Kategorie: Allgemein

Selbstbestimmung im Spiegel der Medien

Am 12. April 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz. In den Medien war zwar dieses Ergebnis die Meldung des Tages, aber im Vorfeld wurde das Thema zu wenig und zu unkundig aufgegriffen. Vielen Bürger*innen ist daher die Tragweite dieses neuen Gesetzes immer noch unbekannt


Foto von Bank Phrom auf Unsplash


 

16. April 2024 | Till Randolf Amelung

Am vergangenen Freitag haben die Ampelparteien im Bundestag ihr Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, mit dem am 1. November 2024 das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz abgelöst werden soll (IQN berichtete). So weit, so bekannt: Volljährige Bürger*innen können zukünftig ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag per Selbsterklärung auf dem Standesamt abgeben, ohne wie bisher zwei Sachverständigengutachten zu benötigen. Es ist kein Nachweis mehr erforderlich. Bei Minderjährigen bis zum 14. Lebensjahr geben Eltern die Erklärung über den Wechsel ab, ab dem 14. Lebensjahr tun dies Jugendliche*r und Eltern gemeinsam. Es muss bei Minderjährigen noch eine zusätzliche Erklärung abgegeben werden, dass eine Beratung erfolgt sei. Nachgewiesen werden muss dies aber nicht.  Die CDU/CSU lehnte das Gesetz ab, ihre Hauptgründe waren der Verzicht auf jede Überprüfung der Selbsterklärung durch Dritte sowie unzureichende Schutzvorkehrungen für Minderjährige.

Vergleichbare Kritik wird seit Vorstellung der Eckpunkte des nun verabschiedeten Gesetzes im Sommer 2022 vorgebracht. Gerade einige klassische Fraueninitiativen und einzelne Aktivistinnen wiesen energisch darauf hin, dass Änderungen des Geschlechtseintrags auf der Basis der reinen Selbsterklärung ein Sicherheitsrisiko für Frauenschutzräume darstellen können. Ebenso wurde immer wieder auf Risiken einer vorschnellen Bestätigung von Transitionen bei Minderjährigen aufmerksam gemacht. Einige Expert*innen aus Rechtswissenschaften und Medizin bestätigten die vorgebrachten Kritikpunkte ebenfalls. Aus der Bundesregierung wurde jedoch jegliche Kritik zurückgewiesen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Kritikpunkten fand nicht statt – nicht mal, als CDU/CSU zu Ende 2023 eine Kleine Anfrage mit über 90 Fragen stellten, die sehr deutlich auf die Schwachstellen hinwiesen.

 

Einseitige Berichterstattung

In den deutschen Medien wurde das geplante Selbstbestimmungsgesetz bis zur erfolgreichen Verabschiedung am Freitag eher verhalten aufgegriffen. Tiefergehende Auseinandersetzungen mit den unterschiedlichen Standpunkten gab es nur wenige, auch in den öffentlich-rechtlichen Medien. Ein Tiefpunkt war ein als „Faktenfinder“ deklarierter Text von Januar 2023 im Online-Angebot der ARD-„Tagesschau“, der jedwede Kritik braun anmalen wollte.

Am Verabschiedungstag selbst war das Selbstbestimmungsgesetz allerdings Thema des Tages. In vielen Beiträgen (z.B. im „Merkur)  wurden die Beweggründe der Bundesregierung wiedergegeben sowie die Kritikpunkte der Opposition. Auffallend war, dass die Tragweite dieses Gesetzes, nämlich mit der vollständigen Entkopplung des Geschlechterbegriffs von materiellen Grundlagen, von vielen Medien gar nicht gesehen und daher auch nicht entsprechend eingeordnet wurde. Der Bericht der „Tagesschau“ schließt mit einem Zitat der Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, dass das Gesetz einer kleinen Minderheit helfe und sich für die allermeisten Menschen nichts ändere. Ähnlich unkritisch ist der Beitrag von Nina Monecke in „Die Zeit“. Zum Ende verweist sie auf andere Länder, in denen bereits eine Form des Selbstbestimmungsgesetzes gibt. „Die Anzahl der registrierten Fälle, in denen Menschen das Gesetz seither missbraucht haben, liegt Regierungsvertretern zufolge im einstelligen Bereich“, behauptet Monecke. Das weitreichende Gesetz wurde also auch in den allermeisten Medien klein geredet, um wohl von der größeren Dimension abzulenken. Denn: Allein für Spanien ist das eine falsche Angabe, dort sind es schon mindestens 41 Männer, die das dortige Selbstbestimmungsgesetz missbraucht haben. Im Deutschlandfunk wollte Kommentatorin Gudula Geuther ebenfalls keine Risiken in dieser Hinsicht sehen, allenfalls die Regelungen für Kinder und Jugendliche sah sie etwas kritischer, weil mitunter zu wenig schützend.

 

Keine kritischen Stimmen

Auch die von Transaktivist*innen vorgebrachte Darstellung, die Gutachten seien per se „entwürdigend“ und verstoßen gegen die Menschenrechte, wird nie hinterfragt. Einige Medien wie „Der Spiegel“, „n-tv“ oder die Deutsche Presse-Agentur ließen Transpersonen zu Wort kommen und eigene Erfahrungen mit dem Transsexuellengesetz schildern – interessanterweise wurden nur junge Transmännner interviewt. Stimmen von Transpersonen, die eine andere Sichtweise auf die TSG-Gutachten oder auf den grundsätzlichen Verzicht von jedweden Nachweisen für eine Personenstandsänderung haben, waren nirgends vertreten.

Auch außerparlamentarische kritische Stimmen wurden in der Berichterstattung kaum abgebildet. Die feministische Aktivistin und Autorin Isabel Rohner berichtete auf X, dass sie von einem Team für das Journal des französisch-deutschen TV-Senders Arte interviewt worden sei, dies aber im späteren Beitrag weggelassen worden wäre. Stattdessen hieß es, das Selbstbestimmungsgesetz habe in der Bevölkerung „breite Zustimmung“.

In den Medien der LGBTIQ-Community gibt es ebenfalls keine kritischen Töne, stattdessen äußern sich Transaktivistinnen wie Nora Eckert auf Queer.de, dass ihnen das Gesetz noch nicht weit genug gehe.

Einen anderen Umgang gab es hingegen allenfalls in konservativ ausgerichteten Medien wie „Die Welt“ oder die „Neue Zürcher Zeitung“. Allen voran „Die Welt“ berichtete auch über die letzten zwei Jahre hinweg ausführlicher über Kritik am Selbstbestimmungsgesetz. Das feministische Magazin „Emma“ begleitet derzeitige Themen rund um Trans schon seit Anfang 2020 kritisch. Wenig überraschend wird dort die Entscheidung des Bundestags als „Katastrophe“ gesehen.

Insgesamt hat die Medienlandschaft zu wenig getan, um eine breite, aber auch differenzierte Debatte über die Tragweite des Selbstbestimmungsgesetz zu fördern. Dies nicht nur durch Einseitigkeit, wenn denn das Thema aufgegriffen wurde, sondern auch durch Nicht-Berichten.

 


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog. 


 


Selbstbestimmung im Hauruck-Verfahren

Überrumpelungstaktik der Ampelparteien beim Selbstbestimmungsgesetz erfolgreich

Ohne sorgfältige Debatte und seriösen Umgang mit Kritik wurde das Selbstbestimmungsgesetz am Freitag durch den Bundestag gebracht. Dieses Vorgehen ist eine schwere Bürde für die Akzeptanz von Transmenschen.


Der Queerbeauftragte Sven Lehmann steht man Rednerpult im Bundestag und hält seine Rede für das Selbstbestimmungsgesetz

Der Queerbeauftragte Sven Lehmann hat mit dem Selbstbestimmungsgesetz noch rechtzeitig sein wohl wichtigstes Projekt durchgebracht, nun kann er sich in der CSD-Saison feiern lassen (Foto: Screenshot).


13. April 2024 | Till Randolf Amelung und Jan Feddersen

Das Selbstbestimmungsgesetz hat am gestrigen Freitag nun auch die letzte Hürde genommen, die zweite und dritte Lesung samt Abstimmung im Bundestag. Bundeskanzler Olaf Scholz feierte das auf X: „Wir bringen trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen Respekt entgegen – ohne anderen etwas zu nehmen. So treiben wir die Modernisierung unseres Landes weiter voran. Dazu gehört, Lebensrealitäten anzuerkennen und gesetzlich zu ermöglichen.“

Der Beitrag auf X des Bundeskanzlers vom 12. April 2024 mit zwei von vielen Reaktionen (Foto: Screenshot)

Ab dem 1. November 2024 sollen alle volljährigen Bürger*innen dieses Landes ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag auf dem Standesamt ändern können, ohne dafür einen medizinischen Nachweis über Transsexualität oder Intersexualität vorlegen zu müssen. Für Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr neben Eltern diese Änderung vor, ab dem 14. Lebensjahr Jugendliche gemeinsam mit den Eltern (IQN berichtete). Minderjährige und ihre Eltern müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, dass sie vorher beraten wurden. Ob und welchem Umfang eine Beratung stattgefunden hat, muss nicht nachgewiesen werden.

 

Kritik wurde ignoriert

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird Geschlecht von einem objektivierbaren, wissenschaftsbasierten Geschlechtsbegriff entkoppelt.  Deshalb übten besonders einige radikalfeministische Frauen harsche Kritik, ebenso die Union. Wer kein Verständnis mehr davon hat, was eine Frau ist, kann nur schwer Zugangsbeschränkungen zu Räumen auf der Basis des Geschlechts aufrechterhalten. Auch „Bild“-Zeitungsredakteurin Maike Klebl sieht deshalb das beschlossene Selbstbestimmungsgesetz als Gefahr für Frauen.  Betroffenenverbänden wie der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) geht das Gesetz hingegen nicht weit genug. Gerade der Hausrecht-Passus, der einzelnen Betreibern geschlechtsspezifische Angebote auf der Basis der biologischen Geschlechts ermöglichen soll, wird als Einschränkung empfunden.

Georgine Kellermann zeigt mit diesem Tweet auf X am 12. April 2024 kein Verständnis für den Beitrag von „Bild“-Zeitungsredakteurin Maike Klebl.

In Bezug auf Kinder und Jugendliche ignorieren Bundesregierung und Transaktivist*innen beharrlich die Entwicklung im Ausland, wo man mittlerweile längst weiß, dass bereits eine soziale Transition die Weichen für eine medizinische stellen kann (IQN berichtete).

 

Ampelkoalition feiert sich selbst

Transaktivist*innen und die Ampelpolitiker*innen feiern sich nun selbst frenetisch. Sie sollten in ihrem Freudentaumel aber nicht übersehen, dass die atmosphärische Grundstimmung rund um die Verabschiedung ihres Selbstbestimmungsgesetzes eine polarisierte ist. Daran ändert es nichts, dass der Queerbeauftragte Sven Lehmann (Bündnis 90/die Grünen) in seiner Rede Organisationen und Verbände aufzählte, die sich für das Selbstbestimmungsgesetz ausgesprochen haben. Insbesondere, da diese den hauptsächlich grünen Reformwünschen wohl auch deshalb Folge leisteten, weil sie allesamt von Fördertöpfen des Bundes wie zum Beispiel „Demokratie leben“ und der Länder abhängig sind. Durch die Verweigerung, eine breite Debatte zu führen und seriös auf Bedenken einzugehen, wurde sehr viel Unmut geschürt. Befürworter*innen des Selbstbestimmungsgesetzes werden auch damit in Verbindung gebracht und nicht mehr so einfach als Autorität akzeptiert werden.

Janine Wissler, Bundesvorsitzende der Partei „Die Linke“, befürwortete das Selbstbestimmungsgesetz am 12. April 2024 auf X. Auch hier gab es in den Kommentaren Widerspruch (Foto: Screenshot).

2017 bei der „Ehe für alle“ war die Grundstimmung eine andere, auch in der Union. Als die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel den Fraktionszwang bei der Abstimmung im Bundestag aufhob, stimmten auch Abgeordnete der CDU/CSU für die rechtliche Gleichstellung von heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Ehen: Die Ehe war quasi über Nacht zu sich selbst gekommen – ein Liebes- und Verantwortungsbund zweier erwachsenen und nicht direkt blutsverwandter Menschen. Die biologische Privilegierung der Ehe – nur heterosexuell orientierte Menschen durften sie eingehen – war getilgt. Die damalige CSU-geführte bayrische Landesregierung erwog zwar eine Verfassungsklage, um die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, sah aber später davon ab. Heute wird die Ehe für alle auch im Grundsatzprogramm der CSU anerkannt.

 

Wie entwickelt sich die Akzeptanz?

Ob sich die Akzeptanz beim Selbstbestimmungsgesetz ähnlich entwickeln wird wie bei der Ehe für alle, wird sich zeigen. Die Art und Weise, wie das Gesetz durchgebracht wurde, ist dafür allerdings eine schwere Belastung. Nun wurde es im Parlament beschlossen, jetzt bleibt abzuwarten, welche gesellschaftlichen Folgen es nach sich ziehen wird. Ebenso ist abzuwarten, ob die Gegnerinnen und Gegner dieses Gesetzes aufgeben werden. Im Vorfeld kündigten Fraueninitiativen an, dagegen klagen zu wollen. Und ob man sich in der Union mit der Niederlage im Parlament zufriedengeben wird, ist auch noch offen.

Transaktivist*innen werden in den kommenden Monaten und Jahren möglicherweise lernen, dass Akzeptanz nicht mit der Brechstange zu haben ist. Wer seinerseits weder Achtung noch Respekt für das Wohl, die Grenzen und Bedürfnisse anderer hat, braucht nicht zu hoffen, dass diese einem selbst noch Respekt und Anerkennung entgegenbringen wollen.

 


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog. Im November 2023 war er als Sachverständiger im Familienausschuss zum Selbstbestimmungsgesetz angehört worden.

Jan Feddersen ist Gründungsvorstand der Initiative Queer Nations und Redakteur für besondere Aufgaben bei der taz.


