Kategorie: Allgemein

Pubertätsblocker: Ideologie statt Evidenz

Großbritannien stoppt eine geplante NHS‑Studie zu Pubertätsblockern bei Minderjährigen. Die Debatte um PATHWAYS legt ethische Risiken und fehlende Evidenz offen. International ist die gesamte Transmedizin von mangelnder Transparenz geprägt und zeigt, wie ideologische Gewissheiten das Vertrauen in Medizin und Forschung untergraben.

Ärztin schaut etwas auf einem Smartphone an. Symbolbild für Artikel "Pubertätsblocker: Ideologie statt Evidenz zerstört Vertrauen"
Erkenntnisse in der Medizin sollten eine solide Evidenzbasis besitzen, wenn sie in der Praxis breite Anwendung finden (Foto von National Cancer Institute auf Unsplash).

1. März 2026 | Till Randolf Amelung

In Großbritannien haben Verfechter der Pubertätsblockade bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie einen weiteren Rückschlag erlitten: Im Februar wurde bekannt, dass eine im NHS geplante klinische Studie aufgrund ethischer Bedenken vorerst gestoppt wurde. Eine solche Studie gehörte zu den Maßnahmen, die die Pädiaterin Hilary Cass in ihrem 2024 veröffentlichten Report empfohlen hatte.

Die Forschungsstudie namens „PATHWAYS“ sollte die Verschreibung von Pubertätsblockern ermöglichen und die jungen Patienten begleiten. Eine zentrale Fragestellung dieser Studie ist, wie sich Hormone zur Unterdrückung der Pubertät (Medikamente, die die Pubertät unterbrechen) auf das körperliche, soziale und emotionale Wohlbefinden junger Menschen mit Geschlechtsinkongruenz auswirken.

Standard Pubertätsblocker

In den vergangenen fünfzehn Jahren ist die Pubertätsblockade zum Mittel der ersten Wahl bei jungen Menschen geworden, die unter ihren biologischen Geschlechtsmerkmalen leiden. Allerdings wissen Ärzte und Forscher noch nicht genau, welche Vorteile oder Risiken diese Behandlung mit sich bringt. Unklar ist, ob Verbesserungen des psychischen Befindens auf die pubertätshemmenden Hormone oder auf andere Behandlungen zurückzuführen sind, die junge Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsinkongruenz erhalten.

Pubertätsblockierende Medikamente haben jedoch Risiken, da sie die Entwicklung des Gehirns und der Knochen sowie die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können. Auch dazu gibt es noch nicht genügend Erkenntnisse aus der Forschung, um zu verstehen, ob diese Veränderungen auftreten, wie stark sie sind und ob sie sich nach Beendigung der Behandlung wieder normalisieren. Trotzdem werden diese pharmakologischen Mittel von Transaktivisten und mit ihnen verbundene Ärzte bis heute als aus menschenrechtlicher Sicht „alternativlos“ dargestellt.

Risiken für Fruchtbarkeit

An der nun gestoppten Studie sollten laut einem Bericht des öffentlich-rechtlichen TV-Sender BBC 220 Kinder im Alter zwischen elf und fünfzehn Jahren teilnehmen. Die entscheidenden Bedenken kamen aus der britischen Arzneimittelzulassungsbehörde. Kern der Kritik war das Mindestalter, welches nach Ansicht der Behörde auf vierzehn Jahre angehoben werden sollte, um ein Minimum an Sicherheit für Gesundheit und Wohlergehen sicherzustellen. Besonders im Hinblick auf Folgen für die Fortpflanzungsfähigkeit ist das Pubertätsstadium, in dem pharmakologisch eingegriffen wird, von elementarer Bedeutung.

Ein Sprecher des Ministeriums für Gesundheit und Soziales sagte:

„Diese Studie darf nur durchgeführt werden, wenn die wissenschaftlichen und klinischen Erkenntnisse und Gutachten zu dem Schluss kommen, dass sie sowohl sicher als auch notwendig ist.“

Während die Pubertätsblockerstudie auf ihre erneute Freigabe wartet, ist die Auswertung von Daten von rund 9.000 Kindern und Jugendlichen, die im NHS gender-affirmativ behandelt wurden, auf den Weg gebracht worden. Geplant ist, dass die Behandlungswege bis hinein ins Erwachsenenalter nachverfolgt werden. Dafür wurde nun mit einem Gesetz die erste Hürde genommen. Forschungs- und Ethikgenehmigungen stehen noch aus, wie die im Thema versierte Hannah Barnes im The New Statesman berichtete. Ursprünglich sollte eine solche Datenauswertung bereits im Rahmen des Cass Reports erfolgen, doch damals verweigerten die Genderambulanzen für Erwachsene die Kooperation und rückten ihre Daten nicht heraus.

Keine Transparenz

Einschlägige Aktivisten und ihnen nahestehende Ärzte postulieren stets, affirmative Behandlungen mit Hormonen und chirurgischen Eingriffen bei Minderjährigen und Erwachsene mit Geschlechtsdysphorie seien alternativlos. Der Nutzen sei hinreichend belegt. Warum weigerten sich dann Genderambulanzen des NHS, die geforderten Daten zur Verfügung zu stellen? Wessen Behauptungen eine solide Basis haben, der sollte Transparenz doch nicht fürchten, oder?

Weltweit ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich geworden, dass im Zusammenhang mit Trans auch viele wissenschaftlich-medizinische Organisationen Positionen vertreten haben, die vor allem ideologisch und nicht evidenzbasiert waren. Zugleich fanden transparente und offene Debatten nicht statt, weil sie blockiert wurden. Nun gibt es gerade in den USA zunehmend Richtungswechsel, deren Gründe und ihre Herleitungen von den Verantwortlichen ebenfalls nicht transparent gemacht werden.  In der New York Times stellte Journalist Jesse Singal daher in einem Kommentar fest, dass dies das öffentliche Vertrauen in wissenschaftliche und medizinische Institutionen erheblich beeinträchtige.

Deutsche Medien versagen

In Deutschland erfährt man von diesen Entwicklungen in den Medien mal wieder nichts. Warum eigentlich nicht? Die dpa konstatierte am 1. März:

„Die Kinder- und Jugendpsychiatrie hat mit einer wachsenden Zahl an Fällen zu tun, bei denen Betroffene mit ihrem Geschlecht hadern.“

Zu Wort kommt der Dresdner Kinder- und Jugendpsychiater Veit Roessner, der auf die unsichere Evidenzbasis für Pubertätsblocker und schnelle Bestätigungen der Geschlechtsidentität hinweist.

Leider verpasste es der dpa-Beitrag, die Entwicklungen im Ausland wenigstens zu benennen. So kann der Eindruck entstehen, es handele sich bei Roessners Position um eine Einzelmeinung. Dabei wäre eine mediale Berichterstattung, die tatsächlich am Puls der Zeit ist, auch für betroffene Eltern und ihre Kinder wichtig. Denn nur, wenn alle Informationen vorliegen, kann man tatsächlich informierte Entscheidungen treffen. Oder manipulativen Behauptungen von Aktivisten, ohne affirmative Behandlungen käme es sehr wahrscheinlich zu einem Suizid, mit der notwendigen Skepsis begegnen.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Trans-Leitlinien: Von mangelhafter Qualität

Neue Veröffentlichungen kritisieren die internationalen Trans-Leitlinien (WPATH SOC8) und die deutsche S2k-Leitlinie als mangelhaft, warnen vor Risiken für Minderjährige und fordern mehr Sorgfalt bei medizinischen Entscheidungen. Keine der kritisierten Leitlinien wird Ärzte und Therapeuten im Zweifel vor möglichen Schadensersatzforderungen schützen.

Blick auf das NYU Langone Medical Center in New York, 2018, Symboldbild für Artikel "Trans-Leitlinien: Von mangelhafter Qualität"
Das NYU Langone Medical Center in New York während des Pride Months 2018. 2026 wurden gender-affirmative Behandlungen für Kinder und Jugendliche gestoppt (Foto: Wikimedia).

23. Februar 2026 | Till Randolf Amelung

Die Standards of Care (SOC) der World Professional Association for Transgender Health (WPATH) gelten für die medizinische und psychotherapeutische Behandlung in Sachen „Trans“ international als maßgeblicher Referenzpunkt – für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche gleichermaßen. In ihrer achten, 2022 veröffentlichten Fassung wird bei Minderjährigen ein gender-affirmatives Vorgehen inklusive Einsatz von Medikamenten zur Pubertätsblockade empfohlen. Altersgrenzen für medizinische Eingriffe gibt es nicht – sie wurden damals auf politischen Druck aus der Gesundheitsbehörde der vormaligen US-Regierung Joe Bidens wieder gestrichen.

Kritik an internationaler Trans-Leitlinie

Nun wurde eine Studie veröffentlicht, die diesen SOC 8 eine mindere Qualität bescheinigen. Untersucht wurde die Qualität der Leitlinie aus der Perspektive von Gesundheitsdienstleistern für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie sowie von Leitlinienmethodikern.

Die Studie stellte erhebliche Mängel in den WPATH-Standards fest: mangelnde Stringenz bei der Entwicklung, möglicherweise beeinträchtigte redaktionelle Unabhängigkeit und eingeschränkte Anwendbarkeit. Das Forscherteam dazu:

„Es ist wichtig, zwischen der Qualität der Evidenzbasis und der Qualität der Methodik zur Entwicklung von Leitlinien zu unterscheiden. Auch wenn in einigen klinischen Bereichen, darunter Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen, die Evidenzbasis begrenzt ist oder sich noch weiterentwickelt, schließt dies die Entwicklung hochwertiger Leitlinien nicht aus.“

Weiter heißt es:

„Die SOC8 der WPATH, die in viele Sprachen übersetzt wurde, gilt als die weltweit einflussreichste in diesem Bereich. Unsere Analyse hat jedoch erhebliche Mängel in ihrer Entwicklung aufgezeigt, insbesondere einen Mangel an wissenschaftlicher Genauigkeit und eine undurchsichtige Handhabung von Interessenkonflikten, was das Vertrauen in diese Empfehlungen untergraben könnte. Gesundheitsdienstleister, Verbände und politische Entscheidungsträger sollten bei der unkritischen Übernahme oder Befürwortung von SOC8 Vorsicht walten lassen. Die methodischen Einschränkungen der Leitlinien könnten die Bereitstellung einer optimalen Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Jugendliche behindern.

