Die Bundesärztekammer kritisiert auf dem Deutschen Ärztetag mit zwei Resolutionen die Regelungen für Minderjährige im Selbstbestimmungsgesetz und die kommende S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter.

Der 128. Deutsche Ärztetag fand im beschaulichen Mainz statt (Foto: lapping auf Pixabay).

13. Mai 2024 | Till Randolf Amelung

Vorigen Freitag, am 10. Mai 2024, verabschiedete der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz zwei Resolutionen, die sich an die Bundesregierung richten und von Bedeutung für die weitere Debatte um die Freigabe etwa von Pubertätsblockern an Minderjährige sind: Demnach wird gefordert, diese Hormongaben zur Verhinderung eines körperlichen Erwachsenwerdens bei Geschlechtsdysphorie für unter-18-jährige auf kontrollierte klinische Studien zu beschränken und Änderungen des Vornamens sowie amtlichen Geschlechtseintrags erst ab Volljährigkeit mit einem Selbstbestimmungsgesetz zu erlauben. Diese Vorgänge sind deshalb relevant, weil der Deutsche Ärztetag die Jahreshauptversammlung der Bundesärztekammer ist. An dieser nehmen 250 Delegierte aus allen 17 deutschen Ärztekammern teil. Wesentliche Aufgaben sind u. A. das Erarbeiten von berufsrechtlichen Regelungen, auch gesundheitspolitische Positionen werden abgestimmt.

Zwei Anträge zum medizinischen Umgang

Angesichts der bevorstehenden finalen Veröffentlichung einer neuen medizinischen Leitlinie, scheinen Fragen um den angemessenen Einsatz von medizinischen Eingriffen wie Pubertätsblocker, Hormontherapien oder Operationen bei Minderjährigen nun in breiteren Teilen der deutschen Ärzteschaft aufzukommen. Der Antrag von sieben Ärzt*innen fordert „Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen bei unter 18-Jährigen mit Geschlechtsinkongruenz (GI) bzw. Geschlechtsdysphorie (GD) nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zu gestatten.“ Damit steht dieser Antrag in Opposition zu den neuen S2k-Leitlinien, die unter der Leitung des Münsteraner Psychiaters Georg Romer erarbeitet wurden.

Die sieben Ärzt*innen, allesamt Delegierte der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und aus unterschiedlichen Fachgebieten, begründeten ihren Antrag unter Anderem so: „Es handelt sich um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen, die hierfür bei fehlender Evidenz für derartige Maßnahmen kein informiertes Einverständnis geben können.“ Auch würden diese Eingriffe nicht automatisch die psychische Gesundheit der Minderjährigen verbessern. Laut dem Portal „queer.de“ wurde dieser Antrag mit 120 Ja-Stimmen gegen 47 Nein-Stimmen und bei 13 Enthaltungen angenommen. „queer.de“ kritisiert, dass die Bundesärztekammer damit die positiven Folgen der Therapie ignoriere und Pubertätsblocker als potenziell lebensrettend gälten. Doch die Evidenzlage für den Einsatz von Pubertätsblockern bei geschlechtsdysphorischen Kindern und Jugendlichen ist zu schwach, das brachte zuletzt auch der britische Cass-Report ans Licht, der die Behandlungsqualität im inzwischen abgewickelten Gender Identity Developement Service der Tavistockklinik in London untersuchte.

Zudem fordern die Ärzt*innen darüber hinaus, dass „Therapieergebnisse jeglicher Interventionen dieser Art soziologisch, medizinisch, kinder- und jugendpsychiatrisch, sozial und psychologisch über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nachverfolgt werden“. Eine ähnliche Forderung stellte auch eine andere Gruppe von delegierten Ärzt*innen, die ihren Antrag dann aber zurückzogen, um sich mutmaßlich dem anderen anzuschließen.

Kritik an gender-affirmativer Leitlinie wächst

Mit diesen Anträgen positionieren sich die Delegierten auf dem Ärztetag auch kritisch zu der S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter. Bereits zuvor hat eine Gruppe von 15 Kinder- und Jugendpsychiatern verschiedener deutscher Universitäten scharfe Kritik an den neuen Leitlinien geübt. Die Gruppe fordert, dass der Leitlinien-Entwurf zurückgezogen und überarbeitet werden solle. Auch sie kritisieren, dass die Empfehlungen des Einsatzes von Pubertätsblockern, Geschlechtshormonen und Operationen der schwachen Evidenzlage nicht gerecht würden. Dabei haben andere Länder wie Großbritannien, Schweden, Finnland, Dänemark aufgrund dessen längst einen Kurswechsel vollzogen. Psychotherapie steht dort wieder an erster Stelle, anstatt schnell zu Medikamenten und Operationen zu greifen.