 


Self-ID ist ein Fehler

Der Bundestag stimmt am Freitag über das Selbstbestimmungsgesetz ab

Kommt das Selbstbestimmungsgesetz nun doch, nach vielen Momenten der Ungewissheit? IQN-Redakteur Till Randolf Amelung hält dieses Gesetz für einen schweren Fehler, der die Akzeptanz von Transpersonen beschädigt und Frauen und Jugendliche gefährdet.


Im Deutschen Bundestag stimmen Abgeordnete am heutigen Freitag über das Selbstbestimmungsgesetz ab (Foto von hoch3media auf Unsplash).


 

12. April 2024 | Till Randolf Amelung

Was soll anders werden? Künftig können Volljährige für diese Änderungen eine Erklärung auf dem Standesamt abgeben – ohne Nachweis, ob auch wirklich Transsexualität der Grund ist. Minderjährige ab 14 Jahren sollen die Erklärung zusammen mit den Eltern abgeben. Für unter 14-Jährige liegt die Verantwortung dafür sämtlich bei den Eltern. Dazu soll bei Minderjährigen noch ein Nachweis vorgelegt werden, dass sie eine Beratung erhalten haben.

Gegen Ende vergangener Woche kamen Gerüchte auf, dass die Ampel-Koalition sehr bald einen neuen Anlauf zum Durchbringen des Selbstbestimmungsgesetz wagen wolle. Am Dienstag bestätigte es sich – die Bundesregierung will tatsächlich diesen Freitag über dieses hochumstrittene Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag abstimmen. In einer Hauruck-Aktion wurde das Gesetz am Mittwoch mit letzten Änderungen im Familienausschuss vorgestellt und dort durchgewinkt. Die CDU/CSU ist gegen dieses Vorhaben und änderte ihre Position nicht.

Mit diesem Gesetz würde das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz abgelöst, welches von Transaktivist*innen als „Menschenrechtsverletzung“ gewertet wird. Der Grund sind die noch obligatorischen unabhängigen zwei Gutachten und ein Verfahren über das Amtsgericht, die Voraussetzung sind, damit man Vornamen und amtlich registrierten Geschlechtseintrag ändern lassen kann.

So viel steht fest: Transaktivist*innen und der grüne Queerbeauftragte Sven Lehmann wollten ursprünglich, dass schon 14-Jährige ohne Einwilligung der Eltern ihren Geschlechtseintrag wechseln können. Das war jedoch mit dem Koalitionspartner FDP nicht zu machen, vor allem Bedenken hinsichtlich ausreichender Schutzvorkehrungen bei Minderjährigen waren dafür ausschlaggebend. Wahrscheinlich wurde nun deshalb der Nachweis einer Beratung bei Minderjährigen ergänzt. Gerade aus FDP und SPD gab es immer wieder Bedenken, die den Fortgang bei diesem Gesetzesvorhaben seit Vorstellung der Eckpunkte 2022 immer wieder bremsten. 2023 hatte zum Beispiel Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Bedenken des Bundeskriminalamts eingebracht, dass das Selbstbestimmungsgesetz Straftäter*innen das Untertauchen oder das ‚Verschwinden‘ in den Sicherheitsdatenbeständen ermögliche.  Daher wurde zunächst in den Entwurf reingeschrieben, dass eine erfolgte Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags an die Sicherheitsbehörden gemeldet werden müsse. Dies wurde nach Einwänden des Datenschutzbeauftragten und Beschwerden der Aktivist*innen wieder zurückgenommen.

 

Probleme bleiben bestehen

Die eingebrachten Änderungen am Entwurf lösen das Grundproblem am Selbstbestimmungsgesetz nicht. Volljährige dürfen weiterhin ohne jeden Nachweis ihren amtlichen Geschlechtseintrag ändern. Es gibt keine Maßgabe, wie Standesbeamten mit Selbsterklärungen umgehen können, bei denen erhebliche Zweifel an der Seriosität bestehen. Auf dieses Problem hat zum Beispiel auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in einer Stellungnahme hingewiesen. Unlängst konnte man in Spanien sehen, dass Gesetzeslücken auch tatsächlich genutzt werden. Dort gibt es seit letztem Jahr ein Selbstbestimmungsgesetz. Nun wurde bekannt, dass in der Enklave Ceuta mehrere Soldaten ihren amtlichen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich geändert haben, um in den Genuss von Maßnahmen zur Frauenförderung zu bekommen. Dazu gehört auch ein höheres Gehalt.

In den Niederlanden plante man ein ähnliches Gesetz, jedoch wird dieses Vorhaben jetzt offenbar fallengelassen, weil sich die Probleme mit einem rein selbstbestimmten Verständnis von Geschlecht, ohne objektivierbare, konsistente Definitionen nicht aus dem Weg schaffen lassen (IQN berichtete).

Das Problem des fehlenden Nachweises verschärft sich noch dadurch, dass der heutige Transbegriff stark verwässert und aufgeweicht ist. Wenn es nach Aktivisten geht, soll die Selbstäußerung über das Geschlecht gar nicht mehr hinterfragt werden. Ein objektivierbares, wissenschaftsbasiertes Verständnis von Geschlecht wird vehement abgelehnt, was auch die queeraktivistischen Attacken auf die Biologie immer wieder zeigen (IQN berichtete).

Rahmenbedingungen, wie ein unscharfes Begriffsverständnis machen es umso wahrscheinlicher, dass Gesetzeslücken ausgenutzt werden. Doch dies wird von Verantwortlichen aus der Ampel-Koalition und von Transaktivist*innen stets abgestritten, obwohl einige Frauen vehement auf die Risiken für ihre Schutzräume hinweisen. Insbesondere auf Bereiche wie zum Beispiel Umkleiden, Toiletten oder Pflegesituationen. Da dies so sensible Bereiche sind, reichen bereits wenige Missbrauchsfälle oder nur strittige Fälle aus, um Unruhe zu bringen und Vertrauen zu zerstören. Dadurch kann bisher erreichte Akzeptanz von Transsexuellen gefährdet werden.

 

Risiken für Minderjährige

Der ergänzte Passus des Nachweises über erfolgte Beratung zeigt, dass zumindest Risiken für Minderjährige von den Gestaltern dieses Gesetz nicht mehr in toto ignoriert werden können. Bei einer solchen Beratung muss aber sichergestellt werden, dass es eine tatsächlich ergebnisoffene und nicht nur rein affirmative Beratung ist. Dennoch bleibt der Eindruck, dass die Bundesregierung gerade die Augen davor verschließt, dass vor allem bei Kindern und Jugendlichen die internationalen Entwicklungen zu mehr Vorsicht gemahnen (IQN berichtete).

Der gender-affirmative Ansatz, der neben einer zügigen medizinischen auch eine ebensolche soziale Bestätigung der Geschlechtsidentität empfiehlt, hat eine wacklige Evidenzbasis. Am Mittwoch wurde in Großbritannien der Abschlussbericht des sogenannten Cass Reviews veröffentlicht, der sich mit dem Gender Identity Developement Service (GIDS) der Londoner Tavistockklinik befasst hat. Diese Untersuchung wurde vom National Health Service (NHS) 2020 noch während des Gerichtsverfahrens von Keira Bell beauftragt. Bell war selbst minderjährige Patientin im GIDS, durchlief eine vermännlichende Transition und stellte später fest, dass dies ihre Probleme nicht löste. Doch im GIDS wurden ihr keine anderen Möglichkeiten aufgezeigt als eine Geschlechtsangleichung.

Im Abschlussbericht des Cass Review wird die schwache Evidenz für den gender-affirmativen Ansatz nochmal hervorgehoben. Die Bundesregierung erwidert auf Kritik zwar stets, dass das Selbstbestimmungsgesetz keine medizinischen Maßnahmen regele, aber damit macht es sich die Regierung zu leicht. Der Cass Review stellt auch heraus, dass bereits die soziale Transition, zu der auch die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags gehört, eine mächtige Intervention ist und die Weichen für medizinische Transitionsschritte stellt. Eine Beratung muss diese neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen unbedingt berücksichtigen.

 

Verhinderung des Gesetzes noch möglich

Sollte der Entwurf am Freitag tatsächlich durch den Bundestag gehen, hat das Selbstbestimmungsgesetz eine wichtige Hürde genommen. Allerdings kann noch ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beantragt werden. Laut „Juraforum“ wird mit einem Normenkontrollverfahren die Rechtmäßigkeit von Rechtsnormen innerhalb der deutschen Rechtsordnung geprüft. Antragssteller können Gerichte, die Bundes- oder Landesregierungen sein. Ein solches Verfahren könnte das geplante Inkrafttreten zum 1. November 2024 verzögern.

Welchen Ausgang es heute auch immer nimmt: Dieses Gesetzesvorhaben hat für eine vermeidbare Polarisierung gesorgt, und es ist zu hoffen, dass sich diese nicht durch Missbrauchsfälle weiter verstärkt.

 


Im Jahrbuch Sexualitäten 2023 ist der Text „Körperloses Geschlecht – LSBTTIQ auf dem Irrweg“ von Monika Barz erschienen. Darin erklärt sie, warum sie gegen eine Entkopplung des Geschlechtsbegriffs vom Körper ist. Der Essay ist als PDF kostenlos verfügbar


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog. Im November 2023 war er als Sachverständiger im Familienausschuss zum Selbstbestimmungsgesetz angehört worden.


 


Mehrheit im niederländischen Parlament für Self-ID weg

Paradigmenwechsel in den Niederlanden?

Auch in den Niederlanden scheint es in der Transfrage einen Kurswechsel zu geben: Anfang April 2024 wurde bekannt, dass die politische Zustimmung zu einem Selbstbestimmungsgesetz schwindet. Und das hat mit einer neuen Studie zu tun, die zeigt, dass Verunsicherungen mit der eigenen Geschlechtsidentität im Teenageralter häufiger sind als bisher bekannt.


Blick vom Binnenhof auf das niederländische Parlamentsgebäude in Den Haag.

Blick vom Binnenhof auf das niederländische Parlamentsgebäude in Den Haag (Foto von Marjoline Delahaye auf Unsplash)


7. April 2024 | Till Randolf Amelung

Unser Nachbar die Niederlande, hat den Ruf, in vielen gesellschaftspolitischen Fragen liberaler als die deutsche Gesellschaft zu sein. Zum Beispiel war Homosexualität dort schon im frühen 20. Jahrhundert weitgehend straffrei. Doch nun berichtete das niederländische Nachrichtenportal „AD“ am 3. April 2024, dass es wohl kein Selbstbestimmungsgesetz in den Niederlanden geben wird.  Die Partei Nieuw Sociaal Contract (NSC) möchte einen Antrag im Parlament für die (transaktivistisch motivierte) Änderung der niederländischen Version des Transsexuellengesetz (TSG) zurückziehen. Mit der Gesetzesänderung wollte man die Transpersonen die Änderung des Vornamens und amtlichen Geschlechtseintrags erleichtern. Wäre der Plan aufgegangen, hätte jeder ab 16 Jahren gegenüber den Behörden erklären können, dass er männlich oder weiblich ist, ohne ein ärztliches Attest vorlegen zu müssen. Nach den derzeitigen Regelungen ist ein ärztliches Attest noch Pflicht. Minderjährige unter 16 Jahren hätten mit der geplanten Reform für die Änderung ihres Geschlechtseintrags die Erlaubnis eines Gerichts gebraucht.

 

Abkehr von Self-ID

Der jetzige Rückzug der NSC von diesem Reformvorhaben ist durchaus bemerkenswert, immerhin stand diese Partei einem Selbstbestimmungsgesetz mal positiv gegenüber. Nach den letzten Parlamentswahlen gibt es keine Mehrheit mehr für eine Reform. Abgeordnete in der NSC sind auch nicht mehr von einer Lösung nach dem Selbstbestimmungsprinzip überzeugt. „Wir sind absolut nicht gegen eine Geschlechtsangleichung“, sagte die Abgeordnete Nicolien van Vroonhoven gegenüber „AD“. „Aber es sollte auch nicht zu einfach sein. Es gibt reale Risiken für die Sicherheit von Frauen. In England zum Beispiel sieht man, dass Männer plötzlich Zugang zu Frauengefängnissen bekommen. Das sollten wir nicht wollen.“

Kritiker*innen halten dies für Schauermärchen. „Das Repräsentantenhaus könnte eine konservative Wende einschlagen“, sagte der D66-Abgeordnete Joost Sneller laut „AD“, „und das Streben nach individueller Freiheit, das für die Niederlande charakteristisch ist, aufgeben. Anscheinend sind die Rechte aller niederländischen Bürger nicht mehr garantiert.“

 

Das „Dutch Protocol“ in der Kritik

Nicht nur in Bezug auf ein Selbstbestimmungsgesetz hat sich die Lage in den Niederlanden geändert. Es gibt auch zunehmend Kritik an einem Behandlungskonzept für Minderjährige mit Geschlechtsdysphorie, also einem tiefgreifenden und andauernden Unbehagen mit den körperlichen Geschlechtsmerkmalen, welches seinen Ursprung in der Amsterdamer Universitätsklinik hat. Dieses Konzept, was als „Dutch Protocol“ bekannt ist, sieht nach gesicherter Diagnostik, dass ein junger Mensch mit hoher Wahrscheinlichkeit Trans ist, den Einsatz von Pubertätsblockern und Geschlechtshormonen vor. Damit soll ihnen Leid durch eine als falsch empfundene Pubertät erspart und ein reibungsloseres Leben im Identitätsgeschlecht ermöglicht werden. Doch das „Dutch Protocol“ steht in der Kritik. In mehreren Ländern haben Untersuchungen gezeigt, dass die medizinische Evidenzbasis schwach ist und Risiken ungeklärt sind. Transaktivist_innen befürworten das „Dutch Protocol“ und verbinden mit diesem einen gender-affirmativen Ansatz. „Gender-affirmativ“ meint, dass die Äußerung eines Kindes oder Jugendlichen über die eigene Geschlechtsidentität von Beginn an bestätigt und nicht hinterfragt wird.