Unsere Studie ergab auch, dass die Anwendbarkeit der Leitlinien zur Unterstützung der klinischen Praxis begrenzt war. So befürwortet SOC8 zwar eine umfassende Beurteilung von transidentifizierten Jugendlichen, versäumt es jedoch, die notwendigen Ressourcen, Instrumente oder Anleitungen zur Überwindung der Hindernisse für solche Beurteilungen bereitzustellen. Die Herausforderungen bei der Umsetzung, Überwachung und Überprüfung von SOC8 könnten möglicherweise zu unbeabsichtigten negativen Ergebnissen oder einer unzureichenden Versorgung führen.“

Deutsche S2k-Leitlinie und SOC 8

Auch die deutsche S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – Diagnostik und Behandlung“ bezieht sich positiv auf das WPATH-Dokument, ähnelt diesem in Teilen stark, wie Kimberley Tietz, Juristin am Lehrstuhl für Medizinrecht an der Universität Halle, feststellte:

„Des Weiteren steht im Fokus der Debatte die starke Orientierung an den Standards of Care in der achten Version der WPATH 102. Nicht nur inhaltlich, sondern teilweise auch vom Aufbau und Wortlaut selbst, soweit man ihn ins Englische übersetzt, ähnelt der Text der Leitlinie dem der SOC8 [..].“

Diese deutsche Leitlinie indes ist ebenfalls umstritten. Kritiker wie beispielsweise Florian Zepf vom Universitätsklinikum Jena bewerteten das deutsche Pendant so:

„Die gesamte Argumentation, welche Minderjährigen eine Pubertätsblockade und/oder eine Hormongabe erhalten sollten, beruht daher auf einer unklaren Differenzierung, die in der klinischen Praxis nicht anwendbar ist. Es gibt keine gültigen Kriterien, anhand derer man diese besonderen Gruppen im Voraus angemessen identifizieren könnte, und die Geschlechtsinkongruenz als Diagnose bei jungen Menschen ist nicht so stabil, wie in diesen Leitlinien dargestellt.“

Risiken für Ärzte und Therapeuten

Weder die Leitlinie der WPATH noch die deutsche S2k ist in dieser Form einfach im klinischen Alltag einsetzbar. Stattdessen hat die erste erfolgreiche Schadensersatzklage einer detransitionierten jungen Frau Ende Januar in den USA deutlich gemacht, wie riskant es für Ärzte und Psychotherapeuten sein kann, sich an schlechten Leitlinien zu orientieren. Der Verweis auf das Befolgen von Leitlinien schützt nicht davor, in Regress genommen zu werden. So kostete die mangelnde Sorgfalt vor einer Mastektomie an einer damals Sechzehnjährigen den verantwortlichen Chirurgen und den Psychotherapeuten heute rund zwei Millionen Dollar Schmerzensgeld.

Juristin Tietz beurteilt die Situation der deutschen Leitlinie:

„Auch die neue S2k-Leitlinie vermag nicht über die bestehenden fachlichen Differenzen und Unsicherheiten bzgl. der Evidenz hinweg einen neuen Standard zu setzen, der einen primär affirmativen Ansatz vorschreibt. Fehlt es an einem standardgemäßen Vorgehen ist die Sorgfalt eines vorsichtigen Behandelnden einzuhalten. Das heißt nicht, dass körpermodifizierende Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung bei Minderjährigen grundsätzlich nicht mehr medizinisch vertretbar sind, sondern, dass zum jetzigen Zeitpunkt alternative Behandlungen, wie die vordergründige Konzentration auf psychologische Unterstützungsmaßnahmen, gleichermaßen vertretbar sind und der Arzt bei der Entscheidung im Einzelfall besondere Vorsicht walten lassen muss.“

Strafrechtliche Risiken

Eine Einschätzung der Juristin Liane Wörner, ihrer Kollegin Alexandra Windsberger und des Psychiaters Veit Roessner hinsichtlich einer strafrechtlichen Beurteilung angesichts des derzeitigen Kenntnisstandes über die eklatanten Schwächen des gender-affirmativen Modells nimmt Risiken einer Behandlung mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen für die Fortpflanzungsfähigkeit der jungen Menschen in den Fokus.

Darin wird vor Risiken gewarnt:

„Mangels stabiler Datenlage unterfällt dabei zwar die Gabe von sog. Pubertätsblockern selbst dem ausnahmslosen Sterilisationsverbot des § 1631c BGB im Zweifel (noch) nicht. Allerdings verbleibt ein erhebliches Strafbarkeitsrisiko, weil mit der nahezu stetig folgenden Weiterbehandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit droht. Das bleibt letztlich geeignet, die Voraussetzungen eines Gefahrverwirklichungszusammenhangs einer schweren Körperverletzung mit Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB) zu begründen.“

Klagewelle nicht ausgeschlossen

Das gender-affirmative Vorgehen bei Kindern und Jugendlichen ist – trotz befürwortender nationaler und internationaler Leitlinien – sehr klageanfällig. In den USA werden nach dem ersten erfolgreichen Prozess weitere folgen: Mit Luka Hein und Chloe Cole bekommen zwei vielbeachtete Fälle nun für 2027 ebenfalls Gerichtstermine. Unterdessen stellen landesweit immer mehr Kliniken gender-affirmative Behandlungsangebot für Minderjährige ein, zuletzt NYU Langone Health.

Nach allem, was über die deutsche Leitlinie und ihre Schwächen bekannt ist, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch hierzulande Fälle von gender-affirmativ Behandelten auftauchen, die vermeidbare irreversible Schäden beklagen. Da mag es ihren Ärzten und Therapeuten ein Trost sein, dass Schadensersatzzahlungen in Deutschland oftmals nicht US-amerikanische Höhen erreichen.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Vom Wunsch nach unhinterfragter Affirmation – Eine Replik auf Nora Eckert

Ein Vortrag von Till Randolf Amelung, der sich mit dem Thema „Trans“ in Sozialen Medien beschäftigte, provozierte einen Verriss durch Nora Eckert auf queer.de. IQN veröffentlicht nun einen Gastbeitrag, der ihrer Kritik widerspricht.

Jan Feddersen sitzt im Bajszel vor einer Leinwand, in der auf einer Powe-Point-Folie das Vortragsthema genannt wird (Foto: Privat). Symbolbild für Artikel "Vom Wunsch nach unhinterfragter Affirmation - Eine Replik auf Nora Eckert".
Im Hinterzimmer: Jan Feddersen moderierte charmant und souverän durch den Abend (Foto: Privat).

Redaktionelle Vorbemerkung: Am 6. Februar waren unsere Vorstandsmitglieder Jan Feddersen und Till Randolf Amelung für eine Veranstaltung in die Neuköllner Programmschänke Bajszel eingeladen, bei der Till den Vortrag „Trans auf TikTok. Trägt Social Media zu Gesundheit bei?“ hielt und Jan moderierte. Auch queer.de-Autorin Nora Eckert war unter den Gästen und bekundete anschließend auf dem Community-Portal ihr Missfallen. Unser Gastautor nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und antwortet nun auf Eckerts Kritik.

17. Februar 2026 | Maximilian Kunze*

Der Artikel der Autorin beginnt mit der Feststellung, es handele sich bei IQN um eine transfeindliche Initiative. Jegliche Belege für diese Behauptung – und sei es nur ein Verweis auf alte Artikel, bleibt die Autorin jedoch schuldig, ebenso wie eine vielleicht hilfreiche Transfeindlichkeitsdefinition. Als Arbeitsdefinition würde ich meinerseits vorschlagen, Transfeindlichkeit zu bestimmen als die Ablehnung transidenter Personen allein aufgrund derer Transidentität.

Dies sehe ich bei der IQN nicht als gegeben. Inhaltliche Kritik an aktivistischen Forderungen als Diskriminierung zu diffamieren, erweist der Sache einen Bärendienst. Der vorgeblich neutrale Artikel, der vom eigenen Wunsch handeln soll, etwas über das Thema zu lernen, beginnt also mit Framing. Im Gegensatz zu Amelung, dem unter anderem zu ausgiebige Definitionen vorgeworfen werden, verzichtet die Autorin komplett auf Definitionen, was dem Artikel keineswegs guttut.

Frau Eckert fährt mit dem Vorwurf fort, es handele sich beim Titel der Veranstaltung um eine lediglich rhetorische Frage. Hier ist der Autorin zuzustimmen. Unklar bleibt, warum rhetorische Fragen nun abzulehnen seien. Bei der Behauptung, es sei die These aufgestellt worden, Transsein, sei für Jugendliche per se ungesund, handelt es sich um nicht mehr als eine reine Behauptung. Um diese zu prüfen, hätte es der Autorin unter Umständen gutgetan, den Vortrag samt der Diskussion zu verfolgen. Doch wie sie selbst zugab, verließ sie die Veranstaltung während der Pause. Positiv hervorzuheben ist, dass sie immerhin den Anstand hatte, vor ihrem Verriss an dem ersten Teil der Veranstaltung teilzunehmen.

Nora Eckert im Hinterzimmer

Im gut besuchten „Hinterzimmer“ hätten sich, so impliziert durch Verweis auf freundliche Interaktionen zwischen Gästen, ausschließlich Gleichgesinnte zusammengefunden, so der Artikel. In einem Kontext, in dem regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, kennen sich naturgemäß einige Besucherinnen und Besucher. Ein freundliches Zunicken zwischen Gästen, übrigens auch zwischen Gästen und der Autorin, als Malus auszulegen, grenzt an bösen Willen. Das Publikum entsprach gerade nicht einem Durchschnittspublikum, selbst die Betreiber kannten weniger der Gäste als bei anderen Veranstaltungen.

Darüber hinaus ist es schwer möglich, dem Veranstaltungsort die baulichen Gegebenheiten anzukreiden. Beim sogenannten Hinterzimmer handelt es sich um den Vortragsraum. Erneut stößt man auf Framing nach dem Motto: „Wir versammeln uns, der Feind rottet sich zusammen.“

Vorgeblich manipulative Kurven

Eckert forderte in queerfeministischer Manier, „alle“ zu adressieren und behauptete:

„Statistiken sind jedenfalls kein verlässlicher Ausweis für Wahrheit, sondern oft nur Teil von Strategien und so viel wert wie eine frisierte Buchhaltung.“

Aber mit welcher Berechtigung werden die vorgestellten Statistiken als „manipulativ“ diskreditiert? Wenn es darum ginge, eben alle(!) zu adressieren, wäre es dann nicht gerade angezeigt, offen zu bleiben für die Möglichkeit, dass der als Heilsversprechen auf diversen sozialen Medien angepriesene Transweg nicht für alle das Erhoffte bringt?

Es wäre, wie von der Autorin gewünscht, tatsächlich anzustreben, die andere Seite zu zitieren (warum tut sie genau das dann nicht?), noch besser wäre es aber, wenn beide (welche?) Seiten sich noch unterhalten könnten. Umso trauriger, dass die Autorin vor Beginn der Diskussion die Flucht (wovor eigentlich?) ergriff, statt zur durchaus vorhandenen Diversität der Meinungen beizutragen.

„Thema verfehlt“

Das hat leider die Autorin selbst in geradezu beeindruckender Weise. Böse Zungen könnten angesichts der unfreiwillig komischen Verwechslung von Transfrauen (Personen, die ein Leben als Frau anstreben) und Transmännern (die ein Leben als Mann anstreben) im Absatz „Thema verfehlt“ von Transfeindlichkeit oder Misgendern sprechen. Der von Amelung thematisierte und mit Statistiken belegte Anstieg der Fälle betraf gerade sich als transmännlich identifizierende Personen. Nicht „Trans Mädchen“. Eckert misgendert also. „Trans Mädchen“ und biologische Mädchen, die sich als transmännlich identifizieren, auseinanderzuhalten, wird aber auch schwierig, wenn man so postfaktisch orientiert ist, dass Statistiken zur angeblichen Makulatur werden.

Angebliche rein zeitliche Verschiebung

Bei pubertierenden Mädchen lag laut den vorgestellten Statistiken ein Anstieg von 15 Fällen im Jahr 2009 auf 2071 Fälle im Jahre 2016 vor. Die heutige Ratio von biologischen Frauen zu biologischen Männern, die einen Transitionswunsch äußern, beträgt 3 (biologische Frauen) zu 1 (biologische Männer). Für Eckert handele sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung, bleibt jedoch den Nachweis hinsichtlich ihrer Hypothese schuldig. Sie stellt zwar die Behauptung auf, Transfrauen seien in der Vergangenheit häufiger transitioniert und nun gehe es um eine Art verzögerten Aufholens der sich transmännlich identifizierenden Personen, führt das aber nicht weiter aus.

