck „Geschlechtsidentität“ bedeutet, ob er sich tatsächlich auf etwas bezieht und was dieses etwas sein könnte.
  • Drittens: Es ist unklar, ob zwei biologisch weibliche/männliche Personen, die beide als Geschlechtsidentität z.B. „männlich“/„weiblich“/„bigender“/… angeben, das Gleiche (von sich) behaupten – wie ließe sich das feststellen? Die Identitätsproblematik gilt natürlich für alle Geschlechtsidentitäten: Wann sind sie gleich, wann verschieden?15
  • Viertens: Es ist völlig unklar, wie viele und welche Geschlechtsidentitäten es eigentlich gibt und wie dauerhaft sie sind. Aktuell ist die Liste sehr lang, extrem unübersichtlich und wirr.16
  • Fünftens – und dieser Punkt ist mir sehr wichtig: Es ist klar, dass es Personen gibt, die verschiedene Intensitätsgrade der Unzufriedenheit mit ihrem biologischen Geschlecht empfinden. Klar ist auch, dass viele dieser Personen den mehr oder weniger starken Wunsch verspüren, ein anderes biologisches Geschlecht zu haben. Und schließlich sollte ebenfalls klar sein, dass es keinen Grund gibt, diese Personen in irgendeiner Weise zu diskriminieren, ihre Würde zu missachten, sie abschätzig zu behandeln oder ihren Lebensweg abzuwerten.

Endnoten

  1. Dieser Artikel gehört zu einer mehrteiligen Serie, die sich mit den Problemen des SBGG auseinandersetzt. Ab Teil 2 im Blog Projekt Philosophie (online ab 22. April) gehe ich detaillierter auf die Vorgängergesetze und einzelne Paragraphen des SBGG ein. ↩︎
  2. Dass z.B. Zwölfjährige diese These strikt ablehnen, ändert daran nichts und bereichert den Anekdotenschatz aller Erziehungsberechtigten aufs Unterhaltsamste. ↩︎
  3. Falls jemand z.B. dem Irrtum aufgesessen sein sollte, das göttliche Sittengesetz oder das Allgemeinwohl seien irgendwie erkennbar … Andreas Edmüller: Die Legende von der christlichen Moral. Warum das Christentum moralisch orientierungslos ist. Marburg, 2015; Andreas Edmüller: Plädoyer für die Freiheit und gegen die Gleichheit. KDP, 2013. ↩︎
  4. Mein kürzlich in drei Teilen bei der Richard Dawkins Foundation erschienenes Interview mit Till Randolf Amelung ermöglicht einen schnellen Überblick zu den Grundlinien der Debatte. Die beste und eine insgesamt exzellente Gesamtdarstellung zum Stand unseres Wissens zum sehr unübersichtlichen Trans-Thema liefert Alexander Korte: Hinter dem Regenbogen. Stuttgart, 2024. ↩︎
  5. Es gibt im Bereich der „Psych“-Disziplinen natürlich zahllose Versuche, dieses schillernde Konzept in respektable Theorien einzubinden – über dieses Versuchsstadium ist man aber bisher meines Erachtens nicht hinausgekommen. ↩︎
  6. https://www.bmz.de/de/service/lexikon/geschlechtsidentitaet-57492 ↩︎
  7. https://www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/geschlechtliche-vielfalt-trans/500926/geschlechtsidentitaet/ ↩︎
  8. https://www.sexuelle-gesundheit.ch/themen/geschlechtsidentitaet ↩︎
  9. https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtsidentität. Bei mir, Andreas Edmüller,  sieht es so aus: Ich weiß, dass ich ein Mann bin. Die Begründung dafür liegt auf der Hand: Alle biologischen Fakten stützen diese Überzeugung. Trotz intensiver introspektiver Bemühungen, kann ich darüber hinaus so etwas wie (m)eine inhaltlich klar bestimmte Geschlechtsidentität nicht finden oder erkennen. Alles, was ich da „finden“ kann, ist eine Vielfalt an Überzeugungen, Vermutungen oder Fragen dazu, was es heißt oder heißen könnte, „ein Mann zu sein“ … ↩︎
  10. Ich empfehle zur weiteren Veranschaulichung des Problems die Stichwortsuche für „Geschlechtsidentität“ in Alexander Kortes Buch: Hinter dem Regenbogen. Stuttgart, 2024. ↩︎
  11. Hier ein sehr anschauliches Beispiel: https://www.br.de/mediathek/podcast/willkommen-im-club-der-queere-podcast-von-puls/genderfluiditaet-mein-geschlecht-wechselt-sich-mehrmals-am-tag/2103986 ↩︎
  12. Das Beispiel habe ich bewusst gewählt: Die Wahrnehmung der eigenen Geschlechtsidentität wird tatsächlich oft an so etwas wie eine Geschlechtsseele geknüpft, die inhaltlich nicht mit dem biologischen Geschlecht „übereinstimmt“ bzw. „übereinstimmen“ muss. Ursula Markus, Tanja Polli: Das Geschlecht der Seele. Transmenschen erzählen. Elster Verlag, 2013. ↩︎
  13. Gleiches gilt für die psychischen bzw. neurobiologischen Zustände von Personen, die alle eine Marienerscheinung hatten oder die Wilde Jagd am Himmel gesehen haben. ↩︎
  14. Das kann unseren Münchner Tramfahrern allerdings nicht passieren: Sie haben jederzeit und überall Vorfahrt und sind die eigentlichen Könige der Stadt. ↩︎
  15. Für die Philosophen unter den Lesern sei an Quines berühmtes „No entity without identity!“ erinnert. ↩︎
  16. https://lgbt.fandom.com/de/wiki/Geschlechtsidentitäten; https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbinäre_Geschlechtsidentität ↩︎