Die fundamentale Kritik an der S2k-Leitlinie ist indes wohl vor allem seitens der federführenden Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie unerwünscht. Derzeit befindet sich die Leitlinie in der fachöffentlichen Diskussionsphase, diese solle sich nach dem Willen der genannten Fachgesellschaft ausschließlich mit redaktionellen Verbesserungsmöglichkeiten befassen. Im Deutschen Ärzteblatt wird die Begründung wiedergegeben, dass die Aussagen der Leitlinie sämtlich mit starkem Konsens verabschiedet worden seien. Neben den 15 Kinder- und Jugendpsychiatern forderte auch die Eltern-Initiative „Trans-Teens Sorge berechtigt“ in einem Offenen Brief, die geplanten Leitlinien in dieser Form zu stoppen.

Auch Kritik am Selbstbestimmungsgesetz

Der zweite Antrag, über den die Delegierten auf dem Deutschen Ärztetag abstimmten, befasste sich mit dem inzwischen vom Bundestag mit seiner Mehrheit der Ampelregierungsparteien beschlossenen Selbstbestimmungsgesetz. In diesem Antrag wird gefordert, dass das Selbstbestimmungsgesetz nur für Volljährige gelten solle. Minderjährigen dürfe es nicht gestattet werden, ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung Änderungen zu ihrem Geschlecht und Personenstand im Personenregister vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die Antragsteller*innen kritisieren am Selbstbestimmungsgesetz eine „fehlende Differenzierung zwischen subjektivem Zugehörigkeitsgefühl inklusive der daraus abgeleiteten Selbstkategorisierung einer Person und ihrem faktisch gegebenen körperlich-biologischen Geschlecht, die Gleichsetzung von geschlechtsbezogenem Identitätsempfinden und personenstandsrechtlicher Zuordnung im amtlichen Geburtsregister, die unzureichend vorgenommene Abgrenzung von Intersexualität/DSD („Varianten der Geschlechtsentwicklung“) zu Transsexualität.“ Für diesen Antrag gab es 110 Ja-Stimmen gegen 64 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen.

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde von der Bundesregierung in einer Hauruck-Aktion am 12. April 2024 durch den Bundestag gebracht und soll zu November 2024 in Kraft treten. Derzeit liegt das Gesetz beim Bundesrat, der jedoch nicht zustimmungspflichtig ist. Allerdings hat der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats gefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Kritik des Ausschusses bezieht sich auf die Streichung der aus datenschutzrechtlicher Sicht umstrittenen Mitteilungspflicht der vollzogenen Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags an Sicherheitsbehörden. Es wird ein erhebliches Risiko für Identitätsverschleierungen von Straftäter*innen gesehen. Daher steht das Selbstbestimmungsgesetz nun für den 17. Mai 2024 auf der Tagesordnung des Bundesrats. Sollte der Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen, würde sich das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern. Dieses Szenario gilt als wenig wahrscheinlich. Danach müsste nur noch Bundespräsident Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen.

Kritik an den Beschlüssen von Transverband

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) kritisierte die Beschlüsse auf dem Deutschen Ärztetag als „politisch motiviert“ und „fachlich irreführend“. Die dgti, soviel zum Hintergrund, ist bestrebt, jede Kritik am gender-affirmativen Ansatz bei Minderjährigen als „rechtspopulistische Stimmungsmache“ abzukanzeln. Die in mehreren europäischen Ländern bereits festgestellten Schwächen bei der Evidenzbasis und Risiken für minderjährige Patient*innen werden wiederholt absichtsvoll unterschätzt. Doch die jüngsten Reaktionen aus der Ärzteschaft zeigen, dass die transaktivistischen Erklärungen nicht zu überzeugen vermögen.

Verantwortliche innerhalb der Bundesregierung habe in Bezug auf das Selbstbestimmungsgesetz womöglich geahnt, dass sich das Zeitfenster für das Durchbringen dieses Gesetzes gerade schließt. Daher wurden im Bundestag Fakten geschaffen, bevor die Debatte vor allem durch den Cass-Report innerhalb der deutschen Medizin Fahrt aufnimmt. So mögen die Beschlüsse des Deutschen Ärztetags für einige zu spät kommen, aber sie sind dennoch wichtig. Sie dokumentieren, wie die Politik Warnungen in den Wind geschlagen hat.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog. Im November 2023 war er als Sachverständiger im Familienausschuss zum Selbstbestimmungsgesetz angehört worden.


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