Warum jedoch sollte gerade in den letzten Dekaden ein solches Auf- beziehungsweise Nachholen eintreten, wenn sich doch laut vieler Aktivisten vorgeblich eine allgemein höhere Outingrate durch gestiegenen Zugang zu Informationen und zunehmende Akzeptanz eingestellt habe? Die Diskrepanz zwischen den Geschlechtern wird von Eckert in keiner Weise erklärt.

Ganz klar: Der Blick auf das Ganze hinsichtlich der eigenen Thesen fehlt. Stattdessen bleibt ein Geraune über Transfeindlichkeit und falsche Statistiken, möglicherweise in der Hoffnung, das Aufstellen unbegründeter Hypothesen würde genügen, damit schon irgendeiner der Vorwürfe am Ende am Referenten hängen bleibt.

Eckerts Flucht vor der Kontroverse

Ja, Amelung sieht sich als Mahner. Diese Rolle einzunehmen, erscheint mir nach Lektüre von Eckerts Verriss geradezu unerlässlich. Schuldig bleibt sie erneut den Nachweis, er habe Seitenhiebe gegen „den“ (welchen?) Transaktivismus ausgeteilt. Zudem: Was spricht gegen eine Vielfalt an Haltungen bezüglich des gegenwärtig als nahezu homogener Block wahrnehmbaren Aktivismus?

Der mit klischeehaften Darstellungen einer transidenten Person, natürlich mit KI erstellt, unterlegte Artikel, hinterlässt mehr Fragen als er Antworten gibt. Nach mehrmaliger Lektüre bleibt man zurück mit der Frage, wo sich die Argumente verstecken. Und nicht zuletzt mit der Feststellung, dass die Stimme Amelungs umso nötiger ist, solange derartig inhaltsleere Kritiken veröffentlicht werden.


Maximilian Kunze ist ein Pseudonym. Er studiert und arbeitet in Berlin. Nach langem Zusehen hat er sich entschieden, nun die eigene Stimme in aktuelle Diskussionen um LGBT-Politik einzubringen. Der Autor hat sich für ein Pseudonym entschieden, weil die Debatte so aufgeheizt ist und deshalb Reaktionen mit negativen Auswirkungen bis ins Private hinein befürchtet werden.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Amoklauf in Kanada: Über Trans und psychische Gesundheit

Ein Gewaltverbrechen an der pazifischen Küste Kanadas entfacht eine Debatte über Transidentität, psychische Gesundheit und mediale Berichterstattung. Der Fall zeigt, wie ideologische Überzeugungen die Behandlung von Transpersonen beeinflussen und welche Schäden dadurch angerichtet werden.

Der Premierminister von British Columbia, David Eby, und die Ministerin für öffentliche Sicherheit und Generalstaatsanwältin Nina Krieger halten eine Pressekonferenz als Reaktion auf den Amoklauf vom 10. Februar 2026 in Tumbler Ridge, British Columbia, ab.
Der Premierminister von British Columbia, David Eby, und die Ministerin für öffentliche Sicherheit und Generalstaatsanwältin Nina Krieger halten eine Pressekonferenz als Reaktion auf die Schießerei vom 10. Februar 2026 in Tumbler Ridge, British Columbia, ab (Foto: Wikimedia).

15. Februar 2026 |Till Randolf Amelung

Eine Amoktat erschütterte am 10. Februar Kanada: Der 18-jährige Jesse van Rootselaar erschoss in Tumbler Ridge an einer lokalen Schule acht Personen und verletzte 27, bevor er sich selbst tötete. Ebenfalls unter den Toten sind seine Mutter und sein Stiefbruder. Irritierend war jedoch, dass Medien von einer Frau schrieben – Frauen begehen solche Taten absolut selten. Rasch löste sich im Verlauf der weiteren Berichterstattung auf, dass der Täter biologisch männlich ist und sich seit dem 12. Lebensjahr als weiblich identifizierte. Damit ließ sich sagen, dass die Tat von einer Transperson verübt wurde.

Verwirrende Medienberichte

Da sowohl der deutsche wie der anglo-kanadische Journalismus darauf konditioniert wurde, bei Transpersonen die Geschlechtsidentität als maßgeblich zu betrachten, entstanden verwirrende Medienberichte. Doch das ist nicht das wesentliche Problem mit diesem Fall. Vielmehr werden nun transaktivistische Glaubenssätze als Lebenslüge entlarvt. Insbesondere diejenigen, wonach Transsein, bzw. Geschlechtsdysphorie keine Verbindungen mit psychischen Störungen haben darf.

Laut mehrerer Medienberichte sei der Täter bereits seit Jahren psychisch erheblich auffällig gewesen, mehrmals habe es Hausbesuche durch die Polizei gegeben, wo auch Waffen konfisziert worden seien. Online wurden auch Hinweise auf Drogenkonsum gefunden. Trotz dieser Anzeichen für schwerwiegende psychische Störungen hat van Rootselaar eine gegengeschlechtliche Hormontherapie beginnen dürfen. Doch offenbar hat diese nicht zu einer Stabilisierung beigetragen, sondern möglicherweise die Lage sogar noch verschlechtert.

In den vergangenen zwei Jahren gab es vor allem in den USA Amokläufe, wo einige der Täter einen Transbezug hatten. Auch bei dem Mörder des evangelikalen Influencers Charlie Kirk lag ein solcher vor. Von einer „Epidemie“ an Transtätern, wie es das rechtspopulistische Lager behauptet, kann man zwar nicht sprechen, auffällig bleiben die bisher bekannt gewordenen Taten dennoch.

Self-ID und Entpathologisierung

Vielmehr zeigen derartige Taten, dass zwei wesentliche ideologische Pfeiler, auf denen sich der Transaktivismus seit rund zwanzig Jahren stützt, nicht mehr tragfähig sind – und es wohl auch niemals waren. Konkret geht es erstens um das Prinzip der Selbstbestimmung bei der Geschlechtsidentität und zweitens um das Leugnen jedes auch nur irgendwie gearteten Zusammenhangs von Geschlechtsdysphorie mit psychischen Störungsbildern. Dies war Teil der transaktivistischen Forderung nach „Entpathologisierung“.

„Transsexualismus“ als medizinische Diagnose war im Klassifikationssystem ICD der Weltgesundheitssystem bis 2022 unter „Störungen der Geschlechtsidentität“ eingeordnet, die wiederum im Kapitel „Psychische und Persönlichkeitsstörungen“ zu finden waren. TransaktivistInnen haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es in der elften Version des ICD nunmehr „Geschlechtsinkongruenz in der Jugend oder im Erwachsenenalter“ heißt und die neue Diagnose nicht mehr im Kapitel mit den psychischen Erkrankungen enthalten ist.

Mit dem Selbstbestimmungsprinzip, in der englischsprachigen Welt auch als „Self-ID“ geläufig, steht die selbst geäußerte Geschlechtsidentität im Vordergrund. Ein Abgleich mit objektiven Kriterien wird nicht vorgenommen, sondern ist als „Absprechen der Identität“ verpönt, wenn nicht gar zur „Menschenrechtsverletzung“ erklärt. Vollkommen unerwünscht ist ein Beharren auf einen medizinisch geprägten Definitionsrahmen, der Ausschlussgründe für die Anerkennung einer Transidentität und für medizinische Maßnahmen festlegt.

Hormone ohne Risiko

Damit verbunden hat sich vor allem in den USA und Kanada in der medizinischen Versorgung ein Prinzip durchgesetzt, wonach es gar keine sorgfältige Diagnostik mit Berücksichtigung von Ausschlussgründen oder mindestens Risikofaktoren für geschlechtsangleichende Maßnahmen mehr gibt. Stattdessen wird es bei einer allgemeinen Aufklärung über Nutzen und Risiken von Hormontherapien belassen. Somit haben zahlreiche psychisch instabile Personen und auch solche mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen geschlechtsangleichende Hormontherapien und chirurgische Eingriffe erhalten.

Dahinter steht die von vielen TransaktivistInnen vertretene Überzeugung, dass vor allem der Zugang zu geschlechtsangleichenden Behandlungen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit beitrage und ein Ausschluss oder Zurückstellen von Personen mit erheblichen Begleiterkrankungen eben deren Menschenrechte verletze. Allerdings zeigt eine neue Studie eines Forscherteams aus Hongkong, dass eine Hormontherapie oder chirurgische Eingriffe allein nicht zum Rückgang von Symptomen psychischer Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen führten. Viel eher waren dafür soziodemografische und psychosoziale Faktoren, darunter Beschäftigungsstatus, Lebenssituation, psychologische Betreuung und Einnahme von Psychopharmaka, entscheidend.

Die transaktivistische Ablehnung von psychiatrischer Diagnostik und Begleittherapie sichert keine Menschenrechte von Transpersonen. Stattdessen führt ideologische Verbohrtheit, die an der komplexen Realität vorbeigeht, zu schweren Schäden: Psychische Erkrankungen werden nicht rechtzeitig angemessen behandelt. Obendrein bekommen Menschen ein irreführendes Bild von geschlechtsangleichenden Maßnahmen, ihren möglichen Nutzen und ihren Risiken. Von Letzterem ist ohnehin in ideologisch beschränkten Milieus kaum die Rede. Am Ende werden geschlechtsangleichende Behandlungen in Gänze diskreditiert und verlieren jegliche Unterstützung. Damit hätten sich die TransaktivistInnen selbst ein Grab geschaufelt.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Ärztlicher Kunstfehler: Erste Detransitioner-Klage in den USA 2026 erfolgreich

Ein US-Gerichtsurteil in einem Detransitioner-Prozess und neue medizinische Empfehlungen stellen gender-affirmative Eingriffe bei Minderjährigen auf den Prüfstand. Die Debatte um Fragen von Autonomie, Schutz und medizinische Evidenz kommt nicht zum Verstummen.

Ärzte während einer OP, Symbolbild für Artikel "Ärztlicher Kunstfehler: Erste Detransitioner Klage in den USA erfolgreich"
Ärzte während einer Operation (Foto von JAFAR AHMED auf Unsplash).

8. Februar 2026 | Till Randolf Amelung

In den USA wird die Luft für BefürworterInnen des gender-affirmativen Behandlungsmodells bei Minderjährigen immer dünner: Am 31. Januar dieses Jahres hat ein Gericht im Bundesstaat New York hat Fox Varian, eine heute 22-jährige biologische Frau, rund zwei Millionen Dollar Schmerzensgeld für Behandlungsfehler ihres ehemaligen Psychotherapeuten und eines Chirurgen zugesprochen bekommen. Im Alter von 16 Jahren wurde bei ihr eine Mastektomie (Brustentfernung) vorgenommen, da Varian unter Geschlechtsdysphorie litt und als Junge leben wollte.

Doch offenbar war dieses Empfinden nicht hinreichend stabil, und die Klägerin bereute den operativen Eingriff und lebt heute wieder als Frau. Vier Jahre nach der Operation reichte sie die Klage ein. Im Kern ging es im Prozess um die Frage, ob der Therapeut, der die Patientin für die Mastektomie empfahl und der ausführende Chirurg Sorgfalts- und Schutzstandards ausreichend beachtet hatten. Varian selbst sagte, ihr sei die Mastektomie als einzige Lösung dargestellt worden. Die Mutter der Klägerin sagte aus, sie habe dem Eingriff nur zugestimmt, weil ihr gesagt wurde, ihr Kind würde andernfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit Suizid begehen.