PD Dr. Andreas Edmüller ist Privatdozent für Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seine Interessensschwerpunkte sind Moral-, Rechts- und Staatsphilosophie. Nach der Gesellenprüfung als Steinmetz hat er in München und Oxford Philosophie, Logik/Wissenschaftsheorie und Linguistik studiert. Von 1991 bis 2019 war er als Unternehmensberater tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte als Berater waren Leadership, Teamunterstützung, Konfliktmanagement und Coaching. Er hat mehrere Bücher veröffentlicht, darunter „Plädoyer für die Freiheit und gegen die Gleichheit“ (2013), „Die Legende von der christlichen Moral: Warum das Christentum moralisch orientierungslos ist“ (2015), „Verschwörungsspinner oder seriöser Aufklärer? Wie man Verschwörungstheorien professionell analysiert“ (2021), „Verschwörungstheorien als Waffe. Wie man die Tricks der Verschwörungsgauner durchschaut und abwehrt“ (2022).


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Britischer Supreme Court urteilt: Transfrauen und biologische Frauen sind nicht gleich

Der britische Supreme Court urteilte darüber, ob „Frau“ im Gleichstellungsgesetz auf biologischer Grundlage oder auf identitärer zu definieren ist. Seine Entscheidung fiel zugunsten der biologischen Definition aus, für die in den vergangenen Jahren besonders feministische Frauengruppen gestritten haben. Transverbände sind darüber entsetzt, die Schriftstellerin J.K. Rowling zeigt sich entzückt.

Justitia als Bronzefigur, Symbolbild für "Britischer Supreme Court urteilt: Transfrauen und biologische Frauen sind nicht gleich"
Feministinnen in Großbritannien sind dieses Mal wohl zufrieden mit Justitia (Foto von Wesley Tingey auf Unsplash).

