Schlagwort: Trans

Debatte strikt unerwünscht

Transaktivisten verhindern Vortrag von CDU-Politikerin zum Selbstbestimmungsgesetz

Die CDU-Politikerin Mareike Lotte Wulf wollte am 19. Juni an der Universität Göttingen einen Vortrag über das Selbstbestimmungsgesetz halten, doch queere und linksradikale Aktivist*innen verhinderten dies.

Aktivist*innen sorgen für den Abbruch einer Veranstaltung mit der CDU-Politikerin Mareike Lotte Wulf in Göttingen (Foto: RCDS Göttingen auf X).

21. Juni 2024 | Till Randolf Amelung

Wieder einmal hat sich die Cancel Culture gezeigt, die es angeblich ja nicht gibt. Was war passiert? Vorigen Mittwoch wollte Mareike Lotte Wulf, Bundestagsabgeordnete der CDU, an der Universität Göttingen einen Vortrag zum Selbstbestimmungsgesetz halten und anschließend mit dem Publikum diskutieren. Eingeladen hatte zu dieser Veranstaltung der CDU-nahe Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS). Unter dem Titel „Identität auf dem Prüfstand: Selbstbestimmung ohne Grenzen?“ sollte es um kritische Punkte des im November 2024 in Kraft tretenden Gesetzes gehen. Wulf war für ihre Fraktion als Berichterstatterin für das Selbstbestimmungsgesetz zuständig und hat die Position ihrer Fraktion in den Ausschüssen vertreten.

Selbstbestimmung durch Überrumpelung

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde von den Ampel-Parteien im Hauruck-Verfahren am 12. April durch den Bundestag gebracht (IQN berichtete). Es soll das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen, was aktuell noch zwei psychiatrische Gutachten und ein Verfahren vor dem Amtsgericht für die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags erfordert.  Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll künftig eine Erklärung vor dem Standesamt ausreichen. Eine wie auch immer geartete Überprüfung dieser Selbstaussage ist nicht vorgesehen – auch bei Minderjährigen nicht. Die CDU/CSU lehnt das Gesetz daher ab. Wulf kritisierte nach der Abstimmung im Bundestag, dass mit dem Gesetz künftig jeder seinen Geschlechtseintrag ändern lassen könne und keine nähere Begründung nennen müsse. So sagte sie unter anderem, die Ampel habe „möglichem Missbrauch“ des Gesetzes nichts entgegenzusetzen. Außerdem vernachlässige sie die Schutzfunktion des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen. Dennoch ist sie für eine Überarbeitung der bisherigen TSG-Regelungen gewesen.

Vortrag gecancelt

All das hätte sie höchstwahrscheinlich in ihrem geplanten Vortrag näher ausgeführt, dabei keineswegs eine Verbesserung der Versorgungslagen von Transmenschen ablehnend, sondern nur die besondere Schutzbedürftigkeit von Heranwachsenden monierend. Zu ihren Ausführungen kam es aber gar nicht, denn laut der Darstellung des Veranstalters RCDS demonstrierten vor dem Veranstaltungsort ungefähr 200 Personen lautstark. Schließlich durchbrachen bis zu 100 Demonstrierende die Einlasskontrolle und lärmten vor sowie im Hörsaal. An einen geordneten Vortrag mit Diskussion war unter diesen Bedingungen nicht zu denken. Die Veranstaltung wurde abgebrochen und Wulf von der Polizei aus dem Gebäude eskortiert.

Polizeibeamte eskortieren Mareike Lotte Wulf vom Gelände (Foto: Mareike Lotte Wulf auf Facebook).