Autismus und Depressionen bei Detransitioner

Offenkundig wurden im Vorfeld der Mastektomie mögliche psychische Begleiterkrankungen nicht ausreichend berücksichtigt, auch die Aufklärung über Risiken und Langzeitfolgen sei mangelhaft gewesen. Im Prozess wurde bekannt, dass bei Varian während ihrer geschlechtsdysphorischen Phase Autismus diagnostiziert wurde, ebenso eine schwere Depression.  Die Jury des Gerichts gab der Klägerin nun recht und sprach ihr Schmerzensgeld zu.

Für BeobachterInnen könnte von diesem Urteil eine wegweisende Signalwirkung für die Zukunft gender-affirmativer Behandlungen ausgehen. „Gender-affirmativ“ meint eine umgehende Bestätigung der geäußerten Geschlechtsidentität – egal in welchem Alter und auch unabhängig von möglichen Begleiterkrankungen. Diese Vorgehensweise wird besonders von Transaktivistas als die einzig, wie sie es nennen, menschenrechtskonforme propagiert.

Zwischen 2016 und 2020 wurden laut Journal of the American Medical Association 3.215 Mastektomien, 405 Genitaloperationen und 350 weitere geschlechtsspezifische Eingriffe bei 12- bis 18-Jährigen durchgeführt. Möglicherweise sind die Zahlen sogar noch höher. BefürworterInnen dieser Behandlungen bei Minderjährigen argumentieren, dass sie Stress lindern und sogar Suizide verhindern können. KritikerInnen hingegen verweisen auf die schwache medizinische Evidenz für gender-affirmative Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen – also auf ungenügende Kenntnis des Risiko-Nutzen-Verhältnis und der Langzeitfolgen von Operationen an physisch gesunden Körpern. Weitere ehemals gender-affirmativ behandelte PatientInnen haben ebenfalls Klagen eingereicht.

ASPS veröffentlicht Positionspapier

Nur wenige Tage nach dem Urteil im Fall Fox Varians veröffentlichte die American Society of Plastic Surgeons (ASPS) eine Stellungnahme, derzufolge operative Eingriffe einer Geschlechtsangleichung nicht vor dem 19. Lebensjahr durchgeführt werden sollten. Damit sind die die erste medizinische Fachgesellschaft in den USA, die sich eindeutig öffentlich positioniert.

In der Stellungnahme heißt es zur Begründung unter Anderem:

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die klinische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie oder Geschlechtsinkongruenz rasch verändert. Die Behandlungsmodelle umfassen zunehmend eine psychologische Beurteilung, eine soziale Transition, endokrine Interventionen wie Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone sowie chirurgische Eingriffe.

In dieser Zeit entwickelte sich die klinische Praxis angesichts der steigenden Nachfrage der Patienten und des sich entwickelnden Verständnisses der Evidenzbasis weiter, insbesondere im Hinblick auf die Langzeitergebnisse in der pädiatrischen und jugendlichen Population. In jüngerer Zeit haben eine Reihe internationaler Gesundheitssysteme und Berufsverbände eine formelle Überprüfung früherer Annahmen zur klinischen Praxis eingeleitet, um auf Veränderungen bei der Patientenpräsentation und eine wachsende Unsicherheit über den Nutzen medizinischer und chirurgischer Eingriffe zu reagieren. Systematische Überprüfungen und Neubewertungen der Evidenz haben in der Folge Einschränkungen bei der Studienqualität, der Konsistenz und der Nachverfolgung sowie neue Hinweise auf Behandlungskomplikationen und potenzielle Schäden ergeben.

Schon 2024 hatte diese Fachgesellschaft ihren Mitgliedern mitgeteilt, dass man keine externen Leitlinien anderer Organisationen unterstütze, die sich auf geschlechtsdysphorische Minderjährige beziehen.

Gender-affirmative Medizin und Patientenautonomie

Bisher wurde von BefürworterInnen gender-affirmativer Eingriffe immer auch auf den Wert von Patientenautonomie verwiesen. Doch dabei haben sie an Kinder und Jugendliche dieselben Maßstäbe angelegt, wie an Erwachsene – insbesondere, was die kognitiven Fähigkeiten anbetrifft, die Folgen gender-affirmativer Behandlungen angemessen einschätzen zu können.

Die ASPS dazu:

Die Achtung der Autonomie der Heranwachsenden wird auch als Grund für die Erbringung von Behandlungen angesichts von Beweisen mit geringer Gewissheit angeführt. Die Patientenautonomie ist jedoch eher als das Recht eines Patienten definiert, eine angemessene Behandlung zu akzeptieren oder abzulehnen; sie verpflichtet einen Arzt nicht dazu, Eingriffe vorzunehmen, wenn kein günstiges Nutzen-Risiko-Profil vorliegt, insbesondere bei Jugendlichen, deren Entscheidungsfähigkeit sich noch entwickelt. In der Pädiatrie muss die Schwelle für Eingriffe höher und die Schutzmaßnahmen strenger sein.

Nach der Veröffentlichung der ASPS-Stellungnahme hat sich deren Empfehlungen nun auch die größte medizinische Vereinigung der USA, die American Medical Association (AMA) diese unterstützt, wie die New York Times berichtete. Grundsätzlich befürworte die AMA zwar weiterhin gender-affirmative Behandlungen von Kindern und Jugendlichen. Angesichts der spärlichen Forschungsergebnisse zu den Risiken und Vorteilen chirurgischer Eingriffe schloss sie sich jedoch der Meinung der ASPS an.

Operationen keine Suizidprävention

Doch nicht nur diese Stellungnahmen sind bemerkenswert, wie der Journalist Benjamin Ryan auf X berichtete. Ryan war als einziger Journalist an allen Verhandlungstagen beim Prozess von Fox Varian vor Ort. Dort sagte auch der plastische Chirurg Loren Schechter aus, der selbst Mastektomien im Rahmen einer Geschlechtsangleichung vornimmt und zum neuen Präsidenten der mittlerweile umstrittenen Organisation World Professoinal Association for Transgender Health (WPATH) ernannt wurde. Schechter erklärte vor Gericht, dass solche operativen Eingriffe wie Mastektomien nicht zur Suizidprävention geeignet seien.

In Deutschland jedenfalls, hat man in den Medien von diesen Entwicklungen bislang kaum etwas vernommen. Lediglich der Focus berichtete darüber. Bereits bei der Veröffentlichung des für die Transaktivistas grundstürzend blamablen Abschlussberichts von Hilary Cass 2024 herrschte hierzulande Schweigen im Walde. Man fragt sich: Bekommen deutsche JournalistInnen wirklich nicht mit, wie gerade im Ausland das von Transaktivistas erbaute Kartenhaus einstürzt oder wollen sie nicht?


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Zum Tod von Rita Süssmuth: Die Nächstenliebende

In der Aidskrise setzte sie auf Aufklärung, sie sah Deutschland als Einwanderungsland, sie ebnete Frauen in der Union den Weg: Rita Süssmuth fehlt.

Porträt von Rita Süssmuth
Rita Süssmuth – eine Persönlichkeit, die schmerzlich vermisst werden wird (Foto: Wikimedia).

3. Februar 2026 | Jan Feddersen

Für die jüngeren Schwulen ist das Schnee von gestern: Aids – niemand will sich mit dem HI-Virus infizieren, aber alle, zumindest in den Ländern, deren Gesellschaften durch bezahlbare Krankenversicherungen abgesichert sind, wissen, dass diese Infektion nicht mit raschem Siechtum und wahrscheinlich baldigem Tod bestraft wird. Ältere Homos wissen es jedoch genau: Als die Epidemie aus Nordamerika wesentlich durch schwule Touristen ohne Absicht nach Europa gebracht wurde, herrschte in den meisten Ländern noch ein diskretes Schweigegebot zum (Homo-)Sexuellen, das war in den frühen achtziger Jahren.

Hierzulande dominierte eine Tonlage zwischen Homophobie, Dämonisierung schwuler Männer überhaupt und Strafwünschen. Politiker der CSU, auch der CDU standen für diese Paranoia – und eine hielt dieser Hysterie stand und setzte auf Aufklärung: Die eben als Seiteneinsteigerin zur Bundesministerin für Gesundheit gekürte Rita Süssmuth, bekennende, menschenliebende, sachlich orientierte Katholikin, setzte ihren Kurs durch. Und der setzte auf Forschung, auf Aufklärung zu sexuellen Praxen und aufs Kondom. Die Wohlausstattung der Deutschen Aidshilfe verdankt sich ihrer Politik, sie hatte Kontakt zu zahlreichen schwulen Männern, konkret in Wissenschaftskontexten und jenen in Aktionsgruppen.

Rita Süssmuth ist am Sonntag im Alter von 88 Jahren gestorben. Beileids- und Trauerbekundungen im Netz finden sich zuhauf, die gebürtige Wuppertalerin war offenbar die ideale Mutter aller Schwulen ihrer Generation, sie hatte diese gewisse Verständnisinnigkeit, die Politikerinnen mit Herz von Technokratinnen unterschied. Mein Nachruf aus der taz ist hier zu lesen, er erklärt, was sie zur – gewiss ungeplanten – beliebtesten und vorbildlichsten Politikerin ihrer Generation machte.

Familienministerin unter Helmut Kohl

Als sie am 26. September 1985 zur neuen Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit wurde, als sie also im Bonner Bundestag mit der für die Union unhinterfragbaren Formel „So wahr mir Gott helfe“ ihren Amtseid ablegte, war für Bundeskanzler Helmut Kohl, vor allem für die Unionsfraktion die Welt, ihre Welt noch in Ordnung: Rita Süssmuth war nun Kopf eines Ministeriums, das über ein vergleichsweises geringes Budget verfügte und politisch keine Alarmstimmung verbreiten würde. Schließlich war die Regierung Kohl Ende 1982 angetreten, eine „geistig-moralische Wende“ zu schaffen, die Lockerungen der Sitten und Gebräuche, die mit der Formel „Achtundsechzig“ allzu karg nur zu beschreiben ist, zurückzudrängen.

Süssmuth, Professorin der Erziehungswissenschaften, gebürtige Wuppertalerin vom Jahrgang 1937, Tochter eines Schulrats, ambitioniert und ehrgeizig, wissbegierig, in jeder Hinsicht katholisch: Werte wie Barmherzigkeit, Nächstenliebe und Fürsorge waren für sie, die später berühmteste Politikerin ihrer Zeit, zentrale Werte. Solche, die für sie, Mitglied der CDU seit 1981, auch in praktischer Hinsicht zu gelten hatten.

Modernisierung durch Seiteneinsteigerin

Ihren Namen hatte vor allem der politisch weitsichtige Heiner Geißler auf dem Zettel. Er, ein Modernisierer seiner Partei, die sich (nicht nur) seiner Auffassung nach vom Patriarchalischen zu lösen hatte. Sondern auch vom Bild eines weiblichen Parteimitglieds loskommen musste, das zuerst und zuletzt für die schmucke, auch dienende, Seite einer Parteiorganisation zuständig war, in der nicht einmal ein Bewusstsein dafür lebte, dass Frauen mehr sein könnten als dem Manne untertan. Süssmuth war eine Seiteneinsteigerin in die politische Spitze, es war ihr Vorteil, nicht durch jahrelange Arbeit in der Parteimühle mit den eigenen Ideen aufs Provinzmaß zurechtgestutzt worden zu sein.

Als sie ihre Arbeit als Bundesministerin begann, war sie binnen kürzester Zeit ein Star – weil sie eben das reaktionäre Rollback, das die geistig-moralische Wende ja meinte, nicht mitmachte. Und das immer freundlich, konziliant, zu keiner Sekunde auf den Barrikaden stehend, dafür beharrlich und Schritt für Schritt die Verhältnisse gerade für Familien besser stellen wollend, vor allem im Hinblick auf die strukturelle Benachteiligung von Frauen. Süssmuth wusste sehr wohl das Geschäft der Machtabsicherung zu besorgen, sie war in Spitzenämtern der Katholiken tätig, sie sicherte sich ab, sie warb für ihre Politik.