17. April 2025 | Till Randolf Amelung

Mittwochvormittag fiel das Urteil, für das feministische Aktivistinnen der Gruppe For Women Scotland sich seit 2018 durch alle juristischen Instanzen kämpften: Die rechtliche Definition von „Frau“ bezieht sich in Gleichstellungsfragen nur auf das biologische Geschlecht. Hintergrund ist ein damals verabschiedetes schottisches Gleichstellungsgesetz zu Frauenquoten in öffentlichen Gremien, um den Frauenanteil auf mindestens 50 Prozent anzuheben. Die Definition von „Frau“ im schottischen Gesetz schloss auch biologisch männliche Transfrauen mit einem Gender Recognition Certificate (GRC) ein – der britischen Variante der rechtlichen Namens- und Personenstandsänderung.

JK Rowling unterstützte Gerichtsprozess

For Women Scotland, die finanziell und ideell von keiner Geringeren als ihrer weltberühmten Landsfrau Joanne K. Rowling unterstützt wurden, sahen beim schottischen Gesetz eine Überschreitung der Kompetenzen, weil es den Begriff „Frau“ aus dem britischen Gleichstellungsgesetz eigenmächtig neu definiere.

Die schottische Regierung hatte vor Gericht argumentiert, dass Transfrauen mit einem Gender Recognition Certificate (GRC) Anspruch auf den gleichen geschlechtsspezifischen Schutz hätten wie biologische Frauen. Der Oberste Gerichtshof wurde daraufhin gebeten, über die richtige Auslegung des Gleichstellungsgesetzes von 2010 zu entscheiden, das in ganz Großbritannien gilt. Das Gericht gab nun den Aktivistinnen recht. Das Urteil gilt als wegweisend, um Fragen zu beantworten, ob Transfrauen bei Frauenquoten anerkannt werden oder ob sie aus Frauenräumen und von frauenspezifischen Dienstleistungen ausgeschlossen werden dürfen.

Hitzige Debatte um Trans- und Frauenrechte

Die aktuelle höchstrichterliche Entscheidung folgt auf eine jahrelange hitzige Auseinandersetzung über Transgender- und Frauenrechte in Großbritannien. Dazu gehört auch die Kontroverse um Isla Bryson, eine biologisch männliche Person, die wegen Vergewaltigung verurteilt und zuerst in einem Frauengefängnis untergebracht wurde. Nachdem der Fall 2023 mitten in der Debatte um ein schottisches Selbstbestimmungsgesetz die Öffentlichkeit erreichte und die damalige Ministerin Nicola Sturgeon vor laufender Kamera nicht konzis definieren konnte, was eine Frau ist, trat die damals noch beliebte Politikerin zurück.  

Auch ein noch laufendes arbeitsgerichtliches Verfahren, in das eine Krankenschwester des staatlichen Gesundheitsdienstes NHS im schottischen Fife verwickelt ist, gehört dazu. Sie hatte Einwände dagegen erhoben, dass eine Transfrau, die in derselben Klinik als Ärztin tätig ist, einen gemeinsamen Frauenumkleideraum benutzt.

Im vergangenen Monat wurden zudem Ergebnisse einer von der britischen Regierung beauftragten Studie veröffentlicht, die zeigten, dass die Nichtunterscheidung zwischen biologischem und Identitätsgeschlecht in offiziellen Statistiken zu verzerrten Daten führt.

In dem nun gefällten Urteil wurde festgestellt, dass die biologische Auslegung des Geschlechts auch für das „kohärente Funktionieren“ von geschlechtsspezifischen Räumen erforderlich sei. For Women Scotland und andere Frauenrechtsgruppen begrüßten das heutige Urteil, da es ihre Position stärkt. Auch Faika El-Nagashi, lesbische gender-kritische Aktivistin und ehemalige Abgeordnete für die Grünen im österreichischen Nationalrat, bezeichnete das Urteil im Kurznachrichtendienst X als „Meilenstein“.