Mehrere Gruppen aus dem linken und queeren Spektrum in Göttingen hatten zu den Protesten aufgerufen, allen voran die Grüne Jugend. Unter dem Motto „Gegen jede Trans*feindlichkeit!“ mobilisierten sie gegen einen vermeintlich „diskriminierenden Vortrag“ und behaupteten fälschlicherweise, dass Wulf „öfters Hetze gegen trans* Menschen betreibt“. Auch wurde kritisiert, dass keine Betroffenen dabei seien. Konservative wurden pauschal als „Menschenfeinde“ diffamiert. Wo man sich im Kampf gegen den Faschismus wähnt und bereits alles darunterfällt, was nicht akkurat auf der eigenen Linie ist, muss man selbstverständlich nicht dialogfähig sein. So agierten die Demonstrant*innen am Mittwoch ganz in diesem Sinn, als sie durch ihre Störungen verhinderten, dass die Veranstaltung durchgeführt werden konnte.

Woke Selbstgerechtigkeit

Das Pressestatement der Grünen Jugend zum verhinderten Vortrag liest sich unfreiwillig ironisch und trieft vor typisch woker Selbstgerechtigkeit: „Transfeindliche Rhetorik dieser Art stellt eine reale Gefahr für Menschen dar und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei.“ Dabei geht die eigentliche Gefahr von solch einem fragwürdigen Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit aus.

Dieses totalitär anmutende Verständnis von Meinungsfreiheit und Debattierlust zieht sich durch den gesamten Verlauf des Selbstbestimmungsgesetzes. Die Debattenverweigerung hat der politische Nachwuchs der Grünen bereits von Spitzenpolitiker*innen wie dem Queerbeauftragten Sven Lehmann vorgelebt bekommen. Die CDU-Politikerin Wulf hat sich in ihrer Rolle als Berichterstatterin gründlich mit dem Gesetz beschäftigt, ihre Einwände sind profund. Doch auf keinen Einwand gingen Lehmann und andere Politiker*innen aus der Ampel sorgfältig ein und queere Aktivist*innen ebenso wenig.

Ein Screenshot vom Pressestatement der Grünen Jugend mit Userkommentaren auf Instagram (Foto: eigener Screenshot)

 Berechtigte Bedenken am Selbstbestimmungsgesetz

Die Bedenken der Bundestagsabgeordneten Wulf sind, ob man sie teilt oder nicht, berechtigt. Es besteht ein Missbrauchsrisiko, wenn es für einen Wechsel des Vornamens und Geschlechtseintrags keine Form der Absicherung mehr gibt, ob jemand tatsächlich zum Personenkreis gehört, für den das Gesetz gedacht ist. Bei Kindern und Jugendlichen – vor und mitten in der Pubertät – ist eine amtliche Bestätigung eben nicht losgelöst von anderen Schritten einer Geschlechtsangleichung zu denken. International zeigt die jüngste Studienlage, dass eine schnelle rechtliche und soziale Bestätigung einen Weg festigen kann, der auch zu medizinischen Eingriffen führt, die aufgrund ihrer Irreversibilität sorgfältig abgewogen sein müssen.

Gerade um den richtigen Umgang mit Minderjährigen gibt es in diesem Zusammenhang kontroverse Auseinandersetzungen, vor allem in der Medizin. Besonders deutlich wird dies in Deutschland aktuell anhand der sich kurz vor der finalen Veröffentlichung befindenden S2k-Leitlinien (IQN berichtete). Eine sachlich-konstruktive Debatte wäre umso wichtiger, um all die kritischen Punkte zu klären. Doch das ist offenbar nicht erwünscht und zeigte sich auch bei der dann doch überraschenden Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes im April. Diese überschnitt sich mit der Vorstellung des Abschlussberichts des Cass-Reports in Großbritannien über die Missstände in der Versorgung von geschlechtsdysphorischen Kindern und Jugendlichen. Eine breitere Kenntnis dieses Reports hätte die Stimmungslage wohl zum Nachteil der queeren Aktivist*innen und ihrer parteipolitischen Erfüllungsgehilf*innen verändert.

Verhinderte Debatten sind nur aufgeschobene

Die Auseinandersetzung um die S2k-Leitlinie zeigt allerdings, dass sich Debatten durch totalitäres Gebaren nur aufschieben, aber nicht gänzlich verhindern lassen. Umso größer sind jedoch der Schaden und gesellschaftliche Spaltungen, die sich dadurch erst recht entwickeln.