Sie verstörte ihre Partei in der Aidskrise

Am nachhaltigsten aber verstörte sie ihre Partei – und alle konservativen Rollbacker – in der Zeit der Aidskrise Mitte der achtziger Jahre. Die Infektionskrankheit traf besonders vieltausendfach tödlich die Minderheit der homosexuellen Männer, das Virus war kurz zuvor aus Nordamerika nach Europa gelangt. Scharfmacherische Töne aus der Union, in denen fantasiert wurde, „die Schwulen“ nötigenfalls zu isolieren, jedenfalls für ihr sexuelles Verhalten zu bestrafen, die mit Namen wie Peter Gauweiler und Horst Seehofer verbunden werden, die waren nicht von Süssmuth zu hören.

Sie setzte, keineswegs leicht, durchaus gegen krasseste Widerstände in ihrer Partei, auf Aufklärung, auf Forschung, auf, wie soll man sagen, anteilnehmende Nächstenliebe. Süssmuths Diktum, man bekämpfe die Krankheit, nicht die Kranken, wurde zur Leitidee einer wirklich sittlichen Erschütterung. Die Ministerin erkannte, dass die beste Prävention, wenn schon medikamentös (noch) nichts zu therapieren war, die sexuelle Aufklärung war.

Rita Süssmuth nervte

1988 war es den männlichen Granden der Union dann doch zu viel. Rita Süssmuth nervte, in diesem Urteil sind sich alle Kommentare, auch in der historischen Rückschau, einig. Aber sie konnte nicht ins stumm stellende Austragshäusl für erledigte Schicksale – sie wurde quasi über Nacht zur Bundestagspräsidentin, ein auch repräsentatives Amt, das sie bis zur rotgrünen Koalition und dem Ende der Kanzlerschaft Kohls 1998 innehatte. Süssmuths weitsichtig integrative Gesundheitspolitik blieb erhalten, die Konservativen konnten gegen den Erfolg der Aufklärungskampagnen nichts setzen.

Sie füllte ihr neues Amt politisch aus: längst beliebt über alle Fraktionen hinweg, ein Idol der Antipolarisierung im Gesellschaftlichen. Sie managte den Umzug des Bundestags von Bonn nach Berlin, ließ die Kunstaktion zu, bei der Jeanne-Claude und Christo 1995 den Reichstag in Berlin verhüllten, zu einer Art gesamtrepräsentativem Kondom. Sie wirkte in zahlreichen Kuratorien und Ehrenämtern und wurde zu einer Stimme der Christdemokratie, katholisch allumfassend, ohne Hass, bar allen Ressentiments.

Dass ihre Partei sie öfters buchstäblich verfluchte, stand auf einem anderen Blatt. Etwa als die rotgrüne Koalition Gerhard Schröders sie in eine Kommission zur Einwanderung berief und sie der Bitte entsprach, gegen den ausdrücklichen Wunsch ihrer Partei, die sich immer noch nicht auf den Satz zum Faktischen zu einigen vermochte, dass nämlich Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Lieber das krumme Holz als die gerade Planke

Rita Süssmuths aus der Perspektive von Ordokonservativen und Reaktionären schockierendes Wirken hat sie in dieser Weise nicht empfunden. Sie habe das Naheliegende getan und entsprechend öffentlich gesprochen. Sie war frei von Hass und Kulturkämpfertum, ihr stand jedes krumme Holz, gut christlich, näher als jede akkurat zurechtgeschnitzte Planke. Nach langer Krankheit, durchaus noch lebensmutig, ist Rita Süssmuth am 1. Februar gestorben, in Neuss am Rhein, dem Ort ihres Zuhauses.

Aus heutiger Sicht ist kaum zu ermessen, welche Provokation sie als Person und mit ihrer Arbeit war. Mit ihr stirbt auch ein Stück moderner Parteigeschichte: eine Union als Partei des Nonmachotums, und sei es nur als Idee. Ohne sie wären Karrieren wie die von Angela Merkel oder Ursula von der Leyen undenkbar gewesen.

Die alte Bundesrepublik hatte in ihr eine Moderatorin, die sich vor neuen Zeiten nicht fürchtet. Vor allem die schwulen Communitys trauern erschüttert und erheblich, sie war besonders für sie wie eine Mutter, die ihre Sprösslinge niemals preiszugeben bereit war.


Jan Feddersen ist Gründungsvorstand der Initiative Queer Nations und Redakteur für besondere Aufgaben bei der taz.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Ulrich Dörrie (1958-2026) – ein Pionier der Schwulenbewegung ist tot

Ein Pionier der Schwulenbewegung ist verstorben. Ulrich Dörrie, der als Galerist und zeitweise Vorstandsmitglied des Schwulen Museums maßgeblich zu dessen Professionalisierung beitrug, prägte mit Engagement und Großzügigkeit die queere Szene und bleibt als inspirierender Freund und Förderer unvergessen.

Sepiafarbenes Foto von Ulrich Dörrie am Schreibtisch seiner Galerie in Hamburg, vermutlich Anfang der 2000er.
Ulrich Dörrie Anfang der 2000er Jahre in der Galerie Dörrie & Priess in Hamburg (Foto: Privat).

1. Februar 2026 | Jan Feddersen

Als wir mit Queer Nationsanfingen, vor zwei Jahrzehnten, meldete sich einer, der uns von einem Besuch im Schwulen Museum kannte: Ulrich Dörrie. Er war, recht erinnert, damals im Vorstand des etablierten Hauses und erzählte unter anderem, dass er für die Ralf-König-Ausstellung verantwortlich zeichnete. Er konnte dieses ehrenamtliche Engagement leisten, weil er als Galerist finanziell auf halbwegs gepolsterten Stühlen saß.

Wir kamen ins Gespräch – und Ulrich zündete in meinem Gemüt einiges Licht an, denn er wusste noch, dass wir uns mal im legendären alternativen Homo-Café „Tuc Tuc“ gesehen haben mussten. Ein Hamburger also, wie ich, das verband doch rasch fast innig. Erinnerungen an Discoabende, an das mächtige Müsli, zubereitet von Gerda, an die Rosa-Hilfe-Bibliothek, überhaupt an alte Zeiten, als Schwules – schon gar Queeres – noch nicht diese öffentlich sagbare Selbstverständlichkeit hatte.

Großzügiger Gastgeber

In Berlin, an der Yorckstraße gleich beim Mehringdamm, nahe des „SchwuZ“, hatte er mit seinem Freund und Kollegen Holger Priess die Galerie Dörrie * Priess, auf einer Etage eines alten Gründerzeithauses. Wir als Queer Nations suchten damals Räumlichkeiten für unsere Queer Lectures – und Ulrich bot uns unentgeltlich den großen Raum an. Mehrere Jahre hielten wir dort unsere sehr oft prima besuchten Séancen ab. Ulrich zeichnete sich als Gastgeber durch eine gewisse noble Großzügigkeit aus – keine Haltung zu schwulen oder queeren Fragen gab ihm Anlass zu größeren emotionalen Bewegungen, im Gegenteil schätzte er die Differenz, die Kunst, miteinander im Gespräch zu bleiben, ohne sich einig geworden zu sein.

2010 wechselten wir die Räume, weil die Galerie ihre Dépendance schloß und sich auf die eigentliche Präsenz in Hamburg zurückverlegte.  Wir gingen in das alte taz Café an der Rudi-Dutschke-Straße – und Ulrich ging mit uns. Sein Engagement war nicht allein ein spirituelles, ein inspirierendes, sondern ganz praktisch: Wir hatten unsere Schatzmeisterei verloren, und Ulrich betreute die Finanzen unseres kleinen, gewiss auch feinen Vereins auf das Akkurateste. Irgendwann ging das nicht mehr, weil er nach Berlin nur noch zu Besuch kam, sein Ort wurde wieder Hamburg, dort war er nahe bei seinen lieben Vertrauten aus der Familie. Mit ein wenig Kummer mussten wir ihn ziehen lassen.

Ulrich Dörrie – ein anerkannter Kulturexperte

Was Ulrich Dörrie auszeichnete, ist in kunstorganisierender Hinsicht von uns nicht zu ermessen, er hat sich in verschiedenen Gremien in Hamburg um die Repräsentation von Noch-nicht-so-bekannten-KünsterlerInnen verdient gemacht, er kannte in den Kulturapparaten alle möglichen Leute – und sie hörten oft auf sein Wort.

Was er in schwuler Hinsicht, wenngleich ohne große Jammerei, beklagte, war, dass das Schwule Museum, an dessen Erfolg ihm immer, auch jenseits konkreten Engagements, immer lag, nur noch dem Schein nach ein Museum für schwule, künstlerische Erbschaften ist. Stattdessen war es rein ästhetisch ein queeres Projekt geworden, in dem Männer wie er tendenziell als sog. „cis-weiß-männlich“ unter Verdacht standen – weil sie eben cis-weiß-männlich sind.

Er war ein Pionier der Schwulenbewegung seiner Jahre, er trug zur Sagbarkeit bei, er wusste um den Rang von Freundschaften – nichts ging über sie – und er vermochte Freundschaften zu pflegen. Wir müssen nun um ihn trauern, denn Ulrich Dörrie, unser Ehrenmitglied ist nach langer Krankheit am 22. Januar verstorben. Wir wissen um ihn und seine Kraft – und wissen uns dieser weiterhin verpflichtet. Er hätte noch weiter Großes bewirken können.


Jan Feddersen ist Gründungsvorstand der Initiative Queer Nations und Redakteur für besondere Aufgaben bei der taz.


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Missbrauch des Holocaust-Gedenkens

Zum Internationalen Holocaust-Gedenktag gab es auch in Mainz eine Gedenkveranstaltung zur Verfolgung queerer Menschen im Nationalsozialismus. Eine der Rednerinnen war die Psychotherapeutin Sabine Maur. In ihrer Rede verknüpfte sie heutige Psychotherapie für Transpersonen im Rahmen einer Geschlechtsangleichung mit dem NS, um sie zu diskreditieren.

Holocaust: Der Eingang zum ehemaligen KZ Auschwitz mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei".
Der Eingang zum ehemaligen KZ Auschwitz mit dem Schriftzug „Arbeit macht frei“. Am 27. Januar 1945 wurde dieses Lager von der Roten Armee befreit und seit 1996 ist dieser Januartag ein Gedenktag. (Foto: Wikimedia).

30. Januar 2026 | Till Randolf Amelung

Seit einigen Jahren bringen sich auch queere Akteure in Veranstaltungen rund um den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ein. Angesichts des Umstands, dass als Homosexuelle Verfolgte in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen lange kaum berücksichtigt wurden – und der grauenhafte §175 bis weit in die Nachkriegszeit hinein Bestand hatte – ist die Beteiligung am Gedenken nicht nur wünschenswert, sondern überfällig.

Doch Aufarbeitung und Erinnerung der NS-Gräuel dürfen nicht in unredlicher Weise als Hintergrundfolie missbraucht werden, um aktuelle Debatten zu manipulieren. Ein Tiefpunkt in dieser Hinsicht ist die Rede, die Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, bei einer vom Queeren Forum Mainz organisierten Gedenkveranstaltung zur Verfolgung queerer Menschen in Mainz und Rheinland-Pfalz am vergangenen Dienstag gehalten hat. Das Manuskript wurde über die Landespsychotherapeutenkammer veröffentlicht.