 

Unbehagen mit dem Geschlecht

Nun wurde im Februar dieses Jahres eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass Verunsicherung mit der eigenen Geschlechtsidentität unter Jungen und Mädchen in der Pubertät häufig vorkommt – besonders oft bei Heranwachsenden, die nicht homosexuell sein wollen. Ein Team von Psycholog*innen der Universität Groningen untersuchte die Entwicklung der Unzufriedenheit mit dem Geschlecht, von der frühen Adoleszenz bis zum jungen Erwachsenenalter, und deren Zusammenhang mit Selbstkonzept, Verhaltens- und emotionalen Problemen sowie der sexuellen Orientierung. In die Studie wurden Daten von 2772 Jugendlichen einbezogen, davon waren 53 Prozent biologisch männlichen Geschlechts.

Wichtige Erkenntnisse aus dieser Studie: Personen mit einer zunehmenden geschlechtsspezifischen Unzufriedenheit waren häufiger weiblich und sowohl eine zunehmende als auch eine abnehmende Entwicklung war mit einem geringeren Selbstwertgefühl, mehr Verhaltens- und emotionalen Problemen und einer nicht-heterosexuellen sexuellen Orientierung verbunden. Während die Unzufriedenheit mit dem Geschlecht im frühen Jugendalter häufig vorkommt, nimmt sie im Allgemeinen mit zunehmendem Alter ab und scheint mit einem schlechteren Selbstbild und einer schlechteren psychischen Gesundheit während der gesamten Entwicklung verbunden zu sein.

Die Daten legen nahe, dass Unbehagen/Unzufriedenheit mit dem eigenen biologischen Geschlecht in der Pubertät durchaus häufiger auftritt, weshalb Medikamente wie Pubertätsblocker kein Mittel der ersten Wahl sein sollte. Auch sollte das Unbehagen zunächst ergründet werden, am besten mit kompetenter psychotherapeutischer Begleitung. Dies dürfte gerade Transaktivist_innen sehr missfallen, da sie jedes Hinterfragen als „Konversionstherapie“ und „Gatekeeping“ abkanzeln.

 


Till Randolf Amelung ist Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations.


 


Die Verschlimmbesserung des Regenbogens

Die Progress Pride Flag zerstört die universelle Bedeutung der ursprünglichen Regenbogenflagge. Daher sollte sie so schnell wie möglich wieder verschwinden.


Zwei kleine Ansteck-Buttons liegen nebeneinander. Der linke Button hat die klassischen Regenbogenfarben, der rechte den Progresskeil eingefügt

Die alte und die neue Pride Flag nebeneinander. Foto von Marek Studzinski auf Unsplash


 

6. April 2024 | Till Randolf Amelung

Screenshot vom Tweet des Londoner Bürgermeisters mit dem Foto der kritisierten Flagge

Der Tweet von Sadiq Khan am Transgender Day of Visibility

Zum Transgender Day of Visibility, der jedes Jahr am 31. März begangen wird und dieses Mal auf Ostersonntag fiel, postete der Londoner Bürgermeister Sadiq Khan auf dem offiziellen X-Account „Mayor of London“ ein Foto mit einer neuen Version der Progress Pride Flag – und bekam ordentlich Gegenwind. Vielen Usern, die diesen Beitrag kommentierten, scheint die Flagge nicht zu gefallen. „Können wir die Flagge bitte wieder in einen Regenbogen verwandeln? Der Regenbogen repräsentiert bereits alle Menschen und stellt somit das gesamte Farbspektrum dar. Jede einzelne Gruppe einzeln hinzuzufügen ist überflüssig und ein schlechtes Flaggendesign “, kommentierte zum Beispiel ein User per Retweet. Die von Khan verbreitete Flagge zeigte nicht mehr nur einen Keil, sondern zwei. Auf der gegenüberliegenden Seite besteht der Keil aus zwei schwarz-braunen Streifen und der Bi Pride Flag.

 

Die Veränderung der Pride Flag

Die ursprüngliche Regenbogenflagge aus dem Jahr 1978 von Gilbert Baker, die weltweit zum ikonischen Symbol der LGBTIQ-Bewegung wurde, hat seit 2018 einen neuen Look. Daniel Quasar, sich als nicht-binär verstehende*r US-amerikanische*r Designer*in, fügte dem Regenbogen einen Keil hinzu, der aus zwei schwarz-braunen Streifen sowie der Transgender Pride Flag besteht. Es gibt noch nachfolgende Abwandlungen, bei denen der Keil weitere Pride Flags integriert, zum Beispiel die für Intergeschlechtliche Menschen oder nun die Londoner Variante. Mit dem neuen Design wollte Quasar Solidarität mit Gruppen zeigen, deren Kampf um gleiche Rechte noch nicht erfolgreich zu Ende geführt ist.

 

Universelle Symbolik

Mit dem zusätzlichen Keil schrumpft der Regenbogen optisch ein, sieht sich gar von zwei Seiten bedrängt. Die hinzugefügten Flaggen stehen allesamt für konkrete Gruppen und Identitäten – im Gegensatz zur ursprünglichen Regenbogenflagge. Baker ordnete jeder Farbe eine bestimmte Bedeutung zu: Rot für Leben, Orange für Heilung, Gelb für Sonnenlicht, Grün für Natur, Indigo für Gelassenheit und Violett für Geist. Damit verkörperte die Flagge universelle Werte und wurde wahrscheinlich genau deshalb ein weltweit bekanntes Symbol mit hohem Wiedererkennungs- und Sympathiewert auch bei Heteros.

Die Regenbogenflagge inspirierte andere, sich ebenfalls Symbole zu schaffen, so zum Beispiel Monica Helms, die die Transgenderflagge kreierte. Immer mehr Subgruppen entwickelten ihre eigene Flagge. Als schließlich vor zehn Jahren insbesondere in Onlineblasen sich als queer verstehende Identitätsbezeichnungen rasant zunahmen, passierte dies auch mit Flaggen. Doch nun scheint es nicht mehr zu genügen, sich eigene Flaggen zu gestalten, mit der man sich als etwas Besonderes herausstellen kann. Jetzt will man sich offenbar an die Popularität der Regenbogenflagge klemmen. Das identitätspolitische Zukleistern des Regenbogens mit anderen Flaggenfarben schert sich nicht einmal um Ästhetik. So wird ohne Not ein erfolgreiches Symbol zerstört.

 

Identitätspolitik zeigt Flagge

Mehr noch: Die Regenbogenflagge gilt inzwischen als veraltet und transausschließend – was sie aber nicht ist. Und wie so oft, kam diese Kritik mit deren Folgen „Top-Down“ zum Ausdruck: Beim Queer Pride vor drei Jahren im schwedischen Malmö war die halbe Stadt mit der verfälschten Flagge geschmückt. Die Anordnung ging von den kommunalen Gleichstellungsbehörden aus. Gruppen, die auf die klassische Regenbogenfahne beharrten, kamen nicht in die Gunst von finanzieller Unterstützung.

Screenshot von Tweet mit Kommentar zur Londoner Prideflag

Ein Userkommentar zum Londoner Design auf X.

Der Politikwissenschaftler Yascha Mounk sieht in Identitätspolitik einen Angriff auf universelle demokratische Werte, weil es ihr nicht gelingt „eine Gesellschaft zu inspirieren, in der wir friedlich zusammenleben, uns wirklich ebenbürtig fühlen und einander als wahre Mitbürger erkennen.“ Die Progress Pride Flag ist eine traurige, grässlich anzusehende Manifestation dieses Irrwegs. Auch ein User kommentierte die Londoner Version der Progress Flag daher treffend auf X: „Was für eine schöne Illustration für den zentralen Fehler der Identitätspolitik.“

Bevor noch weitere Designverbrechen an der Regenbogenflagge begangen werden, sollten wir uns lieber auf gemeinsame, universelle Werte besinnen. Am besten schon in dieser CSD-Saison.

 

 


Till Randolf Amelung ist Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations.


 


„Unsere Art des Liebens und Miteinanderseins ist ein Menschenrecht“

Karfreitagsprozession erinnert an den Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld

IQN-Vorstand Jan Feddersen würdigte in der Berliner Karfreitagsprozession die Pionierleistung des von den Nazis als Schwuler und Jude verfolgten Arztes Magnus Hirschfeld. Zugleich richtete er den Blick darauf, wo heute Leben und Rechte von LGBTIQ akut gefährdet sind.


Jan Feddersen (1.v.L.) trägt zusammen mit drei anderen Teilnehmenden das Kreuz vom Bebelplatz zur St. Hedwigs-Kathedrale.

Jan Feddersen (1.v.L.) trägt zusammen mit drei anderen Teilnehmenden das Kreuz vom Bebelplatz zur St. Hedwigs-Kathedrale. (Foto: Evangelischer Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte 2024)


3. April 2024 | Redaktion

Kriege, die Klimakatastrophe, Gewalt gegen LGBTIQ, sexueller Missbrauch, Antisemitismus – diese Themen standen im Mittelpunkt der diesjährigen Berliner Karfreitagsprozession.

Jan Feddersen, Vorstandsvorsitzender der Initiative Queer Nations und Mitglied im Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, wurde eingeladen, am Ort der nationalsozialistischen Bücherverbrennung mit seinem Redebeitrag an Hirschfeld zu erinnern. Ebenso rief er den Prozessionsteilnehmer*innen mit eindrücklichen Worten ins Bewusstsein, dass die heutigen Errungenschaften für LGBTIQ in Deutschland keine Selbstverständlichkeit sind.

Hier im IQN-Blog gibt es Jan Feddersens Rede zum Nachlesen:

 

Station: Bebelplatz – Thema: Leid Queerer Menschen

Superintendentin Dr. Radosh-Hinder: An der fünften Station unserer Karfreitagsprozession stehen wir auf dem Bebelplatz, wo am 10. Mai 1933 Nationalsozialisten mehr als 20.000 Bücher vor über 80.000 Menschen verbrannten. Unter den Büchern waren auch die des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld, der hier in Berlin in Tiergarten 1919 das Institut für Sexualwissenschaften gründete und bis 1933 leitete. Dort wurden – um es mit einem Wort unserer Tage auszudrücken – queere Menschen beraten und fanden einen Schutzraum. Ab dem 6. Mai 1933 wurde das Institut von NS-nahen Studenten und NS-Funktionären geplündert und zerstört. Neben Büchern aus der dortigen Bibliothek warfen sie bei der Bücherverbrennung wenige Tage später auch eine Büste von Magnus Hirschfeld ins Feuer, der als Jude darüber hinaus noch den Hass der Nationalsozialisten auf sich zog.

Für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erinnert der Journalist Jan Feddersen, der auch 1. Vorstand der Initiative Queer Nations ist, an das Leid von Lesben, Schwulen, transidenten und intersexuellen Menschen, das in vielen Regionen unserer Welt unerträglich ist und zunimmt.
 

Erinnerungstext Jan Feddersen: Ein Aufbruch in Sagbarkeit

Die Erinnerung an Magnus Hirschfeld und seine freiheitlichen Traditionen ist auch eine, die mit gewissem Stolz erfüllen kann: Die Bundesrepublik gehört wie viele Länder in der Welt zu einer Gegend, in der sich schwule Männer, lesbische Frauen, trans Menschen und sich selbst als queer identifizierende Personen frei bewegen können. Manchmal ist das schwieriger als gewünscht, aber im Großen und Ganzen gelingt uns das, allen einzelnen Ängsten vor unliebsamen Situationen zum Trotz, so wie bei mir. Historisch korrekt muss gesagt werden: Der Fortschritt ist nicht vom Himmel gefallen, wir haben ihn selbst bewirkt, er lässt uns spüren, dass eine bessere Welt nicht nur möglich, sondern auch machbar ist. Das ist mitnichten in allen Teilen der Welt so, wir beklagen insofern die Schicksale der Unsrigen, die um ihre Leben fürchten müssen, sofern ihre Art der Liebe kenntlich wird, wenn sie zur Sichtbarkeit kommt oder wenn Einzelne dieser Lebensweise verdächtigt werden. Das ist unser Leiden, mithin unser Auftrag: Für eine Welt sich einzusetzen, die uns als gleich-gültig nimmt, nicht als abschätzig zu Behandelnde oder als Menschen, die kein Leben verdienen, solche, die Aggressionen bewirken.

In unseren Blicken liegt auch ein Mitleiden an dem, was uns peinigt. Es ist ein Trost, dass hierzulande Homo- und Transphobes inzwischen als moralisch unanständig und verwerflich gilt, soviel (Selbst-)Bewusstsein darf sein. Und so bleiben wir untröstlich, wenn wir anerkennen, dass es andernorts gefährlich ist, sich einander als queerliebend zu zeigen. Manche Länder verfolgen unsereins so intensiv, dass wir ums Leben fürchten müssen. In Russland, in Belarus, auch in Ghana, in Uganda und in fast allen arabischen Staaten, ebenso in Iran. Unsere Blicke dorthin bleiben auf Augenhöhe, sie meiden Hochmütigkeit, wenn wir auf andere Länder in schlimmen antiqueeren Verhältnissen schauen. Wir erkennen antifreiheitliche Menschen, die sich auf ihre Kulturen herausreden, um zu erklären, dass wir dort nicht gelitten sind. Und wir können nicht respektieren, wenn Religion, gleich welche, ob das Christentum, der Islam oder das Judentum, wie eine schlechte Apologie angeführt wird, um unsere Minderwertigkeit oder gar Strafwürdigkeit zu begründen.

Mit anderen Worten: Unsere Art des Liebens und Miteinanderseins ist ein Menschenrecht, universell, über alle Kulturen und Traditionen hinweg. Damit folgen wir der Tradition Magnus Hirschfelds und seiner Freundinnen*, wir wissen ihn an unserer Seite wie eh und je.