Urteil für Transaktivisten schwerer Rückschlag

TransaktivistInnen hingegen sehen den Gerichtsentscheid als schweren Rückschlag. Sie befürchten, künftig weniger geschützt zu sein. Der schottische Transaktivist Vic Valentine sagte gegenüber BBC, seine Organisation sei „schockiert“ über das Gerichtsurteil und argumentierte, dass es „20 Jahre des Verständnisses darüber, wie das Gesetz Transmänner und -frauen mit Geschlechtsanerkennungszertifikaten anerkennt, auf den Kopf stellt“.

Der Richter Lord Hodge wiederum stellte klar: „Aber wir raten davon ab, dieses Urteil als einen Triumph einer oder mehrerer Gruppen in unserer Gesellschaft auf Kosten einer anderen zu interpretieren, das ist es nicht.“ Er fügte hinzu, dass die Rechtsvorschriften Transpersonen „nicht nur Schutz vor Diskriminierung aufgrund des geschützten Merkmals der Geschlechtsangleichung, sondern auch vor unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung und Belästigung aufgrund ihrer Transition bieten würden.

Gerichtsentscheidung mit Signalwirkung

So oder so: Die Signalwirkung dieses Urteils reicht über Großbritannien hinaus. Weltweit und damit auch hier in Deutschland wird zunehmend um die Frage gestritten, wie relevant das biologische Geschlecht eigentlich ist und wie viele es davon gibt. Obwohl es naturwissenschaftlich Common Sense ist, dass es zwei und nicht mehr biologische Geschlechter gibt, wird aus politischen, transaktivistisch angeheizten Gründen versucht, eine alternative Erzählung zu platzieren.

Die Politikwissenschaftlerin und IQN-Autorin Chantalle El Helou sieht die reproduktive Potenz als gewichtigen Kern der individuellen und gesellschaftlichen Relevanz, aus dieser heraus definiere sich die stoffliche Begrenzung des biologischen Geschlechts. Daher lehnt sie die queertheoretisch begründete Leugnung dieser Relevanz ab. So schreibt sie:

„Die zwangsläufige Bewusstwerdung und Verhandlung dieses spezifischen Stoffwechsels mit der Natur müsste bewusst unterdrückt werden. Das steht der befreiten Gesellschaft direkt entgegen. Die Naturbeherrschung wie sie bei Abtreibung oder Verhütung, aber eben auch bei jeder grundlegendsten Planung, Lenkung, Vorbereitung oder Verhinderung einer Schwangerschaft besteht, ist eben nicht die Verleugnung der Natur, sondern die bewusste Anerkennung ihrer Eigengesetzlichkeit und deren Einbettung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Ohne diese Anerkennung müsste einem der Vorgang von Schwangerschaft und Geburt wie ein chaotisches Mysterium erscheinen, das wie eine Naturgewalt über einen hereinbricht und deren Gefahren man hilflos ausgesetzt wäre.“

Progressiver Queer- und Transaktivismus nebst Verbündeten in der Politik wollten das biologische Geschlecht aus dem Blickfeld verbannen, doch damit brachten sie weltweit Frauen gegen sich auf, weil gerade sie von einer Geschlechtsdefinition ohne biologische Fundierung erhebliche Nachteile haben. So weit hätte es nicht kommen müssen, wenn dem gesellschaftspolitisch progressiven Lager bewusst gewesen wäre, dass sie nie auf einer befestigten Straße unterwegs waren, sondern auf einem zugefrorenen See, dessen Betreten Umsicht und Vorsicht erfordert. Nun ist der Schaden da, und der queere Transaktivismus bricht auf dem dünnen Eis ein.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Selbstbestimmungsgesetz: Union und SPD vereinbaren Evaluation im Koalitionsvertrag für 2026

Der schwarz-rote Koalitionsvertrag enttäuscht viele queere AktivistInnen, da ihre Themen kaum vorkommen. Besonders die für 2026 angesetzte Evaluation des erst 2024 beschlossenen Selbstbestimmungsgesetzes hinsichtlich Frauen- und Kinderschutzes entrüstet viele. Doch bereits innerhalb der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten wird deutlich, dass das Primat des selbstbestimmten Geschlechtes eine Gefahr für Frauen darstellt.