Unlautere Verbindungen zum Holocaust

Darin greift sie nicht nur – richtigerweise – die Verstrickungen der Ärzteschaft in den NS auf oder die Kontinuitätslinien nach 1945, sondern sie stellt z.B. auch heutige Verfahrensweisen gesetzlicher Krankenversicherungen bei Anträgen von Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Behandlungen in diesen Zusammenhang:

„Die Pathologisierung von trans findet sich nach wie vor in einigen psychotherapeutischen Diskursen. Und mindestens bis in die 2010er Jahre wurden keine queeren Menschen zur psychoanalytischen Ausbildung zugelassen an manchen Instituten.

Trans Menschen mussten sich im Rahmen des Transsexuellengesetzes von Ärzt*innen und Psycholog*innen zwangsbegutachten lassen. Das ist nun endlich abgeschafft. Aber immer noch schreiben die Krankenkassen zwingend eine Psychotherapie vor, um geschlechtsangleichende Maßnahmen zu erhalten. Dies, obwohl in den einschlägigen wissenschaftlichen Leitlinien eine verpflichtende Psychotherapie als unethisch bezeichnet und entsprechend abgelehnt wird.“

Umstrittene Leitlinie

Maur selbst hat an der S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter mitgearbeitet. Außerdem ist sie selbst in eigener Praxis als Psychotherapeutin tätig und gibt auch zusammen mit Transvereinen Fortbildungen. Die S2k-Leitlinie, um deren Endfassung lange gerungen wurde, konnte im März 2025 schließlich doch noch verabschiedet werden. Kern dieser Leitlinie ist ein gender-affirmativer Umgang, der eine zügige Bestätigung der vom Kind oder Jugendlichen geäußerten Geschlechtsidentität vorsieht. Zur Verhinderung einer ungewollten Pubertät können sogenannte Pubertätsblocker eingesetzt werden.

Große Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) übten fundamentale Kritik, wie auch einzelne Ärzte. Die medizinische Evidenz für den gender-affirmativen Ansatz ist schwach, vor allem systematische Untersuchungen im Ausland zeigten dies. Teil der Kritik der DGPPN war die Haltung zu Psychotherapie in der Leitlinie, in deren Präambel unter Punkt 7 steht:

„Psychotherapeutische Unterstützung soll Behandlungssuchenden zur Begleitung z.B. einer ergebnisoffenen Selbstfindung, zur Stärkung des Selbstvertrauens, zur Bewältigung von Diskriminierungserfahrungen oder zur psychischen Vor- und Nachbereitung von Schritten im Prozess einer Transition niedrigschwellig angeboten und verfügbar gemacht werden. Eine Verpflichtung zu Psychotherapie als Bedingung für den Zugang zu medizinischer Behandlung ist aus Gründen des Respekts vor der Würde und Selbstbestimmung der Person ethisch nicht gerechtfertigt.“

Die DGPPN formulierte ihre Kritik als Sondervoten, die mit der Leitlinie veröffentlicht wurden:

„Auch hier gilt, dass selbstverständlich niemand zu einer Behandlung gezwungen werden darf und speziell zu einer Psychotherapie auch nicht gezwungen werden kann, weil diese Mitarbeit erfordert. Selbstverständlich ist aber auch, dass für komorbide Störungen eine umfassende psychiatrische Behandlung angeboten und verfügbar gemacht werden muss. Tatsächlich kann eine solche Behandlung auch notwendige Voraussetzung für den Zugang zu körpermodifizierenden Behandlungen sein. Es ist in der gesamten Medizin ein Standardverfahren, dass die fachgerechte Indikation zur Durchführung bestimmter Maßnahmen die Durchführungen anderer vorbereitender diagnostischer bzw. therapeutischer Maßnahmen voraussetzen kann.

Es ist also durchaus in Abhängigkeit von der wissenschaftlichen Evidenz denkbar und keinesfalls a priori mit dem Hinweis auf den „Respekt vor der Würde und Selbstbestimmung der Person“ als „ethisch nicht gerechtfertigt“ zu betrachten, dass Hormonbehandlungen oder körpermodifizierende Behandlungen erst nach einer vorherigen psychotherapeutischen Behandlung durchgeführt werden sollten. Deshalb müsste in dieser Leitlinie die Evidenz für und gegen eine solche vorausgehende psychotherapeutische und ggf. pharmakologische Behandlung (z.B. assoziierter psychiatrischer Erkrankungen) gegeneinander abgewogen werden. Dies geschieht nicht und stattdessen wird schon in der Präambel eine nicht wissenschaftlich begründbare „Leitplanke“ gesetzt, die die weitere objektive Abwägung für moralisch unzulässig erklärt.“

Diskursvermeidung durch Anbräunen

Beim Brandmarken von Psychotherapie als „moralisch unzulässig“ muss dann auch die Verknüpfung mit dem Nationalsozialismus helfen, denn gerade in Deutschland möchte sich kein anständiger Mensch dem Verdacht ausgesetzt sehen, den Nazis und ihrer verbrecherischen Ideologie nahezustehen.

Doch dies kann nicht langfristig von Erfolg gekrönt sein, denn nicht auf ewig kann man Deutschland vor den Erkenntnissen aus Ländern wie Großbritannien, Finnland, Schweden, Dänemark oder den USA abschirmen. Dort, aber auch in weiteren Ländern der Welt, steht das gender-affirmative Vorgehen aufgrund des erheblichen Schadensrisikos in der Kritik, wird gar wieder aufgegeben.

Was bei der Anbräunung durch Aktivistinnen wie Maur aus dem Blick gerät, ist die Irreversibilität von geschlechtsangleichenden Maßnahmen, insbesondere Hormontherapien, chirurgischen Eingriffen bei gleichzeitig zu dünner Beweislage, dass diese Behandlungen Minderjährigen vor allem nützen und nicht schaden. Sie kommen bei Minderjährigen Menschenversuchen gleich. Es ist offensichtlich, dass hier ein kontroverser Behandlungsansatz mit unlauteren Mitteln einer sachlichen Debatte entzogen werden soll. Hiervon sollte sich distanzieren, wem aufrichtig am Gedenken an NS-Opfer gelegen ist.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


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Hertha Wind: ein historisches Transporträt und die Debatte um Deadnaming

Die Biografie von Hertha Wind ermöglicht einen seltenen Einblick in eine Geschlechtsangleichung und die medizinische Debatte in Deutschland von der Weimarer Republik, über die NS-Zeit bis zur jungen Bundesrepublik– fundiert recherchiert von Alexander Zinn für das „Jahrbuch Sexualitäten“ 2025. Doch an dem Beitrag entzündete sich transaktivistische Kritik, weil auch der abgelegte männliche Name Winds genannt wurde.

Till Randolf Amelung steht am Pult auf der Bühne der taz Kantine und hält seine Laudatio auf das Porträt von Hertha Wind. Daneben sind von links nach rechts sitzend Rainer Nicolaysen und Jan Feddersen.
Till Randolf hält seine Laudatio in der taz Kantine (Foto: Screenshot von YouTube).

27. Januar 2026 | Redaktion

Redaktionelle Vorbemerkung: Dieser Text dokumentiert die Rede von Till Randolf Amelung, die er bei der Release-Party des Jahrbuch Sexualitäten 2025 am 18. Juli 2025 in der taz Kantine gehalten hat. Darin würdigt er als Erstleser den Essay „‘Auch ich war ein Mann‘. Adolf/Hertha Winds unermüdlicher ‚Kampf um das Frausein‘“ von Alexander Zinn.

Sehr geehrtes Publikum,

es ist mir eine große Freude, Ihnen und Euch Alexander Zinns Beitrag in diesem Jahrbuch vorzustellen: eine biografische Skizze von Hertha Wind, die 1897 als Adolf Wind geboren wurde und 1972 starb. Die Vorstellung möchte ich zugleich mit einer kurzen Kritik an erster Kritik an diesem Beitrag verbinden.

In seinem Beitrag hat der Historiker Zinn nicht nur die Biografie Winds, sondern auch die sexualmedizinische Debatte um Transvestismus und später Transsexualität am Fall nachgezeichnet. Hier wurde ein spannendes Schätzchen aus den Archiven gehoben, denn Hertha Wind kann als eine Wegbereiterin für die medizinische Debatte um Transsexualität in Deutschland betrachtet werden. Winds Biografie umspannt mehrere historische Umbrüche in Deutschland – vom Deutschen Kaiserreich, über Weimarer Republik und Nationalsozialismus bis zur Bundesrepublik.

Namensänderung in NS-Zeit

Alexander Zinn zeichnet Winds Lebensweg so nach, wie es die Quellen zulassen. Adolf Wind war in seinen Dreißigern und ein Familienvater mit zwei Kindern, als er Ende der 1920er Jahre beschloss, dem seit frühester Kindheit verspürten Drang, als Frau zu leben, nachzugeben. Ich will hier nicht zu viel aus dem Text spoilern, aber zumindest so viel sei gesagt: Auch der Nationalsozialismus konnte Wind nicht aufhalten. Wind erreichte während der NS-Zeit sogar eine Namensänderung und behördliche Anerkennung als Frau sowie geschlechtsangleichende operative Eingriffe. 

Zinn zeigt, wie der Fall Adolf/Hertha Wind darauf verweist, dass der Umgang der Nationalsozialisten mit Tranvestismus in hohem Maße ambivalent war. Das Spektrum reichte von Duldung und Anerkennung bis hin zu Psychiatrisierung und strafrechtlicher Verfolgung. Von einer systematischen Verfolgung aller Transvestiten, wie man sie damals nannte, konnte man nicht sprechen. Vielmehr weist die bisherige Quellenlage darauf hin, dass, wer nicht wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen im Sinne des berüchtigten Paragrafen 175 ins Visier des Regimes geriet, durchaus unbehelligt bleiben konnte.

Zinn dazu:

„Erwiesen sie sich als »hartnäckige und eigensinnige« Personen, so konnten sie wie Wind selbst zu NS-Zeiten Erstaunliches in Bewegung setzen und sich begrenzte Freiräume erstreiten.“

In der frühen Nachkriegszeit gelang es Wind, auch in der Geburtsurkunde den Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Soweit zunächst zu den Einblicken in den Fall Adolf/Hertha Wind, und ich empfehle sehr, für die Details Alexander Zinns Essay im „Jahrbuch“ selbst zu lesen.

Empörung über Deadnaming

Zum Schluss möchte ich aber noch kurz auf erste, vehement vorgebrachte Kritik an diesem Beitrag eingehen: Nora Eckert mokierte sich in ihrer Rezension im Online-Medium queer.de über die Nennung des sogenannten Deadnames von Wind auf dem „Jahrbuch“-Cover – also des abgelegten Geburtsnamens Adolf. Wie mir zugetragen wurde, soll auch der Wallstein-Verlag die eine oder andere empörte Reaktion aus demselben Grund online erhalten haben.

Diesen kritischen Geistern sei gesagt, dass sie offenbar nicht verstehen, was historisches Arbeiten ausmacht: Nämlich anhand der verfügbaren Quellen die Vergangenheit kritisch und systematisch zu untersuchen, gar zu rekonstruieren. Zur gesamten Geschichte gehört bei Hertha Wind auch der im Laufe des Lebens abgelegte männliche Vorname. Die Kritik am Umgang mit dem Namen verweist vielmehr auf ein Unbehagen in großen Teilen der Transcommunity – nämlich mit der Vergangenheit ins Reine zu kommen.