Mehrere CDU-Politiker verurteilten das Canceln des Vortrags ihrer Parteikollegin Wulf. Der Generelsekretär Carsten Linnemann sagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Mit freier Lehre und offenem Gedankenaustausch hat das rein gar nichts mehr zu tun.“ Und: „Ich möchte den RCDS ausdrücklich ermutigen, die Diskussionsveranstaltung mit Mareike Wulf zu wiederholen. Der Rechtsstaat darf vor solchen Chaoten nicht einknicken.“

Die Universität Göttingen selbst ließ in einer Stellungnahme verlauten: „Protest zu äußern, ist legitim, aber eine eingeladene Rednerin daran zu hindern, ihre Meinung überhaupt vorzutragen, entspricht nicht unserer Vorstellung von Diskussion“. Allerdings muss sich die Universitätsleitung fragen, welchen Beitrag sie geleistet hat, um die Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen. Warum hat sie beispielsweise keine Polizei alarmiert, um die rabiat Protestierenden aus dem Gebäude zu verfrachten?

Es ist zu wünschen, dass die Veranstaltung doch noch stattfinden kann. Queere Aktivist*innen können kein Sonderrecht beanspruchen, von einem kritisch-sachlichen Diskurs verschont zu bleiben.

Nachtrag am 22. Juni 2024

Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU), eine von der CDU anerkannte Sonderorganisation und Interessensertretung für LGBTI, kritisierte die Störaktion der Göttinger Aktivist*innen in einem Pressestatement  vom 21. Juni ebenfalls. Der Bundesvorsitzende Sönke Siegmann dazu: „Ich bin enttäuscht von dem Verhalten derjenigen, die als Mitstreiter für die gemeinsame Sache auftreten und dann solche Art von „Diskurs“ auch noch gutheißen. Ihr sprecht keinesfalls für alle LSBTIQ-Menschen.“


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog. Im November 2023 war er auf Einladung der CDU als Sachverständiger im Familienausschuss zum Selbstbestimmungsgesetz angehört worden. Am 18. Juni 2024 saß er zusammen mit Mareike Wulf und Heinz-Jürgen Voß bei der Volkswagen-Stiftung in Hannover auf dem Podium und diskutierte ebenfalls über das Selbstbestimmungsgesetz. Frau Wulf wurde von ihm als sachlich-konstruktive sowie empathische Diskussionsteilnehmerin erlebt.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Der Gesetzesentwurf, mit dem kaum jemand glücklich ist

Der Entwurf für Selbstbestimmungsgesetz wurde vom Bundeskabinett nach mehreren gescheiterten Anläufen auf den Weg gebracht. Vielen queeren Aktivist*innen geht das Gesetz nicht weit genug, sie fordern Nachbesserungen. Andere Kritiker*innen halten das Vorhaben gesellschaftspolitisch für zu früh, es fehle die mehrheitliche Billigung durch Liberal-Konservative.

Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

29. August 2023 | Till Randolf Amelung

Mit Spannung richtete die queere Community am  Mittwoch vor einer Woche den Blick nach Berlin, ob es an diesem Tag zur Billigung des Entwurfs für ein Selbstbestimmungsgesetz durch das Bundeskabinett kommen würde. Nachdem zuvor viele Termine nicht gehalten wurden, hat es dieses Mal geklappt. Nun ist dieser Gesetzesentwurf, der das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ersetzen soll, bereit für den nächsten Schritt, der ersten Lesung im Bundestag.