Blick auf Deutschlandflagge durch verregnetes Fenster, Symboldbild zu Artikel "Union und SPD vereinbaren Evaluation von Selbstbestimmungsgesetz"
Trübe Aussichten für Queers in Deutschland? Das ist zumindest die Stimmungslage, nachdem die Inhalte des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD bekannt geworden sind (Foto von Francesco Luca Labianca auf Unsplash).

13. April 2025 | Till Randolf Amelung

Seit vergangenem Mittwochnachmittag steht fest: Nach mühsamen Verhandlungen konnten sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag einigen. Anfang Mai soll CDU-Chef Friedrich Merz zum Kanzler gewählt werden und die neue schwarz-rote Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen. Zuvor muss noch die Mehrheit der SPD-Mitglieder diesem Koalitionsvertrag zustimmen.

Vielen queeren AktivistInnen missfällt das Ergebnis allerdings, da sich ihre Forderungen kaum im Koalitionsvertrag wiederfinden – und das ist kurios, weil es seit den Bundestagswahlen offensichtlich keine politische Mehrheit dafür gibt, zumal CDU/CSU mit dem beschlossenen Selbstbestimmungsgesetz nie einverstanden waren. Besonders wichtig war vielen Queeraktivistas eine Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes um „Sexuelle Identität“ oder auch die Reform des Abstammungsrechts, um insbesondere lesbischen Paaren die Anerkennung der Elternschaft der nicht-leiblichen Mutter zu erleichtern.

Fundamentale Differenzen in gesellschaftspolitischen Fragen

Bereits während der Verhandlungen in mehreren Arbeitsgruppen wurde deutlich, dass es gesellschaftspolitisch fundamentale Differenzen zwischen Union und SPD gibt – insbesondere bei Themen wie Schwangerschaftsabbruch, Prostitution, Abstammungsrecht, aber auch dem Selbstbestimmungsgesetz. Letzteres möchte die Union grundsätzlich überarbeiten, da mit diesem Gesetz seit November 2024 ohne jeden Nachweis über die Plausibilität Vornamen und Geschlechtseintrag auf dem Standesamt geändert werden können. Gerade TransaktivistInnen haben für dieses Gesetz gekämpft. Doch die strittigen Themen wurden im Koalitionsvertrag so weit entschärft, dass die Parteispitzen überhaupt ihre Unterschrift daruntersetzen können.

Alfonso Pantisano, der Queerbeauftragte des Berliner Senats und SPD-Mitglied, kündigte trotzdem auf seinem privaten Instagram-Account an, dem Koalitionsvertrag seine Zustimmung zu verweigern. Für die SPDqueer, der Interessensvertretung für LGBTIQ innerhalb der Sozialdemokraten, ist das Ergebnis zwar auch enttäuschend, aber in den Verhandlungen seien zumindest Rückschritte verhindert worden: „Vielmehr galt es in den Sondierungsgesprächen und bei den Koalitionsverhandlungen keine Rückschritte zuzulassen und Erreichtes zu bewahren. Gerade mit Blick auf das Selbstbestimmungsgesetz ist das vorerst zumindest gelungen, das Gesetz wird nicht unmittelbar noch einmal Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens.“

Selbstbestimmungsgesetz wird 2026 evaluiert

Im Koalitionsvertrag steht nun zum Selbstbestimmungsgesetz:

„Wir werden das Gesetz über die Selbstbestimmung im Bezug auf den Geschlechtseintrag bis spätestens 31. Juli 2026 evaluieren. Wir wahren die Rechte von trans- und intersexuellen Personen. Bei der Evaluation legen wir einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen. Im Rahmen der Namensrechtsreform nehmen wir die bessere Nachverfolgbarkeit aller Personen bei berechtigtem öffentlichem Interesse bei Namensänderungen in den Blick.“

Damit sind sowohl GegnerInnern als auch VerteidigerInnen dieses Gesetzes unzufrieden. Die Initiative Geschlecht zählt appelliert an die Union:

„Stehen Sie zu Ihrem Wort. Schaffen Sie das Selbstbestimmungsgesetz ab und setzen Sie durch, dass die Rechtskategorie Geschlecht wieder auf den körperlichen Merkmalen beruht, die weiblich von männlich unterscheiden. Hören Sie auf, die Verachtung der Ampelparteien für die Frauen- und Kinderrechte zu kopieren.“

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) hingegen, ist empört:

„Im Koalitionsvertrag wird sichtbar, dass die z.T. aus den USA geförderten Hass- und Desinformationskampagnen den Diskurs soweit vergiftet haben, dass man für Kinder und Jugendliche eine imaginäre Gefahr sieht, um die man sich kümmern müsse.  Märchen von „sozialer Ansteckung“ durch Trans* unter Jugendlichen und antifeministische Erzählungen von trans* Frauen, deren Lieblingsbeschäftigung es sei, cis Frauen zu übervorteilen oder sie zu belästigen haben versteckt hinter scheinbar harmlosen Sätzen zum Frauenschutz in den Koalitionsvertrag Einzug gehalten.“

Geschlechtsänderung ohne Nachweis

Kern des Konflikts ist, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Änderungen des bei der Geburt dokumentierten Geschlechts und Vornamens ohne Nachweis über eine Trans- oder Intergeschlechtlichkeit vorsieht. Mit einer Dreimonatsfrist zwischen Anmeldung und Wirksamwerdung können volljährige BürgerInnen auf dem für sie zuständigen Standesamt Vornamen und Geschlechtseintrag per einfacher Willenserklärung mittels Formulars und einer Verwaltungsgebühr ändern. Minderjährige benötigen hierfür zwar noch die Zustimmung ihrer Eltern, aber auch hier erfolgt keine sorgfältige Prüfung von außen, ob dieser Schritt dem Kindeswohl dienlich ist.

Von Beginn an wiegelten TransaktivistInnen ab, dass es Missbrauchsrisiken und Sicherheitsmängel bei Minderjährigen durch dieses Gesetz geben würde, obwohl im Ausland bereits zum Zeitpunkt der Erarbeitung des deutschen Gesetzes wieder Abstand vom gender-affirmativen Vorgehen bei Unter-18-Jährigen genommen wurde und weiterhin wird. Die Kritik der Union am Selbstbestimmungsgesetz ist daher berechtigt und spätestens eine Evaluation sollte dies offenlegen. Zur Frage des Frauenschutzes gibt es bereits nach nicht mal einem halben Jahr nach Inkrafttreten Fälle, die daran zweifeln lassen, wie sicher das Selbstbestimmungsparadigma in Bezug auf Geschlecht ist.

Spielwiese für Trolle und Kriminelle?

Zu Jahresanfang machte mit Marla-Svenja Liebich eine Person aus der rechtsextremistischen Szene Schlagzeilen, weil diese über das Selbstbestimmungsgesetz Vornamen und Geschlechtseintrag von „männlich“ zu „weiblich“ ändern ließ und die Rechtsabteilungen mehrerer Medienhäuser beschäftigte – wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Offenbarungsverbot durch die Nennung des alten Namens und Geschlechtseintrags. Zu klären ist außerdem noch, ob eine drohende Haftstrafe im Frauen- oder im Männervollzug verbüßt werden müsste.

Dabei gibt es von mehreren Seiten erhebliche Zweifel daran, ob bei Liebich wirklich ein tiefempfundenes Unbehagen mit dem biologischen Geschlecht vorliegt, denn Liebich scheint keine weiteren ersichtlichen Schritte zu unternehmen, um plausibel als Frau zu erscheinen. Dies ist mit dem Selbstbestimmungsgesetz aber nicht mehr erforderlich und gar der Kerngedanke des Gesetzes.  Denn jedwede Überprüfung der Plausibilität einer Änderung des amtlich dokumentierten Geschlechts wurde und wird von Transaktivistas nebst Verbündeten als fundamentale Verletzung ihrer Menschenrechte dramatisiert.