Der heutige Begriff „Deadname“, der in der Community en vogue ist, vermittelt ein falsches Bild: Denn de facto ist ein Mensch nicht gestorben, wenn er seinen Vornamen ändert, und mit einer Geschlechtsangleichung fängt man sein Leben nicht neu bei „Null“ an. Es ist auch nicht der Job eines Historikers, die Illusion zu stützen, es gäbe kein „Davor“.  Wir tun uns keinen Gefallen, wenn wir mit dem Wort „Deadnaming“ ein falsches Bild von Transitionen erzeugen, was an der Realität zwangsläufig zerbrechen muss.

Cover Jahrbuch Sexualitäten 2025

Herausgegeben im Auftrag der Initiative Queer Nations e.V. von Jan Feddersen, Marion Hulverscheidt und Rainer Nicolaysen.

Mit Beiträgen von: Kerstin Söderblom, Dinçer Güçyeter, Zaal Andronikashvili, Manuela Torelli, Chantalle El Helou, Till Randolf Amelung, Ioannis Dimopulos, Julia Kaiser, Denis Watson, Schwester Daphne Sara Maria Sanguina Mater dʼOr OSPI, Karl-Heinz Steinle, Norbert Finzsch, Aaron Gebler, Werner Renz, Clemens Schneider, Vojin Saša Vukadinović  und Alexander Zinn. 232 S., gebunden mit Schutzumschlag, ISBN 978-3-8353-5917-8, 34,00 Euro.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


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Eva Siewert: Erinnerung an eine Lesbe und Antifaschistin

Die Journalistin Eva Siewert kämpfte als lesbische Antifaschistin gegen das NS-Regime, verlor ihre große Liebe Alice Carlé in Auschwitz und geriet in der Nachkriegszeit fast in Vergessenheit. Wiedergefundene, bislang unbekannte Briefe und Texte beleuchten ihr bewegtes Leben neu.

Stolpersteine für die Familie Carlé, inklusive Alice, der Geliebten von Eva Siewert.
Stolpersteine für Alice Carlé und ihre Familie in Berlin (Foto: Raimund Wolfert Wikimedia, CC BY-SA 4.0).

22. Januar 2026 | Till Randolf Amelung

Über die Journalistin Eva Sievert, die bis zu ihrem Tod 1994 in Berlin-Wilmersdorf lebte, war bisher vor allem das bekannt, was sie in veröffentlichten Texten preisgab. Darin thematisierte sie den nationalsozialistischen Terror und den Zweiten Weltkrieg, den sie in Berlin miterlebt hatte. Siewert galt nach den nationalsozialistischen Nürnberger Rassegesetzen als „Mischling 1. Grades“ und war dem NS gegenüber kritisch eingestellt. Jedoch geriet die unbequeme Autorin, die sich schon in der frühen Nachkriegszeit öffentlich mit dem NS auseinandersetzte, schnell in Vergessenheit.

Neue Quellenfunde

Vor einigen Jahren entdeckten HistorikerInnen Briefe, die zwischen ihr und dem Schwulenaktivisten Kurt Hiller ausgetauscht wurden. Darin wurde deutlich, dass Eva Siewert 1949 als einzige Frau in der Berliner Ortsgruppe des 1933 zuvor aufgelösten und nach Kriegsende wiedergegründeten Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK) aktiv war. Schließlich wurde ihr Nachlass mit bislang unveröffentlichten Briefen und Texten entdeckt, wodurch wichtige Lücken in der Erforschung ihrer Biografie geschlossen werden konnten.

Vor allem ihre Liebesbeziehung zur ebenfalls in Berlin lebenden Jüdin Alice Carlé lässt sich nun auf der Basis dieser Quellen differenzierter und detaillierter rekonstruieren. Die HistorikerInnen Raimund Wolfert, Oranna Dimmig und Claudia Schoppmann machen dieses Material mit dem Buch „Damals wurde uns klar, dass Bleiben Lebensgefahr bedeutete. Eva Siewert und Alice Carlé, eine Liebe während der Shoah“ einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich.

Wer war Eva Siewert?

Eva Siewert wurde 1907 in Breslau (heute: Wrocław) in eine Künstlerfamilie geboren. Nachdem sich die Eltern scheiden ließen, lebte sie zunächst bei der Mutter in Berlin. Nach der Schule strebte sie zunächst eine Karriere als Sängerin an, die sie wegen einer Erkrankung jedoch wieder aufgeben musste. 1930  reist sie mit ihrer Mutter und deren neuen Ehemann für ein Jahr nach Teheran, war dort im Büro tätig und begann sich journalistisch zu betätigen.

Wieder zurück in Deutschland, konnte die weltgewandte Frau durch einen Vortrag über ihren Persienaufenthalt auf sich aufmerksam machen und wurde schließlich als deutsche Radiosprecherin bei Radio Luxemburg eingestellt. Während ihrer knapp sechsjährigen Tätigkeit stieg sie zur Chefredakteurin auf. Von Luxemburg verfolgte sie die Geschehnisse in Deutschland und somit auch die Machtergreifung der Nationalsozialistin. Immer wieder äußerte sie sich kritisch über die Nazis und den Antisemitismus.

1938 beschloss sie, ihre Stellung bei Radio Luxemburg aufzugeben, da sie vor einem drohenden Krieg nach Teheran fliehen wollte. Das dafür nötige Visum konnte ihr jedoch nur in Berlin ausgestellt werden. Aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit und vor allem wiederholter regimekritischer Äußerungen wurde ihr das Visum verweigert, auch ihr Pass wurde einbehalten, wodurch sie nun Deutschland nicht mehr verlassen konnte. Ihre in Luxemburg aufgebauten Ersparnisse wurden ihr ebenfall von den Nazis geraubt. Wegen ihrer jüdischen Mutter galt sie im NS als ‚Mischling 1. Grades‘, weshalb sie mit Berufsverbot als Journalistin belegt wurde. Mit schlecht bezahlten Tätigkeiten als Bürokraft versuchte sie sich über Wasser zu halten.

Rettung scheiterte

In Berlin lernte sie schließlich die Jüdin Alice Carlé kennen und die Frauen wurden ein Liebespaar. Siewert und Carlé erlebten auch die Progromnacht vom 9. November 1938. In ihrem 1946 verfassten autobiografischen Essay „Das Orakel“ schrieb Siewert eindrücklich:

„Damals wurde uns klar, dass Bleiben Lebensgefahr bedeutete. Bis zum 9. November 1938 war der Wunsch nach Auswanderung der Wunsch nach Freiheit gewesen. Jetzt wurde er zur Notwendigkeit. Es galt, sich zu retten. Wir haben kein Konsulat ausgelassen. Es gab keinen Staat der fünf Erdteile, dem wir unser Anliegen nicht vortrugen. Kein Antragsformular für Einreisevisa, das wir nicht gemeinsam ausfüllten. Im August 1939 kam dann endlich aus London die Post, die uns den Rettungsring zuwarf. Ein Mensch, der uns beide zunächst einmal aufnehmen wollte, war gefunden.“

Doch Siewert und Carlé schafften es nicht mehr, Nazideutschland vor Beginn des Zweiten Weltkriegs zu verlassen. Zuvor suchten sie noch Rat bei einer Wahrsagerin:

„Wir verstanden das Orakel nicht mehr. Vor einem halben Jahr waren wir nämlich einmal schwach gewesen, so wie Saul, als er zur Hexe von Endor ging. Wir hatten eine Hellseherin aufgesucht, mit schlechtem Gewissen und quälender Neugier der brennenden Frage: Kommen wir ins Ausland? Sie sah uns prüfend mit ihren Mäuseaugen an, starrte in die Luft oder durch uns hindurch und sagte versonnen zu mir: »Erst kommen Sie weg.« Dann blickte sie auf Alice: »Dann kommen Sie weg, sehr weit weg.« Sie machte eine Pause, weil wir aufatmeten. Sie schlug die Hoffnungen wieder zunichte oder dämpfte sie doch sehr stark: »Dann sehen Sie sich nie mehr wieder.«“

Siewert wurde mehrfach wegen regimekritischer Äußerungen inhaftiert und musste Zwangsarbeit verrichten. Durch die Haft erlitt sie dauerhafte gesundheitliche Schäden. 1943 musste Siewert erneut ins Gefängnis. Währenddessen nahm der Verfolgungsdruck auf ihre Geliebte zu, diese wurde schließlich von den Nazis gefasst und nach Auschwitz deportiert, wo sie ermordet wurde. Wie von der Wahrsagerin prophezeit, sahen sich Siewert und Carlé nie wieder.

Buch und Webprojekt

Nach dem Krieg wurde Eva Siewert als „Opfer des Faschismus“ anerkannt und erhielt eine kleine Rente, doch vor allem aus gesundheitlichen Gründen konnte sie nie wieder an ihre Vorkriegskarriere anknüpfen. Am 3. Dezember 1994 starb sie im Alter von 87 Jahren in ihrer Berliner Wohnung.

Mit dem von Wolfert, Dimmig und Schoppmann herausgegebenen Buch lässt sich nicht nur eine tragische Liebesgeschichte rekonstruieren, sondern auch eine faszinierende Biografie. Neben der editierten Quellensammlung erinnert auch ein Webprojekt an die Publizistin Siewert. Am 25. Januar würdigen Raimund Wolfert, Oranna Dimmig und Sigrid Grajek Eva Siewert und stellen die historischen Quellen in der Neuköllner Programmschänke Bajzsel vor.

Raimund Wolfert, Oranna Dimmig und Claudia Schoppmann (Hg.): Damals wurde uns klar, dass Bleiben Lebensgefahr bedeutete. Eva Siewert und Alice Carlé, eine Liebe während der Shoah. Schriften der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Reihe B: Quellen und Zeugnisse, Band 14, hrsg. v. Peter Steinbach und Johannes Tuchel, Lukas Verlag: Berlin 2025. ISBN 978-3-86732-477-9, 29,80 Euro.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.


Frauenrechte: Darlington Nurses gewinnen Streit um Umkleideräume

Ein bahnbrechendes Urteil des britischen Supreme Court stärkt die Rechte von biologischen Frauen auf geschützte Räume im NHS. Acht Krankenpflegerinnen des Darlington Memorial Hospital setzten sich erfolgreich gegen ihren Arbeitgeber durch, nachdem sie gezwungen wurden, Umkleideräume mit einer Transfrau zu teilen. Das Urteil erhöht auch den Druck auf die britische Regierung, Richtlinien für Gleichstellung und den Umgang mit Transpersonen am Arbeitsplatz endlich anzupassen.

Pressekonferenz der Darlington Nurses
Pressekonferenz der Darlington Nurses, die bei ihrer Klage von der evangelikalen Organisation „Christian Concern“ unterstützt wurden (Foto: Screenshot von YouTube).

18. Januar 2026 | Till Randolf Amelung

In Großbritannien ist am Freitag ein weiteres wegweisendes Urteil vom Supreme Court gesprochen worden, was die Rechte von biologischen Frauen auf eigene Räume stärkt: Eine als „Darlington Nurses“ bekannt gewordene Gruppe Krankenpflegerinnen klagte gegen ihren Arbeitgeber County Durham and Darlington NHS Trust, weil diese sie gezwungen hätten, den Umkleideraum mit einer biologisch männlichen Transperson zu teilen.  Das Gericht hatte über die Frage zu befinden, ob die Rechte der Krankenpflegerinnen durch den County Durham and Darlington NHS Trust verletzt wurden, als dieser Rose Henderson, einer biologisch männlichen Transfrau, die Nutzung der Umkleideräume für Frauen gestattete.