Superintendentin Dr. Radosh-Hinder: Gedemütigt, verspottet, misshandelt und gefoltert und dem Tod ausgeliefert. Hört auf die Worte des Evangelisten Lukas aus seiner Passionsgeschichte

 

Schriftlesung Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein: Lukas 23,13-27 (Luther 2017)

13 Pilatus aber rief die Hohenpriester und die Oberen und das Volk zusammen 14 und sprach zu ihnen: Ihr habt diesen Menschen zu mir gebracht als einen, der das Volk aufwiegelt; und siehe, ich habe ihn vor euch verhört und habe an diesem Menschen keine Schuld gefunden, deretwegen ihr ihn anklagt; 15 Herodes auch nicht, denn er hat ihn uns zurückgesandt. Und siehe, er hat nichts getan, was den Tod verdient. 16-17 Darum will ich ihn züchtigen lassen und losgeben. 18 Da schrien sie alle miteinander: Hinweg mit diesem! Gib uns Barabbas los! 19 Der war wegen eines Aufruhrs, der in der Stadt geschehen war, und wegen eines Mordes ins Gefängnis geworfen worden. 20 Da redete Pilatus abermals auf sie ein, weil er Jesus losgeben wollte. 21 Sie riefen aber: Kreuzige, kreuzige ihn! 22 Er aber sprach zum dritten Mal zu ihnen: Was hat denn dieser Böses getan? Ich habe keine Schuld an ihm gefunden, die den Tod verdient; darum will ich ihn züchtigen lassen und losgeben. 23 Aber sie setzten ihm zu mit großem Geschrei und forderten, dass er gekreuzigt würde. Und ihr Geschrei nahm überhand. 24 Und Pilatus urteilte, dass ihre Bitte erfüllt würde, 25 und ließ den los, der wegen Aufruhr und Mord ins Gefängnis geworfen war, um welchen sie baten; aber Jesus übergab er ihrem Willen.

26 Und als sie ihn abführten, ergriffen sie einen, Simon von Kyrene, der vom Feld kam, und legten das Kreuz auf ihn, dass er’s Jesus nachtrüge. 27 Es folgte ihm aber eine große Volksmenge und viele Frauen, die klagten und beweinten ihn.

Superintendentin Dr. Radosh-Hinder: Lasst uns gemeinsam die fünfte Strophe des Lieds „O Haupt voll Blut und Wunden“ von Paul Gerhardt singen:

Erkenne mich, mein Hüter, mein Hirte, nimm mich an. Von dir, Quell aller Güter, ist mir viel Guts getan; dein Mund hat mich gelabet mit Milch und süßer Kost, dein Geist hat mich begabet mit mancher Himmelslust.


Jan Feddersens Rede auf YouTube anschauen:


Die Berliner Karfreitagsprozession findet seit 2010 statt. Die ökumenische Prozession ist eine Initiative des Evangelischen Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte. Laut Angaben der Veranstalter beteiligten sich in den letzten Jahren mehrere hundert Menschen. Vertreter*innen christlicher Konfessionen führen den Marsch an und tragen traditionell ein großes grünes Kreuz. Beteiligt waren unter anderem Bischof Christian Stäblein von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der katholische Berliner Erzbischof Heiner Koch und der griechisch-orthodoxe Bischof Emmanuel von Christoupolis. Nach dem Gottesdienst in der St. Marienkirche am Alexanderplatz beginnt die Prozession und endete nach insgesamt sechs Stationen mit einem Segen der Bischöfe  vor der Hedwigs-Kathedrale auf dem Bebelplatz. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Kirchenkreises.


 


Umstrittene Leitlinie für Transkinder

Die Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter wurde am 20. März 2024 der Presse vorgestellt. Trotz international geführter Kontroversen hält man am gender-affirmativen Behandlungsansatz fest. Wie lange noch?


Wie schnell sollen bei geschlechtsdysphorischen Minderjährigen Medikamente eingesetzt werden? (Foto von Mufid Majnun auf Unsplash)


1. April 2024 | Till Randolf Amelung

Die Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter steht nach sieben Jahren Erarbeitungszeit kurz vor der Finalisierung! Vertreter_innen von insgesamt 27 medizinische Fachgesellschaften erarbeiteten diese Leitlinien unter der Leitung des Münsteraner Psychiaters Georg Romer. Auch zwei Trans-Verbände gehörten der Leitlinienkommission an.

Nachdem die Fertigstellung mehrmals verschoben wurde, haben die an der Erstellung beteiligten Autor_innen Dagmar Pauli (Universitätsklinik Zürich), Achim Wüsthof (Endokrinologikum Hamburg), Claudia Wiesemann (Universitätsmedizin Göttingen) und Sabine Maur (niedergelassene Psychotherapeutin) diese Leitlinie Ende März in einer virtuellen Pressekonferenz vorgestellt. Derzeit wird der Leitlinien-Entwurf von den beteiligten Fachgesellschaften kommentiert, bevor die finale Fassung schließlich voraussichtlich im Laufe des Junis veröffentlicht werden kann. Die neue Leitlinie sollte ursprünglich den höchsten Evidenzgrad S3 erreichen, doch die derzeitige Studien- und Evidenzlage in der Medizin gibt diesen Grad nicht her. Daher wurde diese Leitlinie mit dem schwächeren Grad „S2k“ versehen (IQN berichtete). Das bedeutet, die Empfehlungen sind vor allem konsensbasiert. Die neue Leitlinie soll nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz gültig sein.

 

Deutschland hält an Pubertätsblockern fest

Während andere europäische Staaten in ihren Leitlinien medikamentöse Behandlungen mit Pubertätsblockern und Geschlechtshormonen bei Minderjährigen sehr zurückgenommen haben, hält die deutsche Leitlinie an dem fest, was auch als gender-affirmativer Ansatz bekannt ist. Insbesondere die skandinavischen Länder haben in den letzten Jahren die Verwendung von Pubertätsblockern stark eingeschränkt, in Großbritannien wurde der Einsatz erst kürzlich verboten.  Gerade in den erwähnten Ländern haben Kenntnisse über Fehlbehandlungen und Risiken dieser medikamentösen Behandlungen zu stärkerer Zurückhaltung geführt und kontroverse Debatten ausgelöst. Schließlich führten systematische Überprüfungen der Evidenzlage dazu, dass in diesen Ländern wieder Psychotherapie den Vorzug vor der Gabe von Medikamenten erhält.

Diese Entwicklungen wurden auch in Deutschland wahrgenommen. Eine Gruppe Psychiater_innen um Florian D. Zepf (Universitätsklinikum Jena) veröffentlichte im Februar ein Paper und bewertete neuere Studien zum gender-affirmativen Ansatz mit Pubertätsblockern und Hormontherapie, die nach den britischen Reviews der Evidenzbasis erschienen sind (IQN berichtete). Das Fazit der Autor_innen fällt negativ aus. Zepf gehörte selbst bis Ende 2022 der Leitlinienkommission an, verließ diese jedoch, weil er gravierende Bedenken gegen den gender-affirmativen Ansatz mit Pubertätsblockern hat.

In der Pressekonferenz begründeten die Expert_innen das Festhalten am gender-affirmativen Ansatz mit Pubertätsblockern mit dem erheblichen Leidensdruck, mit dem junge geschlechtsdysphorische Menschen in die Sprechstunden kommen. Dem „Deutschen Ärzteblatt“ zufolge sagte die Medizinethikerin Wiesemann sinngemäß, dass die Pubertätsblockade diesen jungen Menschen einen Entwicklungsraum für eine reflektierte Entscheidung über die eigene Zukunft ermögliche. „Das zu verweigern, aus Sorge vor Nebenwirkungen, ist medizinisch und ethisch unangemessen. Im Vergleich zu der Krisensituation sind die Nebenwirkungen einer Pubertätsblockade für die Betroffenen in aller Regel unerheblich“, so Wiesemann weiter. Nach Absetzen der Medikamente könne die  körperlich angelegte Pubertätsentwicklung stattfinden, wenn die medizinische Transition nicht mit Geschlechtshormonen fortgeführt werde. Laut „Ärzteblatt“, weise die Leitlinie aber auch darauf hin, dass zum Beispiel die psychosexuelle Entwicklung durch die Blockade verzögert sein könne. Sehr ausführlich würden Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit behandelt. Die beteiligten Mediziner_innen halten Risiken bei fachgerechter Anwendung jedoch für gering.

Der Endokrinologie Wüsthof sagte zudem laut „Deutschlandfunk“, dass es das Ziel sei zu vermeiden, dass die Betroffenen mit einer lebenslangen Stigmatisierung konfrontiert würden. Damit ist gemeint, dass die körperlichen Veränderungen durch eine unerwünschte Pubertät gar nicht oder nur mühsam korrigiert werden könnten. Durch ein frühzeitigeres Unterbinden der unerwünschten und Einleiten der erwünschten körperlichen Veränderungen könne im Alltag ein konfliktfreieres Leben im Identitätsgeschlecht ermöglicht werden.

Wann sollen Pubertätsblocker eingesetzt werden? Die neuen Leitlinien sehen vor, dass eine persistierende Geschlechtsinkongruenz im Jugendalter entsprechend ICD 11 und zugleich ein geschlechtsdysphorischer Leidensdruck bestehen muss, so das „Ärzteblatt“. Außerdem solle eine Pubertätsblockade nicht präventiv eingesetzt werden, vielmehr müsse die Pubertät begonnen haben.

 

Kontroverse um Dauerhaftigkeit

Diese Regelungen verweisen auf die besonders strittigen Fragen rund um den Einsatz pubertätsblockierender Medikamente. Im Vordergrund steht die Frage, wie dauerhaft die Diagnose „Geschlechtsinkongruenz“ bzw. „Geschlechtsdysphorie“ im Jugendalter gestellt werden kann. Die körperliche und geistige Entwicklung ist in der Pubertät im Fluss. So besteht die Möglichkeit, dass sich die jungen Menschen mit ihrem Körper und ihren biologischen Geschlechtsmerkmalen versöhnen oder zumindest abfinden können. Auch auf die Möglichkeit einer Detransition, also Schritte einer Geschlechtsangleichung wieder rückgängig machen zu wollen, wurde eingegangen. Dabei betonen die Leitlinien-Autor_innen, dass dieses Risiko gering sei. Ebenso gebe es eine kleine Minderheit, die die Pubertätsblockade abbreche und den Transitionsweg nicht mit Geschlechtshormonen fortführe.

Insgesamt wurde die Leitlinie für geschlechtsinkongruente/geschlechtsdysphorische Kinder und Jugendliche von den Verantwortlichen so präsentiert, dass man einen verantwortungsbewussten Rahmen geschaffen habe, um der Zielgruppe wirksam helfen zu können.

 

Kritik an den Leitlinien

Nicht alle Mediziner_innen sind davon überzeugt. Kritik daran gibt es vom bereits erwähnten Psychiater Zepf, der gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ sagte, dass es derzeit keine klare medizinische Evidenz für die Behandlung biologisch gesunder Minderjähriger mit Geschlechtsdysphorie mit Pubertätsblockern oder Hormonen gebe und die Leitlinie dies ausblende. „Es gebe aktuell keine eindeutigen Nachweise, dass diese Interventionen tatsächlich eine Geschlechtsdysphorie oder die psychische Gesundheit nachhaltig und substanziell bei Kindern und Jugendlichen verbessere“, wird der Zepf noch in der Zeitung zitiert. Der Mediziner Zepf bezweifelt zudem, dass Jugendliche auf dieser Grundlage eine tatsächlich informierte Zustimmung zur Behandlung geben könnten. Ähnlich sieht es auch sein Mannheimer Fachkollege Tobias Banaschewski. Dieser sagte gegenüber „Die Welt“: „Wir sprechen hier nicht über Erwachsene, die selbst entscheiden können, ob sie sich operieren lassen wollen, sondern über Kinder und Jugendliche, deren Körper sich noch in der Entwicklung befindet.“ Alexander Korte, Psychiater am Universitätsklinikum München und profiliertester Kritiker von frühen affirmativen Behandlungen, beklagte im Interview mit EMMA, dass kritische Stimmen mundtot gemacht werden sollen.

 

Wie der bestmögliche Schutz von Minderjährigen aussieht, ist bei Geschlechtsdysphorie umstritten. (Foto von Aiden Craver auf Unsplash)

WPATH-Leaks offenbaren medizinethische Mängel

Anfang März machten vor allem im englischsprachigen Ausland Enthüllungen Schlagzeilen, die Zweifel am gender-affirmativen Ansatz befeuern. Die kanadische Journalistin Mia Hughes veröffentlichte zusammen mit der Kernkraftlobbyorganisation Environmental Progress Leaks aus einer Mitglieder-Austauschplattform der World Professional Association for Transgender Health (WPATH), auf der sich auch zu konkreten Fällen aus ärztlicher und therapeutischer Praxis ausgetauscht wurde (IQN berichtete).

Das von Hughes zusammengetragene Material dokumentiert, dass den gender-affirmativen Behandlern Schwachstellen und ungeklärte Risiken der Gabe von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen sehr wohl bewusst waren und sind, sie aber offenbar keinen Anlass sehen, diesen Ansatz zu hinterfragen. Im Interview mit der deutschen Tageszeitung „Die Welt“ sagte Hughes: „Die Dateien zeigen, dass Patienten, die nur begrenzt oder gar nicht die Tragweite der Behandlungen abschätzen können, von diesen Ärzten auf einen lebensverändernden medizinischen Weg gebracht werden.“ Darunter seien auch Patient_innen mit schweren psychischen Erkrankungen, die Indikationen für Operationen und Hormontherapien bekämen, obwohl sie nicht psychisch stabilisiert seien.