Queere Kritik am Entwurf

Während sich die Ampel-Koalitionäre für ihre Arbeit selbst auf die Schulter klopfen, kommt aus der transaktivistischen und queeren Ecke teils heftige Kritik. So schreibt Janka Kluge, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti e.V.), auf X (vormals Twitter): „Heute ist ein bitterer Tag für mich. Seit Jahren setze ich mich öffentlich für das #Selbstbestimmungsgesetz ein. Heute wird der Gesetzesentwurf im Kabinett beraten und wahrscheinlich beschlossen. Den Entwurf lehne ich entschieden ab. Dafür habe ich mich nicht eingesetzt.“

Eine von Anne Wizorek, Netzfeministin der ersten Stunde, und Daniela Antons gestartete Petition mit dem Titel „Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz!“ kritisiert ebenfalls, dass „Vorurteile, Hass und Hetze im aktuellen Gesetzesentwurf zementiert“ würden und fordert die Berücksichtigung der Einwände von Trans- und Interverbänden. Besonders kritisiert werden die Ermöglichung von Ausschlüssen über das Hausrecht und die Vertragsfreiheit, die dreimonatige Karenzzeit bis zum Wirksamwerden der Änderung, die Informationsweitergabe an Ermittlungsbehörden für deren Überprüfung ihrer Daten, die Aussetzung der Anwendung im Kriegsfall sowie der Ausschluss von Migranten ohne Bleibeperspektive. Außerdem fordern sie, dass eine Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags ohne Einschränkung bereits ab dem 14. Lebensjahr möglich sein sollen. Eigenen Angaben zufolge, haben bereits über „330 feministische Autor*innen, Creator*innen, Jurist*innen, sowie Vertreter*innen u.a. aus queeren Vereinen, Frauenverbänden, Frauenhäusern, der Frauen-, Mädchen- und Gleichstellungsarbeit“ diese Petition unterzeichnet. Auch DIE LINKE.queer wirft der Ampelkoalition vor, „das Selbstbestimmungsgesetz bis zur Unkenntlichkeit“ entstellt zu haben und kritisiert, dass „vom Ursprungsgedanken weitgehender geschlechtlicher Selbstbestimmung nicht einmal mehr das blanke Minimum übrig“ bleibe. Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, kritisierte die enthaltenen Einschränkungen ebenfalls, denn sie seien geeignet, „Diskriminierungen zu begünstigen und Vorurteile zu bestärken“. 

Fehlende Zustimmung der Union

Dagegen sieht taz-Redakteur und IQN-Vorstand Jan Feddersen dieses Gesetzesvorhaben als nicht zu Ende verhandelt mit den Liberal-Konservativen, insbesondere der Union. Deniz Yücel nimmt eine ähnliche Position ein und schreibt in der WELT, dass er dieses Vorhaben für zu früh kommend hält. „Dieses Gesetz im kulturkämpferischen Handgemenge statt im größtmöglichen Konsens zu beschließen“ gefährde Yücel zufolge „die Anerkennung transgeschlechtlicher Identitäten“. Feddersen warnte in diesem Sinne bereits vor einem Jahr in der taz, dass dieses Gesetzesvorhaben der Akzeptanz von Transpersonen einen Bärendienst erweisen könnte. Bis heute gab es zudem keine seriöse Rechtsfolgenabschätzung, ebenso wenig wie eine gesellschaftliche Verständigung darüber, ob das biologische Geschlecht noch Relevanz besitzt und wenn ja, in welchen Situationen.

Geschlecht im Sport und in amtlichen Registern

Zuletzt haben mehrere internationale Sportverbände diese Relevanz zumindest für den Wettkampfsport im Hochleistungsbereich beantwortet und für ihre Frauensparten explizit festgelegt, dass sich in diesen Wettkämpfen nur biologische Frauen miteinander messen dürfen. Ausnahmen werden nur für Transfrauen gemacht, die keine körperlich-männliche Pubertät durchlaufen haben.  Der Weltschwimmverband hat zudem begonnen, eine neue Wettkampfkategorie zu erproben, in der alle mitmachen können, unabhängig ihres biologischen Geschlechts. Parallel dazu soll es weitere Forschung dazu geben, wie und wann körperliche Unterschiede zwischen Trans und Cis im Sport relevant sind und wie Inklusion unter Berücksichtigung solcher Differenzen gestaltet werden kann. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat in der gegenwärtigen Situation zumindest die einzig mögliche Lösung gewählt und solche Regularien der Autonomie der Sportverbände überlassen.