Darlington Nurses klagen gegen NHS

Die Klägerinnen, acht Krankenpflegerinnen des Darlington Memorial Hospital, behaupteten, sie seien von ihren Vorgesetzten schikaniert worden, weil sie Einwände dagegen erhoben hatten, dass Henderson den Frauen vorbehaltenen Umkleideraum benutzte. Die Frauen führten auch unangemessenes Verhalten seitens der Transfrau ins Feld, beispielsweise durch auffälliges Anstarren beim Umkleiden. Ihrem Arbeitgeber warfen die Frauen vor, dieser habe sie aufgefordert „inklusiver“ zu sein, außerdem von ihnen verlangt, Kompromisse einzugehen und sie aufgefordert, sich über „Trans“ zu informieren. Der County Durham and Darlington NHS Foundation Trust behauptete wiederum, die Krankenpflegerinnen hätten ihre Kollegin Henderson „verteufelt“, und die Vorgehensweise des Arbeitsgebers sei mit den damaligen Richtlinien zum Umgang mit Transpersonen am Arbeitsplatz konform gewesen.

Das Gericht erklärte nun, dass der Arbeitgeber die Krankenpflegerinnen belästigt und diskriminiert habe, indem dieser von ihnen verlangte, einen Umkleideraum mit einer „biologischen Transfrau” zu teilen und ihre Bedenken anschließend nicht ernst nahm. Der County Durham and Darlington NHS Foundation Trust habe damit ein „feindseliges Umfeld“ geschaffen habe, andere Elemente der Klage der Krankenpflegerinnen seien dem Gericht zufolge jedoch unbegründet, insbesondere bezogen auf unangemessenes Verhalten von Henderson und Schikanen durch den Arbeitgeber.

Geschlechsidentität  ≠ biologisches Geschlecht

Grundlage für die Urteilsfindung war auch das Supreme-Court-Urteil aus dem vergangenen Jahr, wonach sich Geschlecht in Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetzen auf das biologische und nicht die Geschlechtsidentität bezieht. Damit können auch Transfrauen mit einem juristisch geänderten Geschlechtseintrag vom Betreten von Frauenräumen ausgeschlossen werden.

Bethany Hutchinson, eine der acht Klägerinnen, sagte gegenüber der britischen Tageszeitung Times, dass das Urteil ein Sieg für den gesunden Menschenverstand und für die Sicherheit von Frauen bei der Arbeit sei. Ebenfalls sagte sie:

„Frauen verdienen Zugang zu geschlechtergetrennten Räumen, ohne Angst oder Einschüchterung. Uns zu zwingen, uns vor einem Mann auszuziehen, war nicht nur erniedrigend, sondern auch gefährlich. Das heutige Urteil sendet eine klare Botschaft: Der NHS kann die Rechte der Frauen nicht im Namen der Ideologie ignorieren.“

Britische Regierung verschleppt Reformen

Zuletzt beschwerte sich insbesondere die Organisation „Sex Matters“, die sich gegen die Verdrängung der Biologie aus der Definition von Geschlecht einsetzt, dass sich die Labour-Regierung unter Keir Starmer nicht genügend darum bemühe, das Supreme-Court-Urteil zur Definition von Geschlecht in Gleichstellungsrichtlinien am Arbeitsplatz umzusetzen. Stattdessen gebe es weiterhin Richtlinien, die Geschlechtsidentität und das biologische Geschlecht gleichsetzten.  Laut „Sex Matters“ würden es diese Richtlinien Mitarbeitern den Zugang zu Einrichtungen des anderen Geschlechts am Arbeitsplatz gestatten sowie Kollegen und Vorgesetzten erklären, dass es „Transphobie” und Mobbing sei, dies in Frage zu stellen.

Im vergangenen November reichte „Sex Matters“ daher eine schriftliche Beschwerde bei entsprechenden Regierungsstellen ein. Zur Antwort bekamen sie, dass man im Öffentlichen Dienst immer noch damit beschäftigt sei, die Richtlinie von 2019 zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin rechtskonform sei. Bis eine aktualisierte Fassung fertiggestellt sei, würde man nicht empfehlen, die bestehenden Richtlinien zurückzuziehen.

Transaktivisten sehen keine Probleme

Unterdessen veröffentlichte die Transorganisation „TransLucent“ Anfang 2026 Daten, die sie aus insgesamt 382 Anträgen auf Informationsfreiheit an öffentliche Einrichtungen in England zwischen 2022 und 2024 gewonnen haben. So habe es in diesem Zeitraum nur vier dokumentierte Beschwerden über Transfrauen in Frauenräume gegeben. „TransLucent“ zieht daraus das Fazit, dass das Problem nur aufgebauscht wäre und es in der Realität keine Konflikte gebe.

Dabei haben sich Organisationen wie „Sex Matters“ auch deshalb gegründet, eben weil Beschwerden von Frauen nicht gehört wurden oder Frauen kein Vertrauen mehr in Institutionen hatten. In der Hochzeit des Transaktivismus zwischen 2015 und 2020 ist vielerorts ein Klima entstanden, wo man fürchten musste, wegen Beschwerden über Transpersonen in geschlechtergetrennten Räumen als Menschenfeind abgestempelt zu werden. Somit sind die Daten von „TransLucent“ nur bedingt aussagekräftig.

Das jüngste Gerichtsurteil im Fall der „Darlington Nurses“ zeigt aber, dass der Druck auf den britischen Staat (und die regierende Labour-Partei) wächst, endlich Richtlinien auszuarbeiten, die das Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre von biologischen Frauen wahren und Lösungen für Transpersonen finden, die ihnen ebenfalls Teilhabe am öffentlichen Leben und im Beruf ermöglichen.


Till Randolf Amelung ist Redakteur des IQN-Blog und seit Juli 2024 auch Mitglied des IQN-Vorstand. Als freier Journalist veröffentlicht er mit Schwerpunkt auf geschlechterpolitischen Themen auch in anderen Medien und in wissenschaftlichen Sammelbänden wie dem Jahrbuch Sexualitäten der IQN.


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Queere Perspektiven: Was uns 2025 bewegt hat und 2026 erwartet

In eigener Sache: Die Initiative Queer Nations e.V. blickt auf ein bewegtes Jahr 2025 zurück, in dem wir gesellschaftliche Entwicklungen diskutiert haben. Schon jetzt geben wir einen kleinen Ausblick auf kommende Themen, die uns 2026 beschäftigen werden.

Eine kleine Dogge sitzt in einer großen Weihnachtsmannmütze und zwischen Geschenken, Symbolbild für Artikel "Queere Perspektiven: Was uns 2025 bewegt hat und 2026 erwartet"
Weihnachten ist Zeit für Gemütlichkeit – und eine Pause (Foto von Jakob Owens auf Unsplash).

22. Dezember 2025 | Redaktion

Liebe Freundinnen und Freunde, Frauen, Männer & Zwischenstufen,

2025 neigt sich dem Ende zu, und bevor wir alle in die Feiertagspause gehen, möchten wir als Vorstand unserer Initiative Queer Nations die Gelegenheit nutzen und zusammen mit Euch und Ihnen auf ein ereignisreiches Jahr zurückblicken. Auch möchten wir einen ersten Eindruck von Themen geben, die uns im kommenden Jahr beschäftigen werden.

Queer nach rechts?

Ein wichtiges Thema, was wir über das gesamte Jahr mehrfach in Blogbeiträgen, aber auch mit einer prominent besetzten Talkrunde „Lieber Sekt, statt Nazis“ im Februar 2025 aufgegriffen hatten, war der spürbare gesellschaftliche Schwenk nach rechts, der sich auch unter Queers zeigt.

Wir sind jedoch der Auffassung, dass weite Teile der queeren Community diesen Rechtsruck mit ihren Positionen zu bestimmten Themen mit befeuern, leider. Dazu gehört vor allem die Transthematik, insbesondere die von niemandem aus dieser Szene kritisierte Unterstützung von Pubertätsblockern bei Minderjährigen sowie das Beharren auf einer vollständigen Entbiologisierung von Geschlecht.

Problemfeld Trans

Während sich immer mehr Länder aus der Behandlung von geschlechtsdysphorischen Kindern und Jugendlichen mit pharmakologischen Mitteln wieder verabschieden, weil die medizinische Evidenz zu schwach ist, will man es in Deutschland besser wissen. Auch die Entbiologisierung von Geschlecht mit dem Selbstbestimmungsgesetz halten wir nach wie vor für einen Fehler – Sprechaktfrauen wie der inzwischen flüchtige Rechtsextreme Marla-Svenja Liebich demonstrieren dies eindrucksvoll. Wir werden die Entwicklungen weiter kritisch begleiten, auch wenn wir dafür wieder Kritik einstecken müssen. Resonanzen auf entsprechende Blogbeiträge bestärken uns darin, dass diese Perspektive nachgefragt wird.

Sexuelle Identität im Grundgesetz

Apropos „schlecht gemachte Gesetze“ und umformulierte Rechtsnormen: Skeptisch bis ablehnend sehen wir auch die Forderung, Art. 3 unseres Grundgesetzes um die Wörtchen „sexuelle Identität“ zu erweitern. Da dies rechtlich nicht sauber zu fassen ist – was überhaupt ist sexuelle Identität? -, droht hier ähnliches Ungemach wie durch das mit der heißen Nadel von der Ampelregierung gestrickte und 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz. Der Terminus „sexuelle Identität“ bietet Aktivisten für die Legalisierung von Pädosexualität fraglos Legitimität, ja Einfallstore, die sie besser nicht bekommen sollten. Wir werden die Entwicklungen um Art 3 GG. im kommenden Jahr jedenfalls stärker in den Blick nehmen und kommentieren.

Aufarbeitung pädosexueller Verstrickungen

Zu „Pädosexualität“ planen wir außerdem im März eine Queer Lecture, die sich mit dem Wirken des einst verehrten Sexualpädagogen Helmut Kentlers befasst, was bis heute nicht vollumfänglich aufgearbeitet wurde. Auch wir haben das selbst erfahren, als uns die Verstrickungen Ralf Doses mit Kentler zur Kenntnis gelangten, die im Untersuchungsbericht der Universität Hannover offenbar wurden. Dose sollte mit der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft Teil des E2H-Hauses werden und aufgrund dieses Sachverhalts sind wir im Nachhinein froh, dass dieses Projekt so nicht zustande kam.

Die wichtigen Themen gehen uns nicht aus und so blicken wir auch dem neuen Jahr hochmotiviert und geschäftig entgegen. Mit Eurer und Ihrer Unterstützung als Mitglieder und als EinzelspenderInnen – und besonders dem Verein Folsom Europe e.V. – ist es uns möglich, unabhängig von staatlich geförderten Subventionen zu arbeiten. Wir danken dafür herzlich!

In diesem Sinne wünschen wir Euch und Ihnen allen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Euer/Ihr IQN-Vorstand

Jan Feddersen, Clemens Schneider, Till Randolf Amelung und Andreas Günther Aguayo

Auf ein Wort in eigener Sache: Die 2005 gegründete Initiative Queer Nations versteht sich getreu des Mottos von Magnus Hirschfeld „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ als Debattenplattform. Im Blog gibt es Kommentare, Analysen, Berichte zu aktuellen Themen, die unsere Arbeitsschwerpunkte berühren. Neben der Herausgabe des „Jahrbuchs Sexualitäten“ seit 2016 und Veranstaltungen, etwa unseren Queer Lectures, erweitern wir damit unser Angebot. Wir sagen: Mainstream kann jeder – wir haben das nicht nötig!  Wir arbeiten ehrenamtlich. Alle Texte in unserem Blog sind kostenfrei zugänglich. Damit das weiterhin möglich ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft bei der IQN e.V. unterstützen.