Gerade in Bezug auf Minderjährige zeigen die Leaks eindrücklich, dass viele junge Patienten die Folgen der Behandlungen oftmals nicht einschätzen könnten. Dazu Hughes im Interview: „In dem Video der Podiumsdiskussion äußert ein kanadischer pädiatrischer Endokrinologe, dass er weiß, dass die jungen Patienten, die er bei der medizinischen Transition unterstützt, die Auswirkungen der eingenommenen Hormone auf den Körper nicht verstehen. Sie haben noch nicht die kognitiven Möglichkeiten, zu verstehen, wie sich der Verzicht auf ihre Fruchtbarkeit auf ihr Leben auswirken wird. Er beschreibt, wie schwierig es ist, die Auswirkungen von Pubertätsblockern und geschlechtsangleichenden Hormonen Menschen zu erklären, „die nicht Biologie studiert haben“. Der Endokrinologe vergleicht den Dialog mit einem 13-jährigen Patienten über die Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit mit einem „Gespräch mit einer leeren Wand“. Derselbe Endokrinologe beschreibt dann eine andere Gruppe von Patienten, die er in seiner Klinik behandelt. Das sind die jungen Patienten um die 20 Jahre, die unfruchtbar gemacht und diese Entscheidung bereuen, weil sie jemanden kennengelernt hätten und nun doch über Familie nachdachten. Er berichtet, wie er ihnen dann gerne sagt: „Ach, ein Hund reicht Ihnen jetzt doch nicht mehr aus?“ Genau das hätten sie als Jugendliche nämlich behauptet – sie wollten keine Kinder, ein Hund reiche aus. Ein häufiges Argument von Teenagern.“

Ebenfalls im März bewertete der australische Mediziner Andrew Amos im Fachjournal Australasian Psychiatry den gender-affirmativen Ansatz ebenfalls als unvereinbar mit kompetenter, ethischer medizinischer Praxis. Dadurch, dass der gender-affirmative Ansatz eine differenzierte psychiatrische Diagnostik und Anamnese und ebenso differenzierte Modelle zur Phänomenologie und Psychopathologie gezielt ablehne, könne Amos zufolge nicht sinnvoll beurteilt werden, für wen geschlechtsangleichende Behandlungen hilfreich seien und für wen nicht.

 

Psychotherapie als Konversionstherapie?

Eine Psychotherapie, die in anderen Ländern wieder erstes Mittel der Wahl bei geschlechtsdysphorischen Minderjährigen sein soll, wird jedoch von Leitlinien-Autor_innen wie Sabine Maur als nicht zielführend erachtet. Maur sagte gemäß „Die Welt“, dass Geschlechtsinkongruenz keine psychische Erkrankung sei und es daher auch keine Indikation für eine Psychotherapie gebe. Als Psychotherapeut_in könne man Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie begleiten, aber ihre Geschlechtsidentität solle bestärkt werden. Mit einem anderen Vorgehen käme man in den Bereich von sogenannten Konversionstherapien. Damit bezieht sich Maur auf das gesetzliche Verbot von oft religiös begründeten Ansätzen Homosexualität „heilen“ zu wollen. In Deutschland umfasst das Verbot solcher „Heilversprechen“ auch die Geschlechtsidentität. Transaktivistische Akteur_innen wollen jedoch nicht nur zu Recht als gefährlich und zweifelhaft geltende Angebote als Konversionstherapie verstanden wissen, sondern auch Therapie und Diagnostik, die den psychotherapeutischen Grundsätzen entsprechen. Der Psychiater Korte kritisierte die Äußerungen Maurs gegenüber EMMA als „Ausdruck eines essentialistischen Denkens“ und bescheinigte einen Mangel an entwicklungspsychologischem Verständnis.

Einige Lesben und Schwule üben scharfe Kritik an einem gender-affirmativen Ansatz, der ihrer Ansicht nach mitunter zu schnell in die Gabe von Medikamenten münde und den Weg für eine Geschlechtsangleichung festige. Die Kritik rührt daher, dass geschlechtsdysphorisches Empfinden auch Teil einer krisenhaften homosexuellen Entwicklung sein kann. Einige Studien untermauern dies eindrücklich, denn darin wurde festgestellt, dass sich bei gut 90 Prozent geschlechtsdysphorischer Jugendlicher dieses Empfinden wieder auflösen und in ein homosexuelles Coming-out münden kann.

Warum eine zugewandte, dem Stand der Wissenschaft entsprechende Psychotherapie bei Geschlechtsdysphorie mit Konversionstherapie gleichgesetzt wird, eine medikamentöse Intervention mit schwacher Evidenzbasis aber nicht, erscheint klärungsbedürftig.

Danach gefragt, wie die gegenüber Pubertätsblockern zunehmend kritischer gewordene Diskussion im Ausland die Arbeit an der deutschen Leitlinie beeinflusst habe, antwortete Dagmar Pauli: „Also wir haben sie immer zur Kenntnis genommen. Wir haben alles dazu gelesen. Wir haben uns aber auch immer wieder abgegrenzt“ Pauli verwies als Beispiel besonders auf Großbritannien, wo Minderjährige mit Geschlechtsdysphorie nur ein einziges Zentrum hatten und die Lage allein „schon wegen der Wartezeiten katastrophal war“.  In den DACH-Ländern sei die Versorgung anders strukturiert und die Qualität der Versorgung sei nicht gleichzusetzen. Ebenso seien jüngste Empfehlungen aus Großbritannien, insbesondere dezentrale Versorgung und sorgfältige Abklärung hier schon längst umgesetzt. Anfang des Jahres jedoch, stand Pauli selbst in der Kritik. Eine Elterngruppe warf ihr vor, die Diagnose „Geschlechtsdysphorie“ zu vorschnell zu stellen.

Nun bleibt abzuwarten, bis die finale Version der Leitlinie veröffentlicht wird. Die Auseinandersetzung darüber, wie man jungen Menschen mit Geschlechtsdysphorie am besten behandeln sollte, wird auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz weitergehen.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations.


 


Sind Schwule rechts?

Eine Umfrage auf dem schwulen Datingportal „Planet Romeo“ schockierte: die Mehrheit der befragten Männer würde bei der Europawahl die AfD wählen. Wie konnte das passieren?


Welche Partei würden Schwule bei der Europawahl wählen? (Foto von Mika Baumeister auf Unsplash)


24. März 2024 | Till Randolf Amelung

„Umfragehammer: Rechtsruck in der schwulen Szene“, titelte das Community-Medium „männer*“ am 12. März 2024. Eine von „männer*“ in Auftrag gegebene und über das Datingportal „Planet Romeo“ durchgeführte Umfrage wollte von „Romeo“-Usern wissen, welche Partei sie bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wählen würden. An der nicht-repräsentativen Umfrage nahmen rund 10.000 „Romeos“ teil. Für die AfD entschieden sich 22,3 Prozent der Teilnehmer, für die CDU/CSU 20,6 Prozent und knapp dahinter auf Platz 3  Bündnis90/Die Grünen mit 20,5 Prozent. Für die „alte Tante“ SPD konnten sich nur 13,9 Prozent erwärmen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht erreichte aus dem Stand mit 7 Prozent, knapp mehr Zustimmung als DIE LINKE mit 6 Prozent. Für die Freien Wähler würden 4,9 Prozent der Befragten stimmen, die FDP landete mit 4,8 Prozent auf dem letzten Platz.

 

Wichtige Informationen fehlen

Bis auf die effektheischende Überschrift und die knappe Wiedergabe der Umfrage-Ergebnisse bleibt „männer*“ eine genauere Einordnung der Ergebnisse leider schuldig. So erfährt man keine näheren Details, zum Beispiel zu demografischen Differenzierungen oder darüber, welche Themen die Auswahl bestimmt haben. Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Umfrage manipuliert worden sei, so das Onlinemagazin „queer.de“ und die Nachrichtenplattform „DER WESTEN“. „Queer.de“ ist zudem überrascht, „dass mit der AfD und dem BSW fast ein Drittel der „Romeo“-Nutzer Parteien unterstützen würden, die am äußersten politischen Rand stehen und sich ausdrücklich gegen LGBTI-Rechte aussprechen.“ „Queer.de“ hat zudem im Januar 2024 selbst eine ebenfalls nicht-repräsentative Umfrage mit der Frage gestartet, welche Partei man bei einer Bundestagswahl wählen würde. In dieser Umfrage entschieden sich für Bündnis90/die Grünen knapp über 40 Prozent der Befragten, die AfD erreichte knapp zwölf Prozent. An der Umfrage nahmen innerhalb einer Woche rund 1.400 Personen teil. Eine repräsentative Befragung vor der Bundestagswahl 2021 bestätigt eher die Tendenz der aktuelleren „queer.de“-Umfrage. In dieser Befragung, die ein Forschungsteam des Instituts für Politikwissenschaft der Universität Gießen in Kooperation mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschlands e.V. (LSVD) durchführte, wollten 52,6 Prozent der Teilnehmenden die Grünen wählen und lediglich 2,6 Prozent präferierten die AfD.

In Bezug auf die Europawahl jedoch zeigen aktuelle Umfrageergebnisse in der deutschen Bevölkerung allgemein, dass die CDU/CSU einen komfortablen Vorsprung gegenüber allen anderen Parteien hat. Die Gesamttendenz scheint für die Europawahl in Deutschland also eher zumindest zugunsten der Konservativen zu gehen. In der „männer*“-Umfrage kommt die Union immerhin auf den zweiten Platz, was den Gesamttrend bestätigt.

 

Was die AfD für einige Schwule attraktiv macht

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands e.V. (LSVD) rief kürzlich LGBTI dazu auf, nur LGBTI*-freundliche Parteien zu wählen. „SCHWULISSIMO“ sieht diesen Aufruf mutmaßlich im Kontext der Ergebnisse der „männer*“-Umfrage, nach denen aktuell auch viele schwule und bisexuelle Männer mit konservativen und rechten Parteien zu sympathisieren scheinen. Bereits bei der Wiederholung der Berlin-Wahl hätten laut „SCHWULISSIMO“ viele Schwule die CDU gewählt.

Welche Gründe könnten hier nun eine Rolle spielen? Im vergangenen Jahr fragte „Buzzfeed“ AfD-Sympathisanten aus der LGBTI-Community, warum sie ausgerechnet eine Partei wählen würden, die sich wiederholt queerfeindlich äußert. Zwei Kritikpunkte wurden besonders stark gemacht: Fehlende Thematisierung von queerfeindlicher Gewalt durch Männer mit muslimischem Hintergrund sowie Durchdrücken eines Selbstbestimmungsgesetzes ohne öffentliche Debatte.

Die mangelhafte Thematisierung queerfeindlicher Gewalt durch Männer mit muslimischem Hintergrund konnte man zum Beispiel Ende 2022 sehen, als der Berliner Senat den zweiten Monitoringbericht zu homo- und transphober Gewalt veröffentlicht hatte. Darin wurde eine Beschäftigung mit den Täterprofilen weitgehend vermieden, obwohl genau dies für zielgerichtete Präventionsarbeit notwendig wäre. Auch Oliver L., der in Dresden einen islamistisch motivierten Anschlag schwer verletzt überlebte, sein Partner jedoch verstorben ist, beklagte in einem Interview mit dem „Weissen Ring“, dass Islamismus als Tatmotiv zu wenig gewürdigt wurde.

Das Selbstbestimmungsgesetz, welches das Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen soll und eine amtliche Vornamens- und Personenstandsänderung ohne jedweden Nachweis über eine dauerhafte und ernsthafte Transidentität ermöglichen soll, gilt ebenfalls als umstritten. Momentan stockt dieses Gesetzesvorhaben im parlamentarischen Verfahren, denn es fehlen noch die zweite und dritte Lesung inklusive Abstimmung. Aktuell ist ungewiss, wann es weitergeht. Alle größeren LGBTI-Verbände unterstützen dieses Vorhaben, ungeachtet wachsender kritischer Stimmen, insbesondere von Schwulen und Lesben. Die von Florian Greller gegründete Interessensvertretung „Just Gay“ zum Beispiel, wehrt sich gegen eine Definition von Schwulsein, die vom biologischen Geschlecht als Referenzpunkt entkoppelt wird und fordert das Recht, sich entsprechend zu organisieren und auch „unter sich“ bleiben zu dürfen. Dementsprechend möchten sich Greller und seine Mitstreiter explizit als „schwul“ und nicht als „queer“ verstanden wissen.

Ähnlich äußerte sich auch der CDU-Politiker und Bundesgesundheitsminister a.D. Jens Spahn im November 2023 gegenüber dem rechtspopulistischen Medium „NIUS“. Spahn halte das geplante Selbstbestimmungsgesetz für ein Risiko für Frauenrechte. Zudem bezeichne er sich selbst nicht als „queer“, sondern als „schwul“. „Queer“ stehe seiner Ansicht nach für eine bestimmte Form der Identitätspolitik, die er ablehne.

AfD-Chefin Alice Weidel erregte ebenfalls Aufsehen, als sie sich 2023 im ARD-Sommerinterview dazu bekannte, „nicht queer“ zu sein, sie sei mit einer Frau verheiratet, die sie seit 20 Jahren kenne. Auch Weidel lehnt das Selbstbestimmungsgesetz ab. Gerade Weidel scheint als offen lebende lesbische Frau, die mit einer aus Sri Lanka stammenden Frau verheiratet ist, die AfD für konservativere Schwule und Lesben zu „entschärfen“ und damit wählbar zu machen.

 

Keine Illusionen über die AfD machen

Doch wie im Grimm’schen Märchen „Rotkäppchen“, hat auch dieser Wolf nur Kreide gefressen: Ungeachtet der Vorzeige-Lesbe an der Parteispitze, wurde mit Maximilian Krah für die Europawahl ein stramm-reaktionärer Katholik als Spitzenkandidat nominiert, der sich wiederholt feindlich und abwertend gegenüber allem äußerte, was nicht heterosexuell ist. Zudem zeigte der Trubel um einen Mitgliedsantrag des deutsch-türkischen schwulen Influencers Ali Utlu, dass viele Mitglieder der AfD völkisch-rechts eingestellt sind. Utlu, der sich auf Twitter dem Kampf gegen „woke“ verschrieben hat und sich für keinen Krawall zu schade ist, sollte laut vieler Kommentare lieber abgeschoben werden. Daraufhin zog Utlu seinen Antrag wieder zurück. Insofern sind Warnungen an LGBTI mehr als berechtigt, die AfD ernsthaft als Alternative an der Urne in Betracht zu ziehen.