Realitätsfern wirken allerdings die Einwände der Kritiker*innen am Entwurf gegen die Informationsweitergabe an Sicherheitsbehörden. Schon heute mit dem TSG ist es so, dass Behörden über die vorgenommene Änderung informiert werden. Es war unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten nie eine realistische Option, dass Transpersonen nach einer Vornamens- und Personenstandsänderung in den Registern zu unbeschriebenen Blättern werden.

Kehrtwende im Ausland

Besonders problematisch an den Forderungen der Petition ist jedoch, Minderjährige ab 14 Jahren die Änderungen zu den gleichen Konditionen ermöglichen zu wollen, wie Volljährigen. Dabei kann man bis zur Volljährigkeit nicht mal ohne Unterschrift der Eltern an Klassenfahrten teilnehmen. Bedenklicher ist daran aber, dass der sogenannte gender-affirmative Ansatz im Ausland gerade bei Minderjährigen ins Kreuzfeuer geraten ist. In Großbritannien erregte der Fall der Detransitioniererin Keira Bell großes Aufsehen, ein Gerichtsurteil von 2020 hatte mittelfristig zur Folge, dass der nationale Gesundheitsservice NHS die Qualität des eigenen Behandlungsangebots unabhängig prüfen ließ. In den USA erließen republikanisch geführte Bundesstaaten gar Verbote für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Minderjährigen. „Gender-affirmativ“ meint, dass die Selbstäußerung über die Geschlechtsidentität von Beginn an mit Ermöglichung einer frühen sozialen Transition, zu der auch Änderungen des Vornamens und Geschlechtseintrags zählt, sowie frühstmöglichen medizinischen Maßnahmen unterstützt wird. Parallel dazu wird eine umfassende Diagnostik und psychotherapeutische Exploration von vielen Transaktivisten als „Gatekeeping“ abgelehnt. Mehrere Untersuchungen haben diesem Ansatz eine schwache Evidenzbasis bescheinigt. Zudem wurde in Ländern wie den USA, Großbritannien oder Schweden sichtbar, dass Minderjährige mit komplexen psychischen Problemlagen keine adäquate Unterstützung bekamen, was dann in einigen Fällen ein paar Jahre später zu Reue oder auch Detransitionen führte.

Einige Länder änderten mittlerweile ihren Kurs bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie. In Großbritannien beschränkt der NHS den Einsatz von Pubertätsblocker auf Studien, ebenso Schweden.  Sogar in den USA will die dortige Fachgesellschaft für Pädiatrie die Evidenz des gender-affirmativen Ansatzes prüfen lassen, obwohl man diesen nach wie vor unterstütze. Angesichts dieser Entwicklungen sind Forderungen unverantwortlich, Minderjährige in solchen Fragen wie Erwachsene behandeln zu wollen.  Damit leistet man der Entwicklung Vorschub, dass sich folgende Prophezeiung Yücels erfüllen könnte: „Doch vielleicht wird man manche Aspekte des heutigen Transgender-Diskurses ähnlich bewerten, wie in der Rückschau auch die Beteiligten auf die Idee mit der ‚freien Liebe‘ der Sechziger- oder auf die Pädophilie-Debatte der Siebzigerjahre blicken: als Punkt, an dem der Wunsch nach sexueller Emanzipation übers Ziel hinausschoss.“


Selbstbestimmungsgesetz: Wird der Bademeister zum Gutachter?

Die Ampel-Koalition hat ihren Entwurf zum neuen Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Seither ist offener Streit über den Inhalt entbrannt. Doch was steht da eigentlich wirklich drin und was hat es zu bedeuten? Für Queer Nations hat sich Till Randolf Amelung, Autor im Jahrbuch Sexualitäten, den Entwurf genauer angeschaut. Darf der Bademeister zukünftig wirklich in die Hose gucken? Einige Antworten auf häufige Fragen.