Doch Liebich ist nicht der einzige Fall, der daran Zweifel aufkommen lässt, ob es vom Gesetzgeber eine gute Idee war, ohne sorgfältige Rechtsfolgenabschätzung die Kategorie „Geschlecht“ vollkommen der Eigendefinition zu überlassen. IQN berichtete schon im vergangenen Dezember über den AfD-nahen rechten Aktivisten Johannes Normann, der auf X offen zugab, das Selbstbestimmungsgesetz nutzen zu wollen, um den Staat zu ärgern.  Die Welt stellte zudem im Februar Personen vor, die sich durch die Nutzung des Gesetzes erhoffen, in Datenbanken zum unbeschriebenen Blatt zu werden und zum Beispiel wieder Netflix-Abos abschließen können, was unter dem bisherigen Namen mangels Bonität nicht möglich war.

Problemfeld Gefängnis

Doch das Prinzip des selbstbestimmten Geschlechts wird nicht nur über rechtskräftig vollzogene Änderungen von Vornamen und Geschlechtseintrag angewendet, sondern ist das transaktivistisch gewünschte Grundprinzip im Umgang mit jeder Person, die sagt, sie sei trans. Daher gibt es schon seit einigen Jahren Fälle, in denen biologisch männliche Personen trotz des gesetzlich festgeschriebenen Trennungsgebots in Frauengefängnisse verlegt werden, wenn sie sich als trans bezeichnen.

Im Januar 2025 berichtete die Welt über eine Anfrage an alle Justizministerien der Bundesländer, dass es in Frauenvollzugsanstalten bereits zu nachweislich fünf Übergriffen von sogenannten Transfrauen gekommen sei, die zusammen mit biologischen Frauen inhaftiert sind. Vier dieser Übergriffe seien sexuell motiviert gewesen. 2023 verübte eine biologisch männliche Person als Transfrau im Frauengefängnis sexuelle Übergriffe gegen das Wachpersonal und Mitgefangene. Die Person wurde dorthin verlegt, obwohl sie keine operative Geschlechtsangleichung vornehmen ließ. Erst, als sich verzweifelte Frauen an die Medien wandten, wurde die Person in eine Männer-JVA verlegt.

Ein jüngst bekannt gewordener Fall ist der von Hilton Henrico G., ein abgelehnter Asylbewerber aus Südafrika, der beschuldigt wird, im Mai 2024 einen Wachmann in seiner Potsdamer Unterkunft erstochen zu haben. Nach seiner Festnahme soll er laut Welt mehrere Monate in einer Frauenhaftanstalt untergebracht gewesen sein, obwohl weder eine Namens- und Personenstandsänderung noch eine körperliche Geschlechtsangleichung vorlag. In eine Männer-JVA wurde er erst verlegt, nachdem Mitgefangene ihn wegen mehrfacher Morddrohungen anzeigten. Sogar ein im Strafverfahren hinzugezogener Gutachter bezweifelte, dass bei G. tatsächlich eine Transsexualität vorliegt, aber das Prinzip der selbstbestimmten Geschlechtsidentität akzeptiert keine solche Befunde.

Bereits diese bekanntgewordenen Fälle zeigen, dass das Selbstbestimmungsparadigma in bestimmten Situationen eine Gefahr für Frauen darstellt und eine gründliche Evaluation dringend geboten ist. Es ist zumindest ein kleiner Erfolg für die Vernunft, dass die Union diese Evaluation für 2026 in den Koalitionsvertrag schreiben lassen konnte. Das Gezeter der TransaktivistInnen und ihrer Verbündeten lässt vermuten, dass sie wissen, welch dünne Suppe sie mit dem Selbstbestimmungsgesetz zusammengerührt haben. Zu Recht muss man dann eine Evaluation fürchten.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.