 

Schwule wählen nicht nur als Schwule

Das Heizungsgesetz brachte viel Unmut (Foto von Anton Maksimov auf Unsplash)

Die schockierten Reaktionen auf die Ergebnisse der „männer*“-Umfrage muten allerdings mitunter realitätsfern an. Die Unzufriedenheit in Deutschland mit der derzeitigen Ampel-Koalition in der Bundesregierung macht nicht vor schwulen Männern halt. Auch Schwule sind nicht nur schwul, sondern sie können auch als Unternehmer, Eigenheimbesitzer, Arbeitnehmer oder natürlich mit Interesse an innerer Sicherheit Wahlentscheidungen treffen. Als das umstrittene Heizungsgesetz hitzig debattiert wurde und auch eine Pflichtberatung zur Heizungsart im Raum stand, konnte man sich fragen, wieso man Bürger_innen die Wahl des Geschlechtseintrags eigenverantwortlich zutrauen wolle, aber die Wahl der Heizung nicht. Es reicht eben als Partei nicht aus, Regenbogenfähnchen zu schwenken oder mit vorgestanzten identitätspolitischen Aussagen um sich zu werfen, wenn man Schwule als Wähler gewinnen möchte.

 


Till Randolf Amelung ist Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations.


 


Kritik unerwünscht – Wie Medien zum Sprachrohr von Transaktivisten gemacht werden sollen

Weltweit häufen sich kritische Berichte und Enthüllungen, die zeigen, wie riskant der gender-affirmative Ansatz eigentlich ist. Nun versuchen Transaktivisten, Druck auf Journalisten auszuüben, um unliebsame Berichterstattung zu verhindern.


Transaktivist_innen wollen kritische Journalist_innen muten. (Foto von Josh Eckstein auf Unsplash)


 

21. März 2024 | Till Randolf Amelung

Martina Lenzen-Schulte ist eine erfahrene Fachjournalistin, die im Bereich Medizin tätig ist.  Ihr Spezialgebiet ist die Beckenbodengesundheit von Frauen. Zuletzt berichtete sie für das „Deutsche Ärzteblatt“ auch über die international geführte fachliche Kontroverse um die angemessene Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie – also einem tiefgreifenden Leiden an den körperlichen Geschlechtsmerkmalen. Im Zentrum dieser Kontroverse steht die Frage, wie schnell bei Minderjährigen medikamentöse und chirurgische Maßnahmen erfolgen sollten – und ob überhaupt. In ihren Artikeln geht Lenzen-Schulte auch auf ungeklärte oder nicht ausreichend gewürdigte Risiken von geschlechtsangleichenden Behandlungen ein.

In einem Telefonat betont sie, dass sie gerade durch ihre umfassenden Kenntnisse im Bereich Beckenbodengesundheit die Tragweite von geschlechtsangleichenden Operationen und bisher dazu vorhandene medizinische Informationen gut einschätzen könne. Doch plötzlich wird sie beschuldigt, Desinformation zu verbreiten. Vorgebracht werde dies durch eine Gruppe von Psychotherapeut_innen, die Transpersonen begleiten. Diese hätten sich, so Lenzen-Schulte, in einer offenbar koordinierten Aktion an die Chefredaktion und den wissenschaftlichen Beirat des Deutschen Ärzteblatts gewandt. Ziel: Ihre kritische Berichterstattung zu stoppen. „So etwas habe ich in meiner über 30-jährigen Tätigkeit noch nie erlebt!“, sagte sie gegenüber dem Blog der Initiative Queer Nations e.V.

Vor allem habe sich niemand dieser Psychotherapeut_innen auch direkt an sie gerichtet. Lenzen-Schulte benennt das eigentlich übliche Vorgehen: „Normalerweise würde man sich mit einzelnen Artikeln über einen Leserbrief auseinandersetzen, und ich nehme mir immer die Zeit, jede Leserzuschrift zu beantworten.“ Dann hätte sie in einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Kritiker_innen ihre Ausführungen erläutern und belegen können. Im Telefonat betonte sie mehrfach, dass in ihren Artikeln auch das gesamte, sehr divergierende Spektrum an Standpunkten innerhalb der Fachwelt zu Wort gekommen sei, um in der hochaufgeladenen Debatte allen Aspekten gerecht zu werden. In Fachkreisen, zum Beispiel vom emeritierten Medizinprofessor Helmut Schatz, der den Blog der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie betreut, wird Lenzen-Schultes Arbeit sehr geschätzt und ihre Texte als „fachlich fundiert“ bewertet.

 

Weitere Angriffe auf kritische Berichterstattung

Die Attacken auf die Medizinjournalistin des „Deutschen Ärzteblatts“ sind keine unrühmliche Ausnahme. In der Schweiz wird die Journalistin Michèle Binswanger, die für den „Tages-Anzeiger“ schreibt, von einem Bündnis mehrerer Organisationen, darunter Jugendorganisationen von Parteien sowie Transgender Network Switzerland und feministische Gruppen, in einem Offenen Brief angegriffen. Im Gegensatz zu der Gruppe, die Lenzen-Schulte attackiert, agieren die Gegner_innen von Binswanger öffentlich, ihr Brief ist im Internet einsehbar. Darin heißt es unter anderem: „Insbesondere sehen wir die Darstellung von trans Themen im Tages-Anzeiger durch Artikel von Michèle Binswanger oder in Artikeln des SRF zum Thema Detransitioning als problematisch an. Diese Beiträge konzentrieren sich darauf, Sorgen in der Schweizer Bevölkerung zu schüren, und vergessen dabei die Rechte und Bedürfnisse der betroffenen Personen.“ Eine kritische, differenzierte Berichterstattung verstärke nach Ansicht der Briefverfasser_innen „ein gefährliches Narrativ, dass Zweifel an der Legitimität und Notwendigkeit von Transidentitäten und -erfahrungen sät.“

Ironischerweise schreiben sie im nächsten Absatz: „Die Medien müssen ihre Verantwortung ernst nehmen und eine Berichterstattung anbieten, die die Vielfalt der trans Erfahrungen anerkennt und widerspiegelt.“ Daher fordert das Bündnis: „Der Tages-Anzeiger und die Schweizer Medien müssen sich davon distanzieren, öffentlich Stigmatisierung zu propagieren, und sollten sich stattdessen darauf konzentrieren, trans Personen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft darzustellen. Die persönlichen Meinungen von Journalist*innen wie Frau Binswanger müssen entsprechend deklariert werden und dürfen die offizielle Berichterstattung des Tages-Anzeigers nicht länger mit gefährlichen Narrativen und transfeindlichem Framing prägen.“

Binswangers Artikel zum Thema befassen sich ebenfalls mit den Kontroversen rund um die angemessene Behandlung von geschlechtsdysphorischen Minderjährigen, aber auch mit Konflikten zwischen bedingungsloser Anerkennung von Transpersonen und Frauenrechten. Der angeführte Beitrag des öffentlich-rechtlichen Senders SRF, der ebenfalls von den Aktivist_innen abgelehnt wird, befasst sich mit dem Phänomen „Detranstion“ – damit ist gemeint, eine vollzogene oder sich vollziehende sogenannte Geschlechtsangleichung soweit möglich rückgängig machen zu wollen. Allerdings bezieht der SRF-Beitrag auch Perspektiven von Transpersonen mit positiven Erfahrungen mit ein.

 

Leerstellen im positiven Bild von Geschlechtsangleichungen

Es scheint, als seien Transaktivist_innen Medienberichte ein Dorn im Auge, die aktivistische Forderungen in Frage stellen könnten, wonach jede Selbstäußerung einer Transidentität unhinterfragt zu akzeptieren sei. Viele Jahre lief Medienberichterstattung über Trans vornehmlich zugunsten der Aktivist_innen, indem persönliche Schicksale in den Mittelpunkt gestellt wurden, bei denen eine Geschlechtsangleichung die Ultima Ratio für ein gelingendes Leben war und natürlich einen positiven Ausgang hatte.

Als jedoch international über Anpassungen von medizinischen Leitlinien und gesetzliche Regelungen diskutiert wurde, deren Ziel eine Vereinfachung des Zugangs zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen ist, wurde deutlich, dass die medikamentösen und chirurgischen Behandlungen gerade bei Minderjährigen als experimentell eingestuft werden müssen. Zumal auch in allen westlichen Ländern aus bislang ungeklärten Ursachen die Zahl der Behandlungssuchenden anstieg, besonders unter Mädchen im Teenageralter.

Zugleich traten vermehrt Menschen, unter ihnen viele junge Frauen, an die Öffentlichkeit, die eine Geschlechtsangleichung inzwischen bereuen. Ebenso organisierten sie sich Vernetzungs- und Austauschplattformen, zum Beispiel auf Reddit. Das Forum dort hat, Stand März 2024, mittlerweile 52.831 Mitglieder. Die Britin Keira Bell machte 2020 international Schlagzeilen, weil sie gegen ihre früheren Behandler, den Gender Identity Developement Service (GIDS) der Londoner Tavistockklinik vor Gericht zog. Bell suchte als Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie im GIDS Hilfe, stellte aber als junge Erwachsene fest, dass sie keine geschlechtsangleichenden Behandlungen, sondern gute psychotherapeutische Unterstützung gebraucht hätte. Mit einer solchen Unterstützung hätte sie schon als Teenager mit Geschlechtsdysphorie als lesbische junge Frau erkannt werden können, statt als transitionsbedürftig. Dies hätte bei ihr eine Mastektomie sowie bleibende Veränderungen durch die eigentlich nicht erforderliche Testosteronbehandlung verhindert.

In Schweden führte 2018 ein Vorhaben der damals regierenden Sozialdemokraten, Altersgrenzen für eine Vornamens- und Personenstandsänderung sowie Einwilligung in geschlechtsangleichende medizinische Behandlungen drastisch senken zu wollen, zu kritisch-investigativer Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Diese wiederum hatte zur Folge, dass schwedische Gesundheitsbehörden die Evidenzbasis für den gender-affirmativen Ansatz mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen untersuchten und als „mangelhaft“ beurteilten. In Großbritannien folgte auf Bell vs. GIDS der Cass-Review, der ein ähnliches Resultat brachte. Der GIDS wird als eine Konsequenz aus diesem Review inzwischen abgewickelt. Mittlerweile sind alle skandinavischen Länder und Großbritannien vom gender-affirmativen Ansatz bei Minderjährigen wieder abgerückt. Das heißt, für Minderjährige mit Geschlechtsdysphorie soll wieder Psychotherapie die erste Wahl sein, anstatt sie zügig einer medikamentösen und später chirurgischen Behandlung zuzuführen.

Auch in Deutschland nimmt die Kritik zu, Ende Februar wurde der Artikel „Beyond NICE: Aktualisierte systematische Übersicht zur Evidenzlage der Pubertätsblockade und Hormongabe bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie“ veröffentlicht. Deren Autor_innen setzen sich mit den britischen Untersuchungsberichten zur Evidenzbasis für das gender-affirmative Behandlungskonzept auseinander sowie mit neueren Studien auf diesem Feld. Auch hier lautet die Bewertung „mangelhaft“.

 

Zunehmende Kritik als Gefahr

Unter diesen Rahmenbedingungen steht in Deutschland nun die Veröffentlichung der neuen Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ kurz bevor. Mutmaßlich wird diese Leitlinie weiterhin an Pubertätsblockern als Behandlungsoption festhalten, obwohl auch hierzulande die Kritik daran wächst.

Die Gemengelage ist hochkomplex, aber die derzeitigen Entwicklungen lassen erahnen, dass den Transaktivist_innen und ihren Verbündeten offenbar die Felle davonschwimmen. Daher wird nun versucht, Journalist_innen einzuschüchtern, um mit antidemokratischen, totalitären Mitteln einen Diskurs zum eigenen Vorteil zu beeinflussen. Die Aufgabe von Journalistinnen wie Martina Lenzen-Schulte ist es jedoch, gerade in so einer Situation die Komplexität zu vermitteln und nicht zur PR-Agentur von Aktivisten zu werden. Dazu sagte Lenzen-Schulte IQN gegenüber: „Es ist unser Auftrag als Journalisten, alle Facetten darzustellen und gerade in der Medizin ist das wichtig! Nur, wer alle Aspekte einer Behandlung kennt, kann eine informierte Einwilligung geben.“ Dazu gehören auch beim Thema Trans Nebenwirkungen von Medikamenten und unerwünschte Folgen von Operationen sowie Berichte von unzufriedenen Patient_innen. Trans darf eben nicht ausschließlich auf Glitzer, selbst erdachte Pronomen und bunte Flaggen reduziert werden. Das Bonmot „Sagen, was ist!“ des SPIEGEL-Gründers Rudolf Augstein, gilt nicht nur dann, wenn es zu den eigenen Zielen passt.

Ergänzung vom 24. März 2024: Auch Radio Canada scheint von Transaktivist_innen ins Visier genommen worden zu sein. Der kanadische öffentlich-rechtliche Sender hatte Anfang März in einem ausführlichen und differenzierten Beitrag über die Probleme mit frühzeitiger medikamentöser und chirurgischer Intervention bei Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie berichtet (siehe auch unseren Blogbeitrag). Nun wurde auf einem linksradikalen Blog ein Bekennerschreiben einer transaktivistischen Gruppe veröffentlicht. In diesem bekennen sie sich, in der Nacht vom 12. auf den 13. März 2024 Fensterscheiben des Sendergebäudes eingeworfen zu haben – weil ihnen die Berichterstattung nicht passte.

 


Hinweis in eigener Sache: Dr. med. Martina Lenzen-Schulte wird auch einen Beitrag im Jahrbuch Sexualitäten 2024 veröffentlichen. Die Release-Party findet übrigens am 5. Juli 2024 in Berlin statt – wir empfehlen sehr, sich diesen Termin vorzumerken!