Von Till Randolf Amelung

Queer Nations, 05.05.2023 | Nun ist er also doch noch gekommen – der Entwurf für das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, mit dem das in die Jahre gekommene Transsexuellengesetz (TSG) abgelöst werden soll. Nachdem bereits mehrere Termine nicht gehalten werden konnten und der Unmut in der queeren Community immer lauter wurde, gaben Familienministerin Paus (B’90/GRÜNE) und Justizminister Buschmann (FDP) am letzten April-Freitag den Entwurf an die Presse. Die Inhalte des Entwurfs haben sich im Grundsatz von den im vergangenen Juli präsentierten Eckpunkten entfernt.

Kern der anvisierten Reform ist die Streichung jedweder Nachweispflichten, der reine, unhinterfragte Sprechakt im Standesamt soll künftig für die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags genügen. Im Gegensatz dazu setzt das TSG bis heute zwei unabhängige Sachverständigengutachten voraus.

 

Klagen gegen Begutachtung erfolglos

Während bereits mehrere Bestimmungen im TSG durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt wurden, zuletzt 2011 der Nachweis von Fortpflanzungsunfähigkeit und weitmöglicher operativer Angleichung, waren Klagen gegen die Gutachten bislang erfolglos. Zum Preis der Begutachtung ermöglichte das TSG rechtlich eine sehr weitreichende Gleichstellung. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll diese Vorgabe nun ersatzlos entfallen.

Seit der Bekanntgabe dieser Reformpläne gibt es daran insbesondere von Radikalfeministinnen scharfe Kritik, die geplante Regelung ermögliche Missbrauch und schaffe Konflikte in Bereichen, die nach dem biologischen Geschlecht getrennt sind. Zum Jahreswechsel 2022/23 ließ Buschmann erstmals in einem Interview verlauten, dass die Arbeit an einem Gesetzesentwurf noch andauere, da man es privaten Betreibern weiterhin ermöglichen wolle, in bestimmten Situationen über das Hausrecht auf das biologische Geschlecht abzustellen, wie zum Beispiel in einer Frauen-Sauna. Familienministerin Paus verkündete hingegen, das Selbstbestimmungsgesetz solle noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Während ein Veröffentlichungstermin für einen Entwurf immer wieder verschoben wurde, ließen sich Differenzen zwischen den beiden Häusern nicht mehr übersehen und wurden in den letztlich doch veröffentlichten Entwurf hineingeschrieben. Mindestens eines der beiden beteiligten Ministerien ist von der reinen Sprechakt-Lehre offenbar abgerückt.

 

Begutachtungskompetenz für den Bademeister?

So soll dem Entwurf zufolge zwar volljährigen Menschen grundsätzlich eine Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags ermöglicht werden – ohne Nachweis, ob man tatsächlich zu dem Personenkreis gehört, für den das Gesetz gedacht ist –, aber es wurden Ausnahmen formuliert.

Im Spannungs- und Kriegsfall soll das Gesetz bei biologisch männlichen Personen nicht zur Anwendung kommen, um zu verhindern, dass sich wehrfähige Männer dem Heldentod fürs Vaterland entziehen. Bei Quotenregelungen für die Besetzung von Vorständen soll der Geschlechtseintrag bindend sein, der zum Zeitpunkt der Besetzung in der Geburtsurkunde aktuell ist. Der Hausrechtverweis bei strittigen Zugangsforderungen zu Frauenräumen ist ebenfalls hineingeschrieben worden. Somit würde sich künftig die Begutachtungskompetenz von Psychologen und Sexualmedizinern hin zu Bademeistern und Kreiswehrersatzämtern verlagern. Diskriminierungen sind dabei ebenfalls nicht auszuschließen.

 

Missbrauch als Einzelfälle abgetan

Der Entwurf wollte zwei Pferde gleichzeitig reiten: Transaktivisten die geforderte Reform geben und Sicherheitsbedenken von Frauen begegnen. Regelungen zur Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag für Transpersonen ohne Nachweispflicht gelten seit den Yogyakarta-Prinzipien von 2007 als Goldstandard. Verweis auf Missbrauchsrisiken mit Fallbeispielen werden als Einzelfälle abgetan. Vor einigen Jahren gab Menschenrechtsexperte Robert Wintemute, der 2007 ebenfalls in Yogyakarta an den Prinzipien mitwirkte, gegenüber einem radikalfeministischen Blog zu, dass mögliche Konflikte mit Rechten von Frauen damals überhaupt keine Rolle spielten.