Till Randolf Amelung ist Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations. Texte von ihm, insbesondere zu politischen, transaktivistischen Zielen, sind auch im Jahrbuch Sexualitäten 2021 (Politische Hybris. Wie der Transaktivismus seine Erfolge zu verspielen droht) und 2022 (Ist Psychotherapie mit den Menschenrechten von Transpersonen vereinbar? Ein Zwischenruf für die Berücksichtigung psychodynamischer Ansätze) erschienen. Darin hat er ebenfalls auf die Mängel beim gender-affirmativen Ansatz und die Entwicklungen im Ausland hingewiesen. Im November 2023 war er auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion Sachverständiger im Familienausschuss zum Selbstbestimmungsgesetz.


 

 


Essay von Alexander Zinn zur Kritik an Judith Butler online

In loser Folge stellen wir Aufsätze aus älteren Ausgaben des Jahrbuchs Sexualitäten gratis zum Download bereit. Passend zur Kontroverse um Judith Butlers Aussagen zum antisemitischen Hamas-Terror gegen Israelis kommt nun der Essay des Historikers Alexander Zinn „Von Blüher zu Butler. Über die zerstörerische Wirkung queerer Identitätspolitik“. 


Pronomen als Ausdruck der Geschlechtsidentität zu sehen, ist eine aktivistische Konsequenz aus Judith Buters Theorien (Foto von Alexander Grey auf Unsplash)


9. März 2024| Redaktion 

Alexander Zinn, Historiker und früherer Aktivist für Schwulenrechte, kritisiert in seinem Essay den heutigen queeren Aktivismus für das Zentrieren einer Opferkultur und der Verweigerung rationaler Auseinandersetzungen. Gespeist wird diese Haltung unter anderem von der Queer Theory nach Butler, bei der die Grenzen zwischen sozialwissenschaftlicher Theorie und politischer Ideologie verschwimmen und deren wissenschaftliche Evidenz streitbar ist. Zinn sieht in solch radikalen politischen Theorien Gefahren, dass sie bereits erreichte Erfolge von Bürgerrechtsbewegungen wieder zunichte machen können.

Dieser Essay wurde zuerst im Jahrbuch Sexualitäten 2022 veröffentlicht und ist nun mit freundlicher Genehmigung des Wallstein-Verlags frei zugänglich. Eine Weiterverbreitung ist nur mit Angabe der jeweiligen Quelle, also der entsprechenden Jahrbuch-Ausgabe, zulässig.

➡ Zum kostenlosen Download des Essays als PDF


Der Essay basiert auf einem Livestream-Vortrag, der am 17. Mai 2021 als taz Talk meets Queer Lectures gehalten wurde. Eine Aufzeichnung ist auf YouTube verfügbar.


Auf ein Wort in eigener Sache

Die Intiative Queer Nations arbeitet ehrenamtlich. Wir stellen diesen Text zum kostenlosen Download bereit. Die Produktion und der Druck des Jahrbuchs Sexualitäten sind indes nicht kostenlos.

Deshalb freut sich Queer Nations jederzeit über Unterstützung mittels Spenden oder Mitgliedschaften: queernations.de/unterstuetzen

Vielen Dank für Ihren Support.


 


Ideologisch getriebene Verantwortungslosigkeit

WPATH-Files bestätigen Risiken des gender-affirmativen Ansatzes

Der gender-affirmative Ansatz insbesondere bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie ist heftig umstritten. Geleakte Inhalte einer Austauschplattform für Mediziner_innen zeigen, wie riskant dieser Behandlungsansatz für die Patient_innen sein kann.


 

Ein Sturm zieht auf – auch beim gender-affirmativen Ansatz. (Foto von Raychel Sanner auf Unsplash)


8. März 2024| Till Randolf Amelung

Es steht nicht gut um geschlechtsidentitätsbejahende Behandlungen. International häufen sich die Enthüllungen und Berichte, die allesamt in eine Richtung weisen: der gender-affirmative Ansatz zur Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie – also einem tiefgreifenden Leiden unter den körperlichen Merkmalen des biologischen Geschlechts – hat eine unzureichende Evidenzbasis. Das bedeutet, das Verhältnis von Nutzen und Risiken ist zu wenig geklärt. Das gender-affirmative Behandlungsmodell sieht eine schnelle Bestätigung der Selbstaussage eines Kindes oder Jugendlichen über die Geschlechtsidentität nicht nur mit sozialer Anerkennung, sondern auch mit Medikamenten wie Pubertätsblockern und Geschlechtshormonen vor. Für Kontroversen sorgen vor allem Berichte von Menschen, die ihre Geschlechtsangleichung bereuen sowie massiv gestiegene Zahlen bei biologisch weiblichen Teenagern und jungen Frauen, die eine Transition zum Mann begehren. Dies nicht von Kindesbeinen an, sondern oft erst mitten in der Pubertät.

Vergangene Woche veröffentlichte eine Gruppe deutscher Psychiater_innen um Florian D. Zepf (Universitätsklinikum Jena) eine „systematische Übersicht zur Evidenzlage der  Pubertätsblockade und Hormongabe bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie“. Die Autor_innen stuften die Evidenzlage als „mangelhaft“ ein. Parallel dazu konnte man bei dem Vorhaben der Erarbeitung einer neuen Leitlinie für die Behandlung von geschlechtsdysphorischen Minderjährigen plötzlich nachlesen, dass diese nicht mehr den höchsten Evidenzgrad „S3“ erreicht, sondern nur noch „S2k“.

 

Hormonrezept nach 17 Minuten in Kanada

In Kanada brachte der öffentlich-rechtliche Sender Radio Canada zum Monatsanfang eine Reportage über die Probleme in diesem medizinischen Feld. Auch in Kanada ist der gender-affirmative Ansatz verbreitet. Das Reporterteam setzte eine 14-jährige Schauspielerin als Lockvogel ein und ließ sie sich in einer privaten Arztpraxis vorstellen. Nach einem insgesamt 17-minütigen Ersttermin bekam das Mädchen ein Testosteronrezept. Ohne sorgfältige Exploration ihrer Biografie und psychischen Gesundheit. Von den Reporter_innen damit konfrontiert, erwiderte die Ärztin, dass sie im Einklang mit den Standards of Care der World Professional Association for Transgender Health (WPATH) gehandelt habe. Die WPATH ist mit den von ihnen herausgegebenen Standards of Care eine international beachtete Autorität, an der sich der medizinische und therapeutische Umgang mit geschlechtsdysphorischen und geschlechtsinkongruenten Menschen in allen Altersstufen orientieren soll. Sie wollen den aktuellen Wissensstand abbilden.

 

WPATH-Leaks

Am 5. März 2024 wurden Auszüge aus dem Austauschforum der WPATH veröffentlicht, die zeigen, wie Mitglieder Fälle aus ihrem Behandlungsalltag besprechen. Diesen Interna zufolge, sei auch den dortigen ärztlich und therapeutisch tätigen Mitgliedern bewusst, wie riskant der Behandlungsansatz mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen bei Minderjährigen ist. Diskutiert wurde zum Beispiel auch über Leberkrebserkrankungen die mutmaßlich auf die gegengeschlechtliche Hormontherapie zurückgeführt werden können. Die Leaks wurden von der US-amerikanischen Organisation „Environmental Progress“ des Kernkraftlobbyisten Michael Shellenberger veröffentlicht, dessen vermeintliches Engagement für Umweltschutz von Kritiker_innen in Zweifel gezogen wird, da er und seine Organisation eher konservativen, rechten und industriefreundlichen Standpunkten zuarbeiten würden. Finanzierungsquellen sind nicht transparent. Trotz dieser zweifelhaften Plattform für eine Veröffentlichung sind die Leaks ernst zu nehmen. Denn sie fügen sich nahtlos ein in schon bisher bekannt gewordene Kontroversen rund um die Behandlung von geschlechtsdysphorischen Minderjährigen.

 

Affirmative Risiken

Ein großes Problem ist die deutliche Zunahme von biologisch weiblichen Behandlungssuchenden, die eine Transition zum Mann anstreben. Zugleich weist ein sehr großer Anteil dieser Behandlungssuchenden teils erhebliche psychische Erkrankungen auf und sind oft instabil. In dem kanadischen Medienbericht werden junge Frauen wie Clara oder Jane vorgestellt, die während Pubertätskrisen dachten, sie seien Trans und eine Geschlechtsangleichung könne ihre Probleme lösen. Sie nahmen Pubertätsblocker und Testosteron, ließen eine Mastektomie vornehmen. Doch ihr psychisches Befinden änderte sich nicht wesentlich, sondern verschlimmerte sich sogar. Solche Entwicklungen stellte auch die finnische Psychiaterin Riittakerttu Kaltiala fest, die in ihrem Land ein Behandlungsprogramm für Minderjährige mit Geschlechtsdysphorie nach dem gender-affirmativen Modell aufbauen sollte. Die Mehrheit ihrer jungen Patient_innen war weiblich, kam im Teenageralter in ihre Ambulanz und sehr viele wiesen erhebliche psychische Erkrankungen auf. Gerade bei dieser Gruppe führte die gender-affirmative Behandlung nicht zu einer Verbesserung ihres Befindens. Schließlich änderte Kaltiala den Behandlungskurs und Finnland wurde das erste Land, was sich vom gender-affirmativen Ansatz wieder verabschiedete.

Bei Jane aus der kanadischen Reportage setzte nach der Mastektomie früh die Reue darüber ein. Jane sagte gegenüber Radio Canada, im Nachhinein sei wohl sexuelle Gewalt, die sie vor der Transition erfahren habe, ein wichtiger Treiber ihrer Entscheidungen gewesen. Zwei Monate nach ihrer Mastektomie wandte sich Jane an ihre Operateure, dass sie detransitionieren wolle und eine Brustrekonstruktion anstrebt. Daraufhin wurde ihr mitgeteilt, dass sie zwei oder drei Jahre warten und mehr als ein Jahr lang zu einer Beratung gehen müsse. Vor der Mastektomie seien ihr jedoch keine vergleichbaren Auflagen gestellt worden, obwohl sie von solchen Bedingungen aufgrund ihrer Vorgeschichte wahrscheinlich profitiert hätte. Ihr wäre ein operativer Eingriff erspart geblieben.

 

Umkämpftes Schlachtfeld

Auch in den WPATH-Leaks gibt es mehrere Äußerungen von Ärzt_innen über Patient_innen, die schwerwiegende psychische Erkrankungen haben, darunter Essstörungen, Schizophrenie. Ebenso, dass Trauma sehr weit verbreitet sei, wie auch dissoziative Identitätsstörungen. Akute psychische Erkrankungen waren jedoch kein Hinderungsgrund, zügig Pubertätsblocker, Hormone und Operationen zu verordnen. WPATH-Mitglieder haben sich dem gender-affirmativen Ansatz verschrieben. Das wurde auch deutlich, als 2022 die achte Fassung der Standards of Care erschienen ist, an deren Arbeit 2017 begonnen wurde. Erbittert wurde darum gerungen, ob es für bestimmte Behandlungsschritte Altersgrenzen geben solle, wie mit psychischen Komorbiditäten umzugehen sei. Ein Bericht in der New York Times widmete sich im Frühsommer 2022 der hochemotional geführten Auseinandersetzung um den richtigen Umgang mit Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen. In den USA findet diese Auseinandersetzung in einer hochpolitisierten Atmosphäre statt, das Thema ist zu einem Kulturkampf zwischen Demokraten und Republikanern verkommen. Während die Demokraten das gender-affirmative Modell kritiklos fördern, überbieten sich Republikaner in von ihnen regierten Bundesstaaten mit restriktiven Gesetzen, die gender-affirmative Behandlungen verbieten. Im Niemandsland zwischen den Fronten sind verzweifelte Eltern und Teenager, die Hilfe suchen.

In einem ersten Entwurf der neuen Standards of Care wurden Altersgrenzen lediglich gesenkt, aber noch nicht gestrichen. Doch das war Transaktivist_innen, von denen einige auch als Ärzt_innen und Therapeut_innen tätig und WPATH-Mitglieder sind, zu reaktionär und sie bekämpften die Expert_innengruppe, die für das Kapitel zu Minderjährigen zuständig war. Eine sorgfältige Anamnese und der Nachweis einer mehrjährigen Geschlechtsdysphorie sei Psychogatekeeping und untergrabe die Patientenautonomie. Mitten in die Diskussion hinein, warnten erfahrene Psychologinnen wie Laura Edwards-Leeper und Erica Anderson 2021 vor schlampiger Behandlung, die dazu führe, dass mehr junge Menschen geschlechtsangleichende Behandlungen bereuen könnten. Die Gefahr für Patient_innen durch schlampig vorgenommene Behandlungen wurde in den USA inzwischen auch von Whistleblowerinnen wie Jamie Reed (Februar 2023) und Tamara Pietzke (Februar 2024) offenbart. Beide arbeiteten in Genderkliniken und waren für die Beurteilungen von minderjährigen Patient_innen zuständig.  Auch in den USA melden sich immer mehr Menschen, insbesondere junge Frauen, die tatsächlich vorgenommene Eingriffe einer Transition bereuen und sich im Nachhinein eine bessere psychotherapeutische Betreuung gewünscht hätten.

 

Politische Menschenrechtsfrage vs. Medizinisches Problem

In der WPATH entschied man sich 2022 schließlich, in den aktuellen Standards of Care Aktivist_innen entgegenzukommen, so die New York Times. Doch der gender-affirmative Ansatz steht immer mehr in der Kritik und die WPATH wird von Kritiker_innen immer weniger als Autorität akzeptiert. Schwedische Mediziner_innen zum Beispiel sehen WPATH inzwischen nicht mehr als wissenschaftliche, sondern als vorrangig aktivistische Organisation. Schweden gehört zu den europäischen Ländern, die nach eingehender Prüfung vom gender-affirmativen Ansatz bei Minderjährigen wieder abgerückt sind. In einem Anfang März veröffentlichten Beitrag im Fachjournal Acta Paediatrica plädiert der schwedische Psychiater Mikael Landén dringend für mehr Forschung zum Einsatz von Pubertätsblockern bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie. „Leider wird der Diskurs über den Einsatz von Pubertätsblockern bei Geschlechtsdysphorie oft als politische Menschenrechtsfrage und nicht als medizinisches Problem dargestellt.“, so Landén. Er fordert: „Unabhängig vom Ergebnis solcher Untersuchungen muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Behandlung von Kindern mit Geschlechtsdysphorie dem gleichen Evidenzstandard unterliegt wie jede andere medizinische Behandlung von Kindern. Sich mit weniger zufrieden zu geben, käme einer ideologischen Diskriminierung gleich.“

 

Verspielte Reputation

Während eine einstmals respektable Organisation wie die WPATH nun mit einer verantwortungslosen Interpretation von „gender-affirmativ“ ihre Reputation verspielt, nehmen Menschen in vulnerablen Lebenssituationen Schaden, weil sie irreversible Behandlungen bekommen, die sie eigentlich nicht gebraucht hätten. Und das, obwohl man es hätte besser wissen können, aber aus aktivistisch-ideologischen Gründen nicht besser wissen wollte. Erste Reaktionen aus der WPATH selbst und von Befürworter_innen des gender-affirmativen Ansatzes wiegeln ab, dass es Probleme gebe. Der Schweizer Psychiater David Garcia Nuñez ruft auf Twitter dazu auf, diesem „terfigen Werk“ keine Beachtung zu schenken und retweetet einen Beitrag des US-amerikanischen Journalisten Evan Urquhart. In diesem schreibt Urquhart: „Assigned Media hat Hunderte von Forenbeiträgen von WPATH-Mitgliedern unter die Lupe genommen. Wir haben festgestellt, dass WPATH-Mitglieder Hunderte langweiliger Forenbeiträge erstellt haben.“

David Garcia Nuñez auf Twitter.

Für die WPATH reagierte deren Präsidentin Marci Bowers, selbst Transfrau und eine gefragte Chirurgin auf dem Gebiet der Genitalchirurgie: „WPATH ist und war schon immer eine wissenschafts- und evidenzbasierte Organisation, deren Empfehlungen von großen medizinischen Organisationen auf der ganzen Welt weitgehend unterstützt werden. Wir sind die Fachleute, die die medizinischen Bedürfnisse von Transsexuellen und geschlechtsspezifischen Personen am besten kennen – und sich gegen Einzelpersonen stellen, die die vielfältigen Identitäten und komplexen Bedürfnisse dieser Bevölkerung durch Panikmache falsch darstellen und ihre Legitimität verlieren. Die Welt ist nicht flach. Geschlecht wird ebenso wie Genitalien durch Vielfalt repräsentiert. Der kleine Prozentsatz der Bevölkerung, der transsexuell oder genderdivers ist, verdient Gesundheitsversorgung und wird niemals eine Bedrohung für die globale Geschlechterbinarität darstellen.“

Man möchte Bowers entgegnen, dass Transpersonen gute Gesundheitsversorgung verdienen. Dabei irren sich Ideolog_innen auf beiden Seiten, wie auch Erica Anderson betont. „Die Menschen auf der rechten Seite … und auf der linken Seite sehen sich nicht als extrem“, sagte sie im April 2022 der Los Angeles Times. „Aber diejenigen von uns, die alle Nuancen sehen, können erkennen, dass dies eine falsche Gegenüberstellung ist: Lassen Sie alles ohne Methode geschehen oder lassen Sie niemanden transitionieren. Beides ist falsch.“ Durch den sich immer stärker abzeichnenden Reputationsverlust der WPATH jedenfalls, nehmen nun auch Transpersonen Schaden, für die geschlechtsangleichende Behandlungen die richtige Entscheidung sind. Fehlbehandlungen, die aus ideologischen Gründen geschehen, tragen dazu bei, ein gesamtes medizinisches Feld zu diskreditieren.

 


Till Randolf Amelung ist Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations. Texte von ihm, insbesondere zu politischen, transaktivistischen Zielen, sind auch im Jahrbuch Sexualitäten 2021 (Politische Hybris. Wie der Transaktivismus seine Erfolge zu verspielen droht) und 2022 (Ist Psychotherapie mit den Menschenrechten von Transpersonen vereinbar? Ein Zwischenruf für die Berücksichtigung psychodynamischer Ansätze) erschienen. Darin hat er ebenfalls auf die Mängel beim gender-affirmativen Ansatz und die Entwicklungen im Ausland hingewiesen.


 


Kehrtwende in Deutschland bei Pubertätsblockern?

Geplante medizinische Leitlinien für Transkinder erhalten einen geringeren Evidenzgrad

 

Die Evidenzbasis für den Einsatz sogenannter Pubertätsblocker und gegengeschlechtlicher Hormone zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie ist mangelhaft. Im europäischen Ausland weiß man das längst, jetzt kommt die Debatte auch in Deutschland an.


Eine beliebte Parole von Tranaktivist_innen , zumeist für den Einsatz von Pubertätsblockern (Foto von Ehimetalor Akhere Unuabona auf Unsplash)


29. Februar 2024 | Till Randolf Amelung

Der international bemerkbare Paradigmenwechsel beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die sich als trans verstehen, erreicht nun offenbar auch Deutschland. Ein gender-affirmativer Ansatz, der eine zügige Bestätigung einer Transidentität und Einsatz von Pubertätsblockern sowie gegengeschlechtlicher Hormone vorsieht, gilt nach Bewertung der Evidenzlage nun als zu unsicher. Vor allem die Pubertätsblocker stehen dabei in der Kritik, weil Langzeitfolgen zu wenig bekannt sind. Deutsche Verfechter_innen dieses Ansatzes, insbesondere der Münsteraner Psychiater Georg Romer, verteidigen deren Einsatz. Romer, der dazu häufiger in Medien Rede und Antwort steht, sagte zum Beispiel noch im Oktober 2023 der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Wir halten die biologische Uhr für einen verantwortbaren Zeitraum an, der gut vorgeplant und vorbesprochen sein muss. Wir lindern damit den empfundenen Dauerstress, den für eine betroffene Person die biologische Uhr bedeuten kann.“ Der Psychiater Alexander Korte hingegen widerspricht der Auffassung, es könne einen verantwortungsvollen Einsatz von Pubertätsblockern geben. Er stand in Deutschland jahrelang allein auf weiter Flur, als er zum Beispiel Anfang 2020 beim Deutschen Ethikrat auf die lückenhafte Evidenzbasis und ungeklärte Risiken bei der Gabe von Pubertätsblockern hinwies. Korte musste viel Kritik einstecken, wurde gar in die rechtsextreme Ecke gestellt, wogegen er sich unter Anderem 2022 in einem taz-Gespräch mit IQN-Vorstand Jan Feddersen und seiner taz-Kollegin Kaija Kutter verwahrte.

 

Neue Leitlinien für Kinder und Jugendliche

Zum 31. Dezember 2023 sollte die medizinische Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ fertiggestellt werden, die unter der Leitung von Georg Romer erarbeitet wird. In dieser Leitlinie soll festgehalten werden, wie Minderjährige mit Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie gemäß „weitreichender Neuentwicklungen im internationalen medizinischen Fachdiskurs zu geschlechts-nonkonformen Identitäten“ bestmöglich behandelt werden sollten – also die Minderjährigen, die oft als „Transkind“ bezeichnet werden. Mit Geschlechtsinkongruenz ist eine Abweichung zwischen Geschlechtsidentität, -rolle und -körper gemeint, Geschlechtsdysphorie bezeichnet das Leiden darunter. Das Ziel ist laut der Leitlinienbeschreibung eine „umfassende inhaltliche Aktualisierung auf der Basis der konzeptuellen Neufassungen nach ICD-11 und DSM 5“, den Klassifikationssystemen für medizinische und psychiatrische Diagnosen. In der elften Fassung der ICD, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben wird und seit Januar 2022 in den Mitgliedsstaaten in Kraft getreten ist, heißt es nun „Geschlechtsinkongruenz“, statt wie vorher „Transsexualismus“ und „Störungen der Geschlechtsidentität“. Ebenso ist „Geschlechtsinkongruenz“ nicht mehr im Kapitel „Psychische und Persönlichkeitsstörungen“ enthalten. Auch im DSM 5, welches von der American Psychiatric Association (APA) herausgegeben wird, ist längst nicht mehr von „Geschlechtsidentitätsstörung“, sondern von „Geschlechtsdysphorie“ die Rede. All dies soll vor allem nach dem Willen von Transaktivist_innen und ihren Verbündeten in der Medizin und Psychologie dazu beitragen, Trans zu entstigmatisieren.

 

Aus S3 wurde S2k

Aktualisierte medizinische Leitlinien für Transpersonen sollen diesen Veränderungen Rechnung tragen, so auch die für Kinder und Jugendliche. Geplant war bei der Anmeldung 2020, dass die neuen Leitlinien dem höchsten Evidenzgrad der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) entsprechen sollen. Dieser lautet „S3“, was folgendes bedeutet: „Bei S3-Leitlinien werden im Rahmen der formalen Konsensfindung zur Verabschiedung der Empfehlungen die methodisch aufbereitete Evidenz unter klinischen Gesichtspunkten gewertet und die Empfehlungen auf dieser Grundlage diskutiert.“

Doch wer sich Ende Februar 2024 über den Stand bei der geplanten Leitlinie für Kinder und Jugendliche informieren will, stellt mit einer gewissen Verwunderung fest, dass diese nun auf „S2k“ heruntergestuft wurde. Dies bedeutet: „Bei konsensbasierten Leitlinien (S2k) erfolgt die Verabschiedung und Feststellung der Stärke der Empfehlungen im formalen Konsensusverfahren, jedoch ist die Angabe von schematischen Empfehlungsgraden oder Evidenzgraden nicht vorgesehen, da keine systematische Aufbereitung der Evidenz zugrunde liegt. Der Grad einer Empfehlung wird sprachlich ausgedrückt.“ Derzeit befindet sich das Leitlinien-Manuskript laut Website der AWMF in der Begutachtung.

 

Evidenzbasis mangelhaft

Passend zu diesen Entwicklungen ist am 27. Februar der Artikel „Beyond NICE: Aktualisierte systematische Übersicht zur Evidenzlage der Pubertätsblockade und Hormongabe bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie“ erschienen, den eine Gruppe deutscher Psychiater_innen gemeinsam veröffentlicht hat. In diesem setzen sie sich kritisch mit der vorhandenen Evidenzbasis für die Anwendung von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie auseinander. Grundlage sind zwei systematische Untersuchungen des britischen National Institute for Clinical Excellence (NICE) und seitdem hinzugekommene Studien. Die Studienlage bewerten die Autor_innen als „mangelhaft“ und begründen dies unter anderem so: „Die derzeitige Studienlage zu einer PB- und/oder CSH-Gabe bei Kindern und Jugendlichen ist sehr begrenzt und basiert auf wenigen Studien mit meist unzureichender Methodik aus wenigen Zentren. Die Ergebnisse der in der vorliegenden Arbeit zusammengetragenen und vorgestellten Studien, welche die Auswirkungen auf die Reduktion oder das Sistieren einer GD bzw. auf die Verbesserung der psychischen Gesundheit (sog. kritischen Endpunkte), der Körperzufriedenheit und der globalen und psychosozialen Funktionsfähigkeit (sog. wichtige Endpunkte)[sic] bei Kindern und Jugendlichen mit GD untersuchten, sind demnach von niedriger Qualität; das klinisch-wissenschaftliche Vertrauen in die berichteten (oft unspezifischen) Effekte ist gering.

Bei allen Studien, die in den beiden NICE-Übersichtsarbeiten (NICE, 2020a, 2020b) und in der vorliegenden Arbeit berücksichtigt werden, handelt es sich um Beobachtungsstudien, die dem Risiko für Verzerrungen und dem Einfluss weiterer nicht erfasster Faktoren unterliegen. Die Dokumentation und Kontrolle des Einflusses psychischer und somatischer Komorbidität sowie von Begleitbehandlungen war in allen Studien unzureichend.“

 

Abkehr vom gender-affirmativen Ansatz im Ausland

Während man in Deutschland noch im Vogel-Strauß-Modus verharrte, setzte in mehreren europäischen Ländern eine Kehrtwende ein: Nachdem Probleme mit steigenden Patienten_innenzahlen und zunehmenden Berichten von Detransitionen zur Überprüfung der Evidenzbasis des Behandlungskonzepts mit Pubertätsblockade und anschließender Gabe gegengeschlechtlicher Hormone führten, änderten Finnland, Schweden, Großbritannien und Dänemark ihre Konzepte. Nun soll geschlechtsdysphorischen Minderjährigen wieder vorrangig mit psychotherapeutischen Methoden begegnet werden. Die WHO hat nun ebenfalls erklärt, die Evidenzbasis für geschlechtsangleichende Behandlungen bei Minderjährigen sei zu dünn, und daher soll dieser Bereich bei geplanten Leitlinien der WHO ausgeklammert werden. Zuvor gab es international Proteste gegen die Pläne der WHO, eine Leitlinienkommission mit ausschließlich trans-affirmativen Fachleuten und Aktivist_innen zu besetzen, worüber auch im IQN-Blog berichtet wurde.

Nun scheint sich auch in Deutschland etwas zu ändern. Vielleicht wäre es zudem bald an der Zeit, sich bei jahrelang so zu Unrecht geschmähten Personen wie Alexander Korte zu entschuldigen.

 


Till Randolf Amelung ist Redakteur des Blogs der Initiative Queer Nations. Texte von ihm, insbesondere zu politischen, transaktivistischen Zielen, sind auch im Jahrbuch Sexualitäten 2021 (Politische Hybris. Wie der Transaktivismus seine Erfolge zu verspielen droht) und 2022 (Ist Psychotherapie mit den Menschenrechten von Transpersonen vereinbar? Ein Zwischenruf für die Berücksichtigung psychodynamischer Ansätze) erschienen. Darin hat er ebenfalls auf die Mängel beim gender-affirmativen Ansatz und die Entwicklungen im Ausland hingewiesen.