Welchen Sprengstoff schwierige bis missbräuchliche Fälle gerade in sensiblen Bereichen bergen können, musste unlängst die zurückgetretene schottische Ministerin Nicola Sturgeon erfahren, als sie auch über den Fall Isla Bryson stolperte. Bryson wurde wegen sexueller Gewaltdelikte zu einer Haftstrafe verurteilt und wollte mutmaßlich mit einem Coming out als Trans der Unterbringung im Männerstrafvollzug zu entgehen. Auch die Grünen waren auf der kommunalen Ebene mit einem Parteimitglied konfrontiert, welches sich zur Frau erklärte, offenbar um gegen die geschlechterpolitischen Regelungen der Partei zu agitieren. Der Fall landete vor dem Bundesschiedsgericht der Grünen, welches entschied, dass die Äußerung über die Geschlechtszugehörigkeit Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit voraussetze. Wie und durch wen das festgestellt werden soll, blieb offen.

 

Uneinsichtigkeit der Aktivisten gefährdet Offenheit

Ein Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags ganz ohne Nachweis haben zu wollen, ist vermessen, vergleicht man es mit anderen Regelungen. Für den Erhalt eines Schwerbehinderten-Status‘ muss ebenfalls nachgewiesen werden, ob man die Kriterien erfüllt. Auch die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft ist mit Auflagen verbunden. Staat und Gesellschaft haben ein berechtigtes Interesse daran, das Gemeinwohl zu schützen und den gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Dazu gehört auch die Sicherstellung, dass nur dazu berechtigte Personenkreise eine Regelung nutzen.

Bisher war die Gesellschaft offen für Regelungen, die es Transpersonen nicht unzumutbar schwer machen, aber zugleich eben nicht naiv gegenüber Missbrauch sind. Durch die verkorkste Umgangsweise der Politik und die Uneinsichtigkeit der Aktivisten könnte aber auch diese Offenheit schwinden. Das wäre ein gewaltiger Rückschritt, den doch eigentlich niemand wollen kann.

Ebenso sollte anerkannt werden, dass das biologische Geschlecht für die meisten Menschen nach wie vor eine relevante Tatsache ist, die nicht durch reine Sprechakte obsolet wird. Hier gilt es einerseits, bisherige Gesetze zu überprüfen, wo bislang das biologische Geschlecht zugrunde liegt, inwieweit das weiterhin erforderlich ist und dies andernfalls zu ändern. Andererseits wird nicht alles per Gesetz regelbar sein, sondern von allen Beteiligten Empathie, Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme erfordern – auch seitens der Aktivisten. Wer als Teil der Gesellschaft anerkannt werden will, darf nicht nur um den eigenen Bauchnabel kreisen. |


Till Randolf Amelung ist freier Autor mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen. Texte von ihm erschienen in wissenschaftlichen Sammelbänden, darunter das Jahrbuch Sexualitäten 2021 (Politische Hybris. Wie der Transaktivismus seine Erfolge zu verspielen droht) und 2022 (Ist Psychotherapie mit den Menschenrechten von Transpersonen vereinbar? Ein Zwischenruf für die Berücksichtigung psychodynamischer Ansätze). In Medien wie der Jungle World, ZEIT Online, dem Schweizer Monat und der Siegessäule veröffentlichte er ebenfalls. 2020 erschien im Querverlag sein Sammelband Irrwege – Analysen aktueller queerer Politik; 2022 sein Essay Transaktivismus gegen Radikalfeminismus. Gedanken zu einer Front im digitalen Kulturkampf.

Till Randolf Amelung auf Twitter: https://twitter.com/TillRandolf


Titelbild: Unsplash/Kenny